Unterhalt ab 18 (Ki...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt ab 18 (Kind geht weiterhin zur Schule)

 
 MyJe
(@myje)
Rege dabei Registriert

Moin

Ich habe zwar versucht mit der Mutter den Unterhalt ab 18 zu regeln. Nur komme ich damit nicht weiter.

Meine Tochter wird diesen Monat 18 Jahre (Habe August noch an Mutter überwiesen... komplett)

Meine Tochter möchte jetzt ein eigenes Konto eröffnen da die Mutter auf ihr bestehendes vollen Zugriff hat.

Wohnt noch bei der Mutter bis sie Studiert nächstes Jahr.

Bislang hat meine Ex den Unterhalt (1 Stufe hoch weil ja nur noch 1 Kind in der DD) + Kindergeld erhalten.

 

Jetzt meine Fragen:

1.

September dann mein Unterhalt an Tochter Konto (Ich könnte zwar jetzt etwas weniger bezahlen weil volles Kindergeld abziebar und ich glaube die Hochstufung da nur 1 Kind ist wegfällt ab 18.... aber egal. Ist für meine Tochter.. ob ich jetzt so noch Taschengeld und Auto bezahle ... hab mich an den Betrag gewöhnt und tut nicht weh).

2.
Kindergeld müsste meine Frau dann ja meiner Tochter überlassen. Wird sie aber nicht freiwillig machen. Und meines wissens kann man das nur mit Ihrer Zustimmung umändern. (Ich weiss momentan nicht mal die Kindergeld-Nummer) das meine Tochter das Geld ja bekommt

Begründung Schliesslich müsste meine Tochter ja auch Haushaltsgeld bezahlen.. eigentlich würde sie auch das Geld noch haben wollen was ich bezahle...

3.
Meine Ex verdient Geld gibt es aber keine Auskunft... Meine Tochter möchte keinen Ärger darum haken dran. Aber muss Sie noch zusätzlich Haushaltsgeld bezahlen? Zu dem einbehaltenen Kindgergeld?

Was soll ich meiner Tochter dazu sagen... Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meiner Tochter. Sie kann auch zu mir ziehen allerdings möchte sie momentan keinen Ärger mit der Ex und ihren neuen Mann (Der behauptet das Sie nur Geld kostet und er fröh ist wenn sie endlich auszieht, bei mehr als 900 EURO inkl. Kindergeld glaube ich das zwar nicht ... aber naja)

 

Danke für Tipps. (Hab zwar viel mit der Berechnung gelesen aber komm halt da nichts weiter

Dieses Thema wurde geändert Vor 2 Jahren von MyJe
Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2023 11:52
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

beide Elternteile sind barunterhaltspflichtig ab 18.

ja, das Kindergeld wird vom Bedarf komplett abgezogen.

 

ich würde, sofern du ein gutes Verhältnis zur Tochter hast, sie mit 18 unterschreiben lassen, dass sie auf die Rechte aus dem ggf. Bestehenden Titel verzichtet. Und dann mit der Tochter vereinbaren, dass du 50% des Unterhalts auf das bestehende Konto der Tochter überweist. Und ihr, sofern du das möchtest die andere Hälfte so gibst. Wenn die Mutter dann mehr will, muss sie auch ihre Unterlagen offen legen.

 

und ja, die Mutter hat das Recht Geld für Kost und Logis zu verlangen. Das ändert aber nichts an der barunterhaltspflicht der Mutter.

wenn die Mutter also mit der Tochter zum Jugendamt geht, dort wird man bis 21 kostenfrei beraten, so kannst du darauf verweisen, dass die Mutter ebenfalls ihre Unterlagen vorlegen muss.

 

ich habe es damals so gemacht, dass ich den Kindern mit 18 meine Unterlagen gegeben habe, sowie eine ungefähre Berechnung mit meinem Einkommen und dem geschätzten des Vaters. Hätten sie von mir mehr haben wollen, hätten sie mir die Unterlagen des Vaters beibringen müssen. 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2023 12:45
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo MyJe,

Meine Tochter ist im April 18 geworden und macht nun auch weiter Schule (Berufsfachschule). Ihre Mutter hat bis heute keine Unterlagen rausgerückt und meine Tochter möchte wohl auch keinen Streß mit ihr d.h. keine Jugendamt, kein Anwalt und auch kein Titel im Spiel.

Am Ende haben wir uns untereinander auf Zahlungen von mir in Höhe eines Bestrags x geeinigt, welchen ich ihr Anfang des Monats überweise. Was sie mit ihrer Mutter abgesprochen hat oder nicht, ob sie da was abgeben muß oder auch nicht, liegt nicht in meiner Verantwortung und da würde ich mich auch nicht einmischen, weil du darauf sowieso keinen Einfluß hast.

Warum zieht deine Tochter nicht zu dir, wenn ihr so ein gutes Verhältnis habt und das natürlich auch willst/kannst? Risiko auf Ärger mit der Ex kann es ja nicht nur sein, oder?

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2023 14:08
 MyJe
(@myje)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @annasophie

Hallo,

 

beide Elternteile sind barunterhaltspflichtig ab 18.

 

und ja, die Mutter hat das Recht Geld für Kost und Logis zu verlangen. Das ändert aber nichts an der barunterhaltspflicht der Mutter.

 

sophie

Hallo

Danke für die Tips.

 

Aber jetzt mal eine Frage zu Natürlich hat der Elternteil Recht für Kost und Logis GEld zu bekommen.

Bei jemanden der nicht bezahlen kann weil er eben nichts verdient könnte ich es verstehen.
Bei jemanden der einfach verweigert weil er weiss das das Kind keinen "ÄRger" macht verstehe ich nur Geldgier.

Annahme um es einfach zu machen Vater 2/3 Mutter 1/3 Barunterhalspflicht
zu zahlen wären 300 Euro nach Abzug Kindergeld

Vater also 200 EURO Mutter 100 EURO

Vater zahlt Mutter nicht.

Mutter verlangt aber vom Kind das Kindergeld und noch 200 EURO Kost und Logis.
Für mich sieht es so aus als wäre es eine Bereicherung. Oder ist das Angemessenes Geld?
Wenn dann das Kind kein Geld mehr für Schule und Klamotten bekommt und kein Taschengeld?

Wenn man bedenkt das ein Nichtarbeitender heutzutage Bürgergeld von 500 Euro bekommt und es ja nicht nur um eine Fremde Person geht sondern um ein eigenes Kind.

Naja der Frust ist hoch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2023 06:48
(@wasserfee)
Registriert

@myje 

ich empfinde das als Bereicherung.

Als mein Sohn damal 18 wurde habe ich mit ihm verabredet, dass ich weiterhin das KG und den Unterhalt bekomme. Den Verdienst aus dem FSJ hat er behalten.

Das war aber der Tatsache geschuldet, dass wir auf einem verdammt teuren Pflaster gewohnt haben.

Ein halbes Jahr später hat sich unsere "WG" aufgelöst (weil ich mit den jüngeren Kindern weggezogen bin und er ins Wohnheim gezogen ist), ab da hat er dann natürlich das komplette KG bekommen.

Ausbildungsvergütung war mit knapp 900. im 1. LJ schon so hoch, dass kein Unterhalt mehr geflossen ist.

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2023 07:37
MyJe, MyJe and MyJe reacted
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

das muss untereinander ausgehandelt werden. Aber natürlich sollte das Kind dann eigenes Geld haben und die eigenen Bedürfnisse befriedigen zu können.

 

ich habe es damals so gemacht: aufgelistet was die Wohnung kostet inkl. Nebenkosten und die Kosten für Lebensmittel. Das ganze gedrittelt. Das war mehr als als Kindergeld und mein Anteil zusammen. Insofern hat das Kind das Geld was ihr Vater ihr gezahlt hat, komplett behalten.

davon musste dann busfahrkarte, handykosten und alles was so anfällt inkl. Klamotten und auch Klassenfahrten bezahlt werden. Sie hat von ihrem Vater damals 500€ im Monat bekommen. Den neuen Laptop musste sie sich selbst davon bezahlen. Bei 200€ hätte das mit dem Laptop gar nicht funktioniert. Das ist klar.

das Kind hatte aber auch von mir mit 16 ein monatliches Taschengeld inkl. Klamottengeld bekommen. Einfach damit sie sich daran gewöhnt, was alles so weggeht und bezahlt werden muss.

 

wenn das Kind mit der Forderung von der Mutter nicht zufrieden ist, gibt es genau drei Möglichkeiten: 

sie akzeptiert es zähneknirschend.

sie sucht den Dialog und erklärt, dass sie ja Geld für Kleidung, soziale Dinge, busfahrkarte und Handy benötigt. Wenn die Mutter das dann weiter alles bezahlt,  ok.

sie zieht zu dir u d ihr löst es anders.

Sophie

 

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2023 07:43
(@wasserfee)
Registriert

@Anna Sophie

ja, das mit dem Taschengeld fang ich jetzt schon bei meiner 13-jährigen an. Vorher hat sie 20.- bekommen und ich habe quasi alles bezahlt. Nun bekommt sie 100.-/Monat und muss Kleidung und Kosmetika, Kino etcpp selber zahlen. Klassenfahrten natürlich nicht.

Damit sie jetzt schon ein Gefühl für Geld bekommt.

 

@My Je

man muss sich einigen. Und zusammen rechnen.

Mein Sohn hat gesehen, dass bei einer Miete von 1000.- BKM und seinem Fressverhalten (Himmel, können männliche Jungerwachsene futtern) eben mehr als 3,50 abzugeben sind.

 

Und jetzt zahlt er für sein WG-Zimmer auch 530.- warm.

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2023 07:51
MyJe, MyJe and MyJe reacted
 MyJe
(@myje)
Rege dabei Registriert

Wie schon gesagt ich verstehe es das Kinder lernen müssen zu den Kosten dazu beizutragen.

Nun ist es seit meine Tochter 14 ist so.

Kleidung, Schulsachen selber kaufen, Geht nebenbei in der Eisdiele arbeiten um was zum Taschengeld 25 EURO von der Mutter dazu verdienen.

Handy Laptop usw. habe ich Ihr immer gekauft.

Wenn das Geld in der Familie knapp ist ist das auch alles kein Thema. Ich bewundere immer wieder Elternteile die ihren Kindern auch wenn es knapp ist so viel zu geben.. zum Essen und wohnen.

Allerdings wenn man einen Lebensstandard hat der

Eigenes Haus, 2 Autos, ein Elektroauto, 3 Motorräder, jedes Jahr 3 Mal Partner alleine Urlaub, 1 mal mit den Kindern (Ohne meine Tochter) beinhaltet. Dann noch klagt das es am Geld mangelt und man auf das Geld der Tochter angewiesen ist...

Naja...

Es fallen gerade 800 EURO Netto weg im MOnat. Da ist das natürlich schwer drauf zu verzichten.... und tut bestimmt weh.

Da ist natürlich jedes Schmerzensgeld recht.

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2023 09:02
(@wasserfee)
Registriert

@myje 

das ist natürlich eine ganz andere Situation, in der sich deine Tochter befindet. Ich finde das unmöglich, trotzdem och Schülerjobs absolut befürworte.

 

Ich hab kein Haus (also doch, aber nur gemietet), nur 1 Auto und keinen Unterhalt und sorge dennoch dafür, dass meine Kinder alles haben, was nötig ist.

Und natürlich hat sie auch einen vernünftigen Grundstock an Kleidung und natürlich kommt sie mit in den Urlaub (solange sie das möchte)

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2023 09:16