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Unterhalt an Ex Freundin

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(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich finde es gibt einen Unterschied zwischen Vollzeit arbeiten und Vollzeit arbeiten.

Der Unterschied den Du herausarbeitest ist der zwischen Vollzeit arbeiten und Karriere machen. Jedes ET, dass sich in die Kindererziehung einbringen will, wird Abstriche in der Karriere machen müssen. Das gilt auch für KV in den sog. intakten Familien.

Eine Entschädigung für entgangene Karriere, weil frau sich an irgendeiner Stelle fürs Kinderkriegen und -betreuen entschieden hat, halte ich nicht für gerechtfertigt!

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2013 16:53
(@Brainstormer)

Moin,

ich sehe es genauso wie Sophie:

Und das ist der Punkt, die gut ausgebildeten Frauen überlegen sich das inzwischen sehr gut ob Kind ja oder nein. Und die die nicht gern arbeiten gehen sehen das Kind als Rettung.

Diesen Unterschied erlebe ich immer wieder, wenn ich in meine alte Heimat fahre, wo nur die bildungsfernen jungen Erwachsenen zurückgeblieben sind.
So klischeehaft es klingen mag, aber genau da sitzen die meist alleinerziehenden Mütter (teilweise rauchenderweise) in kleinen Grüppchen auf den Spielplätzen.

Ich persönlich würde diese Büchse der Pandora ("Kleinkinder können auch unter drei Jahren Vollzeit fremdbetreut werden") eher zulassen wollen: Von dort bis zur Frage "Warum brauchen Kinder überhaupt Umgang mit ihrem leiblichen Vater? Eine beliebige männliche Bezugsperson tut's doch auch!" ist es argumentativ nämlich nur ein kleiner Schritt.

Das finde ich doch etwas weit hergeholt. Ich persönlich finde nichts schlimm daran, ein Kind unter drei Jahren Vollzeit betreuen zu lassen. In der DDR war das gang und gebe und z.T. ist es in den östlichen Bundesländern immer noch so. Geschadet hat es den Kindern sicher nicht.

Gruß
Brainstormer

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Geschrieben : 23.10.2013 16:55
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Garth,

Die unterhaltstechnung hat das Jugendamt gemacht. Ich gehe auch davon aus das sie nix angegeben hat das sie in einer ehe änlichen Beziehung lebt ! Und auch ihr schuldenfreies Haus nicht angegeben hat. Sagen wir es wie es ist! Sie will nur Geld !

Gerechnet hat also das JA ...
... die Frage, wie sie gerechnet haben, bleibst Du schuldig.

Ausrechnen darf das JA, was es will (beim Betreuungsunterhalt kann es lediglich eine beratende Funktion ausüben).
Verklagen kann das JA Dich nicht, das müsste schon die KM selbst tun.

Insofern solltest Du zunächst deren Rechnung prüfen.

Besten Gruß
United

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Geschrieben : 23.10.2013 16:55
(@psoidonuem)
Registriert

Der Unterschied den Du herausarbeitest ist der zwischen Vollzeit arbeiten und Karriere machen. Jedes ET, dass sich in die Kindererziehung einbringen will, wird Abstriche in der Karriere machen müssen. Das gilt auch für KV in den sog. intakten Familien.

Eine Entschädigung für entgangene Karriere, weil frau sich an irgendeiner Stelle fürs Kinderkriegen und -betreuen entschieden hat, halte ich nicht für gerechtfertigt!

Toto

Darum geht es mir auch nicht. Es geht mir darum, dass die Person welchen Geschlechts auch immer, die die Kinderbetreuung übernimmt, bis zu 40 Jahre lang und auch darüber hinaus in der Rentenzeit für den ONS zahlen wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2013 17:08
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Martin.

Abgesehen davon hat der TO mit keiner Silbe erwähnt, sich persönlich in die Kinderbetreuung einbringen zu wollen; ihn stören nur die Kosten, die diese Betreuung anderswo verursacht.

Deswegen hatte ich auch geschrieben, dass die de facto KM-Betreuung bei Kindern unter 3J auch nicht das Thema dieses Threads ist.

Was mich an der pauschalen Gewährung von BU für 3 Jahre und weiter an der offenkundig sehr einfachen Erlangung von weiterem BU für Kinder die älter sind als 3 J stört, ist die Tatsache, dass dies KMs gewährt wird, auch wenn ein KV sich in die Betreuung einbringen will. Es steht außer Frage, dass je kleiner die Kinder sind, umso weniger können die Eltern 2x 100% (also beide Vollzeit) arbeiten. Deswegen absolut richtig, eine "Freistellung" der KM bei Kinder unter 3 Jahren von der Verpflichtung Arbeit aufzunehmen und Alimentierung durch den "Er_zeuger", wenn dieser sich nicht einbringen will. Ansonsten allerdings fragwürdig und keine soziale Errungenschaft...  :puzz:

Und es gibt aus meiner Sicht keine Gründe dafür, dass ein AE-ET sich seinen Lebensunterhalt nicht selbstverdient, wenn das Kind "fremdbetreut" wird. (NB: KU on top). Und "Fremdbetreuung" bei Vollzeitarbeit ist - zunehmend, zugegebenermaßen noch nicht flächendeckend - möglich, insb. im Altersbereich 3-6 und iW eine Frage der Organisation. Passt sicherlich nicht zu jedem Job, nicht zu jeder Karriere, aber möglich ist es. Gesetzlich verpflichtet ist kein ET, wieder vollzuarbeiten, das muss schon die eig. Entscheidung sein, die aber nicht dadurch erschwert  werden sollte, dass jmd. anders (zB KV) die Deckungslücke im Geldbeutel schließt.

Ich persönlich würde diese Büchse der Pandora ("Kleinkinder können auch unter drei Jahren Vollzeit fremdbetreut werden") eher zulassen wollen: Von dort bis zur Frage "Warum brauchen Kinder überhaupt Umgang mit ihrem leiblichen Vater? Eine beliebige männliche Bezugsperson tut's doch auch!" ist es argumentativ nämlich nur ein kleiner Schritt.

Naja, ab wann eine Fremdbetreuung sinnvoll und förderungswürdig ist, wird eine esoterische Diskussion. Ob die Ergebnisse sich dazu verwenden lassen, gg die Betreuung durch den leiblichen Vater zu argumentieren, wage ich mal sehr zu bezweifeln. Zum Glück zieht das Argument, dass männliche Erzieher diese Rolle übernehmen können mangels Masse nicht...

Gruß. toto

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2013 17:23
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