Hallöchen,
mein Sohn ist seit 17.08. nunmehr volljährig.
Da der KV unbekannt abgetaucht ist (ich habe bereits in anderen Beiträgen darüber berichtet) und Unterhaltsschulden in Höhe von ca. 20000 Euro bestehen, möchte mein Sohn jetzt eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung bei der Polizei machen. Uns wurde gesagt, dass diese mehr Möglichkeiten haben, den Aufenthaltsort des KV ausfindig zu machen.
Um nun den Rückstand genau beziffern zu können, habe ich folgende Frage:
Der bisherige Titel ist unbefristet. Da der KV nicht auffindbar ist und keine Änderungsklage eingereicht hat, wie hoch ist da der Anspruch meines Sohnes? Gilt der Titel in der bisherigen Höhe weiter bis eine Änderung beantragt wurde?
Liebe Grüße
Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Ja, der Titel gilt solange bis er entweder an den KV herausgegeben wurde oder rechtsgültig abgeändert wurde.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen