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Unterhalt

 
(@derdicke)
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Hallo zusammen,
nach 7 Jahren Ehe hat die Frau vom Sohn sich getrennt.
Nun fordert sie für den gemeinsamen 5 Jährigen Sohn laut Düsseldorfertabelle 249Euro Unterhalt.

Nach meiner Rechnung 317 Euro-halbes Kindergeld 92Euro wären das nur 225 Euro.

Außerdem bekommt sie noch erhöchtes Kindergeld vom Amt Summe unbekannt wird dieses auch mit berechnet??

Sohn verdient ca 1200 Netto bei noch Lohnsteuerklasse 3.

Kann wer einen Rat geben.

m.f.g

Jürgen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2012 15:08
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wenn sie nur für das Kind fordert und der Vater keine weiteren UH-Pflichten hat, ist theoretisch eine Höhergruppierung möglich. Das wären dann 241€. Allerdings sollte hier exakt das durchschnittliche Monatseinkommen berechnet werden und eine saubere Bereinigung durchgeführte werden. Es besteht von mir die Vermutung, dass es sich um einen Mangelfall handelt - mit, aber auch ohne, Höhergruppierung. Rein Interesse halber - was verdient denn die KM, wovon lebt sie?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2012 15:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

theoretisch ist er ja auch der Frau ggü. noch unterhaltspflichtig, da Ehefrau. Von daher kommt eine Höherstufung nicht in Frage, obwohl er ggü der Ex nicht leistungsfähig ist.

Auch wenn sie erhöhtes KG bekommt (da sie mehrere Kind hat und das gemeinsame das jüngste ist) darf er nur das KG für ein 1. Kind abziehen, da er ja keine weiteren Kinder hat und daher selbst keinen erhöhten KG-Anspruch hätte.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2012 15:46
(@derdicke)
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hallo oldie,

die Ex arbeitet auf 400 Euro und der rest vom Staat

jürgen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2012 17:24
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

... und der rest vom Staat

Und ist dieser schon mal an Dich heran getreten (Auskunft z.B.) und wollte eine "Kostenbeteiligung"?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2012 17:38
(@derdicke)
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hallo oldie,

ist wirklich der Sohn.

Habe gerade mit Sohn telefoniert,es gab mal ein schreiben von der Ex ihren Anwalt ansonsten keine Schreiben.

Nach welchen Einkommen wird er berechnet er hat immer noch 3 soll er sofort in Steuerklasse 1.

Tausend fragen auch von meiner Frau die Ex-Schwiegertochter unfair spielt.

Jürgen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2012 17:50
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Jürgen,

ist wirklich der Sohn.

Es wäre m.E. hilfreich, wenn er sich umgehend selbst hier anmelden würde. Kann dann ja gerne hier in diesem Thema mit dir zusammen weiterschreiben.

Nach welchen Einkommen wird er berechnet er hat immer noch 3 soll er sofort in Steuerklasse 1.

Im Prinzip ein "Ja!" zum sofortigen Steuerklassenwechsel. Allerdings sollte ihm bewusst sein, dass er dann zunächst ca. hundert Euro monatlich weniger hat (den Rest gibt's dann erst mit der Steuererstattung irgendwann im nächsten Jahr), aber dass er trotzdem befürchten muss, fürs laufende Jahr zum "Mindestunterhalt" von 225 Euro verdonnert zu werden. Immerhin sollte sich damit die leidige Diskussion um eine Hochstufung allerdings erledigt haben; und Madame merkt von Anfang an, dass hier wirklich keine fette Beute zu holen ist.

Ach so, um ganz korrekt zu sein: Für dieses Jahr Steuerklasse IV (das ist eine freiwillige Entscheidung, da die Trennung erst in 2012 erfolgte und somit für 2012 noch steuerliche Zusammenveranlagung möglich ist, somit wäre Steuerklassenkombination III/V weiterhin erlaubt); ab Januar 2013 dann Steuerklasse I (daran führt kein Weg vorbei, wenn dauerhaft getrennt lebend).

Es besteht von mir die Vermutung, dass es sich um einen Mangelfall handelt - mit, aber auch ohne, Höhergruppierung.

Spätestens mit dem 6. Geburtstag des Kindes wird das definitiv ein Mangelfall sein: Sogar bei 1.200 Euro wären die 272 Euro "Mindestunterhalt" für ein Kind der Altersgruppe von 6 - 11 Jahren nicht drin, ohne dabei den Selbstbehalt von 950 Euro zu verletzen. Wobei die 1.200 Euro außerdem (a) ab Januar 2013 wegen der zwangsweise ungünstigeren Steuerklasse eh' Geschichte sind und (b) das Nettoeinkommen zumindest um tatsächlich anfallende und unvermeidbare berufsbedingte Kosten zu bereinigen wäre.

Auch und gerade vor diesem Hintergrund: Dein Sohn soll beim Jugendamt und auch sonstwo bloß nichts voreilig unterschreiben, sondern die Unterlagen mitnehmen ("da muss ich aber noch mal eine Nacht drüber schlafen ..."), und hier nachfragen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2012 01:52
(@derdicke)
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Hallo Malachit,

Sohn möchte hier nicht schreiben,er hängt immer noch an seiner Ex.

Das Problem sie haben sich letztes Jahr getrennt sie eigende Wohnung er beim Kumpel, gewohnt beide zusammen sie hat einen auf heile Welt gemacht und noch gut von seinen Geld gelebt,ihres hat sie für die schönen Wochenden mit anderen ausgegeben.
Steuerkarte hat er natürlich nicht im Januar gewechselt damit schon ein Problem, er dachte alles wieder schöne Welt und nun die Probleme.
Leider hat seine Ex eine große Macht über ihn ,das er ihr blind vertraut und dann nicht mehr auf uns hört.

Vielleicht könnt ihr ja trotzdem helfen das er nicht ganz auf die Nase fällt.

m.f.g

Jürgen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2012 08:43
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jürgen,

Das Problem sie haben sich letztes Jahr getrennt

... wenn die beiden sich tatsächlich schon letztes Jahr getrennt haben, dann gilt umso mehr: SOFORT in Steuerklasse I !

Spätestens bei Steuerklärung für 2012 erfolgt sonst ein äußerst böses Erwachen, da die Voraussetzungen für die gemeinsame Veranlagung nicht mehr gegeben sind
(das Hoffen auf Einvernehmlichkeit beim Steuerbetrug macht die Situation nicht besser).

Und da man diesen Hinweis nicht oft genug weiderholen kann, wiederhole ich ihn nochmal:

Auch und gerade vor diesem Hintergrund: Dein Sohn soll beim Jugendamt und auch sonstwo bloß nichts voreilig unterschreiben, sondern die Unterlagen mitnehmen ("da muss ich aber noch mal eine Nacht drüber schlafen ..."), und hier nachfragen.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2012 10:16