Hallo Zusammen,
ich bin neu in dem Forum und beschäftige mich schon seit einiger Zeit mit dem Thema. Aber zuerst zu meiner Situation.
Ich habe zwei Töchter (15. und 18.) die beide bei Ihrer Mutter leben. Meine älteste Tochter besucht die Oberstufe einer Gemeinschaftsschule und will eigentlich Ihr Abitur machen. Ihre schulische Leistungen sind leider nicht so gut, dazu kommt, dass sie noch kein genaues Ziel hat, was sie gerne machen möchte (Ausbildung oder Studium). Jetzt hat sie die 12. Klasse mit einem Notendurchschnitt abgeschlossen, der für eine Fachoberschulreife ausreicht, aber zu schlecht für die 13. Klasse ist, um für das Abitur zugelassen zu werden. Sie hat sich nun dafür entschieden, die 12. Klasse freiwillig zu wiederholen um bessere Noten zu erreichen, dass es für die 13. Klasse reicht oder zumindest das Fachabi verbessert.
Ich bin gegen Ihre Entscheidung und es war auch so nicht abgesprochen. Ich hatte mich vor einiger Zeit mit Ihr zusammen gesetzt und versucht sie von einer Ausbildung zu überzeugen. Da die Mutter den Kontakt zu mir abgebrochen hat, habe ich keinen Einfluss auf Ihre Entscheidungen, weil sie zu sehr von der Mutter beeinflusst wird. Generell habe ich keinen Einfluss, sondern soll immer nur zahlen. Aber die Kinder haben immer die gleichen Klamotten und kaputte Schuhe an, aber das ist eine andere Story...
Meine älteste Tochter ist sehr introvertiert (was ein Hauptgrund für die schlechten Noten ist bzgl. Mitarbeit) und hängt meistens den ganzen Tag zuhause rum. Sie hat keine Motivation etwas für die für die Schule zu lernen (nur wenn sie mit dem Rücken an der Wand steht) oder einen kleinen Nebenjob/Ferienjob zu machen oder den Führerschein zu machen. Ich bin leider davon überzeugt, dass sie die 12. Klasse ein bisschen besser schafft und dann in der 13. Klasse hängen bleibt.
Es geht mir im Grunde darum, dass ich einen rechtlichen Vorwand habe, den Unterhalt einzustellen (der zu 100% an die Mutter geht), um auch mal Bedingungen an den Unterhalt knüpfen zu können. Wie zum Beispiel, du bekommst Betrag x dazu, wenn du einen kleinen Nebenjob machst, damit sie eine Wertschätzung für das Geld bekommt.
Kann mir jemand sagen, ob die Unterhaltspflicht jetzt erloschen ist, bis sie in der 13, Klasse oder eine Ausbildung beginnt oder bin ich trotzdem verpflichtet Unterhalt zu zahlen?
Gruß,
Max
Solange sie in dere schulischen Ausbildung ist hat sie weiterhin einen Unterhaltsanspruch ggü. den Eltern. Die Eltern können weder eine bestimmte Ausbildung verlangen noch den Schulbesuch unterbinden. Der Wille des Kindes überwiegt da dem WIllen der Eltern keinen Unterhalt mehr zu zahlen
Die bessere Frage ist im Moment. Warum zahlst du noch an die Mutter und nicht an die Tochter und wurde der Unterhalt neu berechnet?
Ab 18 sind beide Elternteile nach Einkommen gequotelt im Unterhaltsboot, außerdem wird von Bedarf das gesamte, nicht nur das hälftige Kindergeld abgezogen.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke für deine Antwort. Ich überweise den Unterhalt auf das Konto meiner Tochter, ich gehe aber davon aus, dass sie das Geld an Ihre Mutter weiter überweist. Das Kindergeld ziehe ich natürlich seit Ihrem 18. Geburtstag ab. Ich weiß, dass die Mutter auch Unterhaltspflichtig ist. Aber nach meinen Berechnungen nach, macht sich dies erst ab einen Verdienst bemerkbar, der meinem entspricht und dass tut er nicht. Ansonsten bleibt mein Anteil immer der gleiche. Den genauen Verdienst weiß ich jedoch nicht.