Sorry habe noch was auf meiner Abrechnung von November gefunden !!!!
42325 € Jahressumme Gesammtbrutto
Nur da ist bestimmt nicht der Dezember 2009 drin oder ??
Nach dem Nettorechner sind es dann mit sk 1 und ein freibetrag !!!
Ihr Nettoeinkommen: 2.114,53 €Sorry für das Versehen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Dieses ist wohl der letzte stand !!!
Etschuldige mein Versehen !!!mfg
Kollege,
Ich habe auf meiner letzten Abrechnung von November auf meiner Abrechnung eine Jahressumme Gesamtbrutto 36755 € auf der Abrechnung stehen dannach währen es 3026 € durchschnitlich und Netto 1896 € mit Sk 1 und 1 Freibetrag ich glaube die Summe ist realer vielleicht ist es besser sich dannach zurichten oder was meint ihr ?????
Wenn du 36755 durch 12 dividierst, dann ist das erstens 3062 Euro und nicht 3026 Euro, und ist das zweitens völlig irrelevanter Quatsch, weil das bisherige Gesamtjahresbrutto auf der November-Abrechnung wohl nur die Monate Januar bis November umfasst und du somit für den Durchschnitt nicht durch 12, sondern durch 11 teilen musst. Das wären dann schon mal 3.341 Euro im Elf-Monats-Durchschnitt. Damit hast du aber den relativ guten Dezember 2009 (mit 3.778 Euro) unterschlagen und somit ist der Zwölf-Monats-Durchschnitt noch ein bisschen höher, nämlich 3.377 Euro. Das ist aber immer noch weniger als die 3.928 Euro, auf die ich gekommen bin, und ich vermute, das liegt daran, dass dein Juni-Brutto eben doch nicht komplett Lohn gewesen ist, sondern dass ein gewisser Anteil davon als Spesen o.ä. deklariert waren. Daher, um die Frage von Oldie zu wiederholen:
Und beim Auslandseinsatz: Wurden da Spesen, Auslöse oder ähnliche Leistungen gezahlt und auch als solche auf den Abrechnungen deklariert?
Bring da bitte mal Licht ins Dunkel, wie genau sich dein Juni-Einkommen aufschlüsselt. Für Spesen o.ä. kriegen wir's vielleicht hin, dass sie z.B. nur teilweise in dein bereinigtes Netto einfließen. Die Düsseldorfer Richtlinien sagen dazu: "Auslösungen und Spesen sind nach den Umständen des Einzelfalls anzurechnen. Soweit solche Zuwendungen geeignet sind, laufende Lebenshaltungskosten zu ersparen, ist diese Ersparnis in der Regel mit 1/3 des Nettobetrags zu bewerten." Sprich, es ist zwar 'ne Einzelfallentscheidung, aber bis zum Beweis des Gegenteils kannst du mal davon ausgehen, dass dir die Spesen nicht voll auf dein echtes Einkommen draufgeschlagen werden, sondern du dir "nur" ein Drittel davon als geldwerten Vorteil ans Bein binden lassen musst.
Mein Zwischenergebnis bisher: Dein effektives, durchschnittliches Brutto-Einkommen bewegt sich irgendwo in der Spanne zwischen 3.377 Euro und 3.928 Euro. Wahrscheinlich eher am unteren Rand dieser Spanne, aber in diesem Fall kommt noch ein geldwerten Vorteil wg. Spesen dazu. Bisschen arg viel Unsicherheit, um damit schon eine Unterhaltsberechnung zu machen ... nochmal, bring da bitte ein bisschen Licht ins Dunkel, irgendwie geht das hier ziemlich mühsam voran ;-(
Umpf! Und jetzt noch das hier:
Sorry habe noch was auf meiner Abrechnung von November gefunden !!!!
42325 € Jahressumme Gesammtbrutto
Ja was denn nun?!? Das wäre jetzt wieder ein durchschnittliches Brutto von 3.527 Euro!
Sorry, aber ich blicke hier nicht mehr durch ;-(
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ok
Sorry für mein durcheinander aber es ist nicht so leicht da durchzublicken !!!
Also es werden 42325 € Brutto von Januar - November 2010 + 4074 € Brutto von Dezember 2009 sein somit gesammt 46399 € macht ein durchschnitt von 3866 € Brutto mon !!! Nach dem Brutto Netto rechner sind es dann bei Sk 1 und 1 Freibetrag und ein Nettoeinkommen von 2.273,36 € !!!
Bitte entschuldigt mein durcheinander aber jetzt ist es entgültig !!!!!!Danke !!!
Hallo Enzo,
gut, dann rechnen wir mal so weiter, wie der Anwalt seinerzeit gerechnet hat. Von den 2.273,36 Euro gehen 5% berufsbedingte Kosten runter, bleiben noch 2159 Euro, davon die eheprägenden Schulden i.H.v. 250 Euro runter, bleiben 1.909 Euro. Hart an der unteren Grenze, aber immer noch Zeile 3 der Düsseldorfer Tabelle (allerdings würde dich bereits eine minimale zusätzliche Altersvorsorge in die nächstniedrigere Zeile bringen). Und wie schon gesagt, eigentlich müsste wegen drei Unterhaltsempfängern eine Zeile herabgestuft werden, aber da der Unterhalt nun mal nach Zeile 3 tituliert ist, lasse ich es jetzt erst mal bei den tatsächlichen KU-Beträgen von 309 Euro und 257 Euro. Im Endergebnis wird's für dich vermutlich eh' kaum einen Unterschied machen.
Ein paar Anmerkungen für den Fall, dass der KU doch noch aufgedröselt werden muss. Ob ein Richter den Autokredit beim KU berücksichtigen würde, ist ein bisschen fraglich. Wenn allerdings jemand mit der Idee daher kommt, den Kredit zu streichen, sollte dir schleunigst einfallen, statt der pauschalen 5% berufsbedingter Kosten die Fahrtkosten geltend zu machen. OLG Düsseldorf erlaubt pauschale Fahrtkosten von 0,30 Euro pro gefahrendem Kilometer für die ersten 30 Entfernungskilometer und für den Rest immerhin noch 0,20 Euro pro gefahrenem Kilometer. Das sind bei dir 30 x 0,30 Euro plus 15 x 0,20 Euro gleich 12 Euro für die Hinfahrt und 12 Euro für die Rückfahrt, also 24 Euro pro Tag. Bei 220 Arbeitstagen im Jahr somit 5.280 Euro pro Jahr oder 440 Euro im Monat. Deutlich mehr als die Pauschale, bei dir machen die 5% gerade mal 113 Euro aus. Allerdings, wenn du statt der Pauschale die Fahrtkosten nimmst, bist du mutmaßlich die Absetzbarkeit der 250 Euro für den Autokredit los, sonst würdest du das Auto schließlich doppelt geltend machen. Wobei mir gerade auffällt, dass du mit den Fahrtkosten sogar besser dran bist als mit der 5%-Pauschale und den eheprägenden Schulden zusammen ... behalte das für eine Neufestsetzung des KUs mal im Auge. Und für den EU rechne ich jetzt statt mit der 5%-Pauschale und den eheprägenden Schulden mit den Fahrtkosten weiter.
Das ist dann wie folgt:
2.273 Euro Nettoeinkommen
- 309 Euro Kindesunterhalt 1
- 257 Euro Kindesunterhalt 2
- 440 Euro berufsbedingte Kosten (Fahrtkosten; pauschale Berechnung laut Unterhaltsrechtlicher Leitlinien OLG Düsseldorf)
Bleiben: 1.267 Euro. Und wie hatte der Anwalt auch gleich weitergerechnet:
Nach abzug der Kinderunterhaltsbeträgen verbleibt ein Einkommen von monatlich 1478 €.Meine Gattin verfügt über Einkünfte in Höhe von monatlich 112 € und damit nach abzug des Mindestbetrages für berufsbedingte Aufwendung in Höhe von 50 € über 62 €.Der Differenzbetrag zwischen den beiderseitigen Einkünfte beträgt 1416 € und der 3/7 Unterhaltsbetrag 606 €.Da ihnen ein Selbstbehalt gegenüber ihrer Ehefrau in Höhe von 1000 € verbleiben muss bitte ich sie darum den sodann verbleibenden Betrag in Höhe von 416 € monatlich als Trennungsunterhalt zu Verfügung zu Stellen .
Nach den neuen Zahlen also: Der Differenzbetrag ist 1.267 Euro minus 62 Euro gleich 1.205 und 3/7 davon sind 516 Euro, was aber irrelevant ist wegen deines Selbstbehaltes. Der beträgt ab 2011 übrigens nicht mehr 1.000 Euro sondern freundlicherweise 1.050 Euro. Der Anwalt wollte ja den Unterschied zwischen dem Differenzbetrag und dem Selbstbehalt als Unterhalt sehen, das wären hier also 1.205 Euro minus 1.050 Euro gleich 155 Euro.
Du hattest aber geschrieben, dass Ex inzwischen ihren Job hingeschmissen hat? Nun ja, dann haben wir einen Differenzbetrag von 1.267 Euro, der Abstand zum Selbstbehalt beträgt 217 Euro. Wäre also dann ein Unterhalt von 217 Euro.
In Summe also: KU wie tituliert in Höhe von 309 Euro bzw. 257 Euro, sowie EU in Höhe von 155 Euro oder schlimmstenfalls 217 Euro. Ist jedenfalls meine Meinung in diesem Chaos, aber ich wäre dankbar, wenn da noch ein paar Augen mehr draufschauen würden.
Eine letzte Sache noch: Enzo, hast du irgendwelche zusätzliche Altersvorsorge, d.h. Riester-Rente, Lebensversicherung o.ä.? Auch diese Ausgaben lassen sich bis 4% vom Bruttoeinkommen unterhaltsmindernd geltend machen, das sind bei dir ca. 150 Euro im Monat. Und da der Unterhaltsbetrag für Ex an deinem Selbstbehalt gekappt wird, heißt das im Klartext: Wenn du 150 Euro in einen Riester-Vertrag einzahlst, dann vermindert sich der Unterhalt für dein Ex-Schnuckelchen um exakt diese 150 Euro ... falls du noch nichts dergleichen hast, dann denk' mal darüber nach, ob du nicht kurzfristig so ein Ding abschließen und noch vor der Unterhaltsneufestsetzung (!) die erste Rate überweisen möchtest 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi
Alleine schon, dass der gegn. RA bei 112€ Einkommen die 50€-Pauschale voll berücksichtigt (-> 45% des Gesamt-Nettoeinkommens), bei Enzo hingegen nur die 5%-Pauschale ansetzt und nicht die Km-Pauschale, würde mich veranlassen, die 440€ berufsbedingten Kosten schlussendlich in den Ring zu werfen. Dadurch landet er beim KU in der untersten Gruppe, also dem Mindest-KU.
Und: Wir sind hier bei einer UH-Berechnung in der Ehezeit, lediglich die Trennung wurde vollzogen. Da gelten die ehebedingten Umstände. Dazu gehören die berufsbedingten Kosten und die eheprägenden Schulden.
KU-Bereinigung:
2273€
- 440€
- 250€
= 1583€
Die Tilgung ehebedingte Schulden mehren in der Trennungszeit den Zugewinn. Ohne deren Berücksichtigung kann Enzo noch später zur Kasse gebeten werden und zahlt dadurch eventuell doppelt.
Bei drei Berechtigten erfolgt eine Tiefergruppierung in der DT, daher Gruppe 1 in der DT:
Kind 1J: 225€
Kind 7J: 272€
TU-bereinigtes EK
1583€
- 225€
- 272€
= 1086€
Nach Abzug des SB von 1000€ sind das 86€. Die KM kann übrigens BU (Betreuungsunterhalt) geltend machen. Hier ist die Abzugsfähigkeit bestimmter Posten deutlich eingeschränkter, ihr Mindestbedarf beträgt 770€. Ausserdem ist dieser unbefristet.
Ich verstehe die Berechnung des gegn. RA als Kampfansage, da Dir lediglich der SB verbleibt. Ist eigentlich der KFZ-Brief in Deinem Besitz und sicher verwahrt vor dem Zugriff Deiner Frau?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
Nach Abzug des SB von 1000€ sind das 86€.
Wir reden hier bereits über den Unterhalt ab Januar. Da sollte der Selbstbehalt m.E. 1.050 Euro betragen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
HALLO
Danke aber welche Berrechnung nehme ich den nun ?????
Der wagen ist Übrigens auf mich angemeldet ich stehe auch im Brief jedoch hat die Finanzierungsbank den Brief der Kredit läuft noch 3,5 Jahre !!!
Für welche berrechnung sollte ich mich den entscheiden ! Oder sollte ich vielleicht mir doch einen Anwalt für die Berechnung aufsuchen (Möchte aber eigentlich keinen aufsuchen wegen der Kosten . Was würdet ihr mir empfehlen ????
mfg
Moin enzo,
Für welche berrechnung sollte ich mich den entscheiden ! Oder sollte ich vielleicht mir doch einen Anwalt für die Berechnung aufsuchen (Möchte aber eigentlich keinen aufsuchen wegen der Kosten . Was würdet ihr mir empfehlen ????
entscheidend an dieser Berechnung ist, dass sie auch der Gegenseite einleuchtet; nicht, wer sie erstellt hat. Wenn Deine Ex und ihr Anwalt sowieso darüber streiten wollen, weil sie unermessliche Reichtümer bei Dir vermuten, ist es egal, ob und wieviel Deine eigene Berechnung gekostet hat und ob sie ein Internet-Forum oder ein Staranwalt erstellt hat: Sie wird dann einfach in jedem Fall angezweifelt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Enzo,
nimm Oldies Rechnung, denn die ist günstiger für dich. Denke aber daran, den höheren Selbstbehalt ab Januar zu berücksichtigen, dann bleiben noch 36 Euro Unterhalt für Ex. Wenn's ihr nicht passt, wirst du's schon hören.
Aber Achtung: Da der KU tituliert ist, kannst du nicht mal eben so den KU kürzen. Das heißt im Klartext, du redest erst mal mit deiner Ex. Entweder sie stimmt einer freiwilligen Änderung der Titel zu und sie bekommt den genannten, niedrigeren KU sowie 36 Euro für sich selber. Oder, du ersetzt in Oldies Rechnung den eigentlich fälligen KU durch den tatsächlich titulierten höheren KU, dann bleibt aber exakt 0 Euro Unterhalt für Madame übrig; in diesem Fall kannst du dir immer noch überlegen, ob und wann du die zu hoch angesetzten Titel durch eine Änderungsklage auf Zeile 1 anpassen lässt.
entscheidend an dieser Berechnung ist, dass sie auch der Gegenseite einleuchtet; nicht, wer sie erstellt hat. Wenn Deine Ex und ihr Anwalt sowieso darüber streiten wollen, weil sie unermessliche Reichtümer bei Dir vermuten, ist es egal, ob und wieviel Deine eigene Berechnung gekostet hat und ob sie ein Internet-Forum oder ein Staranwalt erstellt hat: Sie wird dann einfach in jedem Fall angezweifelt.
Yep. Und das ist ein Grund mehr, mit Oldies Berechnung in den Kampf zu ziehen. Am Ende läuft es im günstigen Fall auf eine friedliche Einigung zwischen dir und Ex hinaus, und im weniger günstigen Fall auf eine Unterhaltsklage; und in beiden Fällen ist es besser, wenn dein Ausgangs-Angebot genug Luft nach oben als "Verhandlungsmasse" enthält.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi
Malachit hat völlig recht. Da es hier um UH ab 2011 geht, gelten die neuen SB-Sätze. Ich habe lediglich die alten angeführt, da UH ab dann fällig wird, wenn die Forderung eintrifft. Und das ist bei Dir das Jahr 2010. Ich weiss nicht, wie sich die Gegenseite verhält - ob sie bereitwillig ab 2011 rechnet, oder sich doch lieber die vorherigen Rgelungen herauspickt. Es ist immer schwierig vorauszusagen, wie sich solch ein "Schlagabtausch" entwickelt. Denn im Moment werden nur Positionen ausgetauscht - nichts davon ist verbindlich. Das bitte immer im Hinterkopf behalten. Allerdings hilft es häufig ungemein, der Gegenseite die Kehrseite aufzuzeigen und damit Ansprüche zu begrenzen. Der ganze Unterhaltskram ist nun mal ein Pokerspiel, wobei dann der Richter den Joker darstellt. Eine eigene, glasklare Positionierung kann hierbei manches retten. Auch wenn das alles für Dich elementar bzw. existentiell ist, so ist es wichtig, solch eine eigene Position zu beziehen. Andernfalls landest Du sowieso am unteren Ende, wenn die Gegenseite ihre Maximalforderung widerstandslos durchsetzen kann.
Du selber musst feststellen, womit Du leben kannst. Alles andere ist Begleitmusik, auch meine Auffassung dazu.
Durch die Titulierung des KU bist Du von Hause aus schon mal schlechter gestellt als rechtens. Der KU ist zu hoch für Dein Einkommen respektiv der TU-Forderung. Geht es vor Gericht, wird der KU höchstwahrscheinlich nach unten korrigiert. Bei Dir läuft es unter Berücksichtigung aller Mindest-Unterhalte auf eine Mangelfallberechnung hinaus. Dabei werden nach den URL des OLG Düsseldorf die KU-Sätze (bei Notwendigkeit, wie bei Dir) bis auf den Mindestunterhalt abgesenkt (wegen dem TU, welcher ja unter 770€ - xx€ Einkommen der KM liegt). So gesehen ist das alles bis jetzt Geplänkel. Das kann noch viel lustiger werden (sorry, das war ironisch gemeint). Aber darum ist es so wichtig, von Anfang an Positionen zu beziehen und klarzustellen: "Ich bin kein Spielball."
Wenn Du dann später Zugeständnisse machst, um eine angemessene Lösung zu ermöglichen, ist das was ganz anderes. Darum - nichts von allem ist definitiv - alles ist möglich. Finde daher Deinen Weg.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie
Du hast gerechnet
2273 €
-440 berufsbedingte kosten
-250€ (Ist es die Autorate ??? kann ich die rate und die fahrtkosten geltend machen ???)
= 1583 €
-225 €
-272 €
=1086 €
Dannach bleiben 36 € Unterhalt für die Frau ist es richtig ?????
Bin bisschen am grübelt aber ich möchte euch beiden schon mal danken !!!!!!
Und wie mache ich es dann ich überweise ihr für januar einfach stadt 980 € die 533 € ??????????????????
hey enza,
du musst jedenfalls die titel für die kinder bedienen, einmal ne überweiung über 309 euro mit entsprechendem betreff und einmal die 257 euro mit entsprechendem betreff.
dann waren wir bei
1583 euro TU bereinigtes Einkommen
-309 euro
-257 euro
= 1017 euro, bei einem SB gegenüber ex macht das kein TU für Januar 2011.
Würde aber diese Berechnung asap abschicken, damit sie sich schonmal drauf einstellen kann - oder?
gruss zahltag
Hi
Die Autorate stellt Schulden dar, welche während der Ehezeit im gegenseitigen Einverständnis gemacht wurden. Daher gibt es diese einjährige Karenzzeit, wo eheprägende Umstände weiterhin gelten. Das soll eine Übergangszeit darstellen, um die jeweiligen Finanzen neu zu ordnen. Soweit die Theorie. Was hält Dich davon ab, eben dies einzufordern? Das es bei der Bereinigung des EK für die UH-Berechnung noch die URL des OLG gibt (berufsbedingte Aufwendungen)- was kannst Du dafür? Zumal, das steht da irgendwo drinne, und die Rechtssprechung folgt dem auch oft. Sei einfach mal frech. 🙂
Und bitte realisieren: Dieser Schriftwechsel/Meinungsaustausch zw. Deiner Frau (bzw. deren RA) und Dir ist eben genau das: ein Meinungsaustausch. Daher ja auch mein Statement zuvor. Vertrete das, wovon auch Du überzeugt bist und einstehen kannst. Nur lass Dich bitte nicht im vorauseiendem Gehorsam und wortgewaltiger Schriftsätze unterbuttern.
Und ja, nach dieser Rechnung sind es 36€. Damit könntest Du in die Diskussion einsteigen. Belegt durch die URL und ebenso eine Diskussionsbasis, wie die der Gegenseite (aber n.m.M. mit weniger Fehlern :)).
Gruss oldie
PS: Und wie zahltag bemerkt hat - unter Berücksichtigung der titulierten KU-Zahlbeträge ist praktisch nichts mit TU.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hey,
noch ein letzter EInwurf meinerseits.
Du Überweist zwei KU Beträge in Höhe von insgesamt 566 Euro. KEIN TU überweisen, weckt nur begehrlichkeiten.
Somit hast du erstmal eine Ersparnis von 414 Euro im MOnat im vgl. zu 2010, diese packst du auf ein Konto, falls es zu Nachzahlungen kommt --> Rücklagen für Unterhalt bilden, aber vorsichtig beim Stichtag des Zugewinns....
Gruß Zahhltag der seit über einem Jahr keine TU Forderung mehr bekommen hat und auch nichts zahlt...
Danke für euer mühe ! Es ist ein echt klasse Forum hier !!!
Ich werde es so machen ! Danke !
2273-440 (Berufsbedingte Kosten )-250 Autorate =1583- Kind 1 309- Kind 2 257 =1017 € Ok.
Sollte ich es irgend wie Schriftlich machen oder nicht ???
Bei den berufsbedingten kosten kann ich die dan Trotzdem absetzten und wie lange kann ich die 250€ Autorate geltend machen nur noch 2011 oder auch weiter ?Der Kredin läuft noch 3,5 Jahre !!!
Ach so gibt es wegen der Berufsbedingten kosten die dan ja bei mir 440 € was nachzulesen ??
Zu den Berufsbedingten kosten nochmal ich habe eigentlich eine Fahrgemeinschaft ! Und fahre manchmal 2 bis 3 mal die Woche (Brauche ich für die Berufsbedingten kosten die 440 € nicht irgendwie nachweisen ????Oder reicht wen ich halt sage dass ich jetzt immer alleine Fahre ?
mfg
Hallo
Ist den keiner mehr da von den die mir so weiter geholfen haben ??????
mfg
Hallo Enzo,
Ach so gibt es wegen der Berufsbedingten kosten die dan ja bei mir 440 € was nachzulesen ??
Wie ich schon gesagt hatte, die für dich gültigen Kilometerpauschalen findest du in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Düsseldorf, guckst du hier: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2010/ (in dem Kasten rechts oben auf der Seite, direkt unter der Düsseldorfer Tabelle selbst).
Zu den Berufsbedingten kosten nochmal ich habe eigentlich eine Fahrgemeinschaft ! Und fahre manchmal 2 bis 3 mal die Woche (Brauche ich für die Berufsbedingten kosten die 440 € nicht irgendwie nachweisen? Oder reicht wen ich halt sage dass ich jetzt immer alleine Fahre ?
Tja, das ist natürlich so'n Ding. Ich denke mal, wenn du z.B. nur an drei von fünf Tagen in der Woche selber fährst und dabei manchmal einen Kollegen mitnimmst, und der dich im Gegenzug dafür an den zwei anderen Tagen in der Woche mitnimmt, dann hast du die Kosten nur für 60% der Tage an der Backe und somit wirst du als grundehrlicher Mensch natürlich nur 60% von diesen 440 Euro angeben, das wären dann in diesem Beispiel 264 Euro.
Etwas ganz anderes wäre es, wenn es diese Fahrgemeinschaften zwar früher einmal gab, du aber jetzt in aller Regel selbst fährst, dabei ab und zu aus reiner Gefälligkeit und ohne Gegenleistung einen Kollegen mitnimmst - und nur ganz, ganz selten und ausnahmsweise mal bei einem anderen Kollegen mitfährst. Wenn es denn halbwegs der Wahrheit entspricht, würde sich für solche Kinkerlitzchen wohl kaum ein Richter oder gegnerischer Anwalt ein Jahr lang vor deinem Haus auf die Lauer legen um zu überprüfen, ob du auch wirklich an exakt 220 Tagen mit dem eigenen Auto zur Arbeit fährst ... allenfalls deine Ex würde vielleicht diese ehrenvolle Blockwart-Tätigkeit übernehmen 😉
und wie lange kann ich die 250€ Autorate geltend machen
Enzo - das hatten wir schon:
Die Autorate stellt Schulden dar, welche während der Ehezeit im gegenseitigen Einverständnis gemacht wurden. Daher gibt es diese einjährige Karenzzeit, wo eheprägende Umstände weiterhin gelten. Das soll eine Übergangszeit darstellen, um die jeweiligen Finanzen neu zu ordnen.
Das heißt in deinem Fall, bis Mitte 2011 hast du relativ gute Karten, diese Schulden anerkannt zu bekommen; danach wird's schwieriger. Also mach' das einfach jetzt geltend, du brauchst der Gegenseite ja erst mal nicht unter die Nase zu reiben, dass das in einem halben Jahr vielleicht schon wieder anders zu bewerten ist. Soll der Anwalt von Madame doch auch mal was tun für sein Geld 😉
Irgendwann kann es allerdings tatsächlich sein, dass man dir sagt: Die Finanzierungskosten des Autos sind mit der Kilometerpauschale abgegolten.
Sollte ich es irgend wie Schriftlich machen oder nicht ???
Ich würde Madame freundlicherweise eine kleine schriftliche Aufstellung geben. So ähnlich, wie du das in deinem vorletzten Beitrag getan hat. Ich würde allerdings "Autorate" ersetzen durch "Abzahlung eheprägender Schulden" und bei den "Berufsbedingten Kosten" noch ergänzen: Fahrtweg zur Arbeit 45 Kilometer; Pauschale von 0,30 Euro/Kilometer für die ersten 30 Kilometer, 0,20 Euro/Kilometer für die restliche Strecke.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo kann ich so formulieren ????
Berechnung des Unterhalts für 2011
Durchschnittliches Nettoeinkommen in Steuerklasse 1 ab 2011 2273 €.
Abzahlung der eheprägender Schulden 250 € .
Berufsbedingten Kosten ; Fahrtweg zur Arbeit 45 Kilometer; Pauschale von 0,30 Euro/Kilometer für die ersten 30 Kilometer, 0,20 Euro/Kilometer 440 €.
KU Kind 1 309 € und Kind 257 € nach Düsseldorfer Tabbelle von 2011 110 % Stufe 3.
TU ist somit nach Selbstbehalt von 1050 € nicht möglich .
mfg
Hallo Enzo,
ich denke, das passt. Soll ja kein Roman sein, sondern nur ein kurzer Hinweis an Madame, wie die Zahlen aussehen.
Ich würde alerdigns statt "KU (...) nach Düsseldorfer Tabbelle von 2011 110 % Stufe 3" auf die bestehenden Titel verweisen, d.h. "KU Kind 1 309 € und Kind 257 € laut Jugendamtsurkunde vom <Datum der Urkunde>".
Viele liebe Grüße, und halt' uns über die Reaktion von Madame auf dem Laufenden 😉
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo ich werde euch auf den laufenden halten !Vielen dank noch mal für die mühe und Unterstützung !!!
Habe noch eine frage Ich gehe davon aus dass im Sommer dann die Scheidung eingereicht wird was passiert generell bis dahin mit dem Geld was ich sparen kann ???? Wir es als zugewin gesehen ? Welche Vorgehensweise würdet ihr mir da empfehlen ???
mfg