Unterhalt ab 18
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt ab 18

Seite 1 / 3
 
(@dirtyharry)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe.
Meine Tochter ( im Juli 18 geworden) hat sich einen Anwalt genommen um mehr Unterhalt für sich einzufordern.
Es existiert ein alter, statischer, unbefristeter Titel aus 2004.
Sie befindet sich zur Zeit noch in der Schulausbildung, wird jetzt auf ihrem Gymnasium eine Klasse wiederholen, da sie in den letzten Jahren gebummelt hat, was auch durch viele Fehltage belegt ist.

Nun fordert der Anwalt einen neuen Titel. Ist das rechtens?
Die Mutter ist angeblich nicht leistungsfähig, sagt der Anwalt. Genaueres weiß man aber nicht.
Ein aktuelles Zeuhnis habe ich auch noch nicht erhalten.
Der Anwalt hat eine Frist gesetzt bis zum 25.08, da ich aber heute Nacht erst aus dem Urlaub wiedergekommen bin, ist diese Frist natürlich verstrichen.
Wie kann ich nun vorgehen?

Was ist bei volljährigen bei der Berechnung in Abzug zu bringen?
Es sind sofort rechtliche Konsequenzen angedroht worden, was ist mit der Mutter?
Was ist wenn sie weiterhin mit der Schule bummelt?

für Eure Anworten ein Danke im voraus.

Gruß
DH

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2011 18:39
(@taddy)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo DirtyHarry,

deine Anaben reichen leider noch nicht ganz aus. Aber hier erstmal ein paar Infos, soweit ich das aus beurteilen kann:

Wenn der Titel von 2004 ist, dann war sie ja noch nicht 12. Ergo bist du zwei Altersstufen zurück. Du kannst jetzt inn der DDT mal schauen, wie viel du gem. deinem bereinigtem Netto zahlen müßtest und wie viel du aktuell zahlst. Ab 18 wird das ganze KG in Abzug gebracht! So weißt du, was du mehr zahlen müßtest (sollte die KM tatsächlich Leistungsunfähi sein).
Folgende Fragen wäre noch von dir zu beantworten:
Wie hoch ist der titulierte Betrag? Was ist dein aktuelles bereinigtes Einkommen? Hat Töchterchen evtl. einen Job? Wo wohnt sie? Weißt du was die KM arbeitet/verdient? Gibt es konkrete Forderungen? Wie kann er einen neuen Titel fordern, ohne deine Einkommenssituation zu kennen? Hatte er dich bereits vorher angeschrieben und Auskunft über Einkommen und Vermögen verlagt? Wie lange ist die letzte Offenlegung her?

Im Prinzip mußt du solange Unterhalt zahlen, bis sie eine Ausbildung abgeschlossen hat. Das kann also ein Weilchen gehen, wenn sie studiert. Es gibt natürlich auch Ausnahmen, wenn die Kinder nicht in die Pötte kommen, aber einmal sitzenbleiben wird wohl nicht ausreichen, um den Unterhalt zu verwirken.

Folgendes würde ich an deiner Stelle tun:
- dem Anwalt zurück schreiben, dass du wegen Urlaubs die Frist nicht einhalten konntest. Je nach dem, wie ange du weg warst, war die Frist wohl auch nicht angemessen
- ihn zunächst auffordern dir etwaiges Einkommen der Tochter und der KM offen zu legen (beide sind jetzt Barunterhaltspflichtig).

Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2011 00:07
(@dirtyharry)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Taddy,

danke für Deine Antwort.

Der Titel von damals wurde von mir immer aktualisiert, d.h. dass ich Änderungen oder Erhöhungen immer von mir aus angepasst habe und somit immer auf aktuellem Stand war.

Was meine Ex verdient weiß ich nicht, meine Tochter geht ausschließlich zur Schule ( wenn sie denn geht). Der Anwalt behauptet schlicht Mutter wäre nicht leistungsfähig, wobei es der Anwalt ist, der meine Ex vor Jahren auch schon vetrat. Das ganze wurde auch von meiner Ex iniziiert , ich behaupte einfach mal, dass meine Tochter alleine auf diese Idee nicht gekommen wäre..
Tochter wohnt noch bei ihrer Mutter. Da spielt Neid eine große Rolle, ich habe wieder geheiratet, ein Haus gebaut, meine jüngste wohnt bei uns ( aufgrund eines Gerichtsurteil).
Ich habe  die ganze Zeit auf Unterhalt für die Jüngste verzichtet, damit ist nun auch vorbei. Ich befürchte nur, dass meine Ex da wieder mit durch kommt.
Wer drückt einer Mutter schon KU auf?
Der Anwalt will nun alles haben, Sachen vom Haus ( wie viel qm, etc) und halt Lohnabrechnung, Steuererklärung nur wer überprüft das meiner Ex? Meine Ex und meine Tochter wussten, dass ich im Urlaub bin, von daher ist diese Frist noch der größte Witz.
Meine Ex ist auch immer noch in Besitz des Unterhalttitels der jüngsten, da schreibt der Anwalt, sie bräuchte ihn nicht rauszugeben, da sie ja wüßte, dass sie daraus nicht vollstrecken könnte.
Er hat geschrieben, dass er mich in Stufe 7 der Düdo Tabelle eingruppiert, bis alles geklärt ist :rofl2:. der hat sie echt nicht mehr alle. Ich finde mich in Stufe 4 -
wieder, vielleicht auch nur Stufe 3.

Alles sehr kompliziert

Gruß
DH

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2011 11:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo DH,

fordere doch einfach mal für Deine bei Dir lebende Tochter Auskunft von der Mutter ein. Dann hast Du die Unterlagen, die Du benötigst, um zu gucken, ob die Ex wirklich nicht leistungsfähig ist.

Kommt sie dem nicht nach, machst Du eine Stufenklage auf Auskunftserteilung und Unterhaltsfeststellung. Bekommst Du Unterhaltsvorschuss? Dann sollte ja auch das JA Unterlagen haben.

Auf jeden Fall würde ich da jetzt eine harte Linie fahren, was die Einkünfte der Mutter betrifft.

Besteht die Chance, die Tochter in ein Gespräch zu bekommen?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2011 13:13
(@dirtyharry)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo LBM,

das wird jetzt auf jeden Fall geschehen, dass die Unterlagen meiner Ex eingefordert werden.
Mit meiner Tochter habe ich im Urlaub noch SMS geschrieben und nichts, aber auch gar nichts deutete darufhin dass sie mit ihrer Mutter sowas ausgeheckt hat. Da kann man sich den Schock vorstellen, da alles vorher in trockenen Tüchern war. man könnte sagen es herrschte Frieden, könnte man so schön sagen..

Unterhaltsvorschuss geht leider nicht mehr, da meine Jüngste bereits 14 ist..

LG
DH

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2011 13:40
(@Flieder)

Hallo Dirty Harry,

also bei uns ist es zur Zeit ähnlich...aber zu Deinen Fragen:

1. Es ist richtig, dass ab dem 18. Lebensjahr das Kindergeld komplett auf Deinen Unterhaltsbetrag angerechnet wird.
2. Ebenso muss die Mutter Auskunft über Ihre Einkünfte erteilen. Wenn Sie das nicht tut, dann solltest Du ihr ebenfalls fiktive Einkünfte unterstellen, da ab dem 18. Lebensjahr beide Elternteile bar Unterhalt leisten müssen. Auch wenn Deine Tochter "priviligiert" ist, also bei Deiner Ex wohnt und noch zur Schule geht.
3. Sollte Deine Tochter bummeln und die Schule schleifen lassen, hast Du keine Chance vorher aus den Unterhaltsverpflichtungen raus zu kommen. Ein Jahr der Wiederholung ist kein Grund den Unterhalt zu streichen.
4. Du solltest schauen, ob Deine Tochter Einkünfte oder Ersparnisse hat. Sie muss ihre Einkünfte auch offen legen. Hat sie z. B Ersparnisse, muss sie auch diese für ihren Lebensunterhalt verwenden.
5. Laubekackemamma hat ebenso eine gute Idee, die Auskunft über die Einkünfte Deiner Ex kannst Du auch für Deine jüngere Tochter anfordern.

6.  :mad:Für mich ist es klar warum der Anwalt Deiner Ex Dich in die 7. Stufe der DDT einordnet, denn somit ist der Streitwert vor Gericht viel höher ( Differenz zwischen dem jetzt bezahlten und dem zukünftig zu bezahlenden Betrag). Dementsprechend verdient er an der ganzen Geschichte mehr.
7. Wichtig ist, dass Du schnell einen Anwalt konsultierst, aber auf der anderen Seite glaube ich, dass sie sowieso Klage einreichen wird. Also hast Du sowieso noch ein wenig Zeit bis die Klage bei Gericht eingeht.

Wir haben auch einfach gewartet bis die Ex Klage einreicht hat, denn wir wussten eh, dass sie sturrköpfig ist und lediglich mehr Geld haben will um jeden Preis.
:knockout:
Hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen.
LG flieder

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2011 19:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

5. Laubekackemamma

:imsmilin:

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2011 19:32
(@dirtyharry)
Zeigt sich öfters Registriert

Der war gut*lach*

Das mit dem Kindergeld wissen wir, Frage ist was wird noch in Abzug gebracht?
4% Altersvorsorge, 5% Berufsbedingte Aufwendungen, ist auch klar. Da Ex ja für die Jüngste bisher nichts gezahlt hat, meine ich gelesen zu haben, dass man dies auch in Abzug bringen kann? Desweiteren die private KV?

Was mich absolut auf die Palme bringt, dass der Anwalt schreibt ich hätte kein Recht auf den Unterhaltstitel der Jüngsten, der sich immer noch bei Ex befindet! Sie wohnt seit zwei Jahren bei uns und in der Zeit hat sie es nicht fertig gebracht dieses Teil abzugeben.

Und das einfach behauptet wird, Ex wäre nicht leistungsfähig. Jeder Vater wäre längst verklagt worden.. traurig

Gruß
DH

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2011 19:44
(@nadda)
Registriert

Hi,

Und das einfach behauptet wird, Ex wäre nicht leistungsfähig. Jeder Vater wäre längst verklagt worden.. traurig

Ja mag sein, aber wenn nicht leistungsfähig wäre dabei auch nichts herausgekommen. Manchmal läuft das eben nicht wirklich fair mit dem Geld.

Versuch erstmal von der KM ihre Unterlagen zu bekommen, vielleicht auch tatsächlich gleich über den Anwalt damit etwas passiert. Weist du ob du PKH bekommen würdest?

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2011 20:39
(@dirtyharry)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Nadda,

ne weiß ich noch nicht. Muss mich morgen erstmal nach einem "bissigen" Anwalt umsehen, Ex hat nämlich einen 😡

Gruß
DH

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2011 20:42




(@nadda)
Registriert

Hi,

wegen der Gerichtskosten, da kannst du auch mal googlen (es gibt einen Rechner dafür) und somit schon mal grob abtesten was rauskommen würde.
Ansonsten viel Glück bei der Anwaltssuche morgen.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2011 22:46
(@taddy)
Zeigt sich öfters Registriert

wegen der Gerichtskosten, da kannst du auch mal googlen (es gibt einen Rechner dafür) und somit schon mal grob abtesten was rauskommen würde.

ja, z.B. hier: http://www.vatersein.de/modules.php?name=GKost   😉

@ DH
ja klar, die PKV kannst du in Abzug bringen, die Kosten für die GKV wären ja bereits bei deinem Netto schon weg. Bei dem 5% BBA kannst du max. 150 Euro ansetzten oder den Mehrbetrag nachweise. Je nach dem, welches OLG für die zuständig ist, muss du das ohnehin. Schau mal in den URL deines OLG nach (dort siehst du auch, was du alles in Abzug bringen kannst).

Auf jeden Fall MUSST du den alten Titel für die Kleinere zurückfordern, wenn sie den Vollstrecken läßt, hast du erstmal viel Lauferei, um die Vollstreckung aufzuhalten!

Fordere auf jeden Fall alles an, Einkommensnachweise, Vermögenseinkünfte, Eikommensteuererklärung etc., damit du den KU für die kleine und ggf. für die große Tochter ausrechnen kannst. Laß dich nicht abfertigen mit irgendwlchen Ausreden oder hinhalten, bis die eine Klage eingereicht haben (meistens bleibst du doch auf deine Kosten sitzen!). Und ja, such die unbedingt einen GUTEN Anwalt!

Und sprich, um Himmelswillen, mit deiner Tochter. Sie ist Volljährig, ohne ihr Einverständnis kann der Anwalt dir gar nix! Ich hoffe, du überweist auch scon den Unterhalt auf dem Konto der Tochter?!

Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2011 23:08
(@dirtyharry)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Taddy,

das mit dem Anwalt ist ja so eine Sache, woher so schnell nehmen.. Die Ra, die ich vor 4Jahren hatte, hat es nicht gebracht, dass meine Jüngste jetzt hier wohnt ist auf viel Eigeninitiative zurückzuführen ( ständige Gespräche mit der Verfahrenspflegerin und Gutachterin, Tagebuch geführt etc) hätte ich darauf gewartet dass sie was macht wäre ich noch nicht durch.
Mit der Tochter sprechen bringt aktuell nichts, wie gesagt noch im Urlaub mit ihr gesimmst, dabei war die Post schon raus  :exclam: Sie macht das was Mama sagt. Es geht nur ums Geld, war schon immer so. Ex zieht auch die Kids immer schön mit rein ( lässt Anwaltspost lesen) und beeinflusst.
Der Unterhalt ist bisher nachweislich auf Mamas konto geflossen, damit ist nun auch Schluss. Meine Tochter ist ja erst seit Juli volljährig.. nur ich vermute auch, dass meine Ex sich arm rechnen lässt. Sie verdient angeblich unter dem Selbstbehalt, würde dann für 5€/Std arbeiten gehen, wer es glaubt. Zudem wohnt sie in einer Gemeinschaft mit ihrer Mutter, teilt sich also die Miete.
Zeugnisse meiner Tochter bekomme ich auch nicht zu sehen, werden auch angefordert.

Gruß
DH

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2011 23:53
(@taddy)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo DH,

hast du einen RA gefunden?

Es muß doch möglich sein, dass du in Bekannten- oder Freundeskreis jemanden hast, der einen Kennt, der geschieden ist...

Bis dahin solltest du auf jeden Fall mal die Unterlagen selbst anfordern und sagen, dass du die Frist nicht einhalten konntest, da du im Urlaub warst und die Mandantin das auch wußte! Du setzt dem RA ebenfalls eine Frist, bis wann er die Unterlagen herbeigeschafft haben muß (kannst da ein paar Tage großzügiger sein un ihm Zeit geben bis zum 15.09.  😉

Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2011 19:57
(@dirtyharry)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Taddy,

am Donnerstag habe ich Termin beim Anwalt, mal sehen was er bringt.
Dem Anwalt meiner Tochter habe ich heute eine nette E-Mail geschrieben bzgl. des Termins, da seine Mandantschaft wußte dass ich im Urlaub bin. Ausserdem fehlt die Vollmacht meiner Tochter, da könnte Ex ja nun auch selbst hingegangen sein, diese sollte er mir per mail bis heute Nachmittag geschickt haben, hat er natürlich nicht..
dafür muss Ex sich jetzt einen neuen Anwalt suchen, wenn sie nämlich Post von meinem bekommt, zwecks Unterhalt für die Jüngste, kann ihr Anwalt ja nicht beide vertreten ( Mutter und Tochter).
Weiß jemand ob meine Ex einen anderen Anwalt der selben Kanzlei nehmen kann? Sie muss doch dann komplett die Kanzlei wechseln oder?

Gruß
DH

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2011 20:19
(@taddy)
Zeigt sich öfters Registriert

Normalerweise muß sie eine andere Kanzlei aufsuchen, da sonst ein Interessenkonflikt besteht. Aber die Frage bleibt zu klären, ob die Tochter den Anwalt auch tatsächlch beauftragt hat...

Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2011 02:06
(@dirtyharry)
Zeigt sich öfters Registriert

Tja, das bleibt dann abzuwarten.... 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2011 08:31
(@dirtyharry)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

gestern war mein Anwaltstermin.

da ich von meiner Tocher noch immer keine Vollmacht vorliegen habe, wird er auf dieses Schreiben erstmal nicht reagieren, außerdem wäre die Frist, die der gegnerische Anwalt gesetzt hat auch unangemessen kurz (5 Tage).
Er wird sich jetzt vorerst auf den Unterhalt für meine Jüngste konzentrieren, da wird Muttern dann Post bekommen. Ich hoffe schon morgen, Post von einem Anwalt am Samstag hat ja was für sich... 😉

Gruß
DH

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2011 08:44
(@nadda)
Registriert

Hi,

finde das klingt doch schon mal nach einem guten Weg. Jetzt bleibt dir dann wohl nur das berühmte (und nervige) Abwarten bis es weiter geht.

Gute Nerven!

LG
nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2011 10:54
(@dirtyharry)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

ein kleines Update:

ich hatte lange nichts in Sachen Vollmacht meiner größeren Tochter gehört. Diesen Samstag nun, war es soweit.

Der Anwalt vetritt meine Ex und meine Tochter! Ist das rechtens? Wohl nicht oder?
Unterlagen von meiner Ex? Fehlanzeige, Mutter ist nicht Leistungsfähig, punkt.

Die Vollmacht meiner Tochter ist auch beigefügt, datiert vom 27.09.2011! Ich erinnere noch mal, der erste Brief mit Forderungen von Seiten der Tochter kam Ende August.
Bedeutet das jetzt, dass er da kein Mandat hatte? Man hat ja auch nichts mehr gehört, bis jetzt. Da schickt er den alten Brief mit der aktuellen Vollmacht. ...

was tun?

Gruß
DH

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2011 16:00




Seite 1 / 3