Unterhalt an 20jähr...
 
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Unterhalt an 20jährige Tochter in Ausbildung, lebt in eheähnlicher Gemeinschaft

 
(@cassey)
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Hallo,

mir ist klar dies ist ein Vater Forum aber da ich nirgends wirklich eine Antwort finde, hoffe ich meine Frage hier stellen zu dürfen  😉

Meine Tochter ist 20 und hat dieses Jahr eine Ausbildung zur Arzthelferin begonnen. Vom Kindsvater haben wir nie Unterhalt bekommen und da wird sich auch nichts daran ändern, da er nicht auffindbar ist.

Meine Tochter erhält folgendes:
Kindergelt            154
Unterhalt von mir 200
Nettolohn        ca 300 (genau weiß ich es nicht)
sind 654 Euro

Ihr Freund mit dem sie zusammen lebt und einen gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben hat, verdient ca. 1600€. Die Miete gesamt beträgt 500€.

Meine Tochter möchte nun Bafög beantragen und erwartet von mir, dass ich die Papiere ausfülle. Das Arbeitsamt will meine Steuererklärung sehen, die durch eine Abfindung meines alten Arbeitgebers und durch den erhöhten neuen Arbeitsweg um 108 km (einfach) höher ausfällt als sonst. Ich bekomme nun Panik da ich nicht weiß, wie ich mehr als 200 zahlen soll.
Ich verdiene nicht ganz 1800, mein Freund 1200. Er hat Verpflichtungen und zahlt das Essen und Telefon. Ich bezahle die Miete von 800, mein Auto und einen Kredit von 300. Bis alles außenrum bezahlt ist, bleibt nicht viel über. Es wäre meine Ruin.

Wieviel kann eine Tochter eigentlich verlangen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2008 11:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo cassey,

der Bedarf deiner Tochter liegt bei 640 €.

Davon abgezogen wird das KG mit 640 € Und ihr Nettolohn - 90€ (Pauschale).

Also wäre ihr Anspruch dir gegenüber 276 €. Das wäre auch das höchste was du ihr zahlen müßtest.

Allerdings muß sie, da volljährig vorrangig Bafög oder ähnliche Ausbildungsbeileistungen beantragen. Dafür wird dann auch dein Einkommen geprüft.

Dein SB ihr gegenüber liegt bei 1100 €. Zum Einkommen zählen eben auch Steuererstattungen u.ä. Sind denn deine 1600 € Einkommen schon bereinigt? (also 5% berufsbedingte Aufwendungen abgezogen, bis zu 4 % private Altersvorsorge)

Soweit so gut. Noch eine andere Frage. Ist sie mit deiner Zustimmung ausgezogen? Wenn nein, könnte sie ein kleines Problem haben, da während der Ausbildung die Eltern bestimmen dürfen wie sie den Unterhalt leisten, ob in Bar oder durch Gewährung von Wohnraum, Essen, ...

Einige Gerichte haben geurteilt, das Kinder, wenn sie während der Ausbildung ohne Zustimmung und Not bei den Eltern ausziehen auch keinen Anspruchg auf Unterhalt haben.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2008 12:20
(@cassey)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Midnight,

vielen dank für die schnelle Antwort.

Mein Einkommen bereinigt? Du meinst Netto? Ja, es ist mein Nettogehalt von 1776€ also knapp 1800. In Zukunft bezahle ich 200€ brutto für die Altersvorsorge, bekomme dann also nur noch knapp 1700 netto. Die 5% sind nicht abgezogen. Wofür kann ich die aufwenden?

Meine Tochter zog freiwillig aus. Ich hatte einen neuen Arbeitgeber (der alte zog nach München) gefunden und musste täglich insgesamt 4h pendeln. Dies waren extrakosten von >300€ mit den öffentlichen Verkehrsmitteln weshalb ich dann umzog. Meine Tochter blieb, da in Ausbildung zuerst bei den Eltern des Freundes, dann zogen sie jetzt im Sommer in ihre eigene Wohnung um. Die erhöhte Steuer 2007 setzt sich aus der Abfindung meines alten AG und der Mehrbelastung durch den Fahrtweg zusammen. Für 2008 werde ich nochmal die Fahrtkosten von mtl. 300€ für 6 Monate und den beruflich bedingten Umzug angeben was ja auch eine Rückzahlung geben sollte.

Heißt das (sorry, bin schwer von Begriff in solchen Sachen), dass das Arbeitsamt mein Nettogehalt plus Steuerrückzahlung rechnet und somit dann mehr haben müsste auf dem Papier? Das Amt möchte keinerlei Lohnbescheinigungen sehen sondern nur meine Steuererklärung von 2008.

Nochmals Danke für die Hilfe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2008 13:00
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Cassey

In welchem Zusammenhang stehen hier denn Tochter, Du, UH und das Arbeitsamt? Wurden hier Leistungen beantragt?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2008 13:11
(@cassey)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,

Meine Tochter möchte Ausbildungsbafög beantragen - beim Arbeitsamt.

Meine Tochter ist 20 und hat dieses Jahr eine Ausbildung zur Arzthelferin begonnen. Vom Kindsvater haben wir nie Unterhalt bekommen und da wird sich auch nichts daran ändern, da er nicht auffindbar ist.

Meine Tochter erhält folgendes:
Kindergelt             154
Unterhalt von mir 200
Nettolohn        ca 300 (genau weiß ich es nicht)
sind 654 Euro

Ihr Freund mit dem sie zusammen lebt und einen gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben hat, verdient ca. 1600€. Die Miete gesamt beträgt 500€.

Meine Tochter möchte nun Bafög beantragen und erwartet von mir, dass ich die Papiere ausfülle. Das Arbeitsamt will meine Steuererklärung sehen, die durch eine Abfindung meines alten Arbeitgebers und durch den erhöhten neuen Arbeitsweg um 108 km (einfach) höher ausfällt als sonst. Ich bekomme nun Panik da ich nicht weiß, wie ich mehr als 200 zahlen soll.
Ich verdiene nicht ganz 1800, mein Freund 1200. Er hat Verpflichtungen und zahlt das Essen und Telefon. Ich bezahle die Miete von 800, mein Auto und einen Kredit von 300. Bis alles außenrum bezahlt ist, bleibt nicht viel über. Es wäre meine Ruin.

Wieviel kann eine Tochter eigentlich verlangen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2008 13:21
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Du meinst wahrscheinlich Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), die wird bei der Arge beantragt.

Du solltest Tochter auch mal darum bitten (auffordern), genaue Auskunft über ihr Einkommensverhältniss zu geben. Wie ist denn euer Verhältnis zueinander?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2008 14:11
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Cassey!

Verlange einen Aktualiersungsantrag, weil dein Gehalt nicht mehr die gleiche Höhe hat, wie das vor zwei Jahren.

Der SA macht dann eine vorläufige Berechnung und nach Jahresende musst du dann deine Lohnunterlagen + Steuerbescheid einreichen und es wird eine endgültige Berechnung erstellt.

Zuständig für BAB ist die Arbeitsagentur (alt: Arbeitsamt) - nicht die Arge.

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2008 13:35