Unterhalt ab 18 ; E...
 
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Unterhalt ab 18 ; Einkommen der Ex-Frau

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(@masku)
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Aha, ok.

das heisst, ich muss wie folgt zahlen:

513,00 - 184,00 = 329,00

Toll! Und an die KM hat meine Tochter keine Ansprüche?

Gruß
masku

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.02.2012 13:03
(@brille007)
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Moin,

Toll! Und an die KM hat meine Tochter keine Ansprüche?

doch, theoretisch schon. Aber praktisch ist dort eben nichts zu holen, da Deine Ex weit unter dem SB liegt.

By the way:
- Was ist das denn für eine arme Bank, bei der man bei einer Halbtagstätigkeit nur 570 EUR verdient? Das sind kaum mehr als 7 EUR pro Stunde; dafür fasst eine polnische Putzfrau nicht mal einen Staubsauger an.
- Welcher Art war denn der "Einkommensnachweis"? Waren das Lohnabrechnungen oder nur handgeschriebene Fresszettel?
- Hat die Ex noch andere Einkünfte (Vermietung, Kapitaleinkünfte, Zweitjob, reichen Ehemann etc.)? Von 570 EUR im Monat wird sie kaum leben können...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.02.2012 13:18
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Masku,

ergänzend zu Martin:

Was ist das denn für eine arme Bank, bei der man bei einer Halbtagstätigkeit nur 570 EUR verdient?

Theoretisch könnte man Madame bei einem "privilegiert Volljährigen" Unterhaltsberechtigten eine erhöhte Erwerbsobliegenheit ansetzen und fiktiv mit Vollzeitgehalt rechnen.
Nimmt man an, dass diese bereingten 570 EUR auf Stkl. 5 basieren und ca. 1.000 EUR brutto entsprechen, käme bei fiktiver Rechnung mit Stkl. 4 und Vollzeit ca ein Netto von 1.300 EUR raus ...

Meine Meinung: Eine Quotelung auf Basis dessen (nur der Betrag oberhalb des angemessenen Selbstbehalts - also 1.150 EUR - zählt für die Haftungsquote) lohnt die Streitigkeiten, die damit verbunden wären, nicht.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 29.02.2012 13:30
(@masku)
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Hallo,

das bereinigte Einkommen liegt tatsächlich bei 570,00 Euro,
bei Stkl. 5.
Einen reichen Ehemann??? Weiss nicht? Er ist Motorenentwickler bei Ford.
Vielleicht hilft der Hinweis, dass sie mit Mann, meiner volljährigen Tochter
und minderjährigen Tochter (mit Ihrem Mann) in einem schicken Eigenheim leben.

Mir kommt da der Begriff "Wohnvorteil" in den Sinn.

Ich kann es ja fast nicht glauben, dass sie beim Unterhalt für unsere Tochter
ungeschoren davon kommt.

Ach so, meine Tochter ist heute zum Parasitenamt, um den Unterhalt ausrechnen zu lassen.
Sollen die mal schön kommen, werde natürlich eine Gegenrechnung machen lassen.

Was meint Ihr? Kann ich noch etwas tun?
Ich will nur nicht noch 9 Jahre die Quelle sein, die man anzapft.
Man hat sich ja soooo schööööön daran gewöhnt die letzten 18 Jahre...*kotz*

Gruß
masku

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.02.2012 17:26
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich glaube, masku, du verwechselst die Berechnung für ein volljähriges Kind was auswärts wohnt. Da wäre der Bedarf 670 € und beide Eltern müssten das unter Abzug des Kindergeldes gequotelt zahlen. Außerdem würden dann noch eigenes Einkommen des Kindes (Ausbildung) oder Bafög abgezogen werden.

So ist es bei euch aber nicht, da das Kind noch zu Hause wohnt.
Die Tochter ist zwar volljährig, aber wohnt im Haushalt der Mutter und befindet sich in der Schulausbildung.(oder??)

Somit ist doch die korrekte Berechnung doch sowieso dass die Gehälter der Eltern zusammenaddiert die stufe in der DDT ergeben, und dann unter der Spalte Zahlbetrag bei ab 18 geschaut wird. Dabei darf jedes Elternteil dann aber nicht mehr zahlen, als sein gehalt allein ergeben würde.

Die 570 € kommen mir zwar auch wenig vor, aber ich weiß nicht ob man sie auf Stkl. 4 umrechnen müsste (Steuererstattungen sind anteilig als Einkommen selbstverständlich auch zu berücksichtigen) - aber aus den o.g. Überlegungen ist das doch müßig, du musst sowieso zahlen was die DDT laut deinem Gehalt hergibt.

Korrigiert mich wenn ich mich irre.

Will sagen, solange das Kind zur Schule geht, sind solche Überlegungen wie

Ich kann es ja fast nicht glauben, dass sie beim Unterhalt für unsere Tochter
ungeschoren davon kommt.

nicht weiter hilfreich.

Außerdem ist es ja nicht so dass Mutti "ungeschoren" davonkommt. Sie (bzw. auch indirekt ihr Ehemann) hat die Kosten für Miete (oder Kredit für Eigenheim), Essen, Kleidung, Schulbedarf, Klassenfahrten, Hobbies usw. Und daran beteiligst du dich mit dem KU. Statt mißgünstig zum Eigenheim deiner Ex hinzuschielen, freu dich dass deine Tochter mithilfe deiner Unterstützung gut leben kann und außerdem von ihrer Mutter/ deren Ehemann nicht die H4 Karierre vorgelebt bekommt. Und ja, für sein Kind / seine Kinder muss man nun mal zahlen, bis sie selbstständig sind.

Etwas anderes wäre, wenn Töchterchen auf der faulen Haut rumliegt und keine Schule o.ä. besucht. Dafür finde ich in deinen Posts bisher aber keinen Hinweis.

ligr ginnie... die auf keinen Fall raffgierigen Exen was hinterherschmeißen würde, schon gar nicht denen, die ihren Ex am liebsten unter einer Brücke sehen würden, aber die auch eine normale KU-Zahlung einfach als das sieht was es ist - ein Beitrag damit das Kind groß und selbstständig werden kann

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 29.02.2012 18:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin masku,

Du kannst Deiner Tochter ja folgende Gegenrechnung aufmachen: "Der Unterhaltsbetrag ist 513 €; abzüglich Kindergeld 184 € verbleibt ein Zahlbetrag von 329 €. Davon übernehme ich freiwillig 200 (oder die Hälfte oder whatever); die restliche Kohle musst Du Dir von Muddi holen."

Bei mir hat das damals jedenfalls funktioniert; meine Ex hätte sich eher einen Arm abhacken lassen als bei einer gerichtlichen Klärung ihre Einkommensverhältnisse offenzulegen. Und nicht vergessen: Jugendliche haben ein durchaus ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden; wenn Deine Tochter nicht den Eindruck haben muss, dass ihre Mutter am Hungertuch nagt, während Du im Luxus badest, wird ihr durchaus einleuchten, dass Muddi nicht einfach sagen kann "ich hab doch kein Geld!" Denn sie sieht ja täglich, wofür bei Muddi alles Geld da ist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.02.2012 18:35
(@masku)
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Hallo Martin,

ich versuche es so zu machen wie Du es geschrieben hast.
Habe jedoch wenig Hoffnung, da soeben eine SIMS kam das meine Tochter
einen Termin beim Anwalt hat und dafür meine Gehaltsangaben braucht.

Habe damit kein Problem, nur woher weiss ob IHR Anwalt gerecht gerechnet hat?

Ich könnte zum Beispiel über meinen Anwalt die Angaben Ihrer Mutter verlangen, klar.
Nur, woher weiss ich das die KM ALLE Unterlagen zur Verfügung stellt?

LG
masku

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.02.2012 22:27
(@masku)
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Liebe Gemeinde,

gestern bekam ich Post vom JA, meine volljährige Tochter war dort vorstellig.
Nun verlangen diese die üblichen Unterlagen zur Neuberechnung des Unterhaltes von mir.

Da ich mich nicht von denen übers Ohr hauen lassen will, kontaktiere ich heute einen Anwalt,
der mir den zu zahlenden Unterhalt ausrechnen soll.
Der Anwalt wird natürlich die Unterlagen bei der KM anfordern, um die Anteile zu berechnen.

Ich habe folgende Informationen für ihn vorbereitet:
- Mutter wohnt im Eigenheim ( Mietvorteil?)
Ob schon bezahlt oder nicht, weiss ich nicht.
- Tochter bekam Schenkung in Höhe von ca. 3.400 Euro, Bargeld
- Tochter bekam Geld geschenkt um ein Auto zu kaufen (Wert unklar, schätze 3.500 - 5.000 €)
- Tochter wird einen Ferienjob über 4 - 6 Wochen machen, Gehalt ca. 800€

1.) Meines Wissens nach, muss sie diese Angaben gegenüber meinem Anwalt offenlegen,
oder irre ich mich?
2.) Muss ich die angeforderten Unterlagen ans JA schicken, obwohl meine Tochter volljährig ist?
3.) Muss das JA mein durch den Anwalt ausgerechnetes unterhaltsrelevante Einkommen anerkennen?
4.) Welche Auswirkungen werden diese Angaben auf meinen zu zahlenden Unterhalt haben?
5.) Kann ich meine Tochter auffordern, zuerst die Schenkungen aufzubrauchen um ihren Lebensunterhalt
bestreiten zu können?

Versteht mich bitte nicht falsch, ich möchte ihr nichts wegnehmen!
Ich möchte ihr nur die Augen öffnen, welche Möglichkeiten ich als Zahlesel habe,
um mit Ihr einen einvernehmlichen Vergleich bezgl. des Unterhaltes zu erreichen.

Viele offene Fragen, für deren Beantwortung ich mich herzlich bedanke.

LG
masku

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2012 11:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Ganz falscher Ansatz.

Solange nur das JA dich zu etwas auffordert, machst du garnichts.

Lass sie selbst raus finden, dass sie an der falschen Tür rüttelt.

Erst wenn deine Tochter oder ihr Anwalt dich zur Einkommensauskunft auffordert, lieferst du die und forderst gleichzeitig, dass sie ihre eigene Bedürftigkeit nachweist, sowie dir die Einkommensauskunft ihrer Mutter zur Verfügung stellt.
Solange du das nicht hast, geht das Spiel nicht weiter und solange brauchst du auch keinen Anwalt.

Gibt es einen gültigen Titel über Minderjährigenunterhalt?
Hast du Kontakt zu deiner Tochter?

Wenn dir das Verhältnis zu deiner Tochter heilbar erscheint, kannst du ihr schreiben, dass du dich sehr gerne mit ihr an einen Tisch setzen würdest um über ihre Zukunftspläne zu sprechen und inwieweit du sie dabei unterstützen kannst.
Dabei solltest du ihr aber auch klar machen, dass du zwar grundsätzlich großzügig bist, diese jedoch schlagartig beendet ist, wenn sie ihre "Ansprüche" juristisch durchsetzen will. Dann bekommt sie nur was ihr zusteht.

Mache ihr klar, dass du lieber mit Leuten zu tun hast, die anklopfen, statt mit dem Anwaltsrammbock die Tür eintreten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2012 11:16
(@masku)
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Moin Beppo,

es existiert ein unbefristeter Titel gegen mich.

An einen Tisch setzen geht gar nicht, dass hab ich schon versucht.
Sie ist zu sehr EX geprägt, die mich 18 Jahren nur ausgenommen hat.

Es wird darauf hinaus laufen, dass es eine juristische Auseinandersetzung geben wird.
Und für diesen Fall will ich gewappnet sein.

Hast Du Antworten auf meine obigen Fragen?
Oder kann sonst wer helfen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2012 11:53




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin masku,

liest Du eigentlich auch, was man Dir schreibt? Schon vor drei Wochen habe ich Dir - unter anderem - mitgeteilt:

wie ich gestern schon anregte, wäre es wirklich sinnvoll, wenn Du Dich ein bisschen intensiver mit der Materie befasst; das Forum ist voll von Informationen zum Thema, und man findet sie auch.
[...]
Grundsätzlich musst Du Unterhaltsangelegenheiten nicht mehr mit Deiner Ex klären. Nicht Du musst ihre Einkommensnachweise anfordern, sondern Eure Tochter, die diese dann Dir vorlegt (und umgekehrt). Dann rechnest Du einen vernünftigen Betrag aus, den Du ihr anbietest und bittest sie gleichzeitig um Herausgabe des alten Titels oder um die Unterschrift unter einen Vollstreckungsverzicht.

Da solltest Du heute einige Schritte weiter sein als

Der Anwalt wird natürlich die Unterlagen bei der KM anfordern, um die Anteile zu berechnen.

Deine Ex ist Dir (oder Deinem Anwalt) gegenüber nicht zur Auskunft verpflichtet; da kann der so viele Unterlagen bei ihr "anfordern" wie er will - er wird keine kriegen. Glaub es oder lass es.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2012 12:10
(@masku)
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Moin Martin,

natürlich lese ich was man hier schreibt!

Ok, mein Anwalt wird die Unterlagen der KM über meine Tochter anfordern, klar!
An einen Tisch setzen geht nicht, wurde bereits abgelehnt!
Auch wird sie nicht freiwillig den Titel rausrücken oder eine Verzichtserklärung unterschreiben!

Es wird auf eine Auseinandersetzung hinauslaufen.

Deshalb ja auch meine Fragen:

ch habe folgende Informationen für ihn vorbereitet:
- Mutter wohnt im Eigenheim ( Mietvorteil?)
Ob schon bezahlt oder nicht, weiss ich nicht.
- Tochter bekam Schenkung in Höhe von ca. 3.400 Euro, Bargeld
- Tochter bekam Geld geschenkt um ein Auto zu kaufen (Wert unklar, schätze 3.500 - 5.000 €)
- Tochter wird einen Ferienjob über 4 - 6 Wochen machen, Gehalt ca. 800€

1.) Meines Wissens nach, muss sie diese Angaben gegenüber meinem Anwalt offenlegen,
oder irre ich mich?
2.) Muss ich die angeforderten Unterlagen ans JA schicken, obwohl meine Tochter volljährig ist?
3.) Muss das JA mein durch den Anwalt ausgerechnetes unterhaltsrelevante Einkommen anerkennen?
4.) Welche Auswirkungen werden diese Angaben auf meinen zu zahlenden Unterhalt haben?
5.) Kann ich meine Tochter auffordern, zuerst die Schenkungen aufzubrauchen um ihren Lebensunterhalt
bestreiten zu können?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2012 12:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin masku,

nochmal: Das Jugendamt kann Deine Tochter als "junge Volljährige" beraten. Es kann aber nichts entscheiden. Es kann Deine Tochter auch nicht zwingen, einen Titel herauszugeben oder einen Vollstreckungsverzicht zu unterschreiben. Und Dir kann es keine Zahlungspflicht oder -höhe vorschreiben.

Wenn Du mit einer streitigen Auseinandersetzung rechnest, wird diese vor Gericht stattfinden. Dazu muss Deine Tochter Dich verklagen. Sofern sie Dir zuvor keine Unterlagen über ihre Anspruchsberechtigung, ihr Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen ihrer Mutter vorgelegt hat, wäre eine Klage aber mutwillig.

Das einzige, was Dein Anwalt aktuell tun sollte, ist Deine Tochter zur Herausgabe des alten Titels aufzufordern und ihr für den Fall der Nichtherausgabe eine entsprechende Klage anzukündigen. Zusätzlich KANN er zur Befriedung der Situation darunterschreiben, dass sie sich zunächst mit Dir in Verbindung setzen und welche Unterlagen sie Dir vorlegen soll. Zuvor solltest Du das aber selbst (mit Fristsetzung) probiert haben und nicht einfach nur sagen "das macht die sowieso nicht". Was sie macht oder nicht, wirst Du wissen, wenn Du es versucht hast.

Es bringt Dir nichts, wenn Du darauf bestehst, mit einem Messer zu einer Schiesserei gehen zu wollen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2012 13:50
(@masku)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Martin,

ich habe bereits mit Ihr gesprochen.
Ihre Mutter ist nicht bereit mir diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Es bleibt mir nur der Anwalt. Macht mir auch keinen Spaß, aber was soll ich anderes machen?

Was wären das denn für Unterlagen über Ihre Anspruchsberechtigung?
Sie ist Schülerin und hat kein Einkommen.

Gruß
masku

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2012 14:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin masku,

ich habe bereits mit Ihr gesprochen.
Ihre Mutter ist nicht bereit mir diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

ich kann mich nur gebetsmühlenhaft wiederholen: Die Mutter Deiner Tochter / Deine Ex / die Frau, mit der Du ein Kind hast / die Frau, mit der Du mal verheiratet warst (such Dir eine passende Bezeichnung aus) - ist NICHT verpflichtet, DIR irgendwelche Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Deine VOLLJÄHRIGE Tochter muss diese Unterlagen bei ihrer Mutter UND bei Dir anfordern und Euch als unterhaltspflichtigen Eltern dann wechselweise zur Verfügung stellen.

Was ist daran so schwer?

Grüssles
Martin
PS: Zur Vermeidung von Wiederholungen auch noch der Umkehrschluss: Solange Deine Tochter Dir die Einkommensunterlagen ihrer Mutter nicht vorlegt, ist eine Unterhaltsberechnung eben nicht möglich.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2012 14:55
(@redwood)
Rege dabei Registriert

Sehe ich das richtig: Du möchtest diverse Geldsummen, die deine Tochter teils zweckbestimmt GESCHENKT bekommen hat, als (Einkommens-)Argument nehmen dafür, dass du u.a. deswegen weniger Unterhalt zahlst?

Du hast aber schon verstanden, dass der Unterhalt ab jetzt für direkt deine Tochter ist, die sich noch in ihrer Ausbildung befindet?

Ist der Unterhaltstitel unbefristet, zahlste erstmal weiter und zwar direkt an deine Tochter. Antrag auf Abänderung stellt sie oder du. In letzterem Fall wärst du, so wie ich das ergoogelt habe, dann der Antragsteller gegen deine Tochter.

Mich befremdet zunehmend diese Problematik mit Unterhalt an über 18-Jährige. Bisher war ich immer der Meinung, ich sorge für mein Kind so lange, bis es für sich selbst sorgen kann, außer sie ist stinkend faul und tut ewig gar nichts (bzw. dann würde ich wahrscheinlich vom Amt dazu verpflichtet) oder macht fünf Studiengänge hintereinander. Jetzt frag ich mich: Verursachen jetzt Kinder über 18 keine Kosten mehr, brauchen die kein Zimmer, Essen, Kleidung etc. mehr? Und wenn man den Unterhalt an die direkt zahlt, dann haben sie roundabout 600 Euro zum verprassen. Wäre es dann rechtens vom wohnungsgebenden Elternteil, Miete und Essensgeld vom Kind zu verlangen, weil sonst hätte man ja schließlich indirekt deutlich mehr Kosten als der unterhaltspflichtige Elternteil? Und btw. meine Tochter arbeitet mit ihren 16 Jahren neben ihrer Schule auf 400 Euro-Basis. Berechtigt diese Taschengeldaufbesserung meinen Ex dazu, seine Unterhaltszahlung an mich zu verringern?

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2012 20:04
(@masku)
Zeigt sich öfters Registriert

@ Redwood
Sehe ich das richtig: Du möchtest diverse Geldsummen, die deine Tochter teils zweckbestimmt GESCHENKT bekommen hat, als (Einkommens-)Argument nehmen dafür, dass du u.a. deswegen weniger Unterhalt zahlst?

Ganz genau, das siehst Du richtig!

Und btw. meine Tochter arbeitet mit ihren 16 Jahren neben ihrer Schule auf 400 Euro-Basis. Berechtigt diese Taschengeldaufbesserung meinen Ex dazu, seine Unterhaltszahlung an mich zu verringern?

Natürlich berechtigt es ihn dazu!

18 Jahre lang habe ich nur gehört "ich will das was mir zusteht"!
JETZT bin ich dran...ich halte mich nur ans Gesetz und welche Möglichkeiten es mir bietet!

Schöne Grüße
masku

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2012 21:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin masku,

18 Jahre lang habe ich nur gehört "ich will das was mir zusteht"!
JETZT bin ich dran...ich halte mich nur ans Gesetz und welche Möglichkeiten es mir bietet!

zwei Gegenfragen:
- Du willst Deine Tochter jetzt für das abstrafen, was ihre Mutter (angeblich) 18 Jahre lang falsch gemacht hat?
- Du willst Dich "ans Gesetz halten", bist aber nicht einmal willens und bereit, Dich mit diesen gesetzlichen Grundlagen zu befassen?

Das wird nix.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2012 21:42
(@redwood)
Rege dabei Registriert

Natürlich berechtigt es ihn dazu!

Ah ok, wusst ich jetzt auch noch nicht. Da stellt sich für mich natürlich die nachfolgende Frage: Wenn er den Unterhalt verringert, mit dem ich die Zahlungen für das Kind leiste, habe ich dann Anspruch drauf, von meinem Kind Unterhalt für sich selbst, zahlbar an mich, zu fordern? Denn sie ist ja noch schulpflichtig, lebt bei mir und macht das nebenbei, um ihr Taschengeld aufzubessern...

18 Jahre lang habe ich nur gehört "ich will das was mir zusteht"!
JETZT bin ich dran...ich halte mich nur ans Gesetz und welche Möglichkeiten es mir bietet!

Ich glaube nach wie vor, du verwechselst den Frust auf deine Ex (mitsamt dem, was sie gesagt hat) mit dem Unterhalt, den du ab jetzt AN DEINE TOCHTER zahlst.

Ich finde es schade, dass du ein Geldgeschenk, das sie bekommen hat, um ein Auto für sich zu finanzieren, gegen sie verwenden willst, damit praktisch sie selbst anstatt dir und ihrer Mutter ihren Unterhalt damit finanziert bzw. es mit dem Unterhalt quasi verrechnet wird, weil du dann dadurch ja weniger zahlst. Aber das ist nur meine ganz persönliche Meinung. Das Gesetz an sich ist ja in vielen Dingen recht verwirrend...

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2012 21:47
(@masku)
Zeigt sich öfters Registriert

Nein, ich will sie nicht abstrafen!

Ich möchte Ihr nur die Augen öffnen, welche Möglichkeiten es für mich gibt.
Sie bläst ins gleiche Horn wie die Mutter.

Wie ich oben schon geschrieben habe:
Versteht mich bitte nicht falsch, ich möchte ihr nichts wegnehmen!
Ich möchte ihr nur die Augen öffnen, welche Möglichkeiten ich als Zahlesel habe,
um mit Ihr einen einvernehmlichen Vergleich bezgl. des Unterhaltes zu erreichen.

Und mit den gesetlichen Grundlagen kenne ich mich schon bißchen aus,
lese seit 4 Wochen nichts anderes.

Das wird schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2012 21:50




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