Moin Masku,
wieviel zahlst Du denn jetzt ?
Wie kommen die genannten 281 EUR zustande ?
Wie kam es zur Titelherausgabe ?
Wohnvorteil 50% sind meines Erachtens korrekt (allerdings auch nur 50% Belastungen).
Auf Basis Deiner Angaben wurden hier im Thread 329 EUR KU bei alleiniger Unterhaltsverpflichtung ermittelt, die auch im Schreiben der Anwältin stehen ...
... ungeachtet der Tatsache, dass aus den Formulierungen der Anwältin ein Vertreten der KM hervorgeht, scheint hier doch eine Kompromiss-Möglichkeit zu bestehen.
Besten Gruß
United
Hallo United,
bisher habe ich 334,00 € gezahlt. Mit der Anmerkung, dass diese Zahlungen bis zur endgültigen Klärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz erfolgen.
Die 281,00 € kommen so zustande, dass meiner Ex Wohnvorteil von 600 € fiktiv angerechnet werden.
Den Titel hat mir die Anwältin zugeschickt, nachdem ich mit Klage gedroht habe, die für meine Tochter kostenpflichtig enden würde.
Zum Thema Wohnvorteil:
Der Wohnwert ist im vollen Umfang sowohl dann anzurechnen, wenn der betreffende Ehegatte Alleineigentümer der Immobilie ist, als auch dann, wenn er nur Miteigentümer ist.
Welche Kompromiss Möglichkeiten meinst Du?
Im Bezug auf Interessenkonflikt?
Schöne Grüße
masku
Hat denn niemand eine Ahnung was ich der Frau Rechtsanwältin schreiben kann?
Möchte jetzt schärfere Geschütze auffahren, da Sie meine Rechte vollkommen ignoriert
und das Einkommen meiner hEXe versucht zu mindern, obwohl Sie gar nicht dazu bevollmächtigt ist,
da Sie ja meine Tochter vertritt.
LG
masku
Ich denke das ist dir doch schon vorgeschlagen worden.
Du schreibst ihr wie sehr du bedauerst das seine Exfrau (also die Mutter deiner Tochter und somit Mandantin der RAtte) so schwer erkrankt ist und deine Tochter sie jetzt pflegen muss, das du aber nicht erkennen kannst wie daraus eine UH-Pflicht deinerseits erwachsen soll.
Mehr nicht.
1. such dir einen Anwalt
2. Zur KU Berechnung wird das gesamte Nettoeinkommen der letzten 12 Monate ( du sollst es ja auch ) inklusive anderer Einnahmen herangezogen. Die Anwaltstante nennt dir zwar einen Betrag, dieser könnte aber aus einem Monat sein, in dem EXE am wenigsten erhalten hat. Verlange Belege ( wie von dir auch ), weil du das auch nachrechnen lassen solltest und dich nicht auf die Berechnung der Rattin verlassen solltest
3. Bei der EXE: Woraus entstehen denn diese berufsbedingten Ausfwendungen? Ich nehme zwar an, dass die einfach pauschal 50 € ansetzt, aber hinterfrag das einmal
4. Wegen der Verwechslung des Mandanten: Frag die Anwältin doch mal, ob deine Tochter 2 Kinder hat, weil Kindergeld angerechnet wurde und sie auch noch ein Einkommen von über 700 € hat 🙂
5. Frag nach, ob ein BaföG- Antrag gestellt wird, wann das Studium beginnt, wann das Studium beendet wird ( da müsstest du dann auch dein Einkommen offenlegen )
6. Dass deine EXE ihre Mutter pflegt, ist nicht ihr Problem. Die Eltern sind in der DDT nachrangig und deine das Kind hat vorrang - also sollte sie arbeiten gehen oder angeben, wieviel sie für die Pflege der Mutter erhält ( Von der Krankenkasse gibst für sowas meist Kohle ). Vielleicht hast du Glück und man wird ihr fiktiv ein Einkommen anrechnen.
7. Deine EXE lebt mit ihrem Mann ( der leistungsfähig ist ) zusammen -->ergo die Alte hat Anspruch auf Taschengeld und nebenbei eine Haushaltsersparnis --> Kürzung des Selbstbehalts!
Mehr fällt mir gerade nicht ein
Ich vergaß natürlich den Wohnvorteil 🙂
Wegen dem Punkt für die Kürzung des Selbstbehalts:
Das kann ja nicht sein, dass du als Alleinstehender den gleichen Selbstbehalt hast wie deine EXE, die offensichtlich weniger Ausgaben hat! Bis zu 25 % Kürzung des Selbstbehalts könnten das sein
Also:
Wohnvorteil
Einkommen aus dem Beruf
Einkommen von der Pflege
Haushaltsersparnis
Danke, Ihr seid Spitze!
Habe gerade einen anderen Post eröffnet,
wo ich all diese Posten beschrieben habe.
Vielleicht schaut ihr da mal nach, ob ich alles richtig angegeben habe.
Vielen Dank
masku