Hallo,
zunächst vorab: der Kontakt zu meiner Tochter wurde dank der Mutter schon vor vielen Jahren beendet. Sie möchte zu mir und meiner Familie keinen Kontakt.
Nun wird meine Tochter volljährig. Vom Jugendamt bekomme ich keine konkrete Auskunft. Nur, dass die Beistandschaft ab Volljährigkeit endet. Meine Frage: wie verfahre ich ab dem 18. Geburtstag? Ich werde auf jeden Fall die Zahlung an die geldgierige Mutter einstellen. Zahle ich einfach erst mal gar nichts und warte ab bis sich jemand meldet? Ich brauche ja schließlich auch die Bankverbindung meiner Tochter. Soweit ich weiß befindet sie sich noch in schulischer Ausbildung.
Wie sind eure Erfahrungen?
Servus Thorsten und willkommen im Forum!
Ich werde auf jeden Fall die Zahlung an die geldgierige Mutter einstellen.
Bevor Du irgendetwas in der Richtung unternimmst: Gibt es einen Unterhaltstitel (da JA offensichtlich involviert)? Falls ja, ist dieser befristet?
Ich würde erst mal versuchen, mit Tochter Kontakt aufzunehmen (auch wenn KM das erfolgreich unterbunden hat) und über die weiteren Modalitäten KU reden wollen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin.
Meine Frage: wie verfahre ich ab dem 18. Geburtstag? Ich werde auf jeden Fall die Zahlung an die geldgierige Mutter einstellen.
Da hast Du Dir die Antwort ja eigentlich schon selbst gegeben.
Wenn kein Titel besteht, dann genauso! Letztlich brauchst du ja nicht bloß die Bankverbindung Deiner Tochter. Vielmehr musst überhaupt mal dargelegt werden, ob überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch besteht. Und da ja ab dem 18. Geb. auch die KM Unterhaltspflichtig ist, muss Töchterchen, wenn sie denn weiter Geld haben will, durchaus mit Dir kommunizieren!
Besteht ein Titel, dann wird es ein wenig komplizierter, aber an der Neuberechnung kommt auch dann die junge Dame nicht vorbei.
In keinem Fall an die KM weiter bezahlen. Denn dann könnte gar behauptet werden, dass Tochter das Geld nie erhalten hat.
Ich unterstelle aus Deiner Wortwahl, dass der Kontaktabbruch iW auf die KM zurück zuführen ist, und das junge Mädchen bis heute es nicht geschafft hat, sich ggü der KM zu emanzipieren. Vielleicht eine gute Gelegenheit für Dich, die Volljährigkeit als Anlass zu nehmen, wie zwei Erwachsene zu kommunizieren?
Gruß, Toto
Hallo,
wenn das JA involviert ist, dann sollte es auch einen Titel geben. Dieser ist vermutlich unbefristet und deshalb musst Du aktiv werden.
Fordere eine Abänderung bzw. Herausgabe des Titels. Erfolgt dies nicht, dann bleibt der Titel (unbefristet!) gültig.
Aus meiner Sicht solltest Du Deine Tochter anschreiben und darauf hinweisen, dass sie mit der Volljährigkeit für ihren Unterhalt sebst verantwortlich ist. Dazu gehört, dass sie sich an Vater und Mutter wendet und eine Einkommensauskunft einholt, da beide barunterhaltspflichtig sind. Außerdem steht ihr das volle Kindergeld zu und mindert damit den Unterhaltsanspruch.
Aufgrund der Einkommensverhältnisse wird dann der Unterhaltsanspruch gegen Vater bzw. Mutter gequotelt berechnet.
Sollte das Einkommen der Mutter unter dem Selbstbehalt liegen, dann musst Du alleine zahlen. Mit 18 ist sie zwar in einer höheren Altersstufe, durch Anrechnung des vollen Kindergelds sollte es aber für Dich billiger werden. Die Überweisung hat auf ein von der Tochter autorisiertes Konto zu erfolgen.
Das JA wird für Volljährige nur beratend tätig, da sie aber vermutlich noch privilegiert ist, sollte das JA die Berechnung des Unterhaltsanspruchs übernehmen, wenn sich die Tochter an das JA wendet. JA handhaben das durchaus unterschiedlich. Rechtlich zuständig ist aber Deine Tochter.
VG Susi
Servus und ergänzende zu Susi!
Soweit ich weiß befindet sie sich noch in schulischer Ausbildung.
Hier wäre Tochter auch verpflichtet, die entsprechenden Schulbescheinigung zu liefern, um ihren Unterhaltsanspruch zu belegen.
Grüßung
Marco
**edit: Ein "l" ergänzt! :redhead:
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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