Hallo,
ich denke, dass Neo die ganze Sache noch nicht komplett erfasst hat.
Meine Einschätzung der Situation ist, dass die ARGE ab Geburt des Kindes bis Wiederaufnahme der Arbeit durch KM das aufstockende H4, das gezahlt wurde, wieder haben möchte. An dieser Forderung wird Neo nicht vorbei kommen, es sei denn er war schon mit seinem Gehalt nicht leistungsfähig.
Die ARGE könnte sich wieder bei Neo melden, wenn seine Ex ab Februar 2017 über nicht genügend Einkommen verfügt und aufstockendes H4 beantragt.
Parallel dazu, vermutlich auf Hinweis der ARGE, fordert nun die Anwältin der KM generell BU ab Geburt des Kindes. Entweder einigt man sich oder es geht vor Gericht. Dann spielt das tatsächliche Einkommen eine Rolle und es könnten Zahlungen für die Vergangenheit entstehen.
Die ARGE kann nicht mehr fordern als aufstockendes H4, das gezahlt wurde, der Anspruch der KM gegen Neo kann aber höher sein. Wird die Forderung der ARGE an die ARGE beglichen ist sie natürlich vom Anspruch der KM abzuziehen.
Auf beide Forderungen ist Neo bisher nicht eingegangen und hat auch nichts gezahlt (außer KU) und dem Mahnbescheid (hoffentlich fristgerecht) widersprochen.
VG Susi
Susi Danke für die Zusammenfassung. Genau so ist es
Die Frage ist doch aber auch, wer hat WANN gefordert.
Die gegnerische Anwältin kann jetzt nicht rückwirkend ab Geburt fordern. Und auch die Behörde kann nicht einfach kommen und fordern, auch die müssen sich an Fristen und Gesetze halten.
Das muss sauber geprüft werden.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."