Guten Tag,
ich habe ein Problem und zwar bin ich noch in einer Ausbildung und verdiene Netto 500 €.
Seit mehreren Monaten habe ich jetzt den sogenannten Mindestsatz 122€ für meinen Sohnemann gezahlt.
Jetzt wurde ein Arbeitskollege mit dem selben Einkommen (auch Ausbildung) auch Vater.
Dieser muss allerdings KEINERLEI Unterhalt zahlen; Der Grund ist er hat zu wenig Einkommen und ist nicht Unterhaltspflichtig.
Vom zuständigen Jugenamt wurde ich schon mehrmals abgewimmelt.
Ich fühle ich mich vom Jugendamt hintergangen... wie sieht es aus ? Was kann ich tun !?
[Editiert am 24/5/2004 von Masta]
'Leben und Leben lassen'
Moin Masta,
ich denke, da bist du wirklich blöd dran.
Von deinem Einkommen werden zunächst 5% pauschal abgezigen für berufsbedingte Aufwendungen (ggf. auch mehr, wenn konkret nachweisbar). Dein Sb beträgt 840 Euro (West). Daraus ergibt sich schon, dass du nicht leistungsfähig bist.
Das hat zur Folge, dass die KM zum JA gehen wird und Unterhaltsvorschuss beantragt. Der vom JA mtl. geleistete Betrag läuft für dich als Schuld auf und ist später dann einmal zu tilgen.
Ich vermute, du hast eine vaterschaftsanerkennungsurkunge unterschrieben. In diesem Fall wäre die Unterhaltsverpflichtung gleich mit abgehakt. Du kannst nun ausschließlich auf dem Klageweg (Unterhaltsabänderungsklage) eine Änderung des KU erreichen. Geh zum Amtsgericht, hole dir einen Beratungsschein und dann ab zum RA. Der wird dich vertreten und über PKH bezahlt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke für die schnelle Antwort.
MfG Masta
'Leben und Leben lassen'