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Unterhalt an Exe bei Fremdgehen

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(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Dill,

gute Einstellung, weiter so  :thumbup:

Beim Thema Haus sind aus der Forenerfahrung bei Exen meist so zwei Szenarien am Start (und ja, auch das kann man nicht verallgemeinern, immer den Einzelfall sehen):

- Reaktion 1: "Natürlich bleibe ich hier wohnen. Du willst den Kindern doch nicht ihr zu Hause nehmen". Dies soll bedeuten, dass Du bitte schön weiter die Raten fürs Haus zahlst. Natürlich ziehst Du bei diesem Exen-Szenario auch sofort aus, damit der berühmte Next es sich auf Deiner handgeklöppelten Terrasse gemütlich machen kann.

- Reaktion 2: Es wird zunächst Geschäftigkeit vorgetäuscht "Ja, ich rede mit der Bank und übernehme das Alles. Ist kein Problem, ich mach das". Mit rosa-roter Brille wird dann zur Bank gelaufen, die der Dame dann mal erzählen wird, was Fakt ist. Danach kommt dann der große Heulkrampf oder einfach Resignation.

Also wenn halt das Zepter selber in der Hand und bereite die Entscheidungen so auf, dass sie nicht viel machen muss.

dabei habe ich ihr vorher gesagt, das ich unser Konto in ein Guthabenkonto umgewandelt habe und vor "gemeinsamen" Anschaffungen gefragt werden will. Das passt aber gar nicht zu ihrer neuen Freiheit. In der letzten Zeit wurde ein neuer TV, Bluray, Smartphone, Friteuse, etc angeschafft, heute ging beim online Einkauf für Gartenpflanzen plötzlich paypal nicht mehr... 

Ein solches Verhalten deutet auch nicht auf unbedingt verantwortungsvollen Umgang mit Geld hin. Auch hier musst Du dich darauf gefasst machen, dass die "ich nehm was mir zusteht" -Einflüsterer bei Deiner Exe gute Chancen haben.

Da man an Deinem Verhalten deutlich merkt, dass es Dir nahe geht: Zu einem späteren Zeitpunkt geben (manche!) Exen oftmals zu, dass sie im Zeitpunkt der Vorbereitungshandlungen zum Fremdgehen hätten noch gestoppt werden können, hätte der Mann hier mal ein deutliches Machtwort gesprochen.

Du kannst auch hier noch mal überlegen, ob sich eine freundliche aber bestimmte Ansage an Deine DEF morgen vor Abfahrt noch lohnt. Da eine Frau längst mitbekommen hätte, wenn Du als Mann so eine Aktion planen würdest, fällt dies auch nicht groß auf, wenn Du als Mann hier den Schritt tust.
Zumindest dann nicht, wenn sie mit "leichtem Gepäck" zu einem gemütlicihen Hotelübernachtung aufbrechen möchte.
Eine Garantie hast Du dafür natürlich trotzdem nicht.

Für den Unterhalt lass unsere Unterhaltsexperten rechnen. Mach dafür am besten einen eigenen Beitrag im Bereich Unterhalt auf. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2013 00:20
(@Brainstormer)

Moin Dill,

Mir gehts schon besser, bin froh das Forum gefunden zu haben.

Sehr gut!

Und in Ergänzung zu Ingo:

Aus Erfahrung wirst Du mind. 1-2 Jahre brauchen (auch wegen der finanziellen Belastungen in der Zukunft), um wieder eine Partnerschaft aufbauen zu können. Da ist aber def. Licht am Ende des Tunnels, auch wenn Du das jetzt noch nicht siehst.

Tatsächlich kann es auch durchaus seine Vorteile haben, die Vorzüge des Lebens zu genießen, ohne auf einen Partner Rücksicht nehmen zu müssen. Ich habe jedenfalls ziemlich viel Spaß seitdem ich über die Trennung hinweg bin und würde nicht wieder tauschen wollen.  😉

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2013 00:28
 Dill
(@dill)
Schon was gesagt Registriert

ich mit den Kiddies auf dem Arm zu ihr: "tue nichts was ich nicht auch tun würde"

Danach gestalte ich mit den Kindern ihr unvergessliches Geburtstagsgeschenk. Wir basteln ein Bilderbuch und das Datum der Gestaltung wird drin stehen. Dann hat sie eine ewige Erinnerung an diesen Tag.

Am Sonntagmorgen werden wir nicht zu Hause sein, dafür lasse ich ihr die Unterhaltsbrechnungen da...

Heute hat sie wieder vor dem Kleinen gesagt ich solle ihn mitnehmen, er wäre gerade nicht zum aushalten fordere durch sein Verhalten ständig Aufmerksamkeit, quengele, sei unausstehlich - und den Grund dafür begreift sie tatsächlich nicht 🙁  

Ich war kurz davor es umzusetzen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2013 00:34
(@Brainstormer)

Danach gestalte ich mit den Kindern ihr unvergessliches Geburtstagsgeschenk. Wir basteln ein Bilderbuch und das Datum der Gestaltung wird drin stehen. Dann hat sie eine ewige Erinnerung an diesen Tag.

Das wird ihr ziemlich egal sein, denn aus ihrer Sicht richtet sich ihr Verhalten nicht gegen dich oder die Kinder.

Richte deine eigenen Aktivitäten nicht darauf aus, ihr eins "reinzuwürgen", sondern entwickle eine gelassene Gleichgültigkeit. Erst wenn es dir egal ist, was sie macht, hast du die Beziehungsebene wirklich verlassen.

Gruß
Brainstormer 

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2013 00:54
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Dill,

- Reaktion 1: "Natürlich bleibe ich hier wohnen. Du willst den Kindern doch nicht ihr zu Hause nehmen".

Auf die Gefahr hin, dass ich hier etwas schreibe, was ohnehin selbstverständlich ist - aber die passende Antwort auf obengenannten Exenblödsinn lautet: "Zum Glücklichsein brauchen Kinder kein bestimmtes Haus, denn ein Haus ist letztlich nur ein Haufen Steine; was Kinder wirklich brauchen, das ist die uneingeschränkte Liebe beider Eltern".

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2013 02:09
(@itsme68)
Schon was gesagt Registriert

Das bringt eh alles nix (jedenfalls noch nicht für den Trennungsunterhalt).

War jetzt erst letzte Woche vor dem Amts-Gericht, bezüglich Aussetzung des Trennungsunterhaltes für meine zukünftige Ex-Frau.
Ich habe mittlerweile 2 voneinander unabhängige Zeugen, wo Sie (meine Frau) selber erzählt hat, das sie mich die letzten 5 Jahre mit einem anderen Mann (zu dem sie übrigens nach dem Aussprechen der Trennung durch mich schnellstmöglich in den Haushalt gezogen ist) ohne meine Kenntnis betrogen hat.

Einen der Zeugen wurde auf anraten meines Anwaltes mit zum einstweiligen Anordnungsverfahren mitgenommen, damit er vor Ort direkt Zeugnis ablegen kann.
Die ganze "Verhandlung" dauerte keine 15 Minuten.
Der dritte oder vierte Satz der Richterin war: "Wenn sie wollen, können Sie gerne hier die Zeugin rein kommen lassen, und diese sich vortragen. Das wird jedoch nichts daran ändern, das ich erst einmal der Forderung nach Trennungsunterhalt stattgeben werde, egal was diese auszusagen hat. In dem noch anzusetzenden Hauptsacheverfahren können wir dann weiter debatieren, wer was wem tatsächlich nachweisen kann"
Ich war total baff, und konnte nix mehr sagen.
Aus meiner Sicht war die Richterin total voreingenommen, und hat noch nicht einmal die vorgelegten Beweise ernsthaft geprüft.
Selbst wenn ich jetzt beim Hauptsacheverfahren recht bekommen sollte (was ich im Moment mit dieser Richterin, welche ich für befangen halte, noch sehr stark bezweilfe), kostet mich das jetzt erst einmal tausende von Euros, welche ich nie wieder sehe.
Soviel zur Emanzipation des Mannes bei Scheidungsfällen.
Grüßle itsme

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2013 18:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Aus meiner Sicht war die Richterin total voreingenommen, und hat noch nicht einmal die vorgelegten Beweise ernsthaft geprüft.

das musste sie auch nicht; der TU-Anspruch richtet sich nach der ehelichen Rollenverteilung und dem Einkommensgefälle und nicht nach irgendwelchen "Verfehlungen". Das Schuldprinzip bei Ehescheidungen ist bereits seit 1977 abgeschafft.

Selbst wenn ich jetzt beim Hauptsacheverfahren recht bekommen sollte (was ich im Moment mit dieser Richterin, welche ich für befangen halte, noch sehr stark bezweilfe), kostet mich das jetzt erst einmal tausende von Euros, welche ich nie wieder sehe.
Soviel zur Emanzipation des Mannes bei Scheidungsfällen.

Es geht nicht um "Emanzipation". Das wird auch im Scheidungsverfahren nicht anders sein; "Ehebruch" ist nicht verboten. Insofern wäre es sicher sinnvoll, nicht mit der falschen Erwartung dorthin zu gehen, es müsse dort irgendwas "bewiesen" werden und man bekäme bei Erfolg einen Unterhaltsrabatt dafür.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2013 18:44
(@itsme68)
Schon was gesagt Registriert

Moin,
das musste sie auch nicht; der TU-Anspruch richtet sich nach der ehelichen Rollenverteilung und dem Einkommensgefälle und nicht nach irgendwelchen "Verfehlungen". Das Schuldprinzip bei Ehescheidungen ist bereits seit 1977 abgeschafft.
Es geht nicht um "Emanzipation". Das wird auch im Scheidungsverfahren nicht anders sein; "Ehebruch" ist nicht verboten. Insofern wäre es sicher sinnvoll, nicht mit der falschen Erwartung dorthin zu gehen, es müsse dort irgendwas "bewiesen" werden und man bekäme bei Erfolg einen Unterhaltsrabatt dafür.
Grüssles Martin

Sorry, aber es gibt doch wohl immer noch den § 1579 (Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit)
Der wurde zwar 2008 zu ungunsten des vorgeführten Trottels geändert, welcher glaubte noch in einer intakten Beziehung zu leben, und sich den Allerwertesten aufgerissen hat, während der Partner sich "gewisse zusätzliche Vorteile" woanders eingeholt hat.

Und ich für meinen Fall hoffe, das der Absatz 7 (dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt oder) soweit angewendet werden kann, das hier der Sache Gerechtigkeit angetan werden kann.

Zudem will ich auch keinen "Unterhaltsrabatt", sondern vielmehr eine komplette Aussetzung. Das Geld steht aus meiner Sicht dem Wohl unseres Kindes zu, nicht meiner Ex, die sich von einem gemachten Nest in das andere bewegt hat, und hofft (augenscheinlich im Moment auch noch mit Erfolg), das ich sie und ihren Liebhaber finanziere.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2013 19:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

auch wenn das hier nicht Dein Thread ist, passt es immerhin zum Thema des Openers.

Sorry, aber es gibt doch wohl immer noch den § 1579 (Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit)
[...]
Und ich für meinen Fall hoffe, das der Absatz 7 (dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt oder) soweit angewendet werden kann, das hier der Sache Gerechtigkeit angetan werden kann.

vor Gericht gibt es nicht "Recht" oder "Gerechtigkeit", sondern ein Urteil. Wenn Deine DEF 5 Jahre lang fremdgegangen sein soll, wirst Du Dich kaum hinstellen und das als "intakte Ehe" bezeichnen wollen. Abgesehen davon: Wer sollte nach Deiner Ansicht denn den Unterhalt Deiner DEF denn finanzieren? Der Steuerzahler?

Zudem will ich auch keinen "Unterhaltsrabatt", sondern vielmehr eine komplette Aussetzung. Das Geld steht aus meiner Sicht dem Wohl unseres Kindes zu, nicht meiner Ex, die sich von einem gemachten Nest in das andere bewegt hat, und hofft (augenscheinlich im Moment auch noch mit Erfolg), das ich sie und ihren Liebhaber finanziere.

den Liebhaber musst Du sicher nicht finanzieren; nur Deine DEF nach den Massgaben Eurer ehelichen Rollenverteilung und Eurer Einkommensdifferenz; that's all.

Solltest Du trotzdem auf einer Deinem Gerechtigkeitsempfinden entsprechenden Anwendung des § 1579 BGB bestehen wollen: Frag Deinen Anwalt nach entsprechenden Urteilen, die (mindestens) von einem OLG gesprochen wurden; wahlweise nach einer Erfolgsgarantie durch ihn selbst. Die Antwort sollte erhellend sein...

Trotzdem ist es Dir natürlich unbenommen, schlechtem Geld auch noch gutes hinterherzuwerfen; die Anwalts- und Gerichtskosten bezahlst Du zusätzlich zum Unterhalt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2013 19:54
(@mokoluk)
Schon was gesagt Registriert

Hey,

interessante Fragestellung. Ich habe mal nachgesehen und mehrere Fundstellen erhalten.

... entsprechenden Urteilen, die (mindestens) von einem OLG gesprochen wurden; wahlweise nach einer Erfolgsgarantie durch ihn selbst. Die Antwort sollte erhellend sein...

Ich poste einfach mal das Interessanteste:

... aus einer intakten Ehe ausbricht und ein intimes Verhältnis mit einem neuen Partner eingeht. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main geht davon aus, dass bei Aufnahme einer intimen Beziehung stets von einer Unterhaltsverwirkung auszugehen ist. Das Gericht lässt daher das Argument, dass eine Ehe nicht intakt gewesen sein könne, wenn sich ein Partner von dem anderen abwende, nicht gelten. Anderenfalls könnte der Verwirkungsgrund des Ehebruchs gemäß § 1579 Nr. 6 BGB praktisch nie erfüllt sein. Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 18.04.2006 2 WF 128/06

Allerdings, und das gebe ich zu, geht dies meist nur in Verbindung mit "schmutziger Wäche waschen" und weicht sich dann wieder auf, wenn aus "Kindeswohlgründen" eine Arbeitsaufnahme unbillig wäre.

Gruß
Mokoluk

Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich,
dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du!
Mahatma Gandhi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2013 23:28




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke Mokoluk
und danke an die Frankfurter.

Anderenfalls könnte der Verwirkungsgrund des Ehebruchs gemäß § 1579 Nr. 6 BGB praktisch nie erfüllt sein.

Genau das denke ich eben auch.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2013 23:34
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen ,

und danke an die Frankfurter.

Eine interessanter Beschluss; aber ich finde, den Dank an die Frankfurter OLG-Richter können wir gerne stecken lassen, denn das Endergebnis lautete: "Lieber Zahldepp, in der Sache hast du zwar irgendwie Recht und deine Ex hat sich, auch im juristischen Sinne, ein bisschen schäbig verhalten; aber Unterhalt zahlen musst du ihr trotzdem in voller Höhe, und die Kosten des Verfahrens drücken wir dir außerdem noch aufs Auge." Begründung: das angebliche Kindeswohl.

Für solch ein Urteil gebührt den Richtern m.E. alles mögliche, aber ganz bestimmt kein Dank.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2013 00:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, ich gebe zu, ich habe es nicht gelesen.
Ich hätte auch gleich stutzig werden sollen, dass ein deutsches OLG mal etwas richtig macht und sich traut nicht nur das Richtige zu sehen sondern dann auch noch das Richtige zu tun.
Aber dazu sind sie wohl grundsätzlich zu feige.

So ist die ideologische Welt wieder in Ordnung.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2013 07:52
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Beppo,

ach, weißt du:

Ich hätte auch gleich stutzig werden sollen, dass ein deutsches OLG mal etwas richtig macht und sich traut nicht nur das Richtige zu sehen sondern dann auch noch das Richtige zu tun.

Letztlich ist mir gestern genau das passiert: Ich bin stutzig geworden ob der zitierten Stelle aus diesem OLG-Beschluss. Mein erster und falscher Verdacht war übrigens, dieser Beschluss wäre ein Weilchen später bestimmt vom BGH kassiert worden; aber eine kurze Recherche ergab, dass dem nicht so ist. Ein paar Blicke in den vollständigen Beschlusstext offenbarte dann ziemlich schnell, warum genau dieses auch überhaupt nicht nötig gewesen war (das Endergebnis war schließlich auch so bereits 100% linientreu).

Wie nennt man auch gleich wieder jenes politische System, wo vor Gericht nicht Fakten und Gesetze, sondern Hautfarbe, Religion oder ähnlich "relevante" persönliche Eigenschaften über Schuld oder Unschuld entscheiden?

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2013 10:28
(@psoidonuem)
Registriert

Zumal ich auch ehrlich gesagt nicht sehen kann, wieso Ehebruch ein "offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten" sein soll.

Trotzdem habe ich das hier gefunden:
https://www.scheidung-ratingen.de/sonstiges.htm

Interessant:
"Aufnahme eines nachhaltigen, auf längere Dauer angelegten intimen Verhältnisses zu einem Dritten während der Ehe (BGH NJW 1982, 1216)" - ich denke schon ,dass das bei 5 Jahren gegeben ist, habe aber das Urteil jetzt nicht gelesen

Einem Kumpel von mir ist das hier passiert:
"Unterschieben eines fremden Kindes (BGH FamRZ 1985, 267)"

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2013 12:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

"Aufnahme eines nachhaltigen, auf längere Dauer angelegten intimen Verhältnisses zu einem Dritten während der Ehe (BGH NJW 1982, 1216)" - ich denke schon ,dass das bei 5 Jahren gegeben ist, habe aber das Urteil jetzt nicht gelesen

Es gibt immer wieder Leute, die sich mit scheinbarer Begeisterung auf den § 1579 stürzen in der Annahme, man könne damit den eigenen Unterhaltspflichten entgehen, wenn man nur genügend "Beweise" oder "Zeugen" gegen den eigenen Ehepartner auffahren kann. De facto passiert sowas aber nur im Nachmittagsprogramm der privaten TV-Sender; nicht im richtigen Leben...

Unterhaltsfragen orientieren sich nur an ehelichen Verhältnissen und Rollenverteilungen; es war nicht der Sinn diverser Familienrechts-Reformen, durch die Hintertür wieder irgendwelche Schuldprinzipien einzuführen und gerichtlich zu klären, wer welchen Anteil am Scheitern einer Ehe hat. Hinzu kommt, dass spätestens seit der Strafbarkeit der Vergewaltigung innerhalb der Ehe (1997?) die körperliche Selbstbestimmung der Ehepartner ganz anders gewichtet wird als zuvor. Niemand erwirbt mit einer Eheschliessung Exklusivrechte am Körper des anderen.

Abgesehen davon: Möchte wirklich irgendwer sein eigenes Privat- und "Liebes"-Leben vor wildfremden Leuten ausbreiten? Auf ein "Die Alte hatte einen Lover!" käme mit Sicherheit ein "naja, was soll ich tun, wenn der Ehemann es nicht mehr bringt / schon vor 10 Jahren vergessen hat, was eine Dusche ist / nach einer Minute fertig ist und sich schnarchend wegdreht"? Möchte wirklich irgendwer dergleichen (wieder) vor Gericht erörtert haben?

Einem Kumpel von mir ist das hier passiert:
"Unterschieben eines fremden Kindes (BGH FamRZ 1985, 267)"

das ist was ganz anderes: Hier ist einem Scheinvater durch Unterhaltszahlungen für ein ihm untergeschobenes Kind ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, den er unter bestimmten Voraussetzungen vom leiblichen Vater dieses Kindes zurückverlangen kann.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2013 13:58
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

.. eine Entscheidung zu ungunsten der Ehefrau war ja schon alleine deshalb sehr unwahrscheinlich, da es ja Urteile gibt die feststellen das eine Frau zwar dazu verpflichtet und in der Lage ist eigenes Einkommen zu erwirtschaften, und somit ansich kein UH-Anspruch mehr besteht, der KV diesen aber trotzdem weiter zu zahlen hat da die KM keinen Bock zum arbeiten hat, und der Wegfall des nachehelichen UH die Kinder benachteiligen würde n...

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2013 13:58
(@itsme68)
Schon was gesagt Registriert

.. eine Entscheidung zu ungunsten der Ehefrau war ja schon alleine deshalb sehr unwahrscheinlich, da es ja Urteile gibt die feststellen das eine Frau zwar dazu verpflichtet und in der Lage ist eigenes Einkommen zu erwirtschaften, und somit ansich kein UH-Anspruch mehr besteht, der KV diesen aber trotzdem weiter zu zahlen hat da die KM keinen Bock zum arbeiten hat, und der Wegfall des nachehelichen UH die Kinder benachteiligen würde n...

Das trifft aber in der Form bei mir/uns nicht zu, da das gemeinsame Kind bei MIR lebt und zu 100% auch von mir versorgt wird.
Deshalb schreibe ich ja auch, das momentan der primär benachteiligte mein Sohn ist.
Die Mutter hat aktuell keine Verpflichtung ausser ihrem neuem Lebenspartner das Geschirr weg zu räumen, und mit dem von mir gezahlten Trennungsgeld mit dem Taxi zwei mal die Woche in die nächste Stadt zu fahren, um dort schön für sich shoppen zu gehen.
Dafür darf ich ihr dann 350 Euro virtuell für die Haushaltsführung (minus 5% Werbungskostenpauschale, welche sie ja dafür aufwenden muss, haha) als Einkommen anrechnen.

Grüßle itsme

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2013 17:47
(@itsme68)
Schon was gesagt Registriert

Abgesehen davon: Möchte wirklich irgendwer sein eigenes Privat- und "Liebes"-Leben vor wildfremden Leuten ausbreiten? Auf ein "Die Alte hatte einen Lover!" käme mit Sicherheit ein "naja, was soll ich tun, wenn der Ehemann es nicht mehr bringt / schon vor 10 Jahren vergessen hat, was eine Dusche ist / nach einer Minute fertig ist und sich schnarchend wegdreht"? Möchte wirklich irgendwer dergleichen (wieder) vor Gericht erörtert haben?

Oho. DEN Part würde ich sogar SEHR gern vor Gericht diskutieren.
Aber das was meine Ex auch, und stellt sich deshalb auf den Standpunkt, ich erfinde nur die Geschichte mit der Beziehung, und da war ja nix.
Denn DER Schuss ginge ganz sicher nach hinten los.....

Grüßle itsme

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2013 17:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin itsme,

Das trifft aber in der Form bei mir/uns nicht zu, da das gemeinsame Kind bei MIR lebt und zu 100% auch von mir versorgt wird.

dafür würden schon mal tausende von Vätern in diesem Forum gerne Trennungsunterhalt an ihre Ex-Gattinnen bezahlen...

Die Mutter hat aktuell keine Verpflichtung ausser ihrem neuem Lebenspartner das Geschirr weg zu räumen, und mit dem von mir gezahlten Trennungsgeld mit dem Taxi zwei mal die Woche in die nächste Stadt zu fahren, um dort schön für sich shoppen zu gehen.

Trennungsunterhalt ist nicht als Belohnung für moralisch einwandfreie Lebensführung gedacht, sondern bildet lediglich die selbst gewählte (wirtschaftliche) Rollenverteilung der Eheleute noch eine Zeit lang ab. Arbeitslosengeld nach einer Kündigung bekommen auch nicht nur die Fleissigen und Pünktlichen...
Hoffe also lieber, dass Deine DEF möglichst bald in Lohn und Brot kommt. Oder ihr neues Verhältnis baldmöglichst heiratet.

Oho. DEN Part würde ich sogar SEHR gern vor Gericht diskutieren.
Aber das was meine Ex auch, und stellt sich deshalb auf den Standpunkt, ich erfinde nur die Geschichte mit der Beziehung, und da war ja nix.
Denn DER Schuss ginge ganz sicher nach hinten los.....

mal abgesehen davon, dass das - wie bereits mehrfach ausgeführt - schon seit 35 Jahren niemanden mehr interessiert: Solange Du niemanden kennen würdest, der persönlich bei Deiner DEF auf der Bettkante gesessen hätte und bereit wäre, seine Beobachtungen auch vor Gericht zu schildern, wäre diese Beweisführung juristisch sowieso schwierig bis unmöglich. "Hörensagen" ist kein Beweis für irgendwas.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2013 18:23




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