Hallo liebe Mitglieder,
ich habe einige Fragen, die mich brennend interessieren.
Meine Tochter wird Ende Februar 18, geht zur Schule und lebt im gemeinsamen Haushalt
der Mutter, ihrem neuen Mann mit dem sie seit ca. 10 Jahren verheiratet ist, sowie der 11 jährigen Halbschwester.
Sie besteht weiterhin auf den jetztigen KU Betrag, den ich lt. DT Tabelle zahle ( 334,00 ).
Leider kenne ich nicht den aktuellen Verdienst meiner Ex, so dass ich mir bei einer Neuberechnung vielleicht selber ins Bein schneide, da ich vielleicht mehr zahlen muss.
Sie arbeitet halbtags bei einer Sparkasse.
Meine Fragen dazu wären:
1. Kann ich Ihre Verdienstnachweise anfordern um die Neuberechnung durchführen zu lassen?
2. Was ist, wenn sich herausstellt das ich mehr zahlen muss, da Ihr Gehalt zu niedrig ist?
3. Kann der Verdienst des neuen Ehemannes ihr als Teil als fiktives Einkommen angerechnet werden?
4. Sollte ich nach Neuberechnung mehr zahlen müssen, kann ich dann einfach "Nein" sagen?
Habt Ihr vielleicht irgendwelche Tipps, den Unterhalt zu schmälern?
Bitte versteht mich nicht falsch, ich zahle gerne für mein Kind. Jedoch nur soviel wie nötig.
Meine Ex hat sich 18 Jahre lang auf das Gesetz berufen...jetzt ist es an der Zeit das ich mal dran bin.
Zumal ich noch eine unterhaltsbedürftige Tochter von 7 Jahren habe, die auch Ansprüche hat.
Ich danke Euch für Eure Hilfe.
masku
Moin masku,
bemühe einfach mal die Suchfunktion des Forums; Deine Fragen werden hier fast wöchentlich diskutiert (und beantwortet).
Grüssles
martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
das hab ich schon...aber leider nichts adäquates gefunden.
Gruß
masku
Moin masku,
das hab ich schon...aber leider nichts adäquates gefunden.
das kann nicht sein; einfach oben rechts in das Fenster das Wort "Volljährigenunterhalt" eingeben und auf "Suche" klicken.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Masku,
das hab ich schon...aber leider nichts adäquates gefunden.
Ich frage ich mich dann schon, wie Du dieses Forum gefunden hast ...
Gegenfrage: Existiert ein Titel ?
Sie besteht weiterhin auf den jetztigen KU Betrag, den ich lt. DT Tabelle zahle ( 334,00 ).
Ab Volljährigkeit ist nicht mehr Deine Ex Dein Ansprechpartner, sondern Deine Tochter ! Schon aus der vollen Anrechnung des Kindergelds ergibt sich vermutlich ein geringerer Zahlbetrag.
1. Kann ich Ihre Verdienstnachweise anfordern um die Neuberechnung durchführen zu lassen?
Nein. Du kannst aber Verdienstnachweise Deiner Ex über Deine Tochter verlangen.
2. Was ist, wenn sich herausstellt das ich mehr zahlen muss, da Ihr Gehalt zu niedrig ist?
Der Zahlbetrag wird zwar auf Basis Euer beider Einkommen und anschliessender Quotelung ermittelt. Er ist aber gedeckelt auf die Höhe, die Du bei alleiniger Unterhaltsverpflichtung hättest.
3. Kann der Verdienst des neuen Ehemannes ihr als Teil als fiktives Einkommen angerechnet werden?
Ich sag mal Nein (eine ganz unwahrscheinliche Ausnahme wäre eine unterhaltsverwerfliche Einkommensminderung auf Seiten der Ex - ein konstruiertes Beispiel wäre, dass sie bis zur Volljährigkeit Vollzeit arbeitet aber mit Volljährigkeit die Arbeit einstellt).
4. Sollte ich nach Neuberechnung mehr zahlen müssen, kann ich dann einfach "Nein" sagen?
siehe 2.
Gruß
United
Moin United,
ein Titel besteht.
Weiss aber leider nicht ob dieser bis zum 18. Lebensjahr begrenzt ist oder nicht.
Kann ich eine Kopie von diesem Titel bei JA anfordern?
Es ist schon 17 Jahre her...
Ach so...mir fällt noch ein, dass sie alle im Eigenheim leben, was aber noch abbezahlt wird.
Kann da kein Wohnvorteil als fiktives Einkommen meiner Ex angerechnet werden?
LG
masku
Hallo an Alle,
es tut mir Leid, aber ich lese heute schon insgesamt 4 Stunden dieses Forum durch
und finde einfach keine Antwort auf meine Fragen. ;(
Vielleicht kann mir doch jemand auf meine Fragen antworten?
Gruß
masku
Hallo Masku,
es tut mir Leid, aber ich lese heute schon insgesamt 4 Stunden dieses Forum durch
und finde einfach keine Antwort auf meine Fragen.
Was genau hast du an der Antwort von United nicht verstanden? Zur Ergänzung vielleicht noch dieses:
Schon aus der vollen Anrechnung des Kindergelds ergibt sich vermutlich ein geringerer Zahlbetrag.
Konkret: Du zahlst derzeit 334 Euro, das ist Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle und zwar für die Altersgruppe "12 bis 18 Jahre". Falls sich deine sonstigen Verhältnisse nicht wesentlich geändert haben, dürfte es bei Zeile 1 bleiben, aber demnächst gilt die Altersgruppe "ab 18 Jahre" und der Zahlbetrag ist dann (wegen der vollen statt nur hälftigen Anrechnung des Kindergeldes) in Zeile 1 "nur" noch 304 Euro. Nachzulesen in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle auf Seite 6 (die Tabelle für 2011 gilt auch für 2012).
Wichtig ist aber, wie dein anscheinend bestehende Titel lautet, denn wenn der nicht auf den 18. Geburtstag befristet ist, dann gilt erst mal unverändert das weiter, was da drin steht. Wir bräuchten da also erst mal den genauen Wortlaut des Titels, sonst ist das ganze hier nämlich nur Kaffeesatzleserei - d.h. wenn du selbst kein Exemplar mehr hast von dem, was du seinerzeit unterschrieben hast, dann versuche, eine Kopie vom Jugendamt oder von Ex bzw. Tochter zu bekommen.
4. Sollte ich nach Neuberechnung mehr zahlen müssen, kann ich dann einfach "Nein" sagen?
Wenn die Neuberechnung durch einen Familienrichter erfolgt, dann natürlich nicht. Aber, wie du schon gehört hast: Du wirst auf keinen Fall schlechter gestellt als wenn du der alleinige Unterhaltszahler wärest, und wie viel das ist, können wir aus deinen eigenen Daten überschlägig berechnen. Wenn du magst, dann sag' uns mal, wie viel du im Durchschnitt verdienst (d.h. incl. anteiligem Urlaubs-/Weihnachtsgeld u.ä.), welche berufsbedingten Kosten du hast (z.B. wie viele Kilometer für die Fahrt zur Arbeit), ob du Geld in eine zusätzliche Altersversorgung einzahlst (Riester o.ä.), und welches Oberlandesgericht am Wohnort der Kinder zuständig ist. Dass du zwei unterhaltsberechtigte Kinder hast (eins 7 Jahre, eins demnächst 18 Jahre) wissen wir schon - ist's das, oder gibt es noch mehr Unterhaltsberechtigte auf deiner Liste?
Wenn wir diese Daten haben, dann können wir dir immerhin schon halbwegs genau sagen, mit wie viel Unterhalt du im schlimmsten Fall zu rechnen hast (d.h. wenn bei Ex gar nix zu holen ist). Anschließend kannst du immer noch Risiken und Chancen abwägen und dich dann entscheiden, ob du in puncto Unterhaltsverringerung ein Fass aufmachst, oder lieber die Füße still hältst.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo liebe Forumsmitglieder und Leidensgenossen,
demnächst steht der 18. Geburtstag meiner Tochter an.
Sie lebt zusammen mit der KM, deren Mann und minderjährigen Schwester in einem Eigenheim.
Zur Zeit besucht meine Tochter das Gymnasium, mit dem Ziel Abitur.
Die KM arbeitet Teilzeit bei einer Bank und ich denke sie verdient nicht schlecht.
Kann ich neben den Lohnabrechnungen noch andere Unterlagen anfordern, die das unterhaltsrelevante Einkommen der KM erhöhen könnte?
Wie z.B.:
- Grundbuchauszug ( wegen Wohnvorteil der dann angerechnet würde )
- Auskunft über andere Vermögenswerte ( Aktien, Fonds, Tagesgeld, Sparbuch usw. ) ?
Ein Telefonat mit der KM brachte nichts. Sie sagte, ich solle wie gewohnt den jetzigen UH
in Höhe von 334,00 Euro überweisen und gut wäre :rofl2:
Der 18. Geburtstag hätte nichts damit zu tun das ich weniger zahlen müsste, meine Tochter hätte ja schließlich einen vollstreckbaren, unbefristeten Titel gegen mich.
Kann ich Sie auffordern, mir den Titel nach Volljährigkeit auszuhändigen?
Oder wie kann ich dagegen vorgehen?
Die KM hat sich 18 Jahre lang auf das Gesetz beruht und keine Gelegenheit ausgelassen, mich am unteren Rand des Existenzminimums zu halten.
Ein Neubeginn war bis dato fast unmöglich. Aber das kennt Ihr bestimmt zur Genüge und habt es teilweise selbst so erfahren. 5 Minuten Rittmeister, mindestens 18 Jahre Zahlmeister!
Ich habe nichts gegen die Mütter, die den Vater mit in die Kindeserziehung einbeziehen und ihn teilhaben lassen am erwachsenenwerden der eigenen Kinder.
Aber ich habe eine Abneigung gegen umgangsboykottierende und parentalisierende Mütter,
gegen politische Institutionen oder öffentliche oder private Einrichtungen, die ihren Zielen nach die mütterliche Besserstellung in Bezug auf Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht einerseits zu fördern beabsichtigen und / oder andererseits gewinnorientiert das Leid von Kindern und ihren Vätern als lukrative Einnahmequelle nutzen ( Zitat: Väterwiderstand.de )
Ich hoffe Ihr habt ein paar Tipps für mich, gerne auch per PN.
Vielen Dank.
masku
Servus masku!
Ich würde so vorgehen (da Titel unbefristet):
-Tcohter um ihre BV bitte, damit Du ab 18. Gebrtstag dorthin den KU anweisen kannst.
-Zeitglich sie um Herausgabe des Titels bitten mit dem Angebot, dass ihe beide Euch an einen Tisch setzt und über ihre eigene Zukunftsvorstellungen und damit verbunden zukünfige UH-Zahlungen mal redet.
-Sollte letzteres nicht fruchten, wirst Du die Herausgabe des Titels am für Tochter zuständigen Gericht beantragen müssen.
Solange Du den Titel nicht in Händen hast, wirst Du leider weiterzahlen müssen, sonst könnte gepfändet werden.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Vielen Dank für den Tipp,
jedoch blieben die anderen Fragen bisher unbeantwortet.
Hat jemand eine Ahnung?
Demnächst steht der 18. Geburtstag meiner Tochter an.
Sie lebt zusammen mit der KM, deren Mann und minderjährigen Schwester in einem Eigenheim.
Zur Zeit besucht meine Tochter das Gymnasium, mit dem Ziel Abitur.
Die KM arbeitet Teilzeit bei einer Bank und ich denke sie verdient nicht schlecht.
Kann ich neben den Lohnabrechnungen noch andere Unterlagen anfordern, die das unterhaltsrelevante Einkommen der KM erhöhen könnte?
Wie z.B.:
- Grundbuchauszug ( wegen Wohnvorteil der dann angerechnet würde )
- Auskunft über andere Vermögenswerte ( Aktien, Fonds, Tagesgeld, Sparbuch usw. ) ?
Gruß
masku
Servus!
Sobald die Unterhaltsberechnung von neuem gestartet wird, muss sowohl KM als auch Du Eurer Tochter die Einkommen offen legen.
Wenn aus Immobilienbesitz Einkünfte ( aus Vermietung & Verpachtung) erzielt werden, fließen diese in die Berechnungen mit ein.
Wenn aus den anderen Geschichten Kapitalerträge erzielt werden, fließen diese meines Wissens ebenfalls mit ein (ähnlich wie bei der Steuererklärung).
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Grüßle,
aha, ok.
Dieses hab ich dazu gefunden:
Wer in einer eigenen Immobilie wohnt, also einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung, muss sich den Mietwert dieser Immobilie als zusätzliches Einkommen anrechnen lassen. Dadurch erhöht sich das für die Unterhaltsberechnung relevante Nettoeinkommen.
Beispiel: Die Ehefrau hat ein monatliches Nettoeinkommen von 1.300,- €. Außerdem wohnt sie in einer Eigentumswohnung, deren Wohnwert bei 500,- € liegt. Insgesamt hat sie also ein Nettoeinkommen von 1.800,- €. Dieses um den Wohnwert erhöhte Nettoeinkommen ist der Unterhaltsberechnung zugrunde zu legen.
Der Wohnwert ist sowohl dann anzurechnen, wenn der betreffende Ehegatte Alleineigentümer der Immobilie ist, als auch dann, wenn er nur Miteigentümer ist.
Bei Kindern ist allerdings kein Wohnwert anzurechnen, auch nicht wenn sie mit einem Elternteil, der Allein- oder Miteigentümer ist, zusammen leben.
Grund: In den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle ist bereits berücksichtigt, dass die Kinder keine Miete zahlen müssen.
Gruß
masku
Moin Masku,
um Dein Wohnwertbeispiel etwas zu ergänzen:
Wenn Eigentum 50%, dann auch nur halber Mietwert.
Dem Mietwert sind aber mit dem Eigentum verbundene Kosten entgegenzusetzen (verbrauchsunabhängige, i.W. Zinsen).
Ferner kann die Tilgung im Rahmen der Altersvorsorge berücksichtigt werden ...
... aber soweit bist Du noch nicht.
Ferner sei angemerkt, dass Du mit der Aufforderung zur Herausgabe des Titels bis zum 18. Geburtstag warten solltest (weil Töchting erst dann Dein Ansprechpartner in Unterhaltsfragen wird).
Gruß
United
Moin United,
Danke für die Ergänzung.
Natürlich warte ich noch bis zum Geburtstag ( noch 11 Tage ).
Will ja keine schlafenden Hunde wecken.
Eigentlich warte ich täglich auf Post vom JA, wegen Neuberechnung,
sprich Höhergruppierung, die dann noch schnell vor Toresschluss
betitelt wird.
Mal abwarten was noch kommt.
Also bleibt mir der Weg zum Anwalt nicht erspart wenn sie 18 ist...
Hat das JA schön hinbekommen, meine Tochter mit der Volljährigkeit zu verklagen.
Gruß
masku
Hallo masku,
du schreibst hier:
Also bleibt mir der Weg zum Anwalt nicht erspart wenn sie 18 ist...
Hat das JA schön hinbekommen, meine Tochter mit der Volljährigkeit zu verklagen.
bisher hast du ja nur geschrieben, dass die Mutti nicht will. Jetzt setz dich doch mit deiner Tochter einmal zusammen, wenn sie 18 geworden ist. Nein das muss nicht an ihrem Geburtstag sein. Oder du sprichst sie schon einmal im Vorfeld darauf an, dass sie ja ab 18 selber sich um Ihren Unterhalt kümmern muss und du gerne bereit bist das mit ihr bei einer schönen Tasse Tee zu klären.
Dann kannst du ihr ja erklären, was du hier gelernt hast und klar machen, dass du gerne(?) weiterhin bezahlst, aber dass jetzt auch die liebe Mama mit im Boot sitzt. Das mit dem Titel kannst du ja später dann angehen.
Auf jeden Fall musst du das Geld nicht mehr auf Mamas Konto zahlen. Alleine schon deshalb solltest du zügig mit deiner Tochter reden.
Wenn allerdings
Aber ich habe eine Abneigung gegen umgangsboykottierende und parentalisierende Mütter,
bedeutet, dass du gar keinen Kontakt mit deiner Tochter hast, wird's schwerer.
Warum sollte das JA von Dir nochmal eine Höherstufung fordern? Die werden sich doch wegen eines Monats keinen Aufwand machen!!!!!
Wenn Töchtling 18 ist kann das Jugendamt meines Wissens nach zwar weiterhin beraten, aber nciht im Sinne einer Beistandschaft fordern.
Viel Erfolg
PvF
Servus masku,
wie ich gestern schon anregte, wäre es wirklich sinnvoll, wenn Du Dich ein bisschen intensiver mit der Materie befasst; das Forum ist voll von Informationen zum Thema, und man findet sie auch.
Eigentlich warte ich täglich auf Post vom JA, wegen Neuberechnung,
sprich Höhergruppierung, die dann noch schnell vor Toresschluss
betitelt wird.
betitelt wird nur etwas, wenn Du Deine Unterschrift druntersetzt. Das wirst Du Dir ja wohl 11 Tage lang verkneifen können.
Also bleibt mir der Weg zum Anwalt nicht erspart wenn sie 18 ist...
niemand zwingt Dich, gleich zu einem Anwalt zu rennen. Schreib Deiner Tochter einen Brief zum Geburtstag, gratuliere Ihr herzlich - und schreib ihr auch, dass Ihr Unterhaltsangelegenheiten unter Erwachsenen künftig direkt zu klären habt und dass Du Dich über einen Terminvorschlag für ein Gespräch über ihre Zukunftspläne und deren Finanzierung freust. Für all das braucht man keinen Anwalt, sondern einen Tisch, zwei Stühle und eine Stunde Zeit.
Hat das JA schön hinbekommen, meine Tochter mit der Volljährigkeit zu verklagen.
warum sollte das Jugendamt Deine Tochter verklagen?
Grundsätzlich musst Du Unterhaltsangelegenheiten nicht mehr mit Deiner Ex klären. Nicht Du musst ihre Einkommensnachweise anfordern, sondern Eure Tochter, die diese dann Dir vorlegt (und umgekehrt). Dann rechnest Du einen vernünftigen Betrag aus, den Du ihr anbietest und bittest sie gleichzeitig um Herausgabe des alten Titels oder um die Unterschrift unter einen Vollstreckungsverzicht.
Bis zu diesem Punkt hat keiner von Euch einen Anwalt gebraucht und keinen Cent an Anwaltsgebühren bezahlt. Wo ist das Problem?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Gemeinde,
meine Tochter ist nun volljährig und mir liegen die Einkommenszahlen
der KM vor.
Demnach hat sie ein bereinigtes Einkommen von 570,00 Euro als Halbtagsstelle in einer Bank.
Ich selbst habe bereinigt 1.730,00.
Bedeutet das für den zukünftigen Unterhalt das ich nach wie vor den Unterhalt nach DDT
zahlen muss und sich der Betrag (356,00) nicht nach unten bewegt?
Lieben Dank für Eure Antworten.
masku
Hallo,
ab Volljährigkeit ist das komplette Kindergeld in Abzug zu bringen.
Sophie
Moin Masku,
[...] aber demnächst gilt die Altersgruppe "ab 18 Jahre" und der Zahlbetrag ist dann (wegen der vollen statt nur hälftigen Anrechnung des Kindergeldes) in Zeile 1 "nur" noch 304 Euro. Nachzulesen in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle auf Seite 6 (die Tabelle für 2011 gilt auch für 2012).
Da bei der aktualisierten Einkommensbereinigung ja nunmehr Stufe 2 rausgekommen ist, sind demnach 329 EUR zu zahlen.
Besten Gruß
United