Unterhalt ab 18
 
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Unterhalt ab 18

 
(@mrxks18)
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Hallo zusammen

eine Frage, vermutlich, hoffentlich, einfach zu lösen:

Bin geschieden, Kids leben bei der KM, ich zahle Unterhalt nach DD. Verhältnis zur KM schlecht, mit ihr will/kann ich wenig klären, Verhältnis zu den Kids einwandfrei, allerdings habe ich mit ihnen bislang vermieden, finanzielle Dinge zu besprechen (gab auch keinen Anlass). Für den Unterhalt gibt es unbefristete, dynamisierte Titel ggü. jedem einzelnen Kind.

Meine ältere Tocher wird in ca. 1/2 Jahr volljährig. Sie ist in der Oberstufe (11. Kl.) und wird vermutlich auch weiterhin bei der KM wohnen. 

Ich freue mich darauf, den Unterhalt ab 18 nicht mehr der KM, sondern meiner Tochter direkt zu überweisen. Doch wieviel? Ich will eigentlich keine Unruhe stiften, aber auch nicht mehr als nötig zahlen. Derzeit bin ich in Stufe 8. Sehe ich es richtig, dass ich einfach den Zahlbetrag gemäß DD für die Stufe 18+ an meine Tochter zahle? Damit wäre ich ja auch in Übereinstimmung mit dem Titel. Rein theoretisch (!) könnte ich mich mit meiner Tochter aber auch auf einen geringeren Betrag einigen, solange sie nicht auf den Titel pocht, oder (ist nicht mein Plan)?

Ich dachte nämlich eine Zeit lang, ab 18 wird der gesamte Unterhalt zwischen den Eltern anteilig aufgeteilt, das scheint aber nur der Fall zu sein, wenn das Kind bei keinem Elternteil mehr wohnt, richtig? In meinem Fall (Schulbesuch, Wohnen bei der KM) zieht einfach weiter der Titel und die DD, richtig? Ergo kein Grund, irgendwelche Diskussionen zu starten oder über Anwälte und Abänderungsklagen nachzudenken oder habt ihr einen anderen Tip?

Der andere, kleinere Punkt: Ich zahle zusätzlich für beide Kids zusammen ca. 150 EUR Mehrbedarf. Den Betrag hatten die Anwälte vor Jahren mal so ausgerechnet, es geht dabei um die private KV der Kids, da die Mutter beihilfeberechtigt ist. Der Betrag ist seitdem auch konstant und "läuft einfach so mit". Zahle ich die 50% davon zukünftig auch an meine Tochter oder fällt der Mehrbedarf bei Volljährigkeit weg? Dazu bin ich noch gar nicht fündig geworden...

Danke für ein paar gute Auskünfte von euch!

 

 

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2024 13:02
(@marce)
Schon was gesagt Registriert

Auch wenn das volljährige Kind noch bei einem Elternteil wohnt, sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet.

Anteilig gemäß ihrem jeweiligen Einkommen.

Außerdem wird nicht mehr das halbe, sondern das volle Kindergeld auf die Unterhaltszahlung angerechnet.

Die Berechnung des zukünftig von dir zu zahlenden Unterhalts, dürfte ohne fachliche Hilfe schwierig werden.

 

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2024 13:12
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus mrxks18 und ergänzend zu Vorgeschriebenem:

Mit Volljährigkeit liegt es nun an der Tochter, sich um ihre Unterhaltsansprüche zu kümmern; idealerweise händigt sie Dir hierbei den unbefristeten Titel aus, da wie oben geschrieben die Karten eh´ neu gemischt werden sollten.
Im Gegenzug kannst Du ihr deinen Zahlvorschlag unterbreiten (by the way: arbeitet KM?)

Geschrieben von: @mrxks18

Ich dachte nämlich eine Zeit lang, ab 18 wird der gesamte Unterhalt zwischen den Eltern anteilig aufgeteilt, das scheint aber nur der Fall zu sein, wenn das Kind bei keinem Elternteil mehr wohnt, richtig?

Meines Wissens wird gequotelt (wenn KM eigenes Einkommen hat), egal ob Kind zu Hause oder in eigener Wohnung lebt. Ich glaube, der Anspruch ist bei eigener Wohnung dann höher...

Geschrieben von: @mrxks18
Ergo kein Grund, irgendwelche Diskussionen zu starten oder über Anwälte und Abänderungsklagen nachzudenken oder habt ihr einen anderen Tip?

Das ist definitiv Deine Entscheidung, ob Du Dir das leisten kannst/willst, wieviel Dir deine Ruhe wert ist, etc.
Wenn Du mit der volljährigen Tochter eine einvernehmlich und annehmbare Einigung erzielst (und ihr beide Euch daran halten wollt!!), braucht es den ganzen gerichtlichen Quatsch nicht.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2024 14:47
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @mrxks18,

Geschrieben von: @82marco

Meines Wissens wird gequotelt (wenn KM eigenes Einkommen hat), egal ob Kind zu Hause oder in eigener Wohnung lebt. Ich glaube, der Anspruch ist bei eigener Wohnung dann höher...

Es wird gequotelt, egal wo das Kind lebt. Bei eigener Wohnung ist der Anspruch allerdings nicht unbedingt höher, und in deinem Fall wäre er ggf. sogar niedriger:

Für ein Kind mit eigener Wohnung wird der Bedarf nämlich i.d.R. pauschal mit 930 Euro angesetzt, siehe Düsseldorfer Tabelle, Anmerkung 7 - also unabhängig vom Einkommen der Eltern, allerdings mit der Klausel, dass ggf. nach oben abgewichen werden kann. Im vorliegenden Fall hast du allerdings bereits einen Titel für Zeile 8 der Düsseldorfer Tabelle, der Bedarf für ein volljähriges Kind, das noch bei einem Elternteil lebt, ist in dieser Zeile sogar 993 Euro. In beiden Fällen wird vom Bedarf aber noch das volle Kindergeld abgezogen.

Was die Quotelung betrifft, da werden erst mal beide Einkommen der Eltern addiert und somit der Bedarf des Kindes in die Höhe getrieben. Anschließend wird so gerechnet, dass der Besserverdiener deutlich überproportional zur Kasse gebeten wird. Da du über ein ziemlich gutes Einkommen verfügst, könnte es bei einem eher geringen Einkommen der Mutter sogar zu dem absurden Ergebnis kommen, dass du bei dieser Art der Berechnung sogar mehr zahlen müsstest, als wenn die Mutter gar nichts verdienen würde - allerdings greift in solchen Fällen die Regel, dass du nicht mehr Unterhalt zahlen musst, als es deinem eigenen Einkommen entspricht (was hier, wenn sich nichts wesentliches geändert hat, nach wie vor Unterhalt gemäß Zeile 8 der Düsseldorfer Tabelle wäre).

Wenn du ungefähr weißt, was die Mutter verdient, dann könnten wir versuchen abzuschätzen, ob es sich überhaupt lohnt, den Titel abändern zu wollen.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2024 16:22
(@mrxks18)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute

Erstmal vielen Dank für die bisherigen Auskünfte an alle, das bringt mich schonmal weiter. 

Ja, die KM arbeitet und verdient. Wieviel aktuell weiß ich nicht. Ca. 3000 netto sicherlich (Beamtin, 80% Job). 

Wenn ich da voll einsteige, sehe ich zumindest das Risiko, bei Offenlegung aller Verhältnisse plötzlich in Zeile 9 zu landen, auch für das 2. Kind. Die Einstufung ist nunmehr ca. 6 Jahre alt und seitdem ohne Änderung. Das wäre ja möglich, oder?

Andererseits, wenn ich mal die DD 2024 anschaue liege ich aktuell bei 804 EUR und ab 18+ immerhin eine kleine Reduzierung auf 743 EUR. Das wäre ja auch schonmal was.

Alternativ habe ich mir überlegt, ohne Offenlegung und großes Tamtam einfach zB eine 70:30 (o.ä.) Quote vorzuschlagen. Meine Ex hat vermutlich auch keine Lust, alle Zahlen offenzulegen und könnte evtl. darauf einsteigen, da sie ja auch weiß, dass ihr sonst die Quotelung „droht“ mit auch für sie ungewissem Ergebnis. 

Will die Tochter da raushalten und schon gar nicht auffordern, wechselseitig Einkommensnachweise zu beschaffen und zu übergeben…

Habt ihr mit diesen Infos noch gute Strategietips?

 

VG

 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2024 19:25
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Geschrieben von: @mrxks18
..., ohne Offenlegung und großes Tamtam einfach zB eine 70:30 (o.ä.) Quote vorzuschlagen.

Ich gehe davon aus, dass Du das Tochter vorschlagen willst.
Hier würde ich gleich darauf hinweisen, dass Du -wissend, dass KM eigenes Einkommen hat- keine höhere Quotelung zu Deinen Ungunsten akzeptierst und dass Tochter sich um KM´s Anteil selbst kümmern muss.

Geschrieben von: @mrxks18
Will die Tochter da raushalten und schon gar nicht auffordern, wechselseitig Einkommensnachweise zu beschaffen und zu übergeben…

Ab Volljährigkeit ist nicht nur in Unterhaltsbelangen Eure Tochter Dein Ansprechpartner...Du kannst/darfst sie nicht einfach raushalten; es sei denn sie benennt einen Bevollmächtigten zur Wahrung ihrer Interessen.

Grüßung
Marco

 

 

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AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2024 08:08