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Unterhalt an Ex Freundin

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(@garthbrooks)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Ich schildere hier mal kurz mein Problem

Meine " ex Freundin" fordert für sich jetzt Unterhalt.
Kurz nur. Die Beziehung war 1 Woche ! Sie hat mich eigentlich nur für einen One Night Stand gebraucht. Sie war vor dem One Night Stand mit ihrem jetzigen Freund schon 2 Jahre zusammen und auch danach ist Sie wieder mit ihm zusammen. Ihr Freund weis das das Kind von mir ist. Wurde auch per Vaterschaftstest bewiesen. Ihr Freund hat ein sehr viel höheres Einkommen als ich. Er sorgt auch mit für das Kind, dies wurde auch so Ausgemacht Mündlich. Nun aber fordert Sie für sich Unterhalt. Wie sieht denn da die Rechtslage aus. Eigentlich lebt Sie ja in einer Ehe ähnlichen Beziehung !

Ich danke euch schon mal für die Hilfe.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2013 22:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

wie alt ist das Kind von demdu hier redest?

Ist es unter 3 Jahren, dann steht der KM neben dem Unterhalt für das Kind auch Unterhalt für sich selbst zu.

Dabei ist es nicht wichtig, ob sie einen Partner hat oder wie vermögend dieser ist; es zählt allein, dass sie ein Kind unter 3 Jahren zu betreuen hat und du ihr diesen "Schaden" zugefügt hast.

Btw. Bei ONSund 1 Woche Beziehung: Warum hast du dich nicht um eine vernünftige Verhütung gekümmert? Soll ja inzwischen mehr geben, was man durch GV bekommen kann als ein Kind  :knockout:

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2013 23:11
(@garthbrooks)
Schon was gesagt Registriert

Danke erst mal für die Antwort

Das Kind ist 1 jähr alt. Die Ex Freundin lebt n einem Ehe Ähnlichen Beziehung.
Finde es halt sehr dreist von ihr und schon komisch das sie da recht auf unterhalt hat.
Aber scheinbar ist das in Deutschland so.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2013 23:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

warum ist das dreist? Ihr LG hat nunmal keinerlei Unterhaltsverpflichtungen ggü. ihr und dem Kind.

Wärenur zuklären wieviel sie fordert.

Was zahlst du denn an KU?

Hat sie vor der Schwangerschaft gearbeitet oder nicht? Bezieht sie Sozialleistungen? Sehs mal"positiv" Von möglichen mindestens 3 Jahre Unterhalt für die KM hast du dirschon1 Jahrgespart, da sie nicht rückwirkend BU verlangen kann.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2013 23:41
(@garthbrooks)
Schon was gesagt Registriert

Sie hat ganz normal gearbeitet. Keine sozial Leistungen in Anspruch genommen.
Die Zahlung beträgt 490€ !
Ich finde halt wenn man 4 Jahre in einer ehe ähnlichen Beziehung ist. Diese auch nach der Zeugung immer noch besteht, dann ist die Frau auch gut abgesichert. Ihr freund wohnt bei ihr im Haus. Das tut zwar alles nichts zur Sache. Schildert aber warum ich das als dreist sehe.

Danke aber nochmal für die schnelle antwort

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2013 00:00
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das, was Du als dreist ansiehst, ist es auch. Nur ist dies die dt. Rechtsansicht, wenn Mann einer Frau ein Kind macht und hilft Dir Null Komma Nix weiter. Derjenige, welcher sich ab Geburt (rate mal, wer von den beiden?) um das Kind kümmert, hat für mindestens drei Jahre unbeschränkte Möglichkeit, UH für sich zu fordern. Sämtliche Nebenumstände während dieser drei Jahre gelten nicht. Vorherige Abspachen? - Fehlanzeige. Da das Gesetz dies festlegt, können Nebenabsprachen nicht dt. Recht aushebeln. Dafür wurde gesorgt.

Und - setze Dich von nun an nicht mehr zw. zwei Stühle. Sehe es als Lehrgeld, welches Dich noch min. weitere 20 Jahre begleitet (KU) und hoffentlich (immer!) an diese eine Irrung erinnert.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2013 00:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aus Sicht der Justiz hast du ihr einen (Einkommensschaden) verursacht und hast dafür Schadensersatz in Höhe ihres bisherigen Einkommens zu zahlen.
Sie war an der Entstehung dieses Schadens nicht beteiligt und muss daher nicht dafür aufkommen.
Und ob so sie sich über diesen Schaden ärgert oder sogar freut spielt dabei keine Rolle.
Und dass du bereit wärest, ihr den Schaden abzunehmen oder ob sie dich an den Freuden beteiligt oder nicht, auch nicht.

Das ist zwar etwas überspitzt formuliert aber die Richtung stimmt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2013 20:58
(@garthbrooks)
Schon was gesagt Registriert

Also, an der Entstehung "dieses Schadens" war sie beteiligt !
Ich finde die deutsche Rechtsprechung da schon seltsam ! Aber wird nun mal so sein. Das ganze wird jetzt mal an einen Anwalt übergeben. Danke euch schon mal für die Hilfe. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2013 16:27
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Nein, gemäß deutscher Unterhalts'Logik' bist alleine du für den Schaden verantwortlich. Sie hat damit per Definition gar nichts zu tun - es ist "einfach so passiert".

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2013 16:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Nein, gemäß deutscher Unterhalts'Logik' bist alleine du für den Schaden verantwortlich. Sie hat damit per Definition gar nichts zu tun - es ist "einfach so passiert".

Stellen wir uns als Gedankenspiel einmal vor, der die Dame hätte im vorliegenden Fall zu @GarthBrooks gesagt "Hey, bei unserem OneNightStand ist ein Kind entstanden. Ich überlasse es Dir gerne und bezahle Unterhalt für's Kind, in den ersten drei Jahren auch ein bisschen für Dich - aber ums Kind selber kümmern kann ich mich nicht; damit musst Du schon allein klarkommen!" - würde das irgendwer als "kleineren Schaden" betrachten? Wieviele Männer sehen eine ungeplante Schwangerschaft als "Freude"? Wieviele von 100 Vätern würden sich wohl darum reissen, ihre Lebenspläne umzuschmeissen und stattdessen ein Kind aufzuziehen? Die meisten Männer wohl eher nicht (und nein: Dieses Forum ist nicht repräsentativ).

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2013 18:18




(@garthbrooks)
Schon was gesagt Registriert

Wie gesagt, ich habe null Probleme an mein Kind unterhalt zu zahlen. Mir gehts nur darum, das ich als Mann , in diesem Fall für einen One Night stand an die Frau auch noch unterhalt zahlen muss. Ich hab gewusst das die Frau sich schon immer en Kind gewünscht hat. Aber scheinbar hat ihr Lebenspartner , mit dem sie immer noch zusammen ist, nicht hin bekommen. Ist ja auch egal. Ich werd an sie zahlen müssen. Obwohl ihr einkommen höher war und sie das Geld nicht nötig hat. Aber das interessiert ja nicht. Und das ist das was ich nicht kapiere.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2013 00:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Garth,

was ich nicht kapiere ist,dass du angesichts deine Wissens um den Kinderwunsch der KM und einem ONS dich nicht geschützt hast? Was ist für mann eigentlich so schwer daran selsbt dafürzu sorgen ,dass in einer solchen Situation kein Kind entsteht (mal von anderen unangenehmen Krankheiten mal abgesehen)  :knockout:

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2013 07:43
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

@Martin:

Hm, das mag alles richtig sein, untermauert meine Aussage ja aber sogar noch:
Du sagst, die KM hat, mit dem Fakt das sie sich jetzt um das Kind kümmern muss, sowieso das "härtere" Los gezogen, also rechtfertigt dies die alleinige finanzielle Verantwortung des KV.

Wohl gemerkt, wir reden hier nicht über KU, sondern über BU.

Letzterer ist - besonders in diesem Fall - ein Schadenersatz weil die KM ja jetzt kein Geld mehr verdienen kann.
Und nachdem den BU alleine der KV zahlt, muß also auch er alleine für den Schaden verantwortlich sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2013 10:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin habakuk,

Du sagst, die KM hat, mit dem Fakt das sie sich jetzt um das Kind kümmern muss, sowieso das "härtere" Los gezogen, also rechtfertigt dies die alleinige finanzielle Verantwortung des KV.

nein, ich stelle die Frage, wieviele von 100 Männern im umgekehrten Fall wohl sagen würden "ich will unbedingt dieses Kind betreuen und grossziehen, auch wenn mein eigenes Einkommen dabei erst mal flötengeht und auch die Zeit nach dem BU kein Zuckerschlecken wird". Es wird immer so getan, als sei Erwerbstätigkeit ein furchtbar hartes Los, während "Zuhausebleiben und Kind hüten" überhaupt keine Arbeit wäre, sondern etwas ähnlich Erstrebenswertes wie Dauerferien.

Letzterer ist - besonders in diesem Fall - ein Schadenersatz weil die KM ja jetzt kein Geld mehr verdienen kann.

ja, es gibt den gesellschaftlichen Konsens, dass deshalb während der ersten drei Lebensjahre BU an die betreuende Mutter bezahlt wird, weil deren in dieser Zeit fehlende Möglichkeit eigener Erwerbsarbeit als Vermögensschaden gilt. Man kann natürlich die Frage stellen "warum müssen Kinder überhaupt von leiblichen Eltern betreut werden?" - aber damit könnte man sehr leicht auch das Umgangsrecht getrennter Väter in Frage stellen.

Und nachdem den BU alleine der KV zahlt, muß also auch er alleine für den Schaden verantwortlich sein.

Der KV ist sicher nicht allein für den Schaden verantwortlich; um diese Frage geht es auch nirgends. Aber "Schaden" macht sich ja nicht allein am Bezahlen fest. Jeden Tag von morgens bis abends ein kleines Kind betreuen zu müssen ist im Zweifelsfall Schaden genug.

Ich bin sicher nicht der Nabel der Welt, aber wenn ich mir in einer solchen Situation meine Rolle aussuchen könnte, wäre ich sicher froh, mich für ein paar hundert Euro jeden Monat aus der Nummer "Folgen eines Verhütungsunfalls" rauskaufen zu können. Das ist allerdings ziemlich theoretisch, denn ich halte "Verhütung dem ONS überlassen" für ähnlich verantwortungslos wie "besoffen Auto fahren". In beiden Fällen können einen die Folgen eben jahre- oder lebenslang begleiten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2013 11:31
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Garth,

Ich finde halt wenn man 4 Jahre in einer ehe ähnlichen Beziehung ist. Diese auch nach der Zeugung immer noch besteht, dann ist die Frau auch gut abgesichert. Ihr freund wohnt bei ihr im Haus. Das tut zwar alles nichts zur Sache.

Dass dieses nichts zur Sache tut, würde ich so nicht unterschreiben ... ob es Dir allerdings hilft, steht auf einem anderen Blatt.

Der BGH hat sich grundsätzlich zu Verwirkungsgründen bzw. zur Anrechnung von Haushaltsleistungen (beim Betreuungsunterhalt nach § 1615 l) <hier> wie folgt geäußert:

Hier käme allenfalls eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs der Klägerin in entsprechender Anwendung des § 1579 Nr. 2 BGB in Betracht. [...] Zudem steht einer Verwirkung des Betreuungsunterhalts auch eine Betreuungsbedürftigkeit der [...] minderjährigen Kinder entgegen. [...]
Sofern die Klägerin einem neuen Lebenspartner also den Haushalt führt und dieser in der Lage ist, ihr dafür ein Entgelt zu zahlen, müsste sie sich dieses ggf. auch fiktiv als eigenes Einkommen anrechnen lassen, was ihre Unterhaltsbedürftigkeit herabsetzen würde.

Die Zahlung beträgt 490€ !

Die Forderungshöhe klingt ziemlich ausgerechnet ...
Interessanter als die Frage der Verwirkung, finde ich im ersten Ansatz die Frage nach der Ermittlung der Forderung.
Wer hat gerechnet ?
Wie hat er gerechnet ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2013 11:39
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

@Martin

"ja, es gibt den gesellschaftlichen Konsens, dass deshalb während der ersten drei Lebensjahre BU an die betreuende Mutter bezahlt wird, weil deren in dieser Zeit fehlende Möglichkeit eigener Erwerbsarbeit als Vermögensschaden gilt. "

Ach - welche Gesellschaft hat sich denn zu diesem "Konsens" durchgerungen? Ist das die selbe Gesellschaft die ebenfalls den "Konsens" erreicht hat, das ein KV Kinderbetreuungskosten auch dann zu zahlen hat, wenn die KM gar nicht erwerbstätig ist und deskalb BU bekommt?

Wie sieht denn die Rechtfertigung dafür aus? Die KM entledigt sich des "Nachteils" der Kinderbetreuung durch Outsourcing, der KV bekommt dies dann zusätzlich durch Kostenübernahme aufgebürdet.

Sieht mir jetzt irgendwie nicht nach einer Gleichverteilung der Nachteile aus, oder?

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2013 17:20
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dieses Gesetz ist aus einer Zeit, in der man Kinder nicht einfach als Neugeborene in der Krippe parken konnte und zuverlässige Verhütung noch in den Kinderschuhen steckte, nämlich aus dem Jahr 1969

Mag auch die Anzahl der tatsächlich schützenswerten Unfälle heute gering sein, ist für mich trotzdem unverständlich, warum Männer, die sich in FamilienrechtsAngelegenheiten meist als die alleinigen Trottel fühlen, so selten Verantwortung für die Verhütung übernehmen.

Weil, ohne ist ja doch schöner, ne

Grundsätzlich sollte klar sein, wer zwischen die Beine einer Frau fällt, könnte Vater werden. 100 Prozent Opfersein ist also nicht. Da steckt auch eine Menge Bequemlichkeit und eigene Blödheit mit drin.

Das sollte Mann schon sehen vom zugeben können

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2013 18:05
(@garthbrooks)
Schon was gesagt Registriert

Dieses Gesetz ist aus einer Zeit, in der man Kinder nicht einfach als Neugeborene in der Krippe parken konnte und zuverlässige Verhütung noch in den Kinderschuhen steckte, nämlich aus dem Jahr 1969

Mag auch die Anzahl der tatsächlich schützenswerten Unfälle heute gering sein, ist für mich trotzdem unverständlich, warum Männer, die sich in FamilienrechtsAngelegenheiten meist als die alleinigen Trottel fühlen, so selten Verantwortung für die Verhütung übernehmen.

Weil, ohne ist ja doch schöner, ne

Grundsätzlich sollte klar sein, wer zwischen die Beine einer Frau fällt, könnte Vater werden. 100 Prozent Opfersein ist also nicht. Da steckt auch eine Menge Bequemlichkeit und eigene Blödheit mit drin.

Das sollte Mann schon sehen vom zugeben können

Gruß, LBM

Hallo

Ich brauche hier keine Moral Apostel oder so. Da kann ich mir auch Hilfe vom nächsten Stammtisch holen.
Vielleicht haben sie meine Post auch falsch gelesen. Ich stehe zu 100% zu dem Kind ! Wie es Endstandes ist oder wieso tut hier nix zu Sache!
Mir geht es rein darum, wieso ich Unterhalt für die Frau zahlen soll. Obwohl sie gesellschaftlich besser da steht als ich! Die unterhaltstechnung hat das Jugendamt gemacht. Ich gehe auch davon aus das sie nix angegeben hat das sie in einer ehe änlichen Beziehung lebt ! Und auch ihr schuldenfreies Haus nicht angegeben hat. Sagen wir es wie es ist! Sie will nur Geld !

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2013 19:14
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Die unterhaltstechnung hat das Jugendamt gemacht.

Wieso macht das JA eine Berechnung des BU? Das erscheint mir seltsam. Das JA wird ja wohl kaum Verdienstbescheinigungen von Dir gefordert (und bekommen) haben?

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2013 19:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin GB,

Ich brauche hier keine Moral Apostel oder so. Da kann ich mir auch Hilfe vom nächsten Stammtisch holen.

darauf, welche Antworten man bekommt, hat man in einem Internet-Forum keinen Einfluss. Wenn Du Wunschantworten haben möchtest, bist Du hier falsch.

Vielleicht haben sie meine Post auch falsch gelesen. Ich stehe zu 100% zu dem Kind ! Wie es Endstandes ist oder wieso tut hier nix zu Sache!

doch, das tut es insofern als Du hier die Ansicht vertrittst, dass Kinderbetreuung gratis sein müsse, wenn man als Vater nicht die Absicht hatte, sich fortzupflanzen. Aktuell betreut Dein ONS Dein Kind, kümmert sich, zieht es gross, und dafür hat sie die ersten drei Jahre lang einen Unterhaltsanspruch. Ich frage mal andersherum: Wieviel Geld müsste man DIR pro Monat geben, damit Du 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche ein Kind betreust?

Mir geht es rein darum, wieso ich Unterhalt für die Frau zahlen soll. Obwohl sie gesellschaftlich besser da steht als ich!

was hat das denn miteinander zu tun? Darf man Dir ins Auto fahren oder Dein Handy klauen mit der Begründung, Du würdest "gesellschaftlich" gut dastehen und Dir täte der Schaden ja nicht weh?

Ich gehe auch davon aus das sie nix angegeben hat das sie in einer ehe änlichen Beziehung lebt ! Und auch ihr schuldenfreies Haus nicht angegeben hat.

das ist für die Unterhaltsberechtigung auch ohne Belang. Der Partner muss sich weder um Dein Kind kümmern noch den Umstand finanzieren, dass seine Partnerin kinderbetreuungsbedingt jetzt erst einmal nicht arbeiten kann.

Sagen wir es wie es ist! Sie will nur Geld !

Auf wieviel Geld verzichtest Du jeden Monat, obwohl es Dir rechtmässig zusteht? Oder anders: Darf man Dich als geldgierig bezeichnen, weil Du Dein Gehalt jedes Mal in voller Höhe haben möchtest?

Es steht Dir frei, Deinem Ex-ONS anzubieten, Dich zeitlich intensiv in die Kinderbetreuung einzubringen und dafür vielleicht um ein bisschen finanzielles Entgegenkommen beim BU zu bitten. Vielleicht ist ihr zusätzliche Freizeit mit ihrem neuen Partner das ja wert?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2013 19:59




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