Unterhalt ab 18 mit...
 
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Unterhalt ab 18 mit umzug zur KM

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 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Sohnemann ist auf die Idee gekommen doch wieder bei der KM zu wohnen zu wollen, ist aber schon 18 und will dort weiter zur schule gehen.

ich verdien so 3400€, KM so um die 1350€ netto und bei sind neu verheiratet.
Was kann ich denn alles als bereinigtes Netto ansetzen?
Ich habe Kredite laufen die aufgenommen wurden als er hier noch wohnte, kann ich die abziehen?
Wie ist das mit den Ehepartnern?

Edit: ich zahle ihm auch noch 57 für sein Handy.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2020 17:52
(@inselreif)
Moderator

Edit: ich zahle ihm auch noch 57 für sein Handy.

Wahnsinn. Ich würde für mein eigenes nicht mehr als einen Zehner im Monat ausgeben =8^))

Wie schaut es aus mit Altersvorsorge, berufsbedingte Aufwendungen und wofür waren die Darlehen?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2020 19:56
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

eure Ehepartner sind außen vor. Vermutlich wirst Du trotzdem alleine für den Unterhalt von Sohnemann aufkommen müssen.

Prinzipiell ergibt sich der Unterhaltsbedarf aus dem addierten Einkommen beider Eltern, da aber beim Quoteln 1400 Euro als angemessener Selbstbehalt abzuziehen sind wird Deine Ex nichts zahlen müssen und damit bleibt es bei Deinem Einkommen.

Dass Du für Deinen Sohn Kredite aufgenommen hast spielt keine Rolle, auch die Handykosten nicht. Die Handykosten sollte Sohnemann alleine tragen. Allerdings gibt es natürlich das Problem der Kündigung des Vertrages.
Abzugsfähig von Deinem Einkommen sind berufsbedingte Aufwendungen, also insbesondere der Weg zur Arbeit und zurück (die ersten 30km mit 30 Cent und die weiteren mit je 20 Cent für 220 Tage pro Jahr) und nachgewiesene Altersvorsorge bis 4% vom Brutto.
Anstelle der konkreten berufsbedingten Aufwendungen können, wenn das zuständige OLG es zulässt und Du überhaupt berufsbedingte Aufwendungen hast, pauschal 5% des Nettos (u.U. gedeckelt) abgezogen werden.

Bei Deinem Einkommen spielt es noch eine Rolle ob Du im eigenen Haus oder in der eigenen Eigentumswohnung wohnst, denn hast Du einen Wohnvorteil, der Dein Einkommen erhöhen würde.
Wenn dem nicht so ist, dann solltest Du beim bereinigten Netto unter 3100 Euro (Stufe 4) kommen, der Unterhalt wäre dann 610 Euro (bei Stufe 5 wären es 636 Euro). Davon ist dann aber noch das volle Kindergeld (204 Euro) abzuziehen, so dass der Zahlbetrag 406 Euro wäre.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2020 20:05
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Danke für die Antworten, die Kredite hab ich nicht für ihn aufgenommen, sondern aus anderen Verpflichtungen, aber alles VOR eintritt der Unterhaltssituation.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2020 22:39
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Noch ist auch nichts mit Anwälten gelaufen und ich glaub so richtig hat er da auch keinen Bock drauf aber er hat halt die Mutter im Nacken sitzen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2020 23:31
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo HaS,

Danke für die Antworten, die Kredite hab ich nicht für ihn aufgenommen, sondern aus anderen Verpflichtungen, aber alles VOR eintritt der Unterhaltssituation.

Die Abziehbarkeit der Kreditraten ist so eine Art "Frage an Radio Eriwan", denn in der Düsseldorfer Tabelle heißt es in Anmerkung 4:

Berücksichtigungsfähige Schulden sind in der Regel vom Einkommen abzuziehen.

Also: Im Prinzip ja - aber was sind berücksichtigungsfähige Schulden denn nun konkret? Hierüber schweigt sich die Düsseldorfer Tabelle nämlich leider aus.

In deinem Fall müsstest du also argumentieren, dass die Schulden bereits da waren, bevor die Barunterhaltspflicht aufgrund von Sohnemanns Umzug eingetreten ist. Ob du damit bei Gericht durchkämest, wage ich nicht vorherzusagen. Über welche monatliche Kreditrate reden wir? Grob gepeilt bringt dir die Anerkennung der Schulden pro 400 Euro Monatsrate einen Rabatt von gut 25 Euro beim Unterhalt. Sollte man natürlich wenn möglich mitnehmen, aber die ganz riesengroße Entlastung ist das nun auch wieder nicht.

Welches Oberlandesgericht ist zuständig für den Wohnort des Kindes? Eventuell hat das OLG in seinen Unterhaltsrechtlichen Leitlinien ein bisschen genauer formuliert, welche Art von Schulden berücksichtigungsfähig sind.

Noch ist auch nichts mit Anwälten gelaufen und ich glaub so richtig hat er da auch keinen Bock drauf aber er hat halt die Mutter im Nacken sitzen.

Der Bursche ist volljährig, d.h. eigentlich hast du es nur mit ihm zu tun, nicht mit deiner Ex. Sie kann natürlich Druck auf ihn ausüben in Form von Kostgeld, sodass er allein schon deshalb eine möglichst hohe Summe von dir fordern muss; eventuell kann er hier bluffen und sie darauf hinweisen, dass er wenn's vor Gericht geht auf alle Fälle beide Eltern gleichzeitig auf Unterhalt verklagen muss (bluffen deshalb, weil's für sie, wie Susi64 schon geschrieben hat, auf eine Unterhaltspflicht in Höhe von Null Euro hinauslaufen würde, aber falls sie es nicht sowieso schon weiß, braucht man es ihr ja nicht auf die Nase zu binden).

Nebenbei gefragt, was war der Grund dafür, dass Junior wieder "heim zu Muttern" wollte? Wenn ich's beim Überfliegen deiner älteren Beiträge richtig verstanden habe, dann ist er doch vor gar nicht so langer Zeit von der Mutter zu dir gewechselt?!?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2020 23:43
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Hallo HaS,

Die Abziehbarkeit der Kreditraten ist so eine Art "Frage an Radio Eriwan", denn in der Düsseldorfer Tabelle heißt es in Anmerkung 4:

Also: Im Prinzip ja - aber was sind berücksichtigungsfähige Schulden denn nun konkret? Hierüber schweigt sich die Düsseldorfer Tabelle nämlich leider aus.

In deinem Fall müsstest du also argumentieren, dass die Schulden bereits da waren, bevor die Barunterhaltspflicht aufgrund von Sohnemanns Umzug eingetreten ist. Ob du damit bei Gericht durchkämest, wage ich nicht vorherzusagen. Über welche monatliche Kreditrate reden wir? Grob gepeilt bringt dir die Anerkennung der Schulden pro 400 Euro Monatsrate einen Rabatt von gut 25 Euro beim Unterhalt. Sollte man natürlich wenn möglich mitnehmen, aber die ganz riesengroße Entlastung ist das nun auch wieder nicht.

Welches Oberlandesgericht ist zuständig für den Wohnort des Kindes? Eventuell hat das OLG in seinen Unterhaltsrechtlichen Leitlinien ein bisschen genauer formuliert, welche Art von Schulden berücksichtigungsfähig sind.

Ich denke das ist Celle. Nun die Kredite sind für ein Auto das ich brauche um die 50km zur Arbeit zu fahren, Wohngeldschulden die nicht ich gemacht habe, aber bezahlen muss, und insgesamt sind es so 440€

Der Bursche ist volljährig, d.h. eigentlich hast du es nur mit ihm zu tun, nicht mit deiner Ex. Sie kann natürlich Druck auf ihn ausüben in Form von Kostgeld, sodass er allein schon deshalb eine möglichst hohe Summe von dir fordern muss; eventuell kann er hier bluffen und sie darauf hinweisen, dass er wenn's vor Gericht geht auf alle Fälle beide Eltern gleichzeitig auf Unterhalt verklagen muss (bluffen deshalb, weil's für sie, wie Susi64 schon geschrieben hat, auf eine Unterhaltspflicht in Höhe von Null Euro hinauslaufen würde, aber falls sie es nicht sowieso schon weiß, braucht man es ihr ja nicht auf die Nase zu binden).

Also ausser aus gesetzlichen Gründen gibt es keinen einzigen moralischen Grund warum er für das gleiche Nichtstun, was er hier gemacht hat, dort von mir auch noch Geld in den Hals geworfen bekommt für das ich jeden Tag 8h arbeite.
Aber seine Mutter ist echt gestört, das wurde ihr vererbt und da er ziemlich unreif ist, hält er dem Druck natürlich wenig stand. Und die Aussicht auf leistungsloses Geld ist natürlich verlockend, bezahlen muss er nämlich zuhause nichts.

Nebenbei gefragt, was war der Grund dafür, dass Junior wieder "heim zu Muttern" wollte? Wenn ich's beim Überfliegen deiner älteren Beiträge richtig verstanden habe, dann ist er doch vor gar nicht so langer Zeit von der Mutter zu dir gewechselt?!?

Nun, er wollte was erreichen und das ihm mehr geholfen wird und genau das hat er auch bekommen, aber mit dem Wechsel in die Oberstufe setzte eine massive Überforderung ein und das hat zu Konflikten geführt und da war es für ihn halt einfacher zu Mama zu rennen, denn das ist die einzigen Art von Konfliktlösung die er in den 17 Jahren bei ihr gelernt hat. Der Umzug war auch ziemlich RTLII reif und das nehm ich ihm auch übel, denn er sollte gelernt haben das das so nicht laufen sollte. Ich hab seine Mutter übrigens nicht verklagt und hab ihn mit 18 auch nicht dazu genötigt. Aber fragen musste er und ihre Antwort war: "Dann verklag mich halt, höhö"

Und wenn er wirklich mit Anwalt kommt, werd ich nie wieder mit ihm reden.

EDIT: er hat auch viel gelogen als er hier war und anderen Mist gemacht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2020 23:59
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo HaS
Sind die 50 km einfach? Wenn nicht wäre es mal überlegenswert die KM Rechnung aufzumachen wie du am günstigsten weg kommst. Ich rechne jetzt einfach mal grob. Wenn ich was verkehrt rechne bitte ich um Korrektur. Bei 50 km doppelt würde die Rechnung so aus sehen: 30 km x 0,30 € und 20 km X 0,20 € = 13 € x 220 TG =2860 /12= 238,33 € monatlich als Abzug. Da wärest Du mit dem Abzug von den Kredit raten besser dran. Bei 50 km doppelt also 100 km sieht dann die Rechnung 30 x 0,30 € = 9 € und 80 km x 0,20 € =16 € macht zusammen 25 € x 220 TG = 5500€ / 12 = 458,33 €.
Wieso musst Du Wohngeld schulden  zahlen wenn Du sie nicht gemacht hast? Sohnemann würde ich bei seinem Verhalten auch gleich mal erzählen das Du die Kosten für sein Handy nicht weiter übernimmst. Wer bekommt das Kindergeld?

LG Hugoleser

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2020 01:54
(@inselreif)
Moderator

Nach berufsbedingten Aufwendungen, und dazu zählt auch der Weg zur Arbeit, fragte ich weiter oben schon einmal.
Die Raten für das Auto sind in der Kilometerpauschale enthalten und nicht berücksichtigungsfähig. Die "Günstigerprüfung" vom Frosch ist zwar kreativ aber das geht so nicht durch.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2020 09:42
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Die 50km sind einfache Strecke, also 100km hin und zurück.

Das mit dem Wohngeld ist ne komplizierte Sache und führt hier zu weit.

Was sollte ich denn noch an Berufsbedingten Aufwendungen abziehen? Internetzugang?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2020 16:43




 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Und was wäre wenn er in eine eigene Wohnung zieht?
Er wäre privilegiert und eigene Wohung, was müsste ich da theoretisch zahlen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2020 17:14
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

mit eigenem Hausstand (WG-Zimmer reicht) beträgt der Unterhaltsanspruch pauschal 860 Euro minus 204 Euro Kindergeld = 656 Euro.
Bei nicht (mehr) privilegierten Kindern beträgt der Selbstbehalt eines jeden Elternteils 1400 Euro.
Sollte er studieren, dann wäre vorrangig BAfög zu beantragen und das BAfög mindert wieder den Unterhaltsanspruch.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2020 17:33
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo HaS,

Ich denke das ist Celle.

Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien fürs OLG Celle findest du hier: https://oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/startseite/rechtsprechung/rechtsprechung-57561.html

Hinsichtlich der Fahrtkosten zur Arbeit heißt es dort unter Punkt 10.2.2:

Für die notwendigen Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs kann der nach den Sätzen des § 5 II 1 Nr. 2 JVEG anzuwendende Betrag (derzeit 0,30 € pro gefahrenen Kilometer) angesetzt werden. Bei Fahrtstrecken von mehr als 30 km einfacher Entfernung kann die Kilometerpauschale ab dem 31. Kilometer auf 0,20 € pro gefahrenem Kilometer reduziert werden. Mit der Pauschale sind i.d.R. auch Anschaffungskosten erfasst. Werden die Raten für einen zur Anschaffung aufgenommenen Kredit berücksichtigt, so verringern sich die anrechnungsfähigen km-Kosten.

Interessanterweise sieht OLG Celle es also durchaus vor, die Kreditraten für das Auto abzuziehen, weist aber gleich darauf hin, dass dann aber die Kilometerpauschale gekürzt wird - allerdings ohne Erläuterung, um wie viel da gekürzt wird. Möglicherweise also ein Nullsummenspiel (im Sinne von: "wenn du die Raten absetzt, dann kürzen wir dir die Kilometerpauschale genau so, dass am Ende trotzdem das gleiche Ergebnis rauskommt"); möglicherweise geht aber sogar ein bisschen mehr als das, was bei der reinen Pauschale herauskommt:

Wir finden in der obigen Regelung die Zahlen, die auch der Frosch verwendet hat: Zunächst einmal 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer, aber bei "Fahrtstrecken von mehr als 30 km einfacher Entfernung kann die Kilometerpauschale ab dem 31. Kilometer auf 0,20 € pro gefahrenem Kilometer reduziert werden". Ich verstehe das aber so, dass bei deinen 50 Kilometern die ersten 30 Kilometer sowohl für die Hin- als auch die Rückfahrt mit 0,30 Euro bewertet werden, die restlichen je 20 Kilometer hingegen nur noch mit 0,20 Euro. Für jeden Tag hätten wir dann also 60 * 0,30 Euro plus 40 * 0,20 Euro gleich 26 Euro. Bei 220 Arbeitstagen im Jahr also 5.720 Euro; pro Monat sind das 476 Euro.

Hinsichtlich sonstiger Schulden (d.h. in deinem Fall diese seltsame Sache mit dem Wohngeld) heißt es unter Punkt 10.4:

Schulden können je nach den Umständen des Einzelfalls (Art, Grund und Zeitpunkt des Entstehens) das anrechenbare Einkommen vermindern. Die Abzahlung soll im Rahmen eines Tilgungsplans in angemessenen Raten erfolgen. Dabei sind die Belange von Unterhaltsgläubiger, Unterhaltsschuldner und Drittgläubiger gegeneinander abzuwägen (BGH FamRZ 2017, 109; 2019, 1415). Unter Umständen besteht im Rahmen gesteigerter Unterhaltspflicht nach § 1603 II BGB die Obliegenheit zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens und Geltendmachung der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen (BGH FamRZ 2005, 608; FamRZ 2019, 1415).

Also mal wieder dieses "je nach den Umständen des Einzelfalls". Ich würde sagen, dann versuche einfach, diese Schulden bei der Bereinigung deines Nettoeinkommens geltend zu machen, denn mehr als aus der Berechnung wieder rausschmeißen kann's der Richter ja nicht. Wobei dieses "Art, Grund und Zeitpunkt des Entstehens" m.E. durchaus für eine Anrechnung spricht:

  • Art und Grund des Entstehens: Du hast dir keinen persönlichen Luxus geleistet, sondern wurdest aus Gründen, die du zwar nicht hier erkären magst, aber dem Richter erklären müsstest, unfreiwillig für irgendwas in die Haftung genommen.
  • Zeitpunkt des Entstehens: Das war schon, bevor du mit einer Barunterhaltspflicht hattest rechnen müssen.

Und was wäre wenn er in eine eigene Wohnung zieht?
Er wäre privilegiert und eigene Wohung, was müsste ich da theoretisch zahlen?

Das wird unter den vorliegenden Umständen wohl noch teurer für dich. OLG Celle, Punkt 13.1.2, liefert da die "übliche" Regelung:

Der angemessene Bedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand beträgt in der Regel monatlich 860 € ohne Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Auch dies abzüglich Kindergeld, aber es sind dann halt unterm Strich gut zweihundert Euro mehr, als wenn er bei seiner Mutter einzieht, und die wiederum braucht sich auch hier wegen zu geringen Einkommens nicht daran zu beteiligen.

Allerdings, privilegiert ist der Bursche dann nicht mehr, denn dafür muss er u.a. noch zu Hause wohnen - eine eigene Bude schließt die Privilegierung aus. Sprich, du hättest immerhin einen höheren Selbstbehalt von 1.400 Euro, aber überschlagsmäßig ist dein bereinigtes Einkommen wahrscheinlich noch zu hoch, als dass du mit Verweis auf den Selbstbehalt den Unterhalt kappen könntest.  

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2020 17:39
(@maxmustermann1234)
Registriert

Zum Handy: auf wen läuft der Vertrag? Wenn auf dich, dann SIM-Karte sperren und neue schicken lassen. Wahrscheinlich wirst du Sohnemann aber immer noch ein relativ teures Handy finanzieren.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2020 00:08
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Ich werd morgen mit ihm reden, mal sehen was das gibt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2020 01:11
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Ich hab das nu mit ihm direkt geklärt, er bekommt von mir Geld. er braucht auch etwas Bewegeungsfreiheit um von der Mutter loszukommen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2020 16:26
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo HaS,

freut mich zu hören, dass ihr eine gemeinsame Lösung gefunden habt, ohne Anwälte.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2020 17:48
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Naja er wohnt jetzt wieder bei der Mutter, hat ja nur 2 Monate gedauert bis er doch mit Anwalt kam.
Schade, damit hab ich einen Sohn weniger.

Wie wird eigentlich unterhalt berechnet wenn iin den letzten 12 Monaten eine untypisch hohe Steuerstattung war, weil man Ende des Jahres neu geheiratet hat?
Wie fliesst das denn in eine Unterhaltsberechnung ein?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2020 20:14
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

[...]
Wie wird eigentlich Unterhalt berechnet wenn in den letzten 12 Monaten eine untypisch hohe Steuerstattung war, weil man Ende des Jahres neu geheiratet hat?
Wie fliesst das denn in eine Unterhaltsberechnung ein?

Vermutlich habt ihr eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben...
Aus der Nummer kommst Du - so meine Erfahrung* - nur raus, wenn auch die Einkommenssituation der neuen Frau offengelegt wird (leider).
Dann kann man (eventuell?) die Steuererstattung splitten/ quoteln und Dir wird nur der Teil der Steuererstattung angerechnet, der auch Deinem Einkommen (und Deinem Vermögen) entspricht.
Wenn die Steuererstattung aus anderen Gründen (als der Eheschließung) überobligatorisch hoch war kann man versuchen, die auf mehrere Jahre zu verteilen...
Aber da bin ich mir nicht wirklich sicher....

*PS: Bei mir war es so, dass die KM nicht(!) wollte, dass das Einkommen des(Ihres) Ehemannes offengelegt wird. Sie mußte sich die komplette Steuererstattung als Einkommen anrechnen lassen...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2020 11:26
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

andere wissen es bestimmt besser, aber geht nicht aus der Steurerbescheid selbst schon hervor wer wieviel erstattet bekommt? Wenn nicht, dann wäre die Frage ob das Finanzamt nicht auf Antrag dies ausrechnen kann, weil ich denke, dass sowieso einzeln gerechnet wird und erst am Ende alles addiert wird.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2020 15:52




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