Unterhalt ab 18
 
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Unterhalt ab 18

 
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich hab zwar noch keine Nachricht der Rechtsanwältin bekommen, würde aber gerne schon mal vorab rechnen, was auf mich zu kommt.

Mein Einkommen: 1784,-Euro aus zwei privaten Versicherungen(BU)

Ausgaben: 306,- private Krankenversicherung(bis aufs letzte abgespeckt, dazu kommen 250,- ehebedingte Schulden monatlich.

Ich habe drei Kinder:
Sohn(bald 18) noch Abi, geht ab Sommer 2015 studieren
Tochter(bald 18)abgeschlossene Realschule, macht nun Abi nach und studiert voraussichtlich ab 2016
Tochter (9) Grundschule

Ich bin neu verheiratet und lebe mit meiner Frau und Tochter (9) in meinem Haus. Das Haus ist mit diesen 250,- Euro monatlich belastet.

Mich interessiert der Unterhalt ab 18, auch wenn die Gegenseite schon jetzt ab August mehr Unterhalt einfordert.

Ich wäre dankbar für eine Berechnung.

Gruss Wedi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2014 11:57
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wedi,

wie Du weisst, wäre für eine Quotenberechnung auch das EK Deiner Ex erforderlich.

Auf Basis Deiner Zahlen könnte man einen worst case (bei alleiniger UH-Pflicht) ermitteln.

Hast Du für Dein Haus eine Vergleichsmiete ?

Ferner: Magst Du nochmal Dein Lieblings-OLG verkünden (wegen der Berücksichtigung vor-/gleichrangiger UH-Pflichten) ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2014 13:09
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das Einkommen meiner EX ist mir nicht bekannt. Ich weiß, das sie bei Ihrem Mann auf dem Büro arbeitet(gelernte Bürokauffrau).

Eine Vergleichsmiete wurde damals mit ca. 250,- bis 300,-Euro angesetzt, da ich nur das Obergeschoss bewohne und meine Eltern laut Erbvertrag ein lebenslanges Wohnrecht im Untergeschoss haben.
Die 250,- Euro Schulden stammen übrigens von meiner EX, die ich damals übernehmen musste.

Mein lieblinhgs OLG ist Hamm :thumbdown:

Gruss Wedi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2014 13:23
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

nochmal da zu:

Das Einkommen meiner EX ist mir nicht bekannt. Ich weiß, das sie bei Ihrem Mann auf dem Büro arbeitet(gelernte Bürokauffrau).

Das Durchschnittsgehalt einer Bürokauffrau in der Brache liegt bei ca.2000,-Euro Brutto.
Ich kann mir aber vorstellen, das Ihr Gehalt deutlich darüber liegt, da das Geschäft Ihres Mannes sehr gut läuft und somit die Steuerlast gesenkt wird.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2014 13:53
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wedi,

alleinige Unterhaltspflicht:

1.784
- 306 Krankenversicherung
+ 50 Wohnvorteil
------
1.528

Mindestunterhalt: 880 EUR (304 x 2 + 272)

Dein SB beträgt 800 EUR, d.h. Verteilmasse wäre 728 EUR.
Aufgrund Deiner Erfahrungen vor dem OLG wäre eine Absenkung um 10% wegen Zusammenlebens nicht ausgeschlossen.
Damit könnte man Dich für den Mindestunterhalt leistungsfähig rechnen (wurden die Schulden vor dem OLG zuletzt anerkannt?).

Weil mir das zu schwarzmalerisch ist, machen wir nochmal ne Alternativrechnung (Ex verdient 1.500 EUR) solange die Kinder privilegiert sind:

Bedarf: 1.528 + 1.500 = 3.028 -> Stufe 5 -> 586 abzgl. KG -> 2 x 402

Einsatzbeträge:
Oberhalb des SB 1.200 / UH Kind 3 vorab abzuziehen: Wedi 56, Ex 300 -> Mangelfall
Absenkung auf Notwendiger SB 1.000: Wedi 256, Ex 500 -> immer noch Mangelfall
Wir setzen bei Wedi mal 800 an: Wedi 456, Ex 500 -> Haftungsquote: Wedi 47,7% -> Anteil 2 x 192

Spätestens ab Beginn Studium ist Schluss wegen Nachrangigkeit (da zählt auch Deine Frau mit).

Mein lieblinhgs OLG ist Hamm :thumbdown:

Die Hammer Leitlinien sind - so es zur Quotelung kommt, wovon auszugehen ist - nicht die schlimmsten:

13.3.2
Für die Unterhaltspflicht gegenüber privilegierten volljährigen Kindern i.S.d. § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB bemessen sich die Haftungsanteile der Eltern grundsätzlich nach dem Verhältnis ihrer anrechenbaren Einkommen abzüglich ihres angemessenen Selbstbehalts (1.200 €), im Mangelfall abzüglich ihres notwendigen Selbstbehalts (800 € bzw. 1.000 €). Die Barunterhaltspflichten gegenüber minderjährigen Kindern sind auch in diesem Fall vorweg abzuziehen. Hiervon kann im Einzelfall abgesehen werden, wenn der Vorwegabzug zu einem unbilligen Ergebnis führt.

Was der letzte Satz bedeutet (und was die Richter draus machen), braucht man Dir nicht erklären.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2014 14:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Öhm,

muss tdudenn noch zahlen? Schließlichwill doch der Stiefpapa adoptieren und du hast was unterschrieben

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2014 14:11
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Danke für die ausführliche Berechnung
So hatte ich auch gerechnet und zeigt mir, das ich da nicht ganz falsch lag.

(wurden die Schulden vor dem OLG zuletzt anerkannt?).

Ja, die hat sogar das OLG Hamm anerkannt.

Öhm,

muss tdudenn noch zahlen? Schließlichwill doch der Stiefpapa adoptieren und du hast was unterschrieben

Richtig, aber nun wird es ja so dahingestellt, als hätte ich Ihn dazu gezwungen, was aber nachweislich anders herum war.
Den Schriftverkehr habe ich der Rechtsanwältin zu kommen lassen und warte seit der Auskunftsaufforderung auf eine Reaktion.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2014 14:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da hast du dir ja ein besonders feines OLG ausgesucht.
Aber guter Geschmack hat eben seinen Preis!  😉

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2014 20:40
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Da hast du dir ja ein besonders feines OLG ausgesucht.
Aber guter Geschmack hat eben seinen Preis!  😉

Ja, getreu den Hammer-Leitlinien:

Mann gönnt sich ja sonst nichts :exclam:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2014 21:30
(@nadda)
Registriert

Hi Wedi,

diese Unterschrift wegen der Adoption , das lief alles privat, oder?
Unterhaltspflicht erlischt erst, wenn der Antrag beim Notar gestellt wird.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2014 08:59