Unterhalt ab Januar...
 
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Unterhalt ab Januar ???

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wir es als zugewin gesehen ?

Ja.

Welche Vorgehensweise würdet ihr mir da empfehlen ???

Die Abbezahlung des Autos forcieren. Denn nach diesem Jahr Trennungszeit darfst Du die Autorate im vollen Umfang selber tragen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 17.12.2010 12:25
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Ok ich werde ihr heute die Berrechnung abgeben !!
Fahre heute Abend in Skiurelaub mit paar freunden 😉
Ich Wünsche euch eine schöne weihnachtszeit und einen guten Rutsch ! Sobald ich was von ihrem Anwalt höre melde ich mich aber ersmal vielen vielen dank an alle die sich die Zeit nehmen um mir zuhelfen !!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2010 15:43
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Hallo
Erstmal Frohe Weihnachten an alle !!!
Ich bin heute aus den Urlaub gekommen und fand nun einen Brief von den Anwalt meiner Frau !
Es ist die antwort auf mein Schreiben der Unterhaltsberrechnung den ich am 17 .12 meiner Frau gegeben habe !
Somit berichte ich euch wie angesprochen über die Ergebnisse .
Ich zitiere !
In vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf ihr Schreiben von 17.12.2010 an meine Mandantin mit welcher sie den Unterhalt für die Zeit ab 2011 brrechnen.Ich bitte um Überlassung der Abrechnung für den Monat Dezember 2010 aus der wir alsdann das Jahresbruttoeinkommen entnehmen und alsdan Ihr durschnittliches Einkommen für die Zeit ab Januar 2011 bei Steuerklasse 1 berechnen können.Ich bitte um Überlassung einer Kopie sobald die Abrechnung bei ihnen eingegangen ist .
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin dass der Abzug von 440 € monatlichen Fahrkosten in der von Ihnen gehandhabten Form nicht zulässig ist zum einen befinden sie sich in einer Fahrgemeinschaft zum anderen stehen den Fahrkosten Steuererstattungen gegenüber.Ich gehe davon aus dass mir die abrechnung für den Monat Dezember bis mitte Januar 2011 überreicht werden wird und verbleibe mit freundlichen Gruss ......

Also ich habe soeben auch die Letzte Dezember Abrechnung von 2010 vor mir mit der komme ich auf 47720 € Gesammt Bruto und mit der Umrechnung auf Steuerklasse 1 und ein Freibetrag auf 2327 € Netto ! und nicht wie mit der Dezemberabrechnung von 2009 auf 2273 € naja es sind also 54 € mehr !!

Was mache ich nun mit dem Schreiben und wie reagiere ich da drauf ???????

mfg

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Themenstarter Geschrieben : 26.12.2010 12:46
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Enzo,

Zur Auskunftserteilung an den Rechtsanwalt: Wann hast du das letzte Mal Auskunft über dein Einkommen erteilt? Normalerweise brauchst du nur alle 2 Jahre Auskunft zu erteilen, wenn sich nichts Wesentliches geändert hat (und danach sieht es bei 54 Euro von 2273 Euro nicht aus, das sind noch deutlich unter 10%). Wenn die letzte Auskunft noch keine 2 Jahre her ist und du die Gegenseite ein wenig ärgern willst, könntest du dich auf den Standpunkt stellen, er soll gefälligst mit den ihm bereits vorliegenden Zahlen rechnen. Wenn's für dich optimal läuft, erwischst du einen Zeitpunkt für die Auskunftserteilung, wenn keine Sonderleistungen wegen dieses Montage-Einsatzes mehr zu berücksichtigen sind.

Zur Steuererstattung für die Fahrtkosten: Nun, aus genau diesem Grund darf der Herr Rechtsanwalt deinen letzten Steuerbescheid anfordern und ausrechnen, wie viel von der Steuererstattung auf die Fahrtkosten entfällt oder sonstwie unterhaltsrechtlich von Bedeutung ist, diesen Betrag durch 12 teilen, und das auf dein unterhaltsrelevantes Netto draufschlagen. Ändert allerdings nichts daran, dass du die Fahrtkosten dann in der genannten Höhe abziehen kannst. Einen pauschalen Abschlag für eine eventuelle Steuererstattung geben die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien nämlich nicht her ...

Zur Fahrgemeinschaft: Du weißt besser als ich, ob diese Fahrgemeinschaft noch existiert oder nicht. Wenn Fahrgemeinschaft, dann wird es mit dem Ansetzen der Kilometerpauschale in voller Höhe wohl nix werden; die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien führen diesen Fall zwar nicht gesondert auf, aber es würde jedenfalls deren Sinn widersprechen, wenn man diese Kilometerpauschale auch für jene Tage ansetzen könnte, an denen man gar nicht selber fährt. Ein Beispiel, wie man dann z.B. rechnen könnte, hatte ich ja schon genannt. Worauf du allerdings achten musst: Deine Angaben in der Steuererklärung (Werbungskosten) müssen zu dem passen, was du unterhaltsrechtlich angibst, denn wie oben schon erwähnt: Die Gegenseite hat das Recht, deinen Steuerbescheid einzusehen!

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 26.12.2010 13:30
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Ok danke für die schnelle Antwort !
Also zusehr Ärgern möchte ich die gegen Seite eigentlich nicht da ich die Kinder immer haben kann wann ich möchte und ich es nicht kapput machen möchte ! Ich habe im August meine damals letzten 12 Lohnabrechnungen und die Steuererklährung 2009 abgegeben !Ich habe immer die vollen Kilometerzahlen angegeben als wenn ich selber gefahren währe ! Nun ich habe die Fahrgemeinschaft noch und meine Frau weist ja auch davon jedoch müsste sie ja nicht alles wissen oder !!! Auf jeden fall habe ich immer die Kilometer voll angegeben die Werbungskosten betrugen 3975 € und habe dadurch im schnitt 800 € wider bekommen !!!
Was würdet ihr mir jetzt empfehlen ohne dass ich auf die Schnauze falle ????

mfg

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Themenstarter Geschrieben : 26.12.2010 14:26
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Enzo,

Nachtrag Malachit: bitte nächsten Beitrag beachten, ich hab' hier Blödsinn erzählt ...

oh-oh, das klingt jetzt aber ein bisschen nach Steuerverkürzung, und deine holde Ex weiß davon ... im Klartext, du bist erpressbar. Die einzig gute Nachricht: Die Steuererklärung für 2009 wird ja auch ihre Unterschrift tragen 😉

Nun ich habe die Fahrgemeinschaft noch und meine Frau weist ja auch davon jedoch müsste sie ja nicht alles wissen oder !!!

Müsste, könnte, wüsste ... völlig wuppe, sie weiß es und nur darauf kommt es an. Ich an deiner Stelle würde jetzt das Folgende machen: Für 2010 mal ausrechnen bzw. realistisch schätzen, an wie vielen Tagen du selbst gefahren bist und an wie vielen Tagen du für lau (oder besser gesagt, auf Gegenseitigkeit) bei einem Kollegen mitgefahren bist. Dann die tatsächlich gefahrenen Tage als Grundlage nehmen für die Berechnung der berufsbedingten Kosten beim Unterhalt - und die gleiche Anzahl Tage hernehmen für die Steuererklärung 2010. Und dann kann der Anwalt von Madame ja im Voraus schon mal genau diese steuerlichen Werbungskosten hernehmen, um daraus dein unterhaltsrelevantes Netto zu bestimmen (d.h. tatsächliches Netto plus anteilige Steuerersparnis). Was immer der RA dir dabei ausrechnet: Stell' es anschließend am besten hier bei uns zur Kontrolle ein, bevor du "ja und amen" dazu sagst.

Also zusehr Ärgern möchte ich die gegen Seite eigentlich nicht da ich die Kinder immer haben kann wann ich möchte und ich es nicht kapput machen möchte !

Wie oben schon gesagt, du bist wegen der Steuergeschichte eh' erpressbar, also hast du gleich noch einen Grund mehr, hier kein Fass aufzumachen. Also wirst du m.E. den geforderten Einkommensnachweis abliefern, dich artig bedanken für den Hinweis auf deinen Fehler bei den Fahrtkosten, und dass du statt der 440 Euro für 220 Tage nur xxx Euro für yyy Tage geltend machst, und dass er den entsprechenden Steuervorteil ja anhand dieser Anzahl der Tage und der steuerlichen Kilometerpauschale ausrechnen kann.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2010 16:36
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Enzo,

verdammt, ich hab' gerade Blödsinn erzählt. Entschuldige bitte den Fehlalarm.

Die steuerliche Kilometerpauschale gilt ja unabhängig vom Verkehrmittel, und damit insbesondere auch dann, wenn man den Arbeitsweg per Fahrgemeinschaft zurücklegt. Also bist du steuerlich gesehen sauber, und somit auf dieser Baustelle auch nicht durch deine Ex erpressbar.

Somit würde ich gegenüber dem Anwalt der Ex argumentieren: Den Steuervorteil kann er gerne anhand der Kilometerpauschale für die vollen 220 Tage berücksichtigen, allerdings erwartest du dann auch, dass die gleiche Anzahl Tage für die unterhaltsrelevante Kilometerpauschale hergenommen wird. Wenn nicht, dann ist das nämlich der Versuch, den gleichen Sachverhalt, nämlich die Fahrten zur Arbeit, auf der einen Seite zwar unterhaltsmehrend zu berücksichtigen (nämlich durch den Steuervorteil), auf der anderen Seite aber dort zu leugnen, wo er unterhaltsmindernd wäre (Absetzbarkeit von berufsbedingten Kosten vom Nettoeinkommen). Und beides zusammen kriegt die Exe nicht, da muss sie sich schon für eine von beiden Varianten entscheiden.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 26.12.2010 17:21
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Vielen dank !
Dass heist also ich muss nicht unbedingt immer alleine fahren um es für den Unterhalt kommplett geltend zu machen ???

Könntet du es vielleich so formulieren dass ich es Abschreiben und den Anwalt vorlegen kann ??? Das währe echt nett !!!

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2010 22:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Enzo,

Könntet du es vielleich so formulieren dass ich es Abschreiben und den Anwalt vorlegen kann ???

das kannst Du auch selbst - sofern Du hier überhaupt aktiv werden möchtest. Man muss doch nicht über anderer Leute Stöckchen springen.

Das Dingens heisst jedenfalls nicht "ich-habe-eigenes-Geld-für-Benzin-ausgegeben"-Pauschale, sondern >>>Entfernungspauschale<<<. Entscheidend ist also nicht, ob Du im eigenen oder einem fremden Auto sitzt (oder mit dem Fahrrad, mit dem Bus oder gar zu Fuss zur Arbeit kommst), sondern nur, dass es eine Entfernung X zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gibt und diese an beispielsweise 220 Arbeitstagen pro Jahr auch tatsächlich "überwunden" wird, um zur Arbeit zu kommen.

Ich persönlich würde dieses Wissen für mich behalten und die Ex in diese Erpressungsfalle laufen lassen. Soll sie sich doch einen Satz roter Ohren abholen, wenn sie damit irgendwo gegen Dich punkten möchte. Vermutlich wird sie dergleichen anschliessend nie wieder versuchen. Aber sie wird am Wahrheitsgehalt der Aussagen ihres Anwalts zweifeln...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2010 22:34
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Hallo
Danke ich möchte in der Hinsicht aktiv werden aber mir fehlen die ideen wie ich es am besten für den Anwalt formulieren kann so dass er es auch auf seinen Anwaltslevel versteht !
Wenn ihr mir da zuhand gehen könnet währe ich euch sehr dankbar !!!!

mfg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2010 23:37




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Enzo,

Das Dingens heisst jedenfalls nicht "ich-habe-eigenes-Geld-für-Benzin-ausgegeben"-Pauschale, sondern >>>Entfernungspauschale<<<. Entscheidend ist also nicht, ob Du im eigenen oder einem fremden Auto sitzt (oder mit dem Fahrrad, mit dem Bus oder gar zu Fuss zur Arbeit kommst), sondern nur, dass es eine Entfernung X zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gibt und diese an beispielsweise 220 Arbeitstagen pro Jahr auch tatsächlich "überwunden" wird, um zur Arbeit zu kommen.

Hm, Vorsicht. Im Steuerrecht ist das so.

Im Unterhaltsrecht heißt es in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien typischerweise: "Als notwendige Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs können 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer (...) angesetzt werden. (...)". Also ausdrücklich keine "ist-doch-egal-wie-du-den-Arbeitsweg-zurücklegst"-Pauschale. Genau deshalb ja auch der unfreundliche Hinweis gewisser Familienrichter, man möge statt des teuren Autos gefälligst die öffentlichen Verkehrmittel nutzen, damit man mehr Unterhalt zahlen kann.

Wobei, wenn man so spitzfindig ist wie Juristen es nun mal sind: Dem Wortlaut der Leitlinien zufolge geht es nur darum, dass du irgendein Kraftfahrzeug nutzt - aber nicht darum, dass du auch alle Benzinrechnungen zahlst ...

Hilfe! Gibt es hier denn wirklich niemanden, der irgendwann einmal die Kosten einer Fahrgemeinschaft unterhaltsmindernd hat geltend machen wollen?

Ich persönlich würde dieses Wissen für mich behalten und die Ex in diese Erpressungsfalle laufen lassen. Soll sie sich doch einen Satz roter Ohren abholen, wenn sie damit irgendwo gegen Dich punkten möchte. Vermutlich wird sie dergleichen anschliessend nie wieder versuchen. Aber sie wird am Wahrheitsgehalt der Aussagen ihres Anwalts zweifeln...

@Martin: Pardon, das mit dem Erpressungsversuch war nur meine Befürchtung - und mein Fehler, weil ich zunächst irrigerweise gemeint hatte, die Fahrtkosten in Enzos letzter Steuererklärung seien nicht korrekt gewesen (sie waren aber korrekt, eben weil es steuerlich eine reine Entfernungspauschale ist). Enzo selbst hat nichts von einem Erpressungsversuch durch seine Ex berichtet.

Danke ich möchte in der Hinsicht aktiv werden aber mir fehlen die ideen wie ich es am besten für den Anwalt formulieren kann so dass er es auch auf seinen Anwaltslevel versteht !

Enzo: Überleg' dir was, und stell' den Entwurf hier ein. Wir schauen dann mal drüber.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2010 00:11
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Hallo
Also dass mit dem Entwurf ist so ein Problem ich weis nicht wo und wie ich anfangen soll ! Ich möchte ja nur die Entfernungspauschale die dann bei mir fals ich alleine fahre würde geltend machen die laut euere Berechnung 440 € beträgt ! Ich habe im internet leider nichts ähnliches gefunden !Hab keine ahnung wie ich es für den Anwalt begreiflich schreiben soll über eure Tips und Vorschläge würde ich mich sehr freuen ihr seit vor dem weg zum Rechtsanwalt meine letzte hoffnung und bis jetzt habt ihr mir ja immer gut Helfen können !Ich möchte nicht wieder nächstes Jahr jeden Monat ohne Geld kurz nach dem Ersten da stehen ??????

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Themenstarter Geschrieben : 27.12.2010 22:57
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Vielleicht könnte es so aussehen ??

Hallo ..............
Da Sie sich bei den Berusbedingten kosten auf meine Fahrgemeinschaft beziehen möchte ich Sie darauf hinweisen dass ich mich nicht mehr in einer Fahrgemeinschaft befinden und die Berufsbedingten kosten bei 220 Tagen im Jahr und 45 km Entfernung zu berücksichtigen sind und somit 440 € im Monat betragen  Pauschale von 0,30 Euro/Kilometer für die ersten 30 Kilometer, 0,20 Euro/Kilometer für die restliche Strecke.

mfg

.............

Oder ist es jetzt eigentlich egal ob ich mich in einer Fahrgemeinschaft befinde oder nicht ????? Da ich ja eigentlich eine habe und zirka 2 mal die woche Fahren muss ?????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2010 00:02
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo enzo,

so wie ich dich verstanden habe, hast du keine Fahrgemeinschaft mehr und du fährst jeden Tag mit deinem eigenen Auto zur Arbeit und zurück.

Als Nachweis/Beweis fügst du einen unterschriebenen Wisch von deiner „Ex-Fahrgemeinschaft“ bei, dass du nicht mehr mit dieser zur Arbeit fährst, sondern immer mit deinem eigenen Auto hin und zurückfährst.

Ob dann jemand mit drin sitzt bei dir oder nicht und ob du dafür ggf. ne warme Mahlzeit bekommst oder ein Bier am Stammtisch – das müsste dir erstmal bewiesen werden.

Gruß Zahltag

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Geschrieben : 28.12.2010 10:15
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Ja dass ist nicht ganz richtig ich habe eine und fahre zirka 2-3 mal die Woche selber !
Sollte ich es geltend machen oder doch lieber die 2-3 mal die Woche ??? Keine ahnung wie Riskannt es ist und wie die Folgen sind !

mfg

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Themenstarter Geschrieben : 28.12.2010 10:28
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey enzo,

ich an deiner Stelle würde die FG sofort beenden.

Einmal zur Arbeit und zurück macht 24 Euro Unterhaltsmindernd. Da ich davon ausgehe, dass du einen Diesel fährst sagen wir mal mit 7 Liter auf 100 KM kostet dich das ca. 8 Euro Sprit (plus ca, 3,64 Euro Steuererstattung runtergerechnet 800 euro:12= 66,66 Euro : 18,33 Arbeitstage = 3,64 Euro), weiterhin denke ich, dass du nicht mehr das neuste Model hast und dir es egal sein kann ob du nun 300.000 KM oder 400.000 KM auf der Uhr hast von daher sind ggf. die etwas kürzeren Inspektionsintervalle und Reparaturen zu beachten, aber wenn man dafür jemanden an der Hand hat ist das auch überschaubar.

Wie du das für 2010 angibst musst du selbst wissen, jedenfalls würde ich die FG unter Berücksichtigung obiger Zahlen per sofort beenden. Denk noch mal nach, auch mit deiner „EX“-Fahrgemeinschaft wie oft du gefahren bist an 220 Arbeitstagen und fixiert das in eine Schreiben als Nachweis, z.B. Der Enzo ist von 220 Arbeitstagen im Jahr 2010 an 150 Arbeitstagen selbstgefahren oder hast du auch gemeinsamen Urlaub gemacht mit deiner EX-FG?

Wie gesagt, du kannst ja trotzdem ein netter Mensch sein und hin und wieder mal jemanden mitnehmen, aber DU fährst IMMER!!! Alles Weitere müsste man dir erstmal nachweisen.

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2010 10:45
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Ja also einen Diesel fahre ich nicht und meine Fahrgemeinschaft würde ich auch nicht inofiziel auggeben wollen ! Muss ich eigentlich ein schreiben für 2010 aufsetzen oder schon für 2011 für den Anwalt !!!Würde dann warscheinlich nur einen Teil davon angeben so zirka 150 Tage oder so !
Oder ich  gehe auf Risiko und gebe die 220 Tage an ?????????Was würdet ihr machen ????Ich weis dass meine ex es nicht soesagt stehen lassen wird !Aber wie gesagt brauche ich ein Schreiben für 2010 oder für 2011 als Nachweis ????

mfg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2010 16:55
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Hallo
Hat keiner mehr lust mir zu Antworten ! Bräuchte euere Antwort dringend ob es sich bei dem Schreiben um die Fahrten  für 2010 oder 2011 handelt (Gehe davon aus für 2010 oder ?? Muss morgen das Geld für Januar Überweisen !!!!
Ich habe noch eine Frage fals meine Frau(Exfrau) keinen unterhalt für sich in 2011 bekommen würde in was für einer Höhe würde sie dan vom Stadt geld bekommen ? Bis jetzt hatte sie ja 416 TU bekommen .

mfg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2010 13:27
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Eins noch wen ich eigentlich mehr oder die Vollen Fahrkosten geltend machen will kann es dan sein dass ich aufgefordert werde nähe an die Arbeit zu ziehen damit die Ex mehr bekommt ???oder ist es quatsch ???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2010 14:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Belegen musst du i.d.R. die Vergangenheit.

Wenn du für die Zukunft eine signifikante Änderung erwartest, kannst du versuchen, diese glaubhaft zu machen

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2010 14:39




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