Hallo, ich habe heute ein Schreiben vom Anwalt meiner EX-Frau bekommen.
Darin steht das ich nach 5 Jahren aufeinmal Unterhalt für Sie bezahlen soll.
Der Anwalt hat folgendes berechnet:
wenn man statt der Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen die tatsächlichen Fahrtkosten von 228,80 € berücksichtigt verbleiben von 2028,79 € ein Betrag von 1799,99€so dases eine einordnung in Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle ergäbe.
Privater Krdit von monatlich 250,00 € (weiß aber nicht ob er anerkannt wird) käme man auf ein Einkommen von 1550,00 € Stufe 3 Düsseldorfer Tabelle.
Berechnung:
1 Kind 275,00 €
2 Kind 275,00 €
verbleiben 1000 €
Ehegattenunterhalt3/7 428,57
Da nach Abzug des Selbstbehalt von 840,00 € nur 710,00 € bleiben, sind nach der Mangelverteilung folgende Beträge zu zahlen.
! Kind 199,53 €
1 Kind 199,53 €
Geschiedenenunterhalt 310,95 €
ich habe die letzten beiden Monate aber nur 1500 € verdient wie rechnet man es dann wenn mir 840,00 € plus 228,80 € bleiben müssen ?
wenn ich davon dann die 710,01 € Unterhalt bezahle bleiben mir ja nur ca. 790 € übrig, ich habe kein gehalt sonder Lohn ich verdiene jeden Monat unterschiedlich.
Peter