Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand rat geben, wäre klasse...
Meine Tochter (lebt bei KM) wird in ein paar Monaten 18 und geht weiter zur Schule. Lt. meines Wissens sind dann beide Elternteile barunterhaltspflichtig und zahlen den ihrem jeweiligen Eikommen entsprechenen Anteil am Gesamtunterhalt an das Kind. Da ich Vollzeit arbeite und die KM nur 20 std/Woche müsste ich den Unterhalt fast komplett allein zahlen. Die faule KM weigert sich, Vollzeit zu arbeiten.
Muss ich dies akzeptieren oder kann die KM "gezwungen" werden, zur Erfüllung des KU Vollzeit zu arbeiten? Oder könnte ich meine Arbeitszeit reduzieren, womit weniger Einkommen zum Unterhaltsanspruch berechnet würde?
Schonmal Danke im voraus und
viele Grüße von der sonnigen Ostsee, Martin
Hallo,
ja, ab 18 sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig.
Ja, sie wäre - sofern die Tochter eine allgemeinbildende Schule besucht - gesteigert erwerbspflichtig.
Aber: du musst niemals mehr Unterhalt zahlen als nach deinem Einkommen alleine. Und ab 18 kann das komplette Kindergeld in Abzug gebracht werden.
Was verdient die Mutter den mit 20 Std? Hier ist nämlich die Frage ob sich das lohnt ihr ein fiktives Einkommen anzurechnen oder ob das für dich nur ein paar Euro Unterschied ausmachen.
Wie lange wird die Tochter noch die Schule besuchen?
Sophie
Moin Martin,
in Ergänzung zu Sophie´s Ausführungen ...
Die faule KM weigert sich, Vollzeit zu arbeiten.
Wer halbtags arbeitet, ist nicht zwingend "faul" (und nein: eine Rechtfertigung hierfür brauchst Du nicht liefern, weil sie in der Sache schlicht nichts bringt).
Vor nicht allzu langer Zeit hatten wir <hier> (weiter ging´s <hier>) einen Fall, in dem ein ähnlich gelagerter Sachverhalt vorlag und der TO sich vor Gericht zerren ließ (wie´s ausging, kann ich leider nicht sagen, weil sich TO weder in diesem noch im Nachbarforum wieder zu Wort gemeldet hat).
Soll aber zeigen, dass man mit nem sturen "Ich-will-aber-das-Ex-Vollzeit-arbeitet" sehr viel wertvolle Lebensenergie verbraten kann.
Muss ich dies akzeptieren oder kann die KM "gezwungen" werden, zur Erfüllung des KU Vollzeit zu arbeiten?
Zur Arbeit zwingen, kann man niemanden. Analog Sophie könnte ein Richter ein fiktives EK für Deine Ex annehmen.
Da der Unterhaltsbedarf auf Basis Eurer zusammengerechnten Einkünfte ermittelt wird, kann es aber sein, dass diese fiktive Rechnung lediglich zu einem marginalen Unterschied führt.
Ferner könnte ein Richter auch zu dem Ergebnis kommen, dass die "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" nicht zieht, weil ein anderer leistungsfähiger Verwandter vorhanden ist (nämlich Du).
Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit fällt ohnehin weg, sobald Töchting die Allgemeine Schulausbildung beendet hat.
Ergänzende Frage: Hat KM weitere Kinder, ist sie neu verheiratet ?
Wichtig zu wissen, ist aber: Ab Volljährigkeit ist nicht die KM Deine "Gegenpartei", sondern Deine Tochter.
Euer derzeitiges Verhältnis sollte in jedem Falle in eine Krawallbürstungsabwägung mit einfliessen.
Gruß
United
Edit: Zusatzlink.
die genaue Situation ist so:
KM ist ledig
ein weiteres gemeinsames Kind (14 J.) lebt bei der KM
KM verdient bei 20 std/wo ca. 1100 netto
ich verdiene bei 39 std/wo ca. 1650 netto
die 18 jährige Tochter geht demnächst zu einer Berufsfachschule (für 1 Jahr)
auf jeden Fall schonmal danke an Sophie und United
bin gespannt was ihr zu den Infos sagen könnt....
Moin Martin,
noch´n paar Fragen:
die 18 jährige Tochter geht demnächst zu einer Berufsfachschule (für 1 Jahr)
1. Bleibt sie zu Hause wohnen ? Ist die Berufsfachschule in der Nähe ?
2. Ist der Unterhalt für beide Kinder tituliert ? Wenn ja, befristet ?
3. Hast Du weitere Unterhaltsverpflichtungen (weitere Kinder, neue Frau) ?
4. Was ist Ausbildungsziel der Berufsfachschule ?
Mal so zwei Überschlagsrechnungen "worst-" bzw. "best-case" (wobei ich mir die EK-Bereinigung spare) als Anhaltspunkt:
Alleinige UH-Pflicht (vorrangig wäre BaFöG zu prüfen):
1. Während der Allgemeinen Schulausbildung (in Abhängigkeit 4. kann die Berufsfachschule dazu gehören):
EK 1.650 EUR (zwei UH-Berechtigte) -> Stufe 3 DDT 353 EUR (18) + 373 EUR (14) = 726 EUR -> Selbstbehalt 1.000 EUR nicht gewahrt, Herabstufung auf Mindest-UH (da auch bei Stufe 2 nicht genug bleibt)
-> 304 EUR (18) und 334 EUR (14)
2. Nach Wegfall der Privilegierung:
KU (14) 353 EUR, Selbstbehalt ggü. (18) 1.200 (Mangelfall) -> 1.650 - 353 - 1.200 = 97 EUR (ggf. Herabstufung Kind 14 auf Mindestunterhalt)
Anteilige Haftung bei angenommener Vollzeittätigkeit der KM (derzeit ca. 1.500 Brutto -> bei 3.000 - ca. 1.900 netto):
Zusammengerechnetes EK: 3.550 EUR -> Stufe 8, da Dein Nick nach SH klingt, eine Stufe runter -> Bedarf 480 EUR
1. Während der Allgemeinen Schulausbildung:
Oberhalb angemessener SB (1.200 EUR): 450 EUR (Du) vs. 700 EUR (KM) -> Dein Anteil: ca. 190 EUR
2. Nach Wegfall der Privilegierung:
Oberhalb angemessener SB (1.200 EUR): 97 EUR (Du -> vorrangige UH-Pflichten abgezogen) vs. 700 EUR (KM) -> Dein Anteil: ca. 58 EUR
Fazit:
Das Delta bei angenommener Vollzeittätigkeit (die bei einem weiteren minderjährigen Kind alles andere als ein Selbstläufer ist) beträgt, solange Eure Tochter priviligiert ist, ca. 100 EUR ((304 + 334) - (190 + 353)).
Sobald die Große aus der Privilegierung fällt, noch ca. 40 EUR ((97 + 353) - (58 + 353)).
Ohne Betrachtung von BaFöG und Bereinigung wären beide Zeiträume m.E. keinen Streit wert.
Vielmehr solltest Du eine Anpassung der Zahlungen auf Deine alleinige Zahlpflicht anstreben.
Gruß
United
Sehr interessant, besten dank United
1. Bleibt sie zu Hause wohnen ? Ist die Berufsfachschule in der Nähe ?
Tochter bleibt bei KM wohnen, Berufsschule ist 25 km entfernt (fährt Bus)
2. Ist der Unterhalt für beide Kinder tituliert ? Wenn ja, befristet ?
ja, unbefristet
3. Hast Du weitere Unterhaltsverpflichtungen (weitere Kinder, neue Frau) ?
nein
4. Was ist Ausbildungsziel der Berufsfachschule ?
dient der Vorbereitung auf eine Berufsausbildung im Hotel-/gastgewerbe
achso, ich lebe in Kiel, die Kids bei KM nähe hannover
VG Martin
Servus Martin!
2. Ist der Unterhalt für beide Kinder tituliert ? Wenn ja, befristet ?
ja, unbefristet
Das wäre erst mal Deine erste Baustelle: Schau, dass Du den Titel von Tochter ausgehändigt bekommst.
Solange dieser bei ihr (oder KM) ist, kann mir-nicht-dir-nichts gepfändet werden, wenn KU nicht in titulierter Höhe vollumfänglich geleistet wird.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Martin,
4. Was ist Ausbildungsziel der Berufsfachschule ?
dient der Vorbereitung auf eine Berufsausbildung im Hotel-/gastgewerbe
Damit ist das m.E. keine Allgemeine Schulausbildung mehr, insofern fällt die Privilegierung dann weg.
Erstes Ziel analog Marco: Mit Volljährigkeit Titel aus der Welt schaffen und Zahlbetrag anpassen.
Auf welchen Prozentsatz/Betrag lautet dieser (ggf. kann mit dem "Aus-der-Welt-schaffen" bis Beginn Berufsfachschule gewartet werden) ?
Gruß
United
Moin Moin,
ich habe mir auch mal ne Berechnung zusammengebastelt...
Nettoeinkommen 1650,00
abzgl. Pausch. f. berusbed. Aufwendungen 150,00
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bereinigtes Nettoeinkommen 1500,00
abzgl. UH Sohn (14 J.) lt. DDT 334,00
________
verbleibender Betrag 1166,00
Somit wäre ich durch den SB von 1200 EUR nicht in der Lage, UH an meine volljährige Tochter zu leisten. Natürlich wird sie von mir trotzdem weiterhin unterstützt werden....
@United: Die Titel sind mit 100% berechnet, da mein Einkommen zu der Zeit unter 1500 netto lag
Sonnige Grüße, Martin
Moin Martin,
ein kleiner Hinweis zu Deiner Rechnung:
abzgl. Pausch. f. berusbed. Aufwendungen 150,00
Pauschal dürfen (analog Unterhaltrechtlicher Leitlinien des OLG Celle) 5% des Netto abgezogen werden (das wären also nur 82 EUR).
Zusatzhinweise:
Sind in den 1.650 EUR auch Urlaubs-/Weihnachtsgeld enthalten (die müsstest Du bei konkreter Rechnung auf den Monat umlegen) ?
So Du Altersvorsorge betreibst, kannst Du auch diese in Ansatz bringen (bis 4% vom Brutto).
Gruß
United