Hallo Zusammen,
genau genommen habe ich das falsche Geschlecht für dieses Forum, jedoch sitze ich im gleichen Boot.
Kurz die Umstände:
Mein Sohn lebt bei seinem Vater, Umgang ect. gestaltet sich problemlos. Wohl auch ein Grund, weshalb ich es bisher nie für nötig gehalten habe, mich in einem Forum wie diesem umzusehen.
Kopfzerbrechen bereitet mir aber die kommende Erhöhung in der DDT, da ich, trotz erlerntem Beruf, eher im niedrig bezahlten Sektor arbeite. Bisher habe ich den Unterhalt in Höhe des Vorschusses gezahlt, ich weiß aber nicht mehr, wie ich das leisten soll, wenn er im April 6 Jahre alt wird.
Ich bekomme ein Gehalt von monatlich netto 1500 Euro, mal mehr, mal weniger Arbeitszeit. Einfacher Weg zur Arbeit sind 18-20 km, so genau weiß ich es nicht. Da wir uns bisher so einig waren gab es auch keinen Anlass mich näher mit dem Thema zu befassen, scheint aber in die Berechnung einzufließen wie ich hier rauslesen konnte. Abgesehen von Miete & Autokredit habe ich keine nennenswerten Ausgaben. Letzteres brauche ich schon für den Arbeitsweg, diese Ausgabe ließ sich nicht vermeiden.
Und ich muss ehrlich zugeben, ich scheue mich aktuell zum Anwalt zu gehen, da ich Angst vor der Reaktion meines Ex habe.
Bevor ich also mit Kanonen auf Spatzen schieße, wäre ich unendlich dankbar für eine erste Einschätzung meiner Situation.
Ich möchte keine Schulden machen wenn er Unterhaltsvorschuss beantragt und weiß gerade weder vor noch zurück. Ich arbeite Vollzeit, zwei Samstage im Monat inklusive, eine Nebenbeschäftigung würde den Umgang einschränken bzw. gefährden - auch das ist keine Option für mich.
Dass er dort lebt, war eine Vernunfts - Entscheidung, ich bin körperlich eingeschränkt, das macht es auch schwierig in einen besser bezahlten Beruf zu wechseln.
Ich danke schon an dieser Stelle für‘s Lesen & die Zeit, die ihr euch dafür genommen habt.
Viele Grüße
Servus und willkommen hier!
genau genommen habe ich das falsche Geschlecht für dieses Forum, jedoch sitze ich im gleichen Boot.
Alles richtig gemacht, tippe mal "muttersein.de" ein, dann landest Du auch hier! 😉
Da wir uns bisher so einig waren gab es auch keinen Anlass mich näher mit dem Thema zu befassen,
Das wäre mein erster Schritt: ich würde mit KV reden, vielleicht findet ihr eine gemeinsame Lösung.
Und ich muss ehrlich zugeben, ich scheue mich aktuell zum Anwalt zu gehen, da ich Angst vor der Reaktion meines Ex habe.
Der Weg dorthin bringt eh´ nix, wenn Du auf eine einvernehmliche Lösung aus bist; ich würde als KV auch meine Rüstung auspacken, wenn ein RA mich anschreiben würde.
Womöglich solltest Du auch mal mit der Vorschusskasse reden, vielleicht wirst Du da geholfen.
So viel erst mal von mir
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
@82marco Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das war Plan A - ich hab mit seinem Papa gesprochen und er ist der Meinung, ich solle einen Nebenjob aufnehmen - und mehr zahlen, also eben den regulären Unterhalt, nicht nur in Höhe des Vorschusses. Wie der Umgang dann stattfinden soll „sei mein Problem“.
Vielleicht fehlen mir dahingehend auch einfach die Argumente.
Hallo Apaloosa,
und willkommen im Forum.
Wenn ich's richtig verstehe, dann ist das Hauptproblem: Du konntest bislang einen Betrag zahlen, der dem gültigen Unterhaltsvorschuss entspricht, und für den Vater war das okay. Das ist aber nicht länger möglich, weil demnächst der Unterhaltsvorschuss höher ausfallen wird - und zu deiner Info, das betrifft nicht nur das Alter des Kindes, sondern der Betrag soll wohl zum Jahreswechsel generell erhöht werden, jedenfalls hatte @Wasserfee unter https://www.vatersein.de/forum/unterhaltsrecht/duesseldorfer-tabelle-2024/seite/3/#post-407906 davon geschrieben. Eine offizielle Quelle dafür habe ich nicht, allerdings habe ich danach auch noch gar nicht gesucht (mit den anstehenden Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle bin ich hier im Forum derzeit sowieso schon beschäftigt genug).
Jedenfalls, ich vermute, der Vater war's bislang zufrieden, weil er ohne irgendwelchen Behördenkram von dir den gleichen Betrag bekommen hat, den er auch vom Jugendamt als Unterhaltsvorschuss bekommen hätte - und so wie du deine Situation geschildert hast, wird ihm auch klar sein: Mehr als das ist bei dir höchstwahrscheinlich sowieso nicht zu holen, da bereits Vollzeit, und wegen irgendwelcher körperlicher Einschränkungen auch ohne realistische Aussicht auf einen nennenswert besseren Verdienst. Derzeit liegst du mit deinem Einkommen übrigens auch nur knapp über deinem Selbstbehalt von demnächst 1.450 Euro.
Heißt also, einerseits will er demnächst mehr Geld fürs Kind (und ich vermute, er peilt jenen Betrag an, den er im nächsten Jahr auch vom Amt bekommen könnte); andererseits du bist dazu aber ziemlich offensichtlich nicht in der Lage. Dass er im Gespräch mit dir auf "Nebenjob" und "regulärer Unterhalt" abzielt, würde ich bis zum Beweis des Gegenteils mal als Bluff einsortieren.
Die gute Nachricht lautet: Unter anderem für solche Fälle ist der Unterhaltsvorschuss da! Also für den Fall eines Unterhaltspflichtigen, der zwar leistungswillig, aber nicht oder nicht vollständig leistungsfähig ist.
Bevor ich also mit Kanonen auf Spatzen schieße, wäre ich unendlich dankbar für eine erste Einschätzung meiner Situation.
Meine Glaskugel ist notorisch unzuverlässig, aber ich könnte mir vorstellen, dass jetzt das folgende passiert:
- Er stellt einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss, und da das Kind bei ihm lebt, wird er diesen auch problemlos genehmigt bekommen, falls er nicht verheiratet ist (den Unterhaltsvorschuss gibt's nämlich nur für Unverheiratete). Für ihn ist die Sache damit erledigt, er bekommt das Geld monatlich direkt vom Amt überwiesen.
- Das Amt wird sich an dich wenden mit der Aufforderung, genau diesen Betrag monatlich an die Staatskasse zu überweisen. Du wirst einen Haufen lästiger Formulare bekommen, in denen du im Wesentlichen das einträgst, was du in deinem Beitrag hier sowieso schon geschrieben hast. Anders als hier wirst du natürlich auch Belege einreichen müssen, also Kopien deiner Lohnabrechnungen, und ggf. einen Nachweis deiner körperlichen Einschränkungen (z.B. irgendwelche Arztbriefe aus der Vergangenheit zu diesem Thema).
- Anschließend wartest du, was das Amt dazu schreibt - wahrscheinlich wirst du nur einen Teil dessen zahlen müssen, was der Vater an Unterhaltsvorschuss bekommt, d.h. meine Vermutung ist, dass das Amt dich nur als "eingeschränkt leistungsfähig" betrachten wird.
- Du musst in dem betreffenden Bescheid aber ganz genau auf den Wortlaut achten. Wenn da z.B. irgendwas in der Art steht, dass die Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses gestundet wird, dann bedeutet das für dich: roter Alarm! Bei so einer Formulierung laufen nämlich Unterhaltsschulden auf. Das Zauberwort lautet, dass du "nicht leistungsfähig" für Unterhaltszahlungen bist (das wäre der Glücksfall, dass das Amt die Zahlungen an den Vater komplett übernimmt, ohne dass bei dir Schulden auflaufen), oder irgendwas im Sinne von "nur leistungsfähig in einer Höhe von xxx Euro monatlich" (das wäre dann der Fall, dass du diese xxx Euro an die Staatskasse überweisen musst, aber für den darüber hinausgehenden Betrag keine Schulden auflaufen).
Wie gesagt, nur eine unverbindliche Vermutung, was passieren könnte.
Sofern du und der Vater euch nicht doch noch einigen könnt und die Sache damit an die Behörden geht, ist erst mal er am Zug. Zum Anwalt brauchst du m.E. derzeit nicht zu gehen, und wenn die übrigen Beteiligten (d.h. sowohl der Vater als auch das Jugendamt) sich einigermaßen anständig benehmen, dann sollte das auch in Zukunft nicht nötig sein.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Auch Dir vielen lieben Dank für Deine Antwort.
Ich denke eine gütliche Einigung wird in dem Fall nicht möglich sein, mehr zahlen aber eben auch nicht, ich hab mich schon einmal ziemlich übern Bock hauen lassen.
Der Vorschusskasse traue ich keinen Meter mehr. Ich war einige Zeit krank / arbeitslos, die da aufgelaufenen Unterhaltsschulden zahle ich immernoch (und zusätzlich) ab.
Über Beides liegt so ein Unterhaltstitel vor. Einmal in der Höhe des Vorschusses & einmal über die Beträge die im Zeitraum meiner Arbeitslosigkeit aufgelaufen sind. Also Beides steht drin.
Ich hatte Angst davor gepfändet zu werden oder irgendwie sowas wenn ich gerade meine neue Stelle antrete und habe einfach unterschrieben was mir vorgelegt wurde, weil das war, was verlangt wurde.
Dieses Mal würde ich mich gerne schlauer anstellen, daher die Idee mit dem Anwalt. Das ist nicht zielführend friedlich, deswegen sträube ich mich so davor, aber ich zahle ja nun jetzt schon knapp 300 Euro monatlich. Der Titel sieht variabel aus, da steht ab Tag X in Höhe von 100% abzgl. volles Kindergeld und das die Erhöhung der jeweiligen Altersstufe halt in dem Monat gezahlt werden muss, wo das neue Lebensjahr vollendet wird & der Betrag aktuell Summe X ist.
Also wenn ich jetzt zur Vorschusskasse gehe und sage ich möchte / muss das abändern lassen - so, dass die Summe nicht weiter erhöht…ich kann meine Chancen einfach nicht einschätzen, das lässt mich gerade etwas verzweifeln.
Servus @apaloosa!
Mir dem RA würde ich erst mal warten, stattdessen mit Deinen Zahlen unsere Cracks mal rechnen und bewerten lassen (hier könnte auch das Einkommen des KV ins Gewicht fallen, falls er ein Vielfaches mehr verdient).
Wenn sich ein Ergebnis absehen lässt, kannst Du immer noch einen RA einschalten oder auch nicht (weil es sich nicht lohnt).
Parallel -und soweit für Dich wegen der Einschränkung realisierbar- würde ich dann doch nach einer besser dotierten Stelle (vlt. auch als Quereinsteiger?) schauen, um auch Deine eigene finanz. Situation zu entspannen.
Besteht überhaupt Aussicht, dass die körperlichen Einschränkungen sich wieder einrenken lassen bzw. heilen?
Habe gerade im anderen Thread erfahren , dass es sich hier um eine chronische Geschichte handelt.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Auf ein Vielfaches mehr werden wir nicht kommen, in der umgekehrten Situation habe ich damals nichts erhalten, da er sich sein Gehalt selbst auszahlt.
Getrennt haben wir uns im Laufe der Schwangerschaft, viel böses Blut ist nie geflossen. Gesundheitlich ging es mir da noch wesentlich besser und ich hatte ausreichend Einkommen / Elterngeld / Rücklagen und hab mich darum auch nie streiten wollen, also keinen Unterhaltsvorschuss beantragt.
Mittlerweile ändert sich mein Standpunkt aber, da bin ich ganz ehrlich. Das ist vielleicht typisch Frau, aber wenn ich die Situation im Gesamten betrachte, war da sehr viel Entgegenkommen und Rücksicht meinerseits, während er nun mit dem Titel wedelt und von Pfändung spricht. Ich finde es schlicht und ergreifend unfair.
Nicht die Tatsache, dass ich zahle, zahlen muss, das ist für mein Kind und steht gar nicht zur Debatte, er hat mich vorher auch Geld gekostet.
Ich denke das ist ein emotionales Ding.
Stets gut bezahlt, dann erkrankt, (wohl auch deswegen) arbeitslos geworden, in den erlernten Beruf „abgerutscht“, weil‘s machbarer war…nun fällt es mir schwer objektiv zu sagen, dass es ja nunmal zu meinen Pflichten gehört ohne da irgendwo einen gewissen Groll mit einfließen zu lassen. Soviel zum moralischen Dilemma.
Um mich aus den Gedanken etwas rauszuziehen versuche ich nun, das Ganze etwas realistischer anzugehen. Ich möchte nicht (mehr) gutgläubig unterschreiben was mir vorgelegt wird, ich möchte wissen, was ich tatsächlich zahlen kann und muss. Ich suche keinen Weg nicht zahlen zu müssen, nur einen, bei dem mir selbst noch etwas übrig bleibt und im Idealfall ohne Schulden bei der Vorschusskasse machen zu müssen.
Über einen Jobwechsel habe ich bereits nachgedacht, aber das Meiste, was hier in der Umgebung gerade angeboten wird ist nichts, was in Frage käme. Das würde vielleicht sogar eine zeitlang gut gehen, aber bei weiteren Schüben in dem Loch enden aus dem ich mühsam wieder raus gekrochen bin.
Hallo Apaloosa,
aus deinen ersten Beiträgen hatte ich nicht herausgelesen, dass ein Titel existiert - damit sieht die Sache anders, und leider deutlich schlechter aus.
Der Titel sieht variabel aus, da steht ab Tag X in Höhe von 100% abzgl. volles Kindergeld und das die Erhöhung der jeweiligen Altersstufe halt in dem Monat gezahlt werden muss, wo das neue Lebensjahr vollendet wird & der Betrag aktuell Summe X ist.
Also ein dynamischer Titel, d.h. der angegebene Betrag von x Euro ist nur die "Momentaufnahme" zum damaligen Zeitpunkt gewesen. Ausschlaggebend und rechtsverbindlich ist die Angabe "100 %", also Mindestunterhalt (erste Zeile der Düsseldorfer Tabelle). Das Entgegenkommen hier besteht darin, dass du das volle Kindergeld abziehen darfst (der Betrag, der dabei herauskommt, entspricht dem Unterhaltsvorschuss). Standardmäßig darf man beim Unterhalt für minderjährige Kinder nämlich nicht das volle, sondern nur das halbe Kindergeld abziehen.
Wenn du's selber ausrechnen möchtest, was genau du da unterschrieben hast, dann schaust du am besten in der Düsseldorfer Tabelle des betreffenden Jahres nach. Den Betrag für die 100 % findest du immer gleich in Abschnitt "A. Kindesunterhalt", dort ist das Zeile 1. in der tabellarischen Übersicht, und die richtige Spalte unter der Überschrift "Alterstufen" ergibt sich aus dem Alter des Kindes. Die für dich relevanten Beispiele:
- Im laufenden Jahr war die Düsseldorfer Tabelle 2023 maßgeblich, das Kind war 5 Jahre alt, also Altersgruppe "0 bis 5 Jahre", somit ein Tabellenbetrag von 437 Euro. Das Kindergeld in Höhe von 250 Euro durftest du abziehen, also war das ein Zahlbetrag von 187 Euro monatlich.
- Von Januar bis März 2024 ist die Düsseldorfer Tabelle 2024 maßgeblich, das Kind ist noch 5 Jahre alt, somit ein Tabellenbetrag von 480 Euro - hier schlägt also die allgemeine Erhöhung zum Jahreswechsel 2023/24 zu. Das Kindergeld wird nicht erhöht, also sind es weiterhin 250 Euro, die du abziehen darfst, also wird das ein Zahlbetrag von 230 Euro.
- Ab April 2024 gilt weiterhin die Düsseldorfer Tabelle 2024, aber das Kind wird in diesem Monat 6 Jahre alt, also gilt die Altersgruppe "6 bis 11 Jahre", somit ein Tabellenbetrag von 551 Euro. Abziehen darfst du weiterhin 250 Euro Kindergeld, also wird das ein Zahlbetrag von 301 Euro.
- Und erfahrungsgemäß wird es auch zum Jahreswechsel 2024/25 wieder eine Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle geben, aber über die Höhe kann man zum gegenwärtigen Zeitpunkt natürlich nur spekulieren.
Also eine richtig derbe Erhöhung, die da in den nächsten Monaten auf dich zukommt. Die schlechte Nachrichten lauten: Erstens, der Kindesvater kann mit der vollstreckbaren Ausfertigung dieses Titels den Gerichtsvollzieher gegen dich in Marsch setzen (dazu wird gerne direkt beim Arbeitgeber das Gehalt gepfändet, was womöglich gleich noch Ärger mit deinem Chef bedeutet, denn für die Firma bedeutet so eine Gehaltspfändung zusätzlichen Aufwand in der Lohnbuchhaltung). Zweitens, der Gerichtsvollzieher braucht da auch keine Diskussion zu führen, der pfändet den Betrag, der sich für den jeweiligen Monat aus dem Titel ergibt.
Wenn du das nicht leisten kannst, dann führt kein Weg daran vorbei, den Titel nach unten abzuändern. Du hattest da beim Vater bereits vorgefühlt, ob er da freiwillig mitspielt, aber das sieht dann offenbar nicht danach aus? In diesem Fall führt der Weg zur Titelabänderung übers Familiengericht, du wirst einen Anwalt dafür brauchen, und dein erster Schritt wird dann vermutlich darin bestehen, dass du Verfahrenskostenhilfe beantragst, damit die Staatskasse erst mal die Kosten des Verfahrens für dich übernimmt.
Ein alternativer Weg wäre, zwar dem Titel entsprechend zu bezahlen, aber dann zu versuchen, mit deinem verbliebenen, niedrigen Resteinkommen an irgendwelche Sozialtöpfe heranzukommen. Früher war das mal "aufstockendes Hartz IV", inzwischen könnte es da irgendeine Regelung beim Bürgergeld geben, aber mit alledem kenne ich selbst mich nicht weiter aus - vielleicht meldet sich ja noch ein anderer Forumsteilnehmer zu diesen Themen. Ein Problem könnte hier aber womöglich sein, dass du den Titel "freiwillig" unterschrieben hast (hättest du vom Familiengericht einer entsprechende Regelung aufgedrückt bekommen, dann würde es hingegen keine Fragen nach dem "Warum?" geben).
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Über Beides liegt so ein Unterhaltstitel vor. Einmal in der Höhe des Vorschusses & einmal über die Beträge die im Zeitraum meiner Arbeitslosigkeit aufgelaufen sind. Also Beides steht drin.
Handelt es sich um einen gerichtlichen Beschluss, der im sog. vereinfachten Verfahren (mit Formularzwang) ergangen ist? Bist nicht anwaltlich vertreten gewesen? Antragsteller war die Unterhaltsvorschusskasse?
Guten Morgen Zusammen,
@Malachit genau, die 301 Euro hab ich auch rausgelesen - das ist deutlich mehr als 187.
Ich wage aktuell auf Grund seiner Haltung fast zu behaupten, dass wir von „der Vater wird“ statt „der Vater kann pfänden“ sprechen können.
Ich hab auch darauf hingewiesen, dass ich arbeitslos keine größere Hilfe bin.
Ich arbeite in einem kleinen Unternehmen und wenn ich das so ganz ironisch sagen darf: Mein Chef würde dann sicher besser verstehen woher mein Wunsch nach einer Gehaltserhöhung stammt. Das habe ich natürlich nicht damit begründet, sondern mit erweitertem Aufgabenfeld und größerer Verantwortung. Ist aktuell leider einfach nicht drin. Meine Situation ist im Groben bekannt und wird, was den Umgang angeht, berücksichtigt. Ich mag mir nicht zuviel einbilden, aber ich glaube kündigen würde er mich nicht direkt.
Ich habe jetzt mal einen Bürgergeld / Wohngeld - Rechner im Internet bemüht, wenn ich die 301 Euro angebe bzw. vom Einkommen abziehe, habe ich einen Anspruch von ca. 50 Euro, ohne nicht.
@tacheles Den Titel hab ich seinerzeit beim örtlichen Jugendamt unterschrieben, ohne Anwalt. Muss man denn da zwingend vor Gericht oder kann man das an gleicher Stelle abändern lassen? Dann wäre mein erster Gang in diese Richtung. Wer da Antragsteller war weiß ich gar nicht, wenn ich ehrlich bin. Eine Beistandschaft besteht wohl nicht. Bisher kam auch immer nur Post vom Anwalt. Der hat mich zum Jugendamt geschickt um den Titel erstellen zu lassen.
Da der Titel den Abzug des gesamten Kindergeldes vorsieht, bin ich schon davon ausgegangen, dass die Unterhaltsvorschusskasse diesen Titel veranlasst/gefordert hat. Allerdings habe ich mit einem Beschluss im vereinfachten Verfahren gerechnet. Das vereinfachte Verfahren ist für Laien m.E. alles andere als einfach und wird zu meiner festen Überzeugung vom Jugendamt oftmals gezielt angewendet um Unterhaltpflichtige schnell zu überrumpeln.
Aber dein Titel ist eine Urkunde, die "freiwillig" unterzeichnet wurde. Und das könnte nun zum Problem werden, wenn du dich in Kenntnis deines Gesundheitszustandes "freiwillig" verpflichtet hast. Eine Abänderung der Urkunde "nach unten" ist problemlos möglich, wenn der Gläubiger zustimmt. Gläubiger dürfte hier die Unterhaltsvorschusskasse sein (übergegangener Anspruch). Wenn der Gläubiger jedoch nicht zustimmt, bleibt nur die schon beschriebene Abänderung im gerichtlichen Verfahren (Anwaltszwang). Du solltest dir alsbald einen kompetenten Fachanwalt für Familienrecht zwecks Erstberatung suchen und dafür Beratungshilfe beantragen. Für das gerichtliche Verfahren wird der Anwalt dann Verfahrenskostenhilfe für dich beantragen. Siehe BMJ-Broschüre Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.
Danke für die ausführliche Erklärung. Also ist Plan A beim Jugendamt anklopfen und wenn die Antwort nein lautet muss ich zum Anwalt. Ich hoffe, ich erreiche da noch Jemanden so kurz vor den Feiertagen
Freiwillig mehr oder weniger, da war schon ein gewisser Druck hinter. Man hört immer, dass das Jugendamt so väterfeindlich ist, zumindest hier im Umfeld, in meinem Fall kann ich aber definitiv sagen, dass das unabhängig vom Geschlecht ist und sich das eher auf das Wort Umgangselternteil bezieht.
Was sag ich seinem Papa? Rechne damit, dass ich weniger zahle oder es gleich bleibt, statt mehr? Sollte ich da was sagen? Ich möchte das Verhältnis nicht unnötig belasten. So ganz ohne Erklärung find ich es auch nicht gut, ist aber ein heikles Thema und ich habe Sorge, dass sich der Ärger darüber auf andere Bereiche überträgt.
Hallo Apaloosa,
Was sag ich seinem Papa? (...) So ganz ohne Erklärung find ich es auch nicht gut, ist aber ein heikles Thema und ich habe Sorge, dass sich der Ärger darüber auf andere Bereiche überträgt.
Dann sag' ihm, dass du dich jetzt erst mal beim Jugendamt erkundigen möchtest, was Sache ist, und bitte ihn um etwas Geduld.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Der Vater erhält den Kindesunterhalt grundsätzlich in voller Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen. Egal ob und wieviel du an das Jugendamt zurückzuzahlen hast. Sogar wenn er viele viele tausend Euro mehr verdient als du und du zivilrechtlich gar nicht mehr unterhaltspflichtig bist, erhält er den vollen Vorschuss als Ausfallleistung.
viele viele tausend Euro
etwa ab dem Dreifachen deines Einkommens
Guten Morgen Zusammen,
nachdem ich ein paar Tage über meine Situation, eure Antworten und Einschätzungen nachgedacht habe, habe ich recht spontan noch einen Antrag auf Wohngeld gestellt und für Anfang Januar einen Termin bei einem Fachanwalt ergattert, zeitgleich habe ich mich um Beratungshilfe bemüht und warte auf Rückmeldung vom Amtsgericht. Wohngeld wird sicherlich etwas dauern, aber damit könnte ich die Zeit bis zur Klärung des Sachverhalts etwas überbrücken und die Erhöhung des UHV weiter tragen.
Hallo,
wenn ein Titel besteht, dann kann der Vater auch bei nur einmaliger nicht vollständiger oder verspäteter Zahlung eine Lohnpfändung beantragen und wird sie bekommen.
Deshalb solltest Du prüfen ob es "aufstockendes Bürgergeld" gibt, meines Wissens nach ja und dieses umgehend beantragen. Weiterhin solltest Du bei Gericht die Abänderung des Unterhaltstitels beantragen, dafür brauchst Du sowieso einen Anwalt.
Das klingt nicht sehr erfreulich und wird Dich auch einige Kraft kosten, aber am Ende gibt es einen klaren Schnitt.
VG Susi