Hallo zusammen,
ich brauche noch Hilfe in Sachen Unterhalt. Die Verhandlungen darum stehen noch aus. Bin seit knapp 3 Jahren selbstständig.
Im Moment zahle ich noch freiwillig 850€ an meine Ex. für sie und meine 3 Kleinen(5Jahre und die Zwillinge knapp 2Jahre).
Bin seit Dienstag geschieden nach insgesamt ca 4 Jahren Ehe.Trennung nach 2 einviertel Jahren.
Also es sieht so aus, dass ich meine Einkommesteuererklärungen für 2004 und 2005 eingereicht habe.
Hiernach habe ich jeweils ca 30.000 € pro Jahr nach Steuern verdient. Selbst nehme ich mir monatlich 2.000 - 2.500€ als Privatentnahme(Gehalt) aus dem Geschäft.
Ich habe im Jahr 2000 den hälftigen Anteil am Elternhaus, meiner Schwester für 50.000€ abgekauft und bin dann nach umfangreichen Renovierungen auch eingezogen( Im gleichen Jahr).
Meine Schwester zahle ich momentan die 50.000€ mit 200€ monatl.ab.
Außerdem habe ich zwei Kredite von meinen Eltern zur Renovierung des Hauses bekommen.
Ein Bausparer in Höhe von 36.000€, den ich bei meinen Eltern momentan auch mit 200€ monatl. abzahle.
Und ein Privatkredit von meinen Eltern in Höhe von 10.000€, den ich momentan ebenfalls mit 200€ abzahle.
Meine Eltern bewohnen mein Haus mit mir(getrennte Wohnungen) und haben lebenslanges Wohnrecht. Die beiden sind noch recht jung( knapp über 60).
Nebenbei, am Dienstag ist mir die PKH bewilligt worden.
Mit welchem EU / KU hab ich in meinem Fall zu rechnen?
Gehen meine Schulden und Abzahlungen mit in die Berechnung ein?
Hab ich noch was vergessen?
Gruß jeep
konstruktive Kritik ist besser als jede nett gemeinte Lüge.
Hallo nochmal,
kann denn hier niemand behilflich sein?
Momentan, denke ich wird der KU noch bei 597€ liegen, zumindest bis zum 01.07.
Meine Ex hat auch komischer Weise noch nichts weiter gefordert. Vieleicht wartet sie bis zum 01.07. um dann richtig zuzuschlagen.
Wie sieht es mit dem Rest aus. Werden Schulden irgendwie angerechnet?
Gruß jeep
konstruktive Kritik ist besser als jede nett gemeinte Lüge.
Hallo, Jeep
ich bin in Unterhaltsfragen nicht gerade bewandert, kann dir also im speziellen nicht antworten.
Was mir aber in Sachen nachehelicher Unterhalt auffällt: Ihr wart 4 Jahre verheiratet. Trennung nach 2 1/4 Jahren. Das bedeutet m.E. dass es sich um eine Kurzzeitehe handelte. Also keine E-Unterhaltspflicht, nur- wegen des Alters der Kinder - eine (endliche) Betreuungsunterhaltspflicht. Aber eben befristet je nach Betreuungsbedarf der Kinder.
Was steht in eurem Scheidungsurteil zum Thema Unterhalt?
Gruß
Haddock
hallo haddock,
danke für die Info.
An eine kurze Ehedauer hatte ich auch schon gedacht.Meine RAin meinte dazu, dass das wegen der kleinen Kinder nicht möglich wäre.
Allerdings kannte ich die Möglichkeit des BU als Alternative zum EU noch nicht. Zumal meine Ex vor Gericht ausgesagt hat,dass sie sich eigentlich schon scheiden lassen wollte,als unsere Zwillinge noch unterwegs waren. Außerdem hat sie einen Tag nachdem sie ausgezogen ist, sich und unsere Kinder ohne mein Wissen umgemeldet. Und ich habe ein Schreiben/Rechnung ihres RA gefunden bezüglich einer Scheidungsinfo aus dem Jahr2004. Da wusste ich auch nichts von. Sie hat die Trennung also wohl schon länger vorbereitet. :gunman:
Gruß jeep,
der gerade bei seiner nachbarin ist und das bei ihr geschrieben hat, also nicht wundern, wenn da gaya steht. :redhead:
Servus jeep,
ich bin auch selbstständig und KU wurde vom JA ermittelt.
Ich habe folgende Posten angegeben und sind meines Wissens anerkannt worden:
Miete
Krankenverischerung
Altersvorsorge (LV und/oder Berufsunfähigkeitsvers.)
Zinsen für Darlehen Immobilie
Zinsen für Geschäftsdarlehen
sonst. Zinsen Geschäftskonten.
Da Deine Darlehen allesamt private zu sein scheinen, wirst Du die meines Wissens wohl nicht in Ansatz bringen können, da Deine monatl. Zahlungen als Tilgung gesehen werden.
Es ist nur die Frage, ob unterm Strich für EU dann noch was nach KU für drei Kinder (=771 Oyro??) übrig bleibt...
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!