Moin itsme,
dafür würden schon mal tausende von Vätern in diesem Forum gerne Trennungsunterhalt an ihre Ex-Gattinnen bezahlen...
Ich weiß, und ich bin auch ohne Ende Dankbar dafür.
Dennoch gibt es hier ein Unrecht, was ich nicht so hinnehmen will.
Das Geld würde ich lieber auf ein Sparbuch für das Studium des Juniors legen, als zu sehen, das dieses den örtlichen Taxiunternehmen und Bekleidungsgeschäften in die Kasse fällt.
Trennungsunterhalt ist nicht als Belohnung für moralisch einwandfreie Lebensführung gedacht, sondern bildet lediglich die selbst gewählte (wirtschaftliche) Rollenverteilung der Eheleute noch eine Zeit lang ab. Arbeitslosengeld nach einer Kündigung bekommen auch nicht nur die Fleissigen und Pünktlichen...
Hoffe also lieber, dass Deine DEF möglichst bald in Lohn und Brot kommt. Oder ihr neues Verhältnis baldmöglichst heiratet.
Weder das eine noch das andere wird je eintreffen. Sie wird sich bis ans Lebensende krank schreiben lassen (Depressionen), und für zu heiraten ist ebenfalls viel zu clever, da sie genau weiß, das dann ihr "Taschengeld" wegfällt.
Da habe ich 0,0 Chance, das jemals eins von beiden eintrifft.
mal abgesehen davon, dass das - wie bereits mehrfach ausgeführt - schon seit 35 Jahren niemanden mehr interessiert: Solange Du niemanden kennen würdest, der persönlich bei Deiner DEF auf der Bettkante gesessen hätte und bereit wäre, seine Beobachtungen auch vor Gericht zu schildern, wäre diese Beweisführung juristisch sowieso schwierig bis unmöglich. "Hörensagen" ist kein Beweis für irgendwas.
Grüssles Martin
Nunja. Persönlich auf der Bettkannte gessessen nicht.
Aber Sie hat es selber persönlich (detailliert) zumindest 2 Personen unabhängig voneinander davon erzählt, welche auch bereit sind, das vor Gericht aus zusagen.
Für mich ist das kein Hörensagen, sondern eher die Bezeugung eines Geständnisses (wie immer das auch rechtlich relevant dann tatsächlich genannt wird.
Danke + Grüßle itsme
Moin itsme,
Dennoch gibt es hier ein Unrecht, was ich nicht so hinnehmen will.
Das Geld würde ich lieber auf ein Sparbuch für das Studium des Juniors legen, als zu sehen, das dieses den örtlichen Taxiunternehmen und Bekleidungsgeschäften in die Kasse fällt.
was Deine DEF mit ihren Unterhaltszahlungen anstellt, geht Dich nichts an. Wenn es erfolgversprechend ist, kannst Du eine Unterhaltsklage gegen sie auf den Weg bringen; sie ist als Unterhaltspflichtige grundsätzlich gesteigert erwerbsverpflichtet. Ob und wie sich das in der Praxis auswirkt - insbesondere vor dem Hintergrund der von Dir erwähnten Krankschreibung - wirst Du sehen. Mütter werden in solchen Fragen erfahrungsgemäss oft nicht so hart angefasst wie unterhaltspflichtige Väter.
Nunja. Persönlich auf der Bettkannte gessessen nicht.
Aber Sie hat es selber persönlich (detailliert) zumindest 2 Personen unabhängig voneinander davon erzählt, welche auch bereit sind, das vor Gericht aus zusagen.
Für mich ist das kein Hörensagen, sondern eher die Bezeugung eines Geständnisses (wie immer das auch rechtlich relevant dann tatsächlich genannt wird.
wenn ich Dir jetzt erzähle, dass ich gestern Nacht ein UFO gesehen habe - ist das dann der Beweis dafür, dass da eines war? 😉
Mach Dich locker: Das eine ist Juristerei; das andere ist Barbara Salesch im Trash-TV. Beides hat nicht viel miteinander zu tun; ein juristischer Beweis ist jedenfalls was anderes.
Kümmere Dich darum, dass es Sohnemann gut geht; freu Dich darüber, dass Du Dich so in seine Betreuung einbringen darfst; sieh zu, dass Du den nachehelichen Unterhalt zeitlich beschränkt bekommst - aber reg Dich nicht über Dinge auf, die nicht zu ändern sind.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
Aber Sie hat es selber persönlich (detailliert) zumindest 2 Personen unabhängig voneinander davon erzählt, welche auch bereit sind, das vor Gericht aus zusagen.
In Unterhaltsfragen werden nur sehr selten Zeugen befragt. Wichtig wäre es daher, dass die beiden Personen die Aussagen der Ex an Eides Statt schriftlich bezeugen.
In Kenntnis um die strafrechtlichen Folgen einer falschen Eidesstattlichen Versicherung, erkläre ich, <Name>, geboren am <Geb.-Datum>:
Frau <Name Ex> hat anlässlich unseres Treffens am <Datum> ...
Wichtig hierbei: Reine Sachschilderung, keine Vermutungen, keine Interpretationen, keine Wertungen.
Diese Eidesstattlichen Versicherungen können im Verfahren dem Gericht und der Gegenseite ausgehändigt werden. Zumindest würde ich es so machen - allein schon, um das verdutzte Gesicht der Ex zu genießen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin itsme,
was Deine DEF mit ihren Unterhaltszahlungen anstellt, geht Dich nichts an.
Da hast du absolut recht. Im Prinzip ist es mir auch egal. Ich finde nur die schreiende Ungerechtigkeit zum K*tzen, das ich mich mit der Amtsverwaltung schon wochenlang streite bezüglich eines Antrages für Lernmittelfreiheit, da mein Netto auf dem Selbstbehalt liegt, diese aber anscheinend den Unterhalt für die Ehefrau als persönlichen Luxus ansehen, und meine vollen Bezüge von vor 2 Jahren als Grundlage nehmen, während diese eben dieses Geld unnütz zum Fenster raus wirft.
Wenn sie in der Tat bedürftig wäre, und das Geld benötigen würde, wäre das ja auch noch eine andere Sache.
Ich habe ja auch schon ein volles Jahr im guten Glauben gezahlt, bis ich dann hinter die eine oder andere Sache gekommen bin, womit ich die letzten 5 Jahre zum Volltrottel der Nachbarschaft gemacht wurde.
Wenn es erfolgversprechend ist, kannst Du eine Unterhaltsklage gegen sie auf den Weg bringen; sie ist als Unterhaltspflichtige grundsätzlich gesteigert erwerbsverpflichtet. Ob und wie sich das in der Praxis auswirkt - insbesondere vor dem Hintergrund der von Dir erwähnten Krankschreibung - wirst Du sehen. Mütter werden in solchen Fragen erfahrungsgemäss oft nicht so hart angefasst wie unterhaltspflichtige Väter.
Ja das habe ich bereits an der Vorverhandlung gemerkt, das man nicht mal gehört wird, sondern direkt die Standardvermutung ausgepackt wird, Böser Ehemann verlässt arme Ehefrau.
wenn ich Dir jetzt erzähle, dass ich gestern Nacht ein UFO gesehen habe - ist das dann der Beweis dafür, dass da eines war? 😉
Mach Dich locker: Das eine ist Juristerei; das andere ist Barbara Salesch im Trash-TV. Beides hat nicht viel miteinander zu tun; ein juristischer Beweis ist jedenfalls was anderes.
Naja, wenn du so argumentierst, dann müssten es die beiden wohl auf dem Richtertisch treiben, denn auch ein Zeuge auf der Bettkannte hätte genau so viel Glaubwürdigkeit, wie du als Ufo-Zeuge. (ja ich weiß, würde jetzt nach Einleitung der Trennung auch nix mehr bringen, war nur als bildliches Beispiel gedacht :-)).
Kümmere Dich darum, dass es Sohnemann gut geht; freu Dich darüber, dass Du Dich so in seine Betreuung einbringen darfst; sieh zu, dass Du den nachehelichen Unterhalt zeitlich beschränkt bekommst - aber reg Dich nicht über Dinge auf, die nicht zu ändern sind.
Grüssles Martin
Das mit der zeitlichen Beschränkung wäre noch ein interessanter Aspekt.
Wann kann ich, bzw. der Anwalt sowas beantragen?
Bei der Verhandlung über denTrennungsunterhalt, bei der Verhandlung über den Nachehelischen Unterhalt, oder erst danach in einem eigenen Verfahren.
Wie immer vielen Dank für die aufmunternen Worte und auch die aufklärenden Gegebenheiten (wenn man auch immer noch hofft, das es anders kommt)
Grüßle itsme
Moin,
In Unterhaltsfragen werden nur sehr selten Zeugen befragt. Wichtig wäre es daher, dass die beiden Personen die Aussagen der Ex an Eides Statt schriftlich bezeugen.Wichtig hierbei: Reine Sachschilderung, keine Vermutungen, keine Interpretationen, keine Wertungen.
Diese Eidesstattlichen Versicherungen können im Verfahren dem Gericht und der Gegenseite ausgehändigt werden. Zumindest würde ich es so machen - allein schon, um das verdutzte Gesicht der Ex zu genießen.
DeepThought
Genau das habe ich hier von 2 unabhängigen Zeugen vorliegen.
Format:
„Eidesstattliche Versicherung zur Vorlage im Verfahren der Eheleute Frau und Mann Eheleute, Amtsgericht XXXX 1 g 66/233“
Hiermit versichere ich, Zeuge 1, Strasse 99, 12345 Wohnhausen, in Kenntnis dessen, dass die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt gemäß § 156 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann, folgendes an Eides statt:
....Inhalt der Aussage.....
Daten der Eheleute, Gerichtsnotiz sowie der Zeugen wurde hier aus Gründen der Datensicherhheit gerinfügig abgeändert.
Dieses wurde der RichterIN vorgelegt, eine der Zeugen war vor Ort präsent und hätte direkt gehört worden.
Aber es wurde nicht einmal in Betracht gezogen, dieses in der Vorverhandlung zu betrachten.
Erst einmal zahlen....
Moin,
um nochmal die Krux dessen darzustellen (für die Verwirkung nach § 1579, Nr. 7 ist entscheidend, dass das Fehlverhalten ursächlich für die Trennung war), über was hier gesprochen wird, ein kleiner Passus aus BGH-Urteil XII ZR 7/05:
Falls die Ehe der Parteien bei der Trennung noch nicht gescheitert gewesen sein sollte, wird das Berufungsgericht weiterhin zu prüfen haben, ob der Beklagte sich von der Klägerin bereits abgewandt hatte, als diese das intime Verhältnis zu der Zeugin M. im Juni 2000 aufnahm.
D.h. neben dem Nachweis des Fehlverhaltens ist das Intaktsein nachzuweisen ...
Aber es wurde nicht einmal in Betracht gezogen, dieses in der Vorverhandlung zu betrachten.
Erst einmal zahlen....
Ich kann mir vorstellen, Frau Richter hat Dir in einer unnachahmlichen erpresserischen Art und Weise einen Vergleich nahegelegt ? ... und Du hast dem zugestimmt ?
das ist was ganz anderes: Hier ist einem Scheinvater durch Unterhaltszahlungen für ein ihm untergeschobenes Kind ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, den er unter bestimmten Voraussetzungen vom leiblichen Vater dieses Kindes zurückverlangen kann.
In der Tat ist "Scheinvaterregress" ein komplett anderes Thema. Nichts desto trotz war der Hinweis an dieser Stelle angebracht, da es in der seinerzeitigen Entscheidung um die Verwirkung des nachehelichen Unterhalts (wegen Kindunterjubelns) ging (Verweis darauf u.a. in diesem BGH-Leitsatz <hier> nachzulesen).
Verschweigt eine Ehefrau ihrem Ehemann, dass ein während der Ehe geborenes Kind möglicherweise von einem anderen Mann abstammt, verwirklicht dies grundsätzlich den Härtegrund eines Fehlverhaltens im Sinne von § 1579 Nr. 7 BGB. Die Anfechtung der Vaterschaft ist hierfür nicht Voraussetzung.
Gruß
United
Moin,
um nochmal die Krux dessen darzustellen (für die Verwirkung nach § 1579, Nr. 7 ist entscheidend, dass das Fehlverhalten ursächlich für die Trennung war), über was hier gesprochen wird, ein kleiner Passus aus BGH-Urteil XII ZR 7/05:D.h. neben dem Nachweis des Fehlverhaltens ist das Intaktsein nachzuweisen ...
Ja, da hat mich mein Anwalt auch schon drauf vorbereitet.
Da habe ich auch versucht, ein schlüssiges Bild zu erstellen, aber genausleicht wie man einfach voraussetzen kann, das die Ehe angeblich auf beiden Seiten nicht mehr intakt war, so schwer ist es dann auch, nachzuweisen, das es das für mich nicht war, und ich wirklich jahrelang an der Nase rumgeführt wurde.
Werde halt alles versuchen vorzutragen und nachzuweisen, was ich die letzten Jahre für sie getan habe.....
....wen die Richterin denn überhaupt so unvoreingenommen ist, das wir bis dahin überhaupt kommen....
Ich kann mir vorstellen, Frau Richter hat Dir in einer unnachahmlichen erpresserischen Art und Weise einen Vergleich nahegelegt ? ... und Du hast dem zugestimmt ?
Hmm. Nein, das war eigentlich nix von einem Vergleich die Rede. Es wurde klar von ihr gesagt, das sie jeden Einspruch von uns (mir und meinem Anwalt) ablehnt, und Ich den Trennungsunterhalt bis zur Hauptverhandlung zu leisten habe, egal was wir vorbringen würden. In dieser könnte man dann ja weiter sehen.
Das hört sich für mich jetzt erst mal nicht für das Angebot eines Vergleiches an, egal in welcher Tonart....
Aber ich kann mich täuschen, und der Sprachgebrauch ist vor Gericht ein anderer.
Grüßle Itsme