Liebe Freunde,
gehe ich recht in der Annahme, dass ich ab dem 01.01.2012 weniger Unterhalt zu zahlen habe, wenn ich ab dem 01.01. in einer neuen Stkl bin, oder gilt das erst (wie meine Ex behauptet) ab dem 01.02. da ich ja den Unterhalt für Januar noch vom Dezembergehalt zahle (ausgezahlt am 30.12) und erst den Februarunterhalt mit dem niedrigeren Januargehalt?
Grüße,
PP
Nein.
Unterhalt ist im Voraus zu entrichten.
Das heißt, du zahlst den Januarunterhalt von dem Gehalt, dass du, hoffentlich, Ende Januar bekommst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Du hast ja bereits im Janur 300-400 Euro weniger auf dem Konto. Ergo auch dann weniger Unterhalt. Gruß Ingo