Unterhalt ab 18, bi...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt ab 18, bisheriger Titel unbefristet

 
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallöchen,
mein Sohn ist seit 17.08. nunmehr volljährig.
Da der KV unbekannt abgetaucht ist (ich habe bereits in anderen Beiträgen darüber berichtet) und Unterhaltsschulden in Höhe von ca. 20000 Euro bestehen, möchte mein Sohn jetzt eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung bei der Polizei machen. Uns wurde gesagt, dass diese mehr Möglichkeiten haben, den Aufenthaltsort des KV ausfindig zu machen.

Um nun den Rückstand genau beziffern zu können, habe ich folgende Frage:

Der bisherige Titel ist unbefristet. Da der KV nicht auffindbar ist und keine Änderungsklage eingereicht hat, wie hoch ist da der Anspruch meines Sohnes? Gilt der Titel in der bisherigen Höhe weiter bis eine Änderung beantragt wurde?

Liebe Grüße
Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2008 14:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, der Titel gilt solange bis er entweder an den KV herausgegeben wurde oder rechtsgültig abgeändert wurde.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2008 14:12