Ich habe mit meiner Ex-Frau ein gemeinsames Kind (9 Jahre alt.) Sie verweigert mir seid 2 Jahren jeglichen Kontakt zu ihm.
Seid Juni 2009 bin ich mit meiner jetzigen Lebensgefährtin verheiratet und seid Juli 2009 haben wir ein gemeinsames Kind. Meine jetzige Frau ist in Elternzeit uns erhält 300 Euro Elterngeld und 184 Euro Kindergeld.
Mein Einkommen beträgt Netto 1074 Euro.
Meine Ex-Frau hat mich nun auf Unterhalt verklagt. Ich muss für 1460 Euro Unterhalt in monatlichen Raten von 70 Euro nachzahlen und zusätzlich 141 Euro Unterhalt monatlich. Wir zahlen aber auch z.B. 525 Euro Miete usw.
Ist das gerechtfertigt? Wir sollen sehn wie wir klar kommen und meine Ex macht sich nen Bunten? Sie lebt ja auch mittlerweile mit einem neuen Partner zusammen der sogar selbständig ist. Er wird nicht angerechnet aber meine neue Frau und mein 2009 geborenes Kind. Kann ich irgend etwas machen?
Meine Ex-Frau hat mich nun auf Unterhalt verklagt. Ich muss für 1460 Euro Unterhalt in monatlichen Raten von 70 Euro nachzahlen und zusätzlich 141 Euro Unterhalt monatlich.
Hallo,
ist das in der Klage gefordert oder existiert bereits ein Urteil darüber? In beiden Fällen: den Volltext anonymsiert hier eisntellen, damit wir die Sache beurteilen können.
/elwu
Moin Tobi,
aufgrund Deiner Schilderungen gehe ich davon aus, dass es sich um Kindesunterhalt handelt. Von dem macht Deine Ex sich keinen "Bunten", sondern bezahlt die Kosten für Euer gemeinsames Kind (zum Teil, denn mit 140 EUR im Monat kommt man nicht sehr weit).
Deine aktuellen finanziellen Probleme haben vor allem mit dem Luxus eines zweiten Kindes zu tun, das Du Dir finanziell und als Quasi-Alleinverdiener eigentlich nicht leisten kannst. Aber auch das kannst Du Deiner Ex nicht vorwerfen; das war Deine Entscheidung und nicht ihre.
Bei Umgangsverweigerung gibt es das Mittel der Umgangsklage, die man praktisch immer gewinnt (in Form einer gerichtlichen Umgangsregelung). Was hast Du bislang unternommen, um eine solche Regelung zu bekommen? Das Beklagen des Boykotts allein ist zu wenig; Du musst da schon selbst aktiv werden.
Grüsles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich warte schon seid 1,5 Monaten auf das Urteil.
Das ich Unterhalt zahlen muss ist mir ja auch klar. Es ärgert mich aber auch das meine Ex-Frau nur aufs Geld aus ist.
Ich war mehrmals beim Jugendamt weil mir geraten wurde dort ein Gespräch zu suchen.
Beim ersten Gespräch wurde ein zweites zusammen mit meiner Ex-Frau vereinbart. Da wurde festgelegt, dass wir uns zu dritt an einem neutralen Ort treffen sollen das der Kleine nicht überfordert ist. Das erste Treffen hatte sie abgesagt, beim zweiten ist sie gar nicht gekommen und hat auch nicht abgesagt. Daraufhin habe ich mehrmals angerufen. Ihr neuer Lebensgefährte ging jedesmal ans Telefon und meinte das sie nicht da sei. Dann war ich wieder beim Jugendamt. Dort wurde ich gefragt ob ich bereit dazu wäre nochmals Gespräche zusammen mit meiner Ex-Frau beim Jugendamt zu führen und alles zu klären. Natürlich war ich damit einverstanden. Sie sollte zum Gespräch vorgeladen werden und sollte sagen ob sie mit den gemeinsamen Gesprächen einverstanden ist oder nicht. Daraufhin passierte gar nichts. Ich habe das Jugendamt auch bereits angeschrieben jedoch ohne Antwort. Durch das Gericht habe ich ja auch erfahren, dass sie umgezogen ist. Sie hatte mich darüber nicht in Kenntnis gesetzt, obwohl ich nach Auskunft des Jugendamtes und eines Anwalts erfahren habe, dass sie für die polizeiliche Ummeldung meine Zustimmung gebraucht hätte.
Guten Morgen erst mal.
Zum Glück hast Du ein Urteil erwirkt und keinen Vergleich abgeschlossen. Deshalb steht Dir der weitere Rechtsweg offen. Du müsstest, alleine was den Kindesunterhalt betrifft ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von ca. 1867,00 € in Steuerklasse 3 und von 2186,00 € in Steuerklasse 4 haben, um beiden Kindern den Mindestunterhalt gewähren zu können.
Kannst Du das nicht, bist Du ein Mangelfall und das Gericht muss genau nachrechnen.
Sobald das Urteil da ist, such Dir einen guten Anwalt für Familienrecht. Einen Anwalt der notfalls bereit ist, bis vors Bundesverfassungsgericht zu gehen, um deine Rechte durchzusetzen.
Mein jetziger Anwalt war bereit dazu. Und schon ist das Ganze anders gelaufen, wie es sich die Kindesmutter vorgestellt hat.
lg
Camper
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.