Unterhalt ab Januar...
 
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Unterhalt ab Januar ???

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(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Hallo
Ich bezahle seit Juli unterhalt für meine Kinder und meine Frau !
Meine frage ist ich habe ihr für Dezember unterhalt bezahlt nun wechsele ich jetzt die Steuerklasse von drei auf eins (Muss ich ja ) bekommt meine Frau nun Schon ab Januar den nach neun berechnung wegen der Sk1  geänderten betrag oder ????

erst ende Januar also für Februar ??????

Muss ich eigentlich den unterhalt für meine Frau extra vom Anwalt berechnen oder reicht meine eigene berechnung und sollte es ihr nicht passen kann sie es sich ja nochmal von ihrem Anwalt berrechnen lassen .Habe bist jetzt die Berechnung ihres Anwalts akzeptiert und bezahle insgesamt 980 € !!!

Bitte Hilft mir ????

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2010 23:54
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Enzo,

Meine frage ist ich habe ihr für Dezember unterhalt bezahlt nun wechsele ich jetzt die Steuerklasse von drei auf eins (Muss ich ja ) bekommt meine Frau nun Schon ab Januar den nach neun berechnung wegen der Sk1  geänderten betrag oder ??

Unterhalt ist im Voraus fällig. Das, was du am 2. Januar (oder so ähnlich) überweist, ist also der Unterhalt für Januar und gehört somit zum Jahr 2011, d.h. diesen Betrag kannst du nach den Verhältnissen des neuen Jahres berechnen. Sprich: Mit deinem reduzierten Netto-Einkommen wegen der ungünstigeren Lohnsteuerklasse, und ggf. mit dem erhöhten Selbstbehalt aus der Düsseldorfer Tabelle 2011.

Allerdings, sicherheitshalber nachgefragt: Das ist wirklich "nur" eine private Vereinbarung zwischen dir und Ex, die mit Hilfe des gegnerischen (ächz!) Anwalts zustande gekommen ist - oder ist hier irgendwo schon ein Gerichtsurteil, eine Jugendamtsurkunde o.ä. im Spiel?

Muss ich eigentlich den unterhalt für meine Frau extra vom Anwalt berechnen oder reicht meine eigene berechnung (...)

Mensch, Enzo, du bist noch nicht erst seit gestern bei vatersein.de und müsstest inzwischen wissen, wie der Hase läuft. Anwälte haben hier rein gar nichts zu sagen, im Streitfall entscheidet immer noch ein Gericht über den Unterhalt und nicht etwa irgendein Anwältlein. Wenn du selbst eine Berechnung gemacht hast und dir hinreichend sicher bist, dass das eh' ungefähr dem entspricht, was auch ein Richter ausurteilen würde, dann knall deiner Ex diese Berechnung vor den Latz; wenn's ihr nicht passt, wirst du's früh genug erfahren ...

Im übrigen kannst du deine Zahlen bzw. deine eigene Berechnung gerne hier einstellen, dann schauen wir da mal drüber.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2010 00:16
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Hallo
Danke
Wie und an wem müsste ich hier die Zahlen senden damit ihr da drüber schaut und eine berechnung nach der geänderten steuerklasse macht ???????
Zur deine Frage es gibt eine Jugendamtsurkunde !Die wurde von dem Anwalt meiner frau verlangt !Ist es ein Problem ????

Danke im vorraus ihr seit wie immer echt schnell !!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2010 00:28
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Enzo,

Wie und an wem müsste ich hier die Zahlen senden damit ihr da drüber schaut und eine berechnung nach der geänderten steuerklasse macht ?

Stell die Zahlen einfach hier in deinem eigenen Thread ein, wie jeder andere auch.

Zur deine Frage es gibt eine Jugendamtsurkunde !Die wurde von dem Anwalt meiner frau verlangt !Ist es ein Problem ?

Ja. Denn wenn du so ein Ding unterschrieben hast, dann ist da jetzt vermutlich drin festgeschrieben, dass du Unterhalt in genau diese Höhe zu zahlen hast ("hiermit verpflichte ich mich, 1xy% des Mindestunterhaltes zu zahlen, das sind derzeit xyz Euro"). Mit anderen Worten, du kannst jetzt nicht mal eben fröhlich einen geringeren Betrag überweisen als dort bzw. in der Düsseldorfer Tabelle angegeben, denn wenn du das tust, kann deine Ex mit der vollstreckbaren Ausfertigung dieser Urkunde den Gerichtsvollzieher zu dir schicken - oder, schlimmer noch, ins Gehaltsbüro deiner Firma ;-(. Und zwar ist das erst mal völlig unabhängig davon, ob du immer noch genau so viel verdienst wie damals oder nicht.

Stell bitte den genauen Wortlaut dieser Urkunde hier ein (anonymisiert natürlich, d.h. ohne Nennung von Namen, ohne die genauen Geburtdaten usw.). Aber ich fürchte, dieses Ding wirst du erst mal per Abänderungsklage aus der Welt schaffen müssen, wenn du wegen deines geringeren Einkommens weniger KU zahlen willst und deine Ex diese Urkunde nicht freiwillig ändern lassen will.

Ist auch der Unterhalt für die Ex selber irgendwie per Titel festgeschrieben? In der Jugendamtsurkunde dürfte der ja eigentlich nicht mit drin stehen ...

Tja. Was raten wir hier üblicherweise auch gleich wieder:

  • Traue keinem Anwalt, insbesondere nicht dem Anwalt der Gegenseite.
  • Nach der Trennung möglichst schnell weg von Steuerklasse III/V und bereits während des Jahres rüber nach IV/IV.

In deinem Fall hast du wohl beides versemmelt ;-(

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 14.12.2010 12:23
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Hallo
Ok dann fange ich mal mit den Urkunden für meine beiden Kinde an :

Kind 1 : Zitat (Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsregelung .
Ich verpflichte mich meinem Kind .......geb.12.02.2003 folgende Untehaltsrente zu Händen des jeweiligen empfangsberechtigten gesetzlichen Vertreters zum 1. eines jeden Monats im Voraus zu zahlen.
Ab den 01.09.2010 eine Unterhaltsrente von 309 €(401 abzüglich 92 einzustzenden Kindergeld)und gemäs ab den 01.09.2010 110% des Mindestunterhalts der 2 Altersstufe und ab 01.02.2015 110% der 3 Altersstufe !

Beim Zweiten kind geb am 25.05.2009 ab den 257 € (349 abzüglich 92 € Kindergeld )
ab den 01.09.2010 110 % Altersstufe 1 ab 01.05.2015 Stuffe 2 und ab den 01.05.2021 Stuffe 3 Dieser Unterhalt vermindert sich um die Hälfte des gesetzlichen Kindergelds für ein erstes Kind  !!
So dass war die Zusammenfassung hoffe ihr könnt damit was anfangen !Für meine Frau giebt es keine Urkunde !!!
Ich werde in einem Zweiten beitrag meine daten reinstellen damit ihr da bitte drüberschauen könnt und mir eine berechnung für meine ab Januar gültigen Steuerklassen änderrung von 3 auf 1 hellfen könnt !!!

Tja man lernt immer erst wenn es zuspät ist aber ich glaube ihr könnt mir da gut weitehelfen !!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2010 17:24
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Was bekommt die KM an UH und auf welche Art wurde das festgelegt? Mit schwebt hier vor, eventuell den BU als "Verhandlungsmasse" zu betrachten. 🙂
Ist zwar auch vielleicht ein Risiko - dennoch.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2010 17:33
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Was bekommt die KM an UH und auf welche Art wurde das festgelegt? Mit schwebt hier vor, eventuell den BU als "Verhandlungsmasse" zu betrachten. 🙂
Ist zwar auch vielleicht ein Risiko - dennoch.

Genau so. Auf alle Fälle wird vor Berechnung des BU schließlich der KU von Enzos Netto abgezogen, d.h. der Schaden durch die "falsche" Titulierung des KU hält sich vielleicht sogar in halbwegs überschaubaren Grenzen, d.h. Enzo könnte sich dann ggf. einen strategisch sinnvollen Zeitpunkt aussuchen, um diese Titel wegzuklagen, und steht nicht unter sofortigem Handlungszwang. @Enzo: Dafür brauchen wir aber die Zahlen, die du uns noch liefern willst.

Und natürlich enthält dieser JA-Krempel offenbar mal wieder keine Befristung auf den 18. Geburtstag des jeweiligen Kindes. Ich liebe diese Mütter-Lobbyisten vom Jugendamt ;-(

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2010 17:45
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Enzo,

übrigens, noch etwas: Ich vermute, du bist bereits nach deinen damaligen Einkommensverhältnissen über den Tisch gezogen worden! Entweder vom Anwalt der KM, oder sogar vom sauberen Jugendamt selber, je nachdem, wer die endgültige Berechnung durchgeführt hat.

Deinen älteren Beiträgen entnehme ich, dass du mit Steuerklasse III ein Netto von ca. 2.200 Euro hast. Das ist zwar tatsächlich auch nach Bereinigung mutmaßlich noch 110% des Mindestunterhaltes (aka Zeile 3 der Düsseldorfer Tabelle) - aber da du nicht nur für die beiden Kids, sondern auch für die Mutter unterhaltspflichtig bist, hättest du laut Anmerkung 1 der Düsseldorfer Tabelle bereits damals um eine Zeile auf 105% des Mindestunterhalts zurückgestuft werden können bzw. müssen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2010 17:54
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

So dann fange ich mal an  :redhead:
Gehaltsabrechnun
November  2010 (Inklusive Weihnachts und Urlaubsgeld ) 3491 € Netto.
Oktober     2010                                                            2111 € Netto.
September 2010                                                            2162 € Netto.
August       2010                                                            1944 € Netto.
Juli            2010  (Inklusive Urlaubsgeld)                         2509 € Netto.
Juni           2010  (Inklusive Montage einsatz im Ausland 2770 €)  ges. 4892 € Netto.
Mai            2010                                                            2251 € Netto.
April          2010                                                            2119 € Netto.
März          2010                                                            2132 € Netto.
Februar      2010                                                            2150 € Netto.
Januar       2010                                                            2228 € Netto.
Dezember 2010   (Inklusive Urlaubsgeld)                        2693 € Netto.
Meine Frau arbeitet seit der Trennung nicht mehr und hatte bis Juli 112 € Mon Verdient !
Ich habe einen Eheprägenden Autokredit in Höhe von 250 € Mon der mir auch  bei der momentane Unterhaltszahlung Abgezogen wir ( Der Wagen ist auf mich Agemeldet und wird auch nur von mir Gefahren !!!

Ich habe eine Entfernung zur Arbeit von zirka 45 Km (Eine Strecke)
Mir wurde im Sommer folgende Berechnung von dem Anwalt meiner Frau bis jetzt berechnet !
Zittat aus dem anwaltsschreiben !
Unterlagen von mon. Juni 2009 bis einschliesslich Mai 2010 über ein Nettoeinkommen von 2415 € durchschnittlich Berrechnet !
Abzüglich 5 % berufsbedingter Aufwendung resultiert hieraus ein durchschnittliches Einkommen in Höhe von 2294 € und damit nach Abzug des eheprägenden Kredits in Höhe von 250 € von anrechenbaren 2044 € . !!!!!!!!!!

So Kind 1. 309 € und Kind 2. 257 € Kindesunterhalt !
Nach abzug der Kinderunterhaltsbeträgen verbleibt ein Einkommen von monatlich 1478 €.Meine Gattin verfügt über Einkünfte in Höhe von monatlich 112 € und damit nach abzug des Mindestbetrages  für berufsbedingte Aufwendung in Höhe von 50 € über 62 €.Der Differenzbetrag zwischen den beiderseitigen Einkünfte beträgt 1416 € und der 3/7 Unterhaltsbetrag 606 €.Da ihnen ein Selbstbehalt gegenüber ihrer Ehefrau in Höhe von 1000 € verbleiben muss bitte ich sie darum den sodann verbleibenden Betrag in Höhe von 416 € monatlich als Trennungsunterhalt zu Verfügung zu Stellen .

So wie gesagt meine nochfrau arbeitet seit der Trennung nicht mehr !Ich würde mich sehr sehr freuen wen ihr mir nach meinen oben gennantel letzten 12 Abrechnungen den Unterhalt für meine Kinder und die Ex mit berücksichtung der Ab Januar neuen 1er Steuerklasse zuberechnen ....Ihr würdet mir da unheimlich weiter helfen !!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2010 18:02
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Enzo,

kann ich bitte noch dein Durchschnitts-Brutto der letzten zwölf Monate haben? Die Netto-Zahlen sind nur bedingt hilfreich, weil die ja noch auf der günstigeren Lohnsteuerklasse beruhen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2010 18:17




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Und bitte auch das zuständige OLG angeben.

Und beim Auslandseinsatz: Wurden da Spesen, Auslöse oder ähnliche Leistungen gezahlt und auch als solche auf den Abrechnungen deklariert?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2010 18:35
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Ok die Brutto daten kommen gleich aber was ist den zuständige OLG ????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2010 18:56
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

OLG = Oberlandesgericht ( http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_deutscher_Gerichte )
Und zwar das am Wohnort des Kindes.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2010 19:00
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

November 2010 (Inkl Weihnachtsgeld)    5570€   Brutto
Oktober                                               3016 €   Brutto
September                                           3233 €   Brutto
August                                                 3437 €   Brutto
Juli                                                      3745 €   Brutto
Juni   (Montage 3793 +931+(2956 € Regulera Lohn Brutto))und netto sind es dan  2770 Montage und 2122 € Normaler Netto Lohn ) 7680 € Brutto
Mai                                242 € Prämie +3144 €   Brutto
April                                                    3013 €    Brutto
März                                                    3025 €    Brutto
Februar                                               3000 €    Brutto
Januar        (Inkl Urlaubsgeld)               4264 €    Brutto
Dezember                                            3778€    Brutto

Hoffe ich habe alle richtig rausgefunden dass mit der Montage war bisschen problematisch !!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2010 19:34
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Ach so OlG ist in Nrw !!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2010 19:35
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Enzo,

Ach so OlG ist in Nrw !!!!

da gibt's mehrere. Guck bitte mal mit dem Wohnort des Kindes z.B. hier nach dem zuständigen OLG: http://gerichtssuche.org/

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2010 20:53
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Ok
Es ist Amtsgericht Wesel !!!

Hoffe ich konnten dir alles was du brauchst liefern wieso ist es so wichtig um welches amtsgericht es sich handelt ?Ist es für die Berrechnung wichtig ????

mfg

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Themenstarter Geschrieben : 14.12.2010 21:03
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Enzo,

Es ist Amtsgericht Wesel !!!

Also OLG Düsseldorf.

Hoffe ich konnten dir alles was du brauchst liefern wieso ist es so wichtig um welches amtsgericht es sich handelt ?Ist es für die Berrechnung wichtig ????

Ja. Jedes Oberlandesgericht hat seine eigenen "Unterhaltsrechtlichen Leitlinien", d.h. jedes teutsche Justizfürstentum hat seine eigene Auslegung dessen, was das Wort "Recht" angeblich bedeutet.

Ich sag's mal so: Du hast gewissermaßen noch Glück gehabt, schließlich hättest du in NRW auch auf das OLG Hamm treffen können. Der Unterschied lautet: OLG Düsseldorf ist, wie jedes deutsche OLG, männerfeindlich. OLG Hamm hingegen ist extrem männerfeindlich.

Dann machen wir mal weiter. Aus deinen Bruttolohn-Angaben errechne ich ein durchschnittliches Brutto von ca. 3.928 Euro im Monat. Wobei der Juni 2010 den Durchschnitt gewaltig in die Höhe treibt, ohne diesen Ausreißer wären's unter Freunden dreihunderfünfzig Euro weniger im Durchschnitt. Das Blöde ist: Dieses Extra-Geld für den Montage-Einsatz geht jetzt erst mal in die Unterhaltberechnung ein, egal ob du im kommenden Jahr wieder so einen Montage-Einsatz haben wirst oder nicht.

Aber zurück zum Thema: Jetzt passiert nämlich etwas erstaunliches. Geh' mit diesen 3.928 Euro im Monat mal in einen beliebigen Brutto-Netto-Rechner, z.B. diesen hier: http://www.brutto-netto-rechner.info/

Ich kenne jetzt deine exakten persönlichen Verhältnisse nicht, aber unter der Annahme, dass du nicht kirchensteuerpflichtig bist, kommt da auch bei Lohnsteuerklasse I ein Nettoeinkommen von ca. 2.350 Euro raus. Also gar nicht so viel anders als die Zahl, mit der bisher der Unterhalt berechnet wurde. Bitte lass' dir das mal mit deinen ganz konkreten Daten durchrechnen und sag' uns, was wirklich dabei rauskommt.

Aber Achtung: Das ist nicht das Geld, das du monatlich überwiesen bekommst, das werden wohl eher um die 2.000 Euro sein! Diese 2.350 Euro sind das Durchschnitts-Netto einschließlich anteiligem Weihnachts- und Urlaubsgeld, und insbesondere das anteilige Extra-Geld wegen deines Montage-Einsatzes. Also das, was für die Unterhaltberechnung zugrunde gelegt wird. Du wirst dir also zur Angewohnheit machen müssen, in den "guten" Monaten Geld zurück zu legen, damit du auch in den "schlechten" Monaten den Unterhalt wirst zahlen können.

Wie auch immer - berechne erst mal mit so einem Brutto-Netto-Rechner dein tatsächliches geschätztes Durchschnitts-Netto für die Zeit ab Januar, dann rechnen wir mit der Zahl weiter.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2010 22:26
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Ja dass stimmt da werden gelder mit berechnet wo das Geld schon längst weg ist !!!!!Und das mit der Montage tja da wird man noch im nachhinein dafür Bestraft weil man fleisig war !!!!
Naja laut diesem rechner werden es bei mir  2.303,97 € sein ! Dass ärgerliche ist dass man wirklich sich was zur seite legen muss  um alles später bezahlen zur können !!!!

Bin mal gespannt was ihr mir da ausrechnet ?????

mfg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2010 22:49
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Sorry habe noch was auf meiner Abrechnung von November gefunden !!!!

Ich habe auf meiner letzten Abrechnung von November auf meiner Abrechnung eine Jahressumme Gesamtbrutto 36755 € auf der Abrechnung stehen dannach währen es 3026 € durchschnitlich und Netto 1896 € mit Sk 1 und 1 Freibetrag  ich glaube die Summe ist realer vielleicht ist es besser sich dannach zurichten oder was meint ihr ?????

Bin mal gespannt was ihr mir da ausrechnet ?????

mfg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2010 23:07




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