Ok dann werde ich es wohl so Schreiben !!!!Hoffe es ist so ok ! Für Anregungen bin ich natürlich offen und danke euch im Vorraus !!!
Regelung der Trennungsangelegenheiten
Sehr geehrte Frau ............... .
Da Sie sich bei den Berufsbedingten kosten auf meine Fahrgemeinschaft von 2010 beziehen ,möchte ich Sie darauf hinweisen dass ich mich in einer bedingten Fahrgemeinschaft befand und somit belaufen sich die Berufsbedingten kosten bei 150 Tagen im Jahr an den nur ich gefahren bin und 45 km Entfernung einfache Strecke dann zu berücksichtigen sind .Somit beträgt die Pauschale von 0,30 Euro/Kilometer für die ersten 30 Kilometer, 0,20 Euro/Kilometer für die restliche Strecke von 15 Kilometer und somit 300 € Mon. Für 2011 ist aufgrund meiner Aufgaben keine Fahrgemeinschaft vorhanden .
mfg
Moin enzo,
wenn Du die Dinge schon so detailliert darlegst, solltest Du Dich auch darauf gefasst machen, dass die Gegenseite eine neuerliche Gegenrechnung aufmacht nach dem Motto "an jedem Tag, an dem Enzo Kollegen im Auto hatte, hat er von denen Bares bekommen, was seine eigenen Fahrtkosten weiter vermindert."
Und das waren am Ende dann gaaaanz viele Tage und gaaaanz viel Geld.
Grüssles
Martin
(der diese aussergerichtliche Diskussion aus vorauseilender Resignation gar nicht führen, sondern sich einfach auf den oben genannten steuerrechtlichen Ansatz beschränken würde. Zu "weniger" kann man sich immer noch verurteilen lassen).
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin
Dann mach mir doch bitte einen Vorschlag wie es aussehen sollte hatt den keiner mit sochlcher Situation erfahrung gehabt ??????Ich würde mich über eure untestützung sehr freuen !!!!
Mfg
Moin Enzo,
Dann mach mir doch bitte einen Vorschlag wie es aussehen sollte hatt den keiner mit sochlcher Situation erfahrung gehabt ??????
es sind jetzt doch wirklich jede Menge Vorschläge gemacht und mögliche Eventualitäten aufgezeigt worden; was erwartest Du jetzt denn noch?
Eine zwingende Argumentation, der sich jeder Richter bedingungslos anschliessen müsste, gibt es nun einmal nicht. Selbst wenn hier jemand bereits den genau identischen Fall gehabt hätte wie Du, ist das keinerlei Gewähr, dass eine richterliche Entscheidung in Deinem Fall genauso ausgeht; sie kann genauso gut gegenteilig ausfallen: Von "ich berechne das genauso wie das Finanzamt und erkenne die Fahrtkosten in voller Höhe an" bis hin zu "Ihre Fahrtkosten sind viel zu hoch; ich berechne das, als hätten Sie eine Busfahrkarte oder würden näher an Ihre Arbeitsstelle ziehen" ist alles möglich. Und auch ein "die von vatersein.de haben aber gesagt, dass..." wird ihn nicht davon überzeugen, dass seine richterliche Unabhängigkeit jetzt auf dem Spiel steht.
Insofern: berücksichtige die hier zahlreich genannten Eventualitäten (und nicht nur die, die Dir in den Kram passen) und warte die richterliche Entscheidung erst einmal ab. Denn nur auf die kommt es an; nicht auf das Geschreibsel eines Gegenanwalts.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ja ich weiss danke für die Anregungen !
Ich werde es dann wohl so wie ich es als Beispiel genannt habe als Nachweis abgeben und weiter abwarten !!!
mfg
Oder doch lieber so ??? Keine ahnung ??
Da Sie sich bei den Berufsbedingten kosten auf meine Fahrgemeinschaft von 2010 beziehen ,möchte ich Sie darauf hinweisen dass ich ab und zu Personen mitnehme und somit belaufen sich die Berufsbedingten kosten bei 150 Tagen im Jahr an den nur ich alleine gefahren bin und 45 km Entfernung einfache Strecke dann zu berücksichtigen sind .Somit beträgt die Pauschale von 0,30 Euro/Kilometer für die ersten 30 Kilometer, 0,20 Euro/Kilometer für die restliche Strecke von 15 Kilometer und somit 300 € Mon.
mfg
hey enzo,
mach es dir doch nicht so schwer. überweise den titulierten KU und feierabend, alles andere wird dir noch früh genug um die ohren fliegen und warum solltes du als erstes "kleinbeigeben"? warte doch ab was von der gegenseite kommt, es sind 220 arbeitstage - zack - und auf der basis rechnest du erstmal alles weitere wird dann verhandelt. mach dir kein kopp zahl das was tituliert ist der rest interessiert erst wenn es ein urteil gibt....
gruss zahltag