unterhalt ab 18
 
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unterhalt ab 18

 
(@stoni)
Schon was gesagt Registriert

hallo zusammen
ich habe wie alle fragen   leider
1. kann man oder könnte man zuviel bezahlten unterhalt zurückverlangen ?
2. wenn man keine schulbescheinigung oder zeugnis bekommt kann man dann die unterhaltszahlung
   vorübergehend einstellen ?
3. was ändert sich den eigentlich wenn das kind 21 wird ?

vielen dank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2007 20:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo stoni,

zu 1.:

Könnte man schon u.U., wenn kein Titel vorlag bzw. kein laufendes Verfahren vorliegt. Aber die Gegenseite wird damit argumentieren das Geld im guten Glauben ausgegeben zu haben.

zu 2.:

Wenn diese Bescheinigungen angefordert wurden und nicht beigebracht worden sind ja, aber nur dann, wenn kein gülitger Titel besteht, denn dann kann die Gegenseite rasch pfänden.

zu 3.:

Nur das das JA zwischen 18 und 21 in KU-Dingen das Kind weiter vertreten darf, danach ist das Kind auf jeden Fall selbst zuständig udn kann nicht mehr auf die Hilfedes JA bauen.

Mit ein paar mehr Infos könnten dann auch die Antworten etwas konkreter ausfallen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2007 20:59
(@stoni)
Schon was gesagt Registriert

es gibt keinen titel oder so was    ich habe immer korrekt bezahlt
habe leider vor kurzem erst mitbekommen das wenn ich allein barunterhaltspflichtig bin ich das recht habe das ganze kige in abzug zu bringen  deswegen die frage ob man zuviel bezahltes zurückholen kann
dann hatte ich mit meiner tochter ( 19) ausgemacht das sie mir das zeugnis als nachweis zukommen läst.
das ist bis jetzt nicht passiert , deswegen habe ich die zahlung eingestellt  ( kein nachweis  kein geld )
habe gleich einen brief bekommen mit einer riesen drohung  anwalt und so
gruß stoni

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2007 21:11