Unterhalt ab 18
 
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Unterhalt ab 18

 
(@eric69)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

mein Großer Sohni wird im Dezember 18 und ich suche mir gerade mal zusammen was sich alles ändern wird.

Der Rahmen:
- Er wohnt bei Muttern, besucht die 11. Klasse Gym (die er aber wiederholen will) also noch min 2 Jahre Schule.
- Ich zahle seit Trennung nach D-Tabelle - bin selbständig (Berechnung auf Grundlage der letzten 3 Jahre)
- Es gibt einen U-Titel den ich vor ein paar Jahren beim J-Amt  auf den 18. Geburtstag begrenzen lassen habe.
- Ich habe einen weiteren Sohn mit meiner Partnerin (8) der bei uns wohnt.
- Muttern möchte dass Sohni mit Vollendung des 18. zu uns zieht. Wir gehen aber zunächst mal davon aus dass er bei ihr wohnen bleibt weil Schule dort um die Ecke. Von uns aus 20 km entfernt.

Bisher habe ich mir zusammen gegoogelt
-dass der Große weiterhin privilegiert bleibt (trotz minderjährigem Halbbruder) und nach Stufe 4 in der D-Tabelle berechnet wird
- Das Einkommen beider Eltern wird zusammen gerechnet und anteilig als Grundlage für den jeweiligen Unterhalt herangezogen?

z.B. bei 3500,- Gesamteinkommen = 636 - 204 Kindergeld = 432,-
Vater Einkommen: 2000,- - 1300 Selbstbehalt = 700,- = 432 x 700/900 = 336,-
Mutter Einkommen: 1500,- - 1300 Selbehalt = 200,- = 432 x 200/900 = 96,-

Meine Fragen:
-Überweise ich ab dem 18. einfach eine vermutete Summe X unter Vorbehalt auf Sohnis Konto wenn ich das Einkommen der Mutter nicht kenne und  auch nicht informiert werde (Standardsituation)?
- ...oder überweise ich nix und fordere Mutter erstmal zur Offenlegung auf? (respektive Sohni fordert auf)
- Kindergeld läuft weiter bei ihr auf?
- Überweise ich erstmals im Monat NACH dem Geburtstag den Unterhalt auf Sohn-Konto?

Falls mich jemand erleuchten kann wäre ich echt dankbar.

viele Grüße

Eric

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2020 23:27
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die prinzipielle Rechnung hast Du schon richtig erfasst. Zusätzlich gilt aber, dass keiner mehr zahlen muss als alleine und dabei spielen weitere unterhaltsberechtigte eine Rolle. Wenn Du also ohne Kenntnis des Einkommens der KM zahlen willst, dann solltest Du eine Standardberechnung für Dich alleine durchführen, die beide Kinder berücksichtigt und beim volljährigen Kind das volle (und nicht nur das halbe) KG in Abzug bringen. Das Kindergeld kann weiter die KM erhalten, es ist an das Kind weiterzuleiten (deshalb wird es auch voll vom Unterhalt abgezogen).

Das vorgehen wäre aber sich mit dem Sohn in Verbindung setzen und diesem die Rechtslage zu erklären, d.h. er muss beide Eltern zur Einkommensauskunft auffordern und kann der Unterhalt berechnet werden und die Forderung mit Rechnung und Nachweisen beiden Elternteilen zugestellt, außerdem sollte er ein Konto für die Überweisung benennen. Er ist ab 18 Dein alleiniger Ansprechpartner in Sachen Unterhalt, er muss sich um seinen Unterhalt bemühen und er muss seine Bedürftigkeit nachweisen.

Generell ist es das beste, wenn Du Dich mit Deinem Sohn zusammensetzt und ihr darüber redet wie er sich die Zukunft vorstellt. Da kann auch beraten werden wie vorgegangen werden soll. Da kann auch geklärt werden wann letztmalig der KU für unter 18 auf das Konto der KM gehen soll.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2020 00:47
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Er ist ab 18 Dein alleiniger Ansprechpartner in Sachen Unterhalt, er muss sich um seinen Unterhalt bemühen und er muss seine Bedürftigkeit nachweisen.

Also dass würde ich doch auch sagen, nachwievor kommt der Prophet zum Berg und nicht umgekehrt.

@Eric69

Ich würde einfach für den Monat, in dem er 18 wird, letzmalig den KU and die Mutter überweisen und dann der Dinge harren, die da so kommen. Dein Sohn muss sich darum kümmern. Das gehört, wie ich finde zum erwachsen werden dazu, dass man lernt, sich um seine Dinge zu kümmern. Wenn ihr ein normales Verhältnis habt, dann ruft er Dich eh an, um das mit Dir zu besprechen, oder kommt gleich vorbei.

Ist aber schon interessant, kaum gibts keinen KU mehr, will die Mutter den Sohn nicht mehr haben, obwohl es aufgrund des Schulbesuchs praktischer wäre, wenn er bei ihr wohnen würde. Irgendwie muss ich da an den User Beppo denken..

-Überweise ich ab dem 18. einfach eine vermutete Summe X unter Vorbehalt auf Sohnis Konto wenn ich das Einkommen der Mutter nicht kenne und  auch nicht informiert werde (Standardsituation)? Nein.
- ...oder überweise ich nix und fordere Mutter erstmal zur Offenlegung auf? (respektive Sohni fordert auf) Nein.
- Kindergeld läuft weiter bei ihr auf? Ja.
- Überweise ich erstmals im Monat NACH dem Geburtstag den Unterhalt auf Sohn-Konto? Nein.

Erst reden, dann überweisen.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2020 01:06
(@maxmustermann1234)
Registriert

Noch als Anregung: selbst wenn dein Sohn mit 18 20km Schulweg hat, wäre es doch ok. Ich würde ihm das Angebot machen bei euch unterzukommen, denn der lange Schulweg ist sicher besser als an einem Ort zu wohnen, wo man sich unerwünscht fühlt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2020 09:24
(@eric69)
Rege dabei Registriert

Danke für Eure Antworten!

Reden mit Sohni klappt ganz gut und ich denke wir werden da schon einen Modus finden.
Er ist die halben Sommerferien bei uns und wir machen häufiger auch in der Woche gemeinsam Sport.

Das Problem ist Muttern, die zwar munter fordert - häufig auch über unseren Sohn als Sprachrohr - aber nie Infos freiwillig rausgibt. O-Ton Sohn: Es vergeht kein Tag an dem Mama nicht schlecht über dich spricht.

Wir gehen davon aus dass sie mit dem vollendeten 18. Lebensjahr keinen (auch finanziellen) Sinn mehr in der Beherbergung sieht. Von daher hat sie ihm sehr deutlich gemacht dass er mit 18 auszieht - egal ob noch in der Schule oder nicht. Sie möchte ihr Leben zurück.

Früher lag der Fall selbstverständlich genau gegenteilig und ich musste für Umgang und gemeinsames Sorgerecht vor Gericht.

Ohne die Info der Mutter lässt sich allerdings nichts rechtssicher berechnen...  oder?

@Susi: Hast du evtl. parat wie sich unser Jüngster auf die Berechnung auswirkt?

viele Grüße

Eric

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2020 13:10
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

O-Ton Sohn: Es vergeht kein Tag an dem Mama nicht schlecht über dich spricht.

Die Frau tut mir leid.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2020 14:52
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

zunächst einmal wird so wie für 2 minderjährige Kinder gerechnet, nur dass beim volljährigen Kind die 4. Altersstufe zu Grunde zu legen ist und das volle KG abgezogen wird.

Wesentlich zu wissen wäre welches OLG zuständig ist, da einige OLG bei der Unterhaltsberechung für volljährige Kinder (auch privilegierte) den Vorabzug des KU für das minderjährige Kind zulassen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2020 15:16
(@eric69)
Rege dabei Registriert

Hallo Susi,

das wäre dann wohl das OLG Köln.

viele Grüße

Eric

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2020 16:50
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

tut mir leid, aber das OLG Köln hat keinen Vorabzug in seinen <a href="https://www.olg-koeln.nrw.de/infos/unterhaltsleitlinien/001_unterhaltsleitlinien_koeln1-1-2020.pdf>Unterhaltsleitlinien</a>" keine Vorwegabzug des KU minderjähriger Kinder. So bleibt es dabei, dass Du beiden Kindern zum KU verpflichtet bist, es sollte sich aber auswirken, dass beim volljährigen Kind das volle KG abgezogen wird.
Die Unterhaltsleitlinien sind aber auch lesenswert, wenn es um das weitere Verfahren geht, wenn der Sohn nicht mehr privilegiert ist. Aus meiner Sicht sollte es schon möglich sein den Unterhalt nach den allgemeinen Regeln mit quoteln zu bestimmen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2020 19:20
(@eric69)
Rege dabei Registriert

Danke Susi für die schnelle Antwort!
Hätte mich in Köln auch gewundert wenn es da eine andere Regelung gäbe.

Ich werde dann aber das volle Kindergeld abziehen.
Wenn's soweit ist stell' ich meine Berechnung ein.

Toll das hier noch so engagiert geantwortet wird!

viele Grüße

Eric

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.07.2020 16:37




(@eric69)
Rege dabei Registriert

Kurzes Update.
Sohni meldete sich in den letzten Tagen und wollte vorbeikommen.
Ich lag mit Virusinfekt im Bett und habe ihm gesagt dass wäre keine gute Idee.

Gestern schlug er hier auf mit sehr heftiger menschlicher Bisswunde am Arm (wo man selber nicht hinkommt).
Er meinte dass er sich letzter Woche  mit Muttern sehr über eine Lappalie (Jeans) gestritten hätte und sie ihn dann im Gerangel gebissen (!) hätte.
Ich konnte es nicht glauben und habe sie mehrfach angeschrieben, gefragt was da los war. Keine Antwort bis auf heute mittag: Sohni soll bei mir bleiben und sie hätte die Schlösser ausgetauscht.
Freundin von ihr rief mich dann an und meinte jetzt müsste ich mich mal kümmern. Ich sagte ihr das müssen die Eltern klären und nicht sie. Danach kam eine Nachricht von ihr: Sohni soll sich beim Jugendamt melden. Sohni ruft an und die nette Dame vom Amt will ihm einen Schlafplatz in der betreuten Wohngruppe anbieten auf den er so sehnlich warten würde. Sohni versteht nichts und lehnt dankend ab.

Ich bin mit Sohni zur Wohnung - Schlösser waren getauscht. Wir sind dann weiter zur Polizei haben die Lage erklärt und nebenbei noch eine Anzeige wegen der Bisswunde aufgegeben. 2 Polizisten sind mit und zur Wohnung und danach zu ihrer Freundin bei der Sohni seine Mutter vermutete. Dort war sie dann auch. Sohni und ich haben draussen 3/4 h gewartet. Die Polizisten erklären mir dann lapidar dass ich Sohni mitnehmen muss weil er mich noch nicht angegangen hätte. Auch wenn die Betreuungszeit jetzt bei Muttern wäre.

Ich packe Sohni wieder ein und wir fahren wieder zu uns. Sohni schwört Stein und Bein dass er in den Streit nicht handgreiflich geworden sei. Er war letzte Woche mit dem Arm im Krankenhaus und alles sei dokumentiert - allerdings in Muttern Wohnung. Egal, Im Krankenhaus gibts Kopien.
Das wäre der Stand der Dinge von heute.

Die Geschichte ist für uns so schräg, dass wir denken dass Sie die Melkkuh die in einem halben Jahr 18 wird noch schnell vorher zu Vatern entsorgen möchte. Heftige Streitigkeiten gab´s in dem Haus immer aber das wird sehr skurril.

Morgen wollte ich mich mal beim Jugendamt melden überlegen wie's weitergehen kann.
Evtl. Anwalt, mal sehen.

Hat jemand noch andere Ideen?

viele Grüße

Eric

(Sorry für den Telegramm- Stil , ich wollte es schnell in die Tasten hauen)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2020 19:49
(@eric69)
Rege dabei Registriert

PS: Bisswunde war so heftig, dass es im Krankenhaus einen dicken antiseptischen Verband gab und die Haut darum über 1 cm angeschwollen war. Verband musste mehrmals gewechselt und gekühlt werden.

also kein Kratzer beim spielen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2020 19:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

naja, Sohnemann bleibt eben jetzt bei dir. Ihr fordert per Anwalt die Herausgabe seiner persönlichen Sachen, evtl. auch seiner Möbel.

Anzeige ist erstattet. Komisch, dass die Klinik da nicht selber tätig wurde. Besorg dir die Kopien.

Melde ihn zu dir um, stell einen Kindergeldantrag (schick die Meldebestätigung mit) und überleg, ob du von der mutter Unterhalt verlangst (noch ist er ja minderjährig und sie gest. erwerbsobliegen). Und vor allem, stoppe die Unterhaltszahlungen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2020 21:41