Hallo,
frage in die zukunft... :question:
meine Ehefrau hat unsere Ehe für gescheitert erklärt und ihren inneren Kompass bereits ab der ersten Minute dieser Entscheidung auf "FREI" programmiert.
Wir haben ein gemeinsames Haus, 2 Kinder (4, 5). Ich arbeite Vollzeit (kann jederzeit reduzieren) sie gar nicht (sucht aber)
Da ich mitbekam, dass sie sich regelmäßig in einen neuen Email-account einloggt und dann teilweise zeitnah mit eindeutigen absichten weitergoogelte ("wie mache ich es ihm am besten ..."), habe ich einen Keylogger aufgespielt und kann seither mitlesen was sie da treibt.
Sie war letztes Jahr in einer Reha wegen schwerer Depression, hat eine Bekanntschaft aus dieser Zeit jetzt per Emailverkehr zum baldigen Fremdgehen angebaggert. Nächstes WE werden sie es in einem Hotel hier in der Nähe treiben. Zum Glück hat er auf einen Aidstest bestanden und bringt sein frisches Dokument auch mit...
Ich halte unsere Ehe noch nicht für gescheitert, bzw. stirbt sie gerade in diesem Moment. Ich habe keine Kraft mehr zum kämpfen.
(sie wollte sich schon mal trennen, wir haben auch bereits eine Paartherapie gemacht) - vor 4 Wochen (!!!) war in ihrer Welt noch alles in Ordnung und sie (spielte mir??) die total verliebte Ehefrau vor.
Jetzt möchte sie das ich ausziehe, den jüngeren Sohn soll ich mitnehmen. Sie will das Haus behalten und weiter hier leben.
Meine Ziele:
- unsere beiden Kinder sollen ohne Schaden bleiben,
- sollen Mutter und Vater regelmäßig sehen (50/50 Modell),
- ihr keinen Unterhalt zahlen
Fragen:
- Wie lange muss ich diese Situation ertragen, wie viele Beweise sind für ihr Fremdgehen notwendig, sind "gehackte" Emails verwertbar oder muss ich erst ne IP Cam hier im Haus installieren um ihre Untreue zu dokumentieren, ist ihr Fremdgehen in Augen des Gerichtes überhaupt ein Ausschlussgrund für Unterhaltszahlungen an Sie????????????
Eigentlich möchte ich mich mit ihr an einen Tisch setzen und offen auch über das reden was ich bereits weiss. Möchte ihr vorschlagen das Haus zu verkaufen und in die Stadt ihrer Eltern zu ziehen. Ich könnte die Arbeit reduzieren und wir würden in 2 Wohnungen alles prima mit GSR, 50/50 Betreuung hinkriegen. Und sie müsste sich nicht dem erstbesten Schwanz hinwerfen um mir zu demonstrieren dass Schluss ist...
;(
moin
ok butter bei de fische
Ich kann dir nicht viel zu sagen zu dem wie, aber ich kann dir etwas dazu sagen, wie das ist mit schwerer Depression...
ganz ehrlich, mit dem keylogger hast du dir nen ei gelegt, Du weisst den ganzen scheiss, den sie tut um ihr ego zu befriedigen, kannst den aber nicht verwerten.
und was ich dir in jedem Fall mitgeben möchte: schwere Depressionen brauchen nicht nur eine behandlung sondern nach meiner erfahrung ausser der behandlung auch die Befriedigung des eigenen egos, also schreib dir die Beziehung zu der Dame ab, weil das kannst du nicht mehr kitten
konzentriere dich auf eure Monster und auf nichts anderes
Ich weiss, dass das hart klingt, aber eure Monster brauchen Dich und je schneller Du aufhörst der Beziehung hinterherzutrauern, um so besser für euch alle
Gruß Zwergnases Mama
Danke für deine direkte Antwort.
Mit dem Ego hast Du den Nagel auf den Kopf getroffen. Das war stets der Kern aller Probleme bei ihr. Aber sie ist auch ein Mensch ganz tiefer, ehrlicher Emotionen - die höchsten Höhen - die tiefsten Tiefen. Ich kenne beide Gesichter... . . . . . .
Ich denke an nichts anderes als an die Kinder. Die Zeiten des am Boden zerstört seins sind passé. Ich fühle mich seltsam distanziert, vielleicht kommt der grosse hammer aber auch erst noch.
Ich bin für die Kinder da immer und egal was kommt!
gn8
Dill
Hallo Dill,
(...) wie viele Beweise sind für ihr Fremdgehen notwendig, sind "gehackte" Emails verwertbar oder muss ich erst ne IP Cam hier im Haus installieren um ihre Untreue zu dokumentieren, ist ihr Fremdgehen in Augen des Gerichtes überhaupt ein Ausschlussgrund für Unterhaltszahlungen an Sie?
Da diese Information offenbar an dir vorbeigegangen ist: Das Schuldprinzip bei Ehescheidungen wurde bereits vor ein paar Jahrzehnten abgeschafft. Fremdgehen ist also für Frauen völlig legal bzw. von unserem feinen Staat anscheinend sogar gewünscht (Männer bekommen für die gleiche Aktion zumindest noch eins mit der Moralkeule auf die Rübe, einen juristischen Unterschied gibt's aber auch bei Männern nicht - denn die werden nach der Trennung so oder so zu Zahlsklaven gemacht).
Insbesondere reduziert es die Unterhaltsansprüche der Dame gegen dich um keinen roten Cent, egal mit wie vielen anderen Männern oder Frauen sie in die Kiste gehüpft ist, oder noch hüpfen wird. Da du das bislang offenbar nicht gewusst hast, sei dir zur weiterführenden Lektüre dringend empfohlen: http://www.trennungsfaq.de/
Was deine Aktion mit dem Keylogger betrifft - nun, Zwergnases Mama hat dir ja schon richtigerweise gesagt, dass du dir damit ggf. selbst ein Ei gelegt hast; von mir daher nur noch die Ergänzung, dass diese Aktion, im Gegensatz zur Fremdpopperei, als ganz fürchterlich bösartig und illegal gilt (im Klartext: wenn's rauskommt, auf welche Art und Weise du die Betrügerin beim Betrügen ertappt hast, dann kann das strafrechtliche Konsequenzen für dich haben). Der Versuch, die so gewonnenen Erkenntnisse in welcher Weise auch immer zu verwerten, kann also für dich gewaltig in die Hose gehen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
http://www.sozialhilfe24.de/news/465/seitensprung-und-fremdgehen-gefaehrdet-anspruch-auf-unterhalt/
Nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken verliert eine Ehefrau, die aufgrund eines Seitensprunges die Ehe zum Scheitern bringt, ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt. Das OLG hob damit die gegenteilige Entscheidung des Familiengerichts erster Instanz auf und versagte den Anspruch auf Trennungsunterhalt wegen des Ehebruchs - Az. 2 UF 102/08.
Das OLG Zweibrücken sah es als feststehend an, dass vorliegend die Ehefrau die Ehe durch einen Seitensprung zum Scheitern gebracht habe. Es argumentiert, ein Seitensprung sei eine Verletzung der ehelichen Solidarität. Dies habe zur Folge, dass die Zahlung von Unterhalt dem betrogenen Ehemann nicht zuzumuten sei. Es sei grob unbillig, dem Ehemann Unterhaltszahlungen aufzubürden. Für das Scheitern der Ehe sei zum großen und bei weitem überwiegenden Teil die Ehefrau ursächlich gewesen. Anders sei nur dann zu urteilen, wenn sie das intime Verhältnis erst begonnen hätte, nachdem sie sich von ihrem Ehemann abgewandt hatte, nicht aber, wenn eine intakte Ehe vorliege. Eine solche nahm das OLG mangels anderer Anhaltspunkte an.
Die Versagung eines Unterhaltsanspruchs aufgrund eines ehelichen Fehlverhaltens ist schon des öfteren Gegenstand der Rechtsprechung gewesen. Ein Seitensprung wurde, bei an sich intakter Ehe, als Grund gesehen, einen Unterhaltsanspruch aus Gründen der Billigkeit zu verwehren.
So hatte etwa das OLG Frankfurt einen ähnlichen Fall zu beurteilen. Dort hatte die Frau eines Fernfahrers diesen während der Ehe mit verschiedenen Männern betrogen, wenn sich der Ehemann auf Fernfahrt befand. Das sah das OLG Frankfurt als Berechtigung für den Ehemannm den Unterhalt an seine Ex-Frau zuz kürzen. Einen völligen Verlust des Unterhaltsanspruch verneinte das Gericht jedoch. Grund: das Fehlverhalten der Frau habe lediglich einige Monate gedauert.
Solche und ähnliche Hinweise finden sich mehrere im WWW ... wie genau das Fremdgehen von Gerichten gewertet wird hängt ja wohl auch immer vom Einzelfall ab. Ich hoffte hier auf Erfahrungen in dieser Frage zu treffen.
Wie gesagt kriselt es schon länger bei uns, bis vor wenigen Wochen war aber alles
in Ordnung, keine Streits o.ä. ... Ist mit der Entscheidung der Frau die Ehe nicht mehr weiterführen zu wollen jedes "Fremdpoppen" ohne Auswirkungen??
Hi Dill,
das Schlüsselwort ist "intakte Ehe". Die müßte bewiesen werden. Und da ihr bereits eine Ehetherapie hinter euch habt, dürfte nur schwer von einer intakte nEhe auszugehen sein. Und selbst wenn sie aufgrunde vom Fremdgehen keinen Anspruch hätte, würde das "Kind" halt nen anderen Namen kriegen, nämlich Betreuungsunterhalt wegen einem Kind.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ja, gehört für mich auch zu besonderen Absurditäten des Familien"rechts".
Warum muss man eigentlich in einer weder geschiedenen noch getrennten Ehe nachweisen, dass sie intakt war?
Ich würde davon ausgehen dass, wenn ein oder beide Partner der Meinung wären, dass sie nicht intakt ist, längst die Scheidung in die Wege geleitet hätte.
Statt dessen reicht es aber, nach dem Fremdpoppen zu behaupten, dass ja schon lange irgendwas nicht mehr gepasst hat.
Beweisen muss man das natürlich nicht.
Stattdessen muss der andere beweisen, dass keine Probleme bestanden, was per se schon so gut wie unmöglich ist.
Ein hoch auf dieses exquisite Familienzerstörungsrecht! :gunman:
Sorry, musste mal raus.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Dill,
wenn du verstehen willst, was ich gemeint habe, dann hilft dir ein Blick in die Rechtshistorie, genauer gesagt die Entwicklung des §1565 im Bürgerlichen Gesetzbuch: Wenn du dort ganz nach unten blätterst, dann findest du jene Version dieses Paragrafen, wie sie von 1900 bis 1938 galt: "Ein Ehegatte kann auf Scheidung klagen, wenn der andere Ehegatte sich des Ehebruchs oder einer (...) strafbaren Handlung schuldig macht". Das war das Verschuldensprinzip in Reinform, aber das galt nur bis zum Jahr 1938 und das ist ja nun auch schon ein Weilchen her - darauf kann sich heute wirklich niemand mehr berufen.
Von 1938 bis 1977 war §1565 aus dem BGB verschwunden - aber nur deshalb, weil das Eherecht in ein separates Gesetz ausgelagert war, nämlich das nationalsozialistische Ehegesetz von 1938 (Vereinheitlichung des deutschen und österreichischen Eherechts). Wikipedia weiß darüber zu berichten: "So wurde den bisherigen Scheidungsgründen ein Zerrüttungstatbestand hinzugefügt, die sog. "Heimtrennungsklage" (...), die allerdings den Vorrang des Verschuldensprinzips bei der Ehescheidung nicht aufhob."
Alle Gutmenschen, die das Zerrüttungsprinzip für "alternativlos" halten, dürfen an dieser Stelle mal tief durchatmen - denn was kaum jemand weiß, und normalerweise auch niemand offen ausspricht: Das ach so tolle Zerrüttungsprinzip haben uns anno 1938 die nicht ganz so tollen Nationalsozialisten eingebrockt! Auch und insbesondere in diesem Sinne:
Ein hoch auf dieses exquisite Familienzerstörungsrecht! :gunman:
Aus Adolfs Sicht war diese Änderung natürlich nur konsequent: Eine Ehe kann man nicht an die Front schicken, d.h. die Ehe als solche war nicht ganz so wichtig - wichtig waren allein die Kinder, die daraus hervorgingen, denn diese wollten die sauberen Herren Nationalsozialisten einige Zeit später für irgendeinen sinnlosen Krieg verheizen.
Um aber die unselige Geschichte des Eherechts zu Ende zu erzählen: Ab 1977 sind diese Regelungen dann wieder zurück im BGB, und wenn du den neuen §1565 mit dem alten §1565 vergleichst, dann wirst du feststellen, dass da von Ehebruch oder sonstigen Verfehlungen nicht mehr die Rede ist. Die Voraussetzung für die Ehescheidung ist jetzt nur noch, dass die Ehe "gescheitert" ist; oder, um den gleichen Sachverhalt in meiner völlig unjuristischen und laienhaften Sprache auszudrücken: Für unsere Juristen gilt eine Ehe genau dann als kaputt, wenn einer der beiden Ehepartner sie für kaputt hält.
Glaube es oder lasse es bleiben, aber BGB §1579 (7) zieht nicht, wenn der andere Ehepartner fremdgeht - eben weil es in der Neufassung von §1565 weder darauf ankommt, noch auf das Vorliegen einer "beliebigen" Straftat. Mittels §1579 wurden Unterhaltsansprüche zwar gelegentlich reduziert (wenn auch nicht unbedingt vollständig aufgehoben), wenn der Unterhaltsberechtigte z.B. versucht hat, den Unterhaltspflichtigen umzubringen - aber auf diese Art und Weise seine Unterhaltspflicht reduziert zu bekommen, das ist ja nun auch nichts, was irgendjemand sich wünschen würde.
Nix für ungut,
Malachit.
P.S. du darfst mich allerdings gerne eines Besseren belehren und mir ein OLG- oder BGH-Urteil aus der Zeit nach 1977 liefern, in dem die Unterhaltspflicht nur aufgrund des Fremdgehens des anderen Ehepartners verneint wurde. Viel Spaß bei der Suche ...
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin,
Ja, gehört für mich auch zu besonderen Absurditäten des Familien"rechts".
Warum muss man eigentlich in einer weder geschiedenen noch getrennten Ehe nachweisen, dass sie intakt war?
das muss niemand nachweisen; es gibt nur gelegentlich Leute, die an einen solchen Nachweis irgendwelche Ansprüche (z. B. Unterhaltsverwirkung) knüpfen wollen. Dabei ist man als persönlich Betroffener besonders ungeeignet dazu, ein Testat hierüber abzugeben. Ein Arbeitnehmer, der nach ein paar Abmahnungen gekündigt wird, wird auch nicht beweisen können, dass er in Wirklichkeit ein ganz vorbildlicher Arbeitnehmer war.
Ich würde davon ausgehen dass, wenn ein oder beide Partner der Meinung wären, dass sie nicht intakt ist, längst die Scheidung in die Wege geleitet hätte.
nö, dafür gibt es nun wirklich zu viele Ehen, die wegen der Kinder, des schönen Scheins, der Religion, der Angst vor Gerede oder Enterbung oder "wegen der Steuer" aufrechterhalten werden, obwohl sie objektiv diese Bezeichnung schon lange nicht mehr verdienen.
Statt dessen reicht es aber, nach dem Fremdpoppen zu behaupten, dass ja schon lange irgendwas nicht mehr gepasst hat.
Beweisen muss man das natürlich nicht.
Stattdessen muss der andere beweisen, dass keine Probleme bestanden, was per se schon so gut wie unmöglich ist.Ein hoch auf dieses exquisite Familienzerstörungsrecht! :gunman:
das Familienrecht zerstört hier nichts; das haben die Beteiligten schon selbst hinbekommen, wenn sich einer der beiden in andere Betten legt.
Abgesehen davon: Wenn wir als moderne, aufgeklärte Gesellschaft auf der einen Seite verneinen, dass eine Ehe gleichbedeutend sei mit dem Besitz am bzw. der Verfügungsgewalt über den Körper des anderen (Stichworte: "Recht" auf Beischlaf, Vergewaltigung in der Ehe), können wir auch keine Exclusivrechte am Körper des anderen in Form kompromissloser körperlicher Treue geltend machen. Möchte das wirklich irgendwer vor Gericht verhandelt haben? Inklusive der Möglichkeit, dass die dort des Fremdgehens bezichtigte Ehefrau zur Erklärung ausführt "naja, der Alte bringt es einfach nicht mehr", "der ist immer schon nach einer Minute fertig" oder "ich stehe eben nicht auf Blümchensex, Schweissgeruch und Bierbauch in Feinripp."?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Die Justiz geht doch sonst auch immer von schön vereinfachten Annahmen aus.
Warum wird gerade in diesem Fall nicht davon ausgegangen, dass solange man sich nicht getrennt hat, es eben auch kein trennungswürdiges Problem gibt?
Warum wird (ganz überwiegend) davon ausgegangen, dass es völlig normal sei, erst dann die Unerträglichkeit der eigenen Ehe festzustellen, wenn man jemand neues fürs Bett gefunden hat?
Also erst ins fremde Bett, dann die Trennung und, nach Konsultation eines Anwalts, die Feststellung von unüberbrückbaren Differenzen in der Ehe.
Und dann der Pflichtige diese Behauptung auch noch mit seiner Beweislast widerlegen muss.
Für mich ist der "Normalfall" eben, dass man erst erkennt, dass es ein Problem gibt, dann die Scheidung initiiert und erst danach fremde Laken zerwühlt.
Und das erwarte ich nicht nur moralisch, sondern auch von einer Justiz die nicht als pervertiert bezeichnet werden will.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
Die Justiz geht doch sonst auch immer von schön vereinfachten Annahmen aus.
Warum wird gerade in diesem Fall nicht davon ausgegangen, dass solange man sich nicht getrennt hat, es eben auch kein trennungswürdiges Problem gibt?
weil die Justiz sich nicht (mehr) anmasst, diese Frage zu beantworten und weil für die Trennung auch nicht von Bedeutung ist, ob beide sie (gleichzeitig) wollen. Der Umkehrschluss Deines Postulats würde ja bedeuten, dass ein Ehepartner die Ehe aufrecht erhalten muss, solange der andere kein "trennungswürdiges Problem" sieht.
Warum wird (ganz überwiegend) davon ausgegangen, dass es völlig normal sei, erst dann die Unerträglichkeit der eigenen Ehe festzustellen, wenn man jemand neues fürs Bett gefunden hat?
wer genau geht denn davon aus? Die Justiz sicher nicht; das entscheidet jeder für sich allein.
Also erst ins fremde Bett, dann die Trennung und, nach Konsultation eines Anwalts, die Feststellung von unüberbrückbaren Differenzen in der Ehe.
Und dann der Pflichtige diese Behauptung auch noch mit seiner Beweislast widerlegen muss.
Beweisen oder widerlegen muss überhaupt niemand etwas. Es gibt nur ein paar Leute, die es versuchen, weil sie den § 1579 BGB nicht verstanden haben bzw. hoffen, dass ihre Scheidung mit einer entsprechenden Schuldzuweisung an den Ex-Partner "billiger" wird.
Für mich ist der "Normalfall" eben, dass man erst erkennt, dass es ein Problem gibt, dann die Scheidung initiiert und erst danach fremde Laken zerwühlt.
Und das erwarte ich nicht nur moralisch, sondern auch von einer Justiz die nicht als pervertiert bezeichnet werden will.
das ist kein juristisches, sondern - bestenfalls - ein moralisches Problem. Und weil es (erfreulicherweise) keine "Staatsmoral" gibt, entscheidet solche Fragen jeder für sich allein.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ist mit der Entscheidung der Frau die Ehe nicht mehr weiterführen zu wollen jedes "Fremdpoppen" ohne Auswirkungen??
Deine Frau hat dir gegenüber die Trennung ausgesprochen? Dann geht sie nicht fremd...es ist ihr wohl kaum zuzumuten, damit bis zur rechtskräftigen Scheidung zu warten. Im übrigen gibt es -wie hier bereits erwähnt wurde- das Schuldprinzip schon seit Jahren nicht mehr...
Martin, ich kann deinen Standpunkt verstehen aber bleibe bei meinem.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
:exclam:
Wenn es eine Definition der intakten Ehe gäbe, würde unsere wohl wirklich nicht mehr so recht da rein passen.
Habe die FAQ gelesen und werde mir ein paar Gedanken machen, mit dem JA und einem RA sprechen.
Ich hoffe wir kriegen eine Einigung hin, mit WM, sehe es aber finanziell nicht machbar wenn wir das Häusle halten..das muss wohl weg...
Danke jedenfalls für Eure Rückmeldungen.
Bei Gelegenheit poste ich mal meine Geschichte zum besseren Verständnis der Gesamtsituation.
Moin Dill,
hör auf an solche "Strohhalme" Deine Gedanken zu verschwenden. Du hast ganz andere Baustellen zur Zeit.
Versuch mal bitte wieder das Steuer in die Hand zu nehmen. Ja, die Ehe ist gescheitert. Du musst raus aus dem Tal und wieder aktiv werden. Ansonsten kommst Du nicht weiter, so hart das ist.
Wenn Deine Frau fremdgeht (was vielen von uns hier so passiert ist) ist die Ehe zerrüttet. Wenn ihr beide "schlau" seid, macht ihr einen notariellen Ehevertrag und kommt halbwegs vernünftig aus der ganzen Sache raus.
Manche Frauen können nicht allein sein bzw. brauchen die mentale Unterstützung durch einen Next in der Trennungszeit. Freu Dich darüber. Sobald sie fest zusammen sind, läuft die 2 Jahres Frist. Denn spätestens dann steigt der Next als eheähnliche Gemeinschaft in den Ring und Du bist (zumindest was nachehlichen Unterhalt angeht) mit einer Reduzierung bzw. mit einer Verwirkung am Start. Dies bedarf aber genauer anwaltlicher Beratung.
Also, verinnerliche den Trennungs-FAQ und beginne Dein Leben wieder zu ordnen. Der wichtigste Satz dabei: Frauen kommen nach so einer Situation nicht mehr zu Dir zurück. Für eine Frau ist nach so einer Aktion der Zug endgültig abgefahren. Je schneller Du diesen harten Fakt realisiert, um so besser. Gruß Ingo
Moin Dill,
zum Häuschen möcht ich was beisteuern: Wenn du nicht wirklich reich bist, oder das Haus schon komplett bezahlt ist, würde ich mich mich sehr schnell (auch emotional) vom Haus verabschieden. Ich weiss dabei, wovon ich rede...
Zu meinen Ehezeiten (lang ists her) hatten wir auch ein sehr schönes Haus, groß und (zum Glück) in guter Lage. Das Haus ist besonders auch durch meine "Muskelhypothek" so schön geworden. Es steckte ne Menge drin, was ohne meine Arbeit nicht bezahlbar gewesen wäre. Damit hingen bei mir natürlich auch ne Menge Emotionen am Haus.
Nun denn, bei der Trennung hatte ich auch erst die Idee, das Haus zu erhalten. Natürlich hatte ich damals den Fehler gemacht auszuziehen (das Wissen von heute hätte ich damals brauchen können).
Das Ergebnis war logisch: Ich zahlte den Kredit weiter (aus vorhandenen Reserven) und meine LEF (=Längst Ex-Frau) blieb mit 2 Kindern im großen Haus, während ich mit unserer behinderten Tochter (die wollte meine Ex nicht, ich hätte sie aber auch nie da lassen können) in eine kleine Wohnung zog.
Zu dem Zeitpunkt hatte ich das Haus aber emotional noch nicht abgeschrieben, ich wollte es erhalten... (heute weiss ich, was das für ein Blödsinn war).
Meine Idee war damals: Meine Ex zieht irgendwann aus, dann übernehme ich das Haus.
Das Ergebnis war anders: Meine Ex weigerte sich völlig, irgendeine Lösung in dieser Richtung mitzutragen. War ja auch bequem für sie, solange ich weiter zahlte. Irgendwann gingen aber die finanziellen Reserven zur Neige, und mir war klar die Sache aus meinem Gehalt allein nicht weiter stemmen zu können.
Zunächst wollte meine Ex dann auch einem Verkauf nicht zustimmen, obwohl ein Käufer auf der Matte stand, der das Haus gerne haben wollte, auch zu einem vernünftigen Preis. Naja, ich hab die Kreditzahlungen eingestellt (in Absprache mit der Bank, die Raten habe ich auf ein anderes Konto hinterlegt).
Als meine Ex dann von der Bank angeschrieben wurde, das sie die Kreditraten zahlen solle oder ansonsten die Zwangsversteigerung droht, hat sie endlich dem Verkauf zugestimmt. Selbst sie hatte kapiert, dass beim Verkauf Zugewinn übrig bleibt und dass bei der ZV Schulden geblieben wären.
Heute bin ich froh, das Haus nicht behalten zu haben. Ob ich darin (schliesslich hatte dort auch eine Zeit lang wirklich schönes Familienleben stattgefunden) nochmal glücklich geworden wäre, wer weiss... Ausserdem wäre das Haus für 2 Personen viel zu groß gewesen und auch finanziell damit ein Klotz am Bein.
Ich hab dann den Zugewinn in eine schöne Eigentumswohnung gesteckt und zahle heute weniger ab, als ich für kleine 3 Zi. Wohnung an Miete zahlen müsste.
Mein anfängliches Zögern und der dadurch sehr späte Verkauf haben mich aber fast 20 KEUR gekostet.
Vielleicht helfen dir diese Erfahrungen weiter!
Viel Erolg und Gruß,
vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Moin Dill,
... wie genau das Fremdgehen von Gerichten gewertet wird hängt ja wohl auch immer vom Einzelfall ab.
Das läßt sich nicht abstreiten. Nur bringt das Waschen schmutziger Wäsche in Bezug auf Trennung null bis nichts und Richter mögen solche Diskussionen in der Regel genauso wenig wie Streitigkeiten um Handtücher (Hausrat).
Gucken wir mal auf den Einzelfall aus dem von Dir aufgeführtem Urteil (OLG Zweibrücken Az. 2 UF 102/08):
Sie hat dem Beklagten kleine Liebesgrüße zukommen lassen und ihm damit das Gefühl vermittelt, man lebe in einer harmonischen Partnerschaft.
... und parallel "fremdgepoppt".
... und bevor Du jetzt irgendwelche Liebesbeweise für ein intakte Ehe aufführst, noch kurz der Passus des §1579, der Deine Chancen diesbezüglich auf unter Null bringt:
[...] soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre [...]
Bedeutet: Da sie ohne Geld von Dir weder Kinder noch sich selbst ernähren kann, darf sie sich alles erlauben.
Jetzt möchte sie das ich ausziehe, den jüngeren Sohn soll ich mitnehmen. Sie will das Haus behalten und weiter hier leben.
Ersteres ist als durchaus lukratives Angebot zu verstehen, durch zweiteres (gemeinsames Haus) ist davon aber dringlichst abzuraten ...
Ansonsten droht das:
Meine Ex weigerte sich völlig, irgendeine Lösung in dieser Richtung mitzutragen.
Besten Gruß
United
Hallo!
Ich denke das Mind-set beim Thema Fremdgehen kann man wie folgt beschreiben:
hExe geht Fremd: "Da muss wohl in der Ehe schon was sehr faul gewesen sein. Wenn die arme Frau es nötig hat fremd zu gehen dann muß ihr Mann da ja wohl dran schuld sein!":
ER geht Fremd: "Dieses Schwein! Die arme Frau ist ja zu bemittleiden. Der gehört ja bestraft - schaun wir mal wie wir ihn dafür bluten lassen können".
Ich denke das Mind-set beim Thema Fremdgehen kann man wie folgt beschreiben:
hExe geht Fremd: "Da muss wohl in der Ehe schon was sehr faul gewesen sein. Wenn die arme Frau es nötig hat fremd zu gehen dann muß ihr Mann da ja wohl dran schuld sein!":
ER geht Fremd: "Dieses Schwein! Die arme Frau ist ja zu bemittleiden. Der gehört ja bestraft - schaun wir mal wie wir ihn dafür bluten lassen können".
und wen interessiert, welche Gründe sich aussenstehende Dritte darüber zusammenfabulieren könnten, warum eine bestimmten Person fremdgegangen ist? Möchte da wirklich jemand intime Details kennen über den verschwitzten Bierbauch im Feinripp-Unterhemd und seine samstäglichen 2-Minuten Rein-Raus-Nummern? Oder die ehedem schlanke Braut, die im Lauf von ein paar Jahren Ehe zur 100 Kilo-Matrone mutiert ist und den sie begattenden Gatten beim ehelichen Pflicht-Beischlaf frägt, ob er noch lange brauche?
Wer sich gerne spekulierend in anderer Leute Leben aufhält, findet an Plätzen wie DIESEM ja täglich frisches Futter.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
wie gesagt ist sie ja noch nicht fremd gegangen, das macht sie ja erst am samstag im hotel schwanen in metzingen, zimmernr. hab ich aber noch nicht. ja, der keylogger war eine sch.. idee!!
aber ihr habt mir schon ganz gut geholfen. ich gehe am freitag zu einer RA, gemeinsames Konto läuft jetzt ohne dispo und ich hab ein neues gehaltskonto.
das haus ist mir sch.. egal, aber die kinder nicht.
denke :gunman: DEF wird jetzt alles dran setzen einen neuen ernährer zu finden um das haus dann mit :gunman: Next zu halten.
habe ihr versprochen bald eine trennungsvereinbarung zu unterschreiben, damit wir in 1 Jahr problemlos geschieden werden können. Bis dahin könnten wir unter 1 Dach weiterleben und ich uns alle weiter ernähren. Somit ist sie erst mal beruhigt und kümmert sich um anderes ;(