Unterhalt ab 18
 
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Unterhalt ab 18

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(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Den einen für die Tochter, die bereits bei mir wohnt und mein Anwalt das Gericht in zwischenzeit um ein Versäumnisurteil gebeten hat da die Gegenseite sich nicht rührt.
( Was passiert nun? Ich sage meinem Anwalt er soll die Klage zurückziehen, was ist mit den Kosten?)

Eine Klagerücknahme nicht machen, sonst trägst du die Kosten.
Klage für erledigt erklären mit einer  Erklärung, dass die Gegenseite die Kosten zu tragen hat, da sie sich in Verzug befand (Zahlung und Titelerstellung) und der Aufforderung zu spät nachgekommen ist (Grund zur Klageveranlassung gegeben).

Der Rechtsanwalt sollte aber wissen, wie jetzt zu reagieren ist!

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2012 16:39
(@dirtyharry)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

meine Tochter schrieb mir gestern eine SMS und bedankte sich für den Unterhalt. Ich sagte ihr dann, dass es das letzte Mal gewesen ist. Das wüßte sie..
Sie schrieb dann noch, dass sie mich als Vater nicht verlieren will. Alles soweit positiv.

Der Anwalt hat ein Schreiben für das Gericht aufgesetzt und beantragt, dass die Kosten der Beklagten auferlegt werden. Mal sehen wie das Gericht das sieht..

Gruß
DH

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2012 16:25
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