Unterhalt ab 18 Pra...
 
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Unterhalt ab 18 Praktikum

 
(@anonym9876)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen, 

folgendes zu meiner Situation:

Meine Tochter ist letzten Dezember 18 Jahre geworden. Ich habe bis Juli Unterhalt gezahlt und dann wollte Sie vorerst ein Auslandjahr machen und ich bräuchte wohl nix mehr zu zahlen. Jetzt fordert Sie mich zur weiteren Zahlung auf. Sie ist bei der KM ausgezogen und beginnt im April ein Studium. Bis dahin macht Sie bei Ihrem Bruder ein Praktikum ohne Vergütung. Muss ich das so hinnehmen? Wäre über Tipps dankbar. 

Vielen Dank 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2024 10:46
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

ich würde sie fragen wofür das Praktikum gut ist.

und dann würde ich ihr mitteilen, dass sie vorrangig Bafög beantragen muss. Und dass beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind.

 

und sofern das Praktikum keine Voraussetzung für das Studium ist, sie bis Ende März ihren Unterhalt selbst erwirtschaften kann. Und dadurch nicht bedürftig ist.

 

sie möge dir die Immatrikulationsbescheinigung zu gegebener Zeit zukommen lassen sowie den bafögantrag. Und gib ihr den Hinweis, dass Bafög und Kindergeld voll auf den Unterhalt angerechnet werden.

und sofern sie dich kurz vor dem Studium auffordert deine Unterlagen bezüglich Einkünfte zukommen zu lassen. Das Jugendamt berechnet diesen kostenlos. Und das der Berechnung auch die Unterlagen der Mutter beigefügt werden muss, damit du die Berechnung überprüfen kannst.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2024 13:13