moin Leute,
ich bräuchte mal wieder ein bsischen Hilfe.
Junior hat jetzt eine Ausbildung angefangen und schreibt:
"Er verdient 500 EURO netto. Nach Düsseldorfer Tabelle hat er Anspruch auf 580 EURO Unterhalt. Abzgl HKindergeld 105EURO. Sind 475 EURO.
Von meinem Lohn werden 100 EURO Fahrtkosten abgerechnet. Bleiben geteilt durch zwei noch 150 die abgezogen werden bei Dir. Also Unterhaltsanspruch von ca. 325 EURO pro Monat ab August"
Ich weiss zwar nicht wer ihm diesen sch. . . vorgerechnet hat, aber könnte mal jemand darüber schauen, wie das aussieht. Auch vor dem Hintergrund, dass ich zu ca. 80% am Unterhalt beteiligt Bin.
Zur Info:
Er wohnt bei Mami,
Seinen beiden Schwestern, die ausserhalb wohnend studieren, zahle ich jeden Monat EURO 481.
Und er möchte trotz Gehalt 324 . . . ..
naja. Ich möchte nur was klarstellendes schreiben.
Vielen Dank, für Eure Hilfe
( und hoffentlich, hat dieser Mist irgendwann mal ein Ende.)
Gruß
Jo
Hi Jo,
wenn ich deine alten Freds richtig lese ist Sohn schon volljährig, oder?
Weil dann wird das komplette Kindergeld und sein komplettes Gehalt (abzüglich 90€ Pauschale) angerechnet.
Somit sollte es weit weniger sein als das errechnete!
edit: sollte er volljährig sein errechnet sich sein Bedarf (bei Mama wohnend) dann aber aus den addierten Gehältern. Musst also noch nachfragen, was KM verdient. Sollte sein Bedarf dann wirklich über (500-90+210) 620€ sein, müsstet ihr den Rest anteilig zahlen.
Gruß MaD
Hallo,
ja, er ist volljährig.
Nachfragerei möchte ich mir Sparen.
Welchen "Bedarf" hat er? Dazu finde ich nicht.
Und wenn er Kindergeld bekommt als Azubi, wieviel ist das, auch dazu habe ich nichts gefunden.
Die 100 EURO Abzugsfähig ist laut DT wohl OK:
Meine Rechnung wäre dann:
Sein Bedarf azügl /Gehalt - 100 Euro) .abzügl. Kindergeld.
Studenten haben einen Bedraf von momentan 735. _Ist das bei ihm 580?
Dann käme ich auf (vorausgesetzt Kindergeld ist EURO 105:
580 - (500-100) 400 - 105 = Unterhaltsanspruch von 75 Euro.
Gruß
Jo
Kindergeld ist immer gleich und wird bis Ende der Ausbildung bezahlt! Da 3 Kinder: 210€!
Und Bedarf bei volljährigen, zuhause wohnenden Kindern ergibt sich aus den summierten Gehältern.
Wenn die 580 noch stimmen (das müsste man genau prüfen), dann 580 - 210 - 400 = 0 Unterhalt!
Gruß
[...]
Und Bedarf bei volljährigen, zuhause wohnenden Kindern ergibt sich aus den summierten Gehältern.
[...]
Gruß
Nicht ganz...
Die Regel mit den summierten Gehältern, abzüglich Selbstbehalt (KM und KV einzeln je 1300,-) setzt die Stufe 10 der DDT (zunächst) ihre Grenzen.
Erst aus der Summe der Einkommen von Dir und der KM (abzüglich der Selbstbehalte) kann in der DDT der Unterhaltsanspruch ausgelesen werden.
Weiterhin kann erst dann Deine Quote (Unterhaltsanteil) ermittelt werden...
Weiterhin gilt: auch bei zusammenlegen der Gehälter muß der Einzelne nie mehr bezahlen, als wenn er alleine zahlen müßte.
Dein Sohn hat 500,- € Netto (gibt es da Belege?) zuzüglich 210,-€ Kindergeld
sind in Summe 710,- €
Bezüglich der Fahrtkosten/ und oder berufsbedingte Aufwendungen muß man schauen, welches OLG hier zuständig ist-> Pauschale oder 5%-Regel)
Fällt er unter die 5 %-Regel dürfte er max. in 25 ,- € in Abzug bringen, ggf. per Einzelnachweis mehr, dass sollte er Dir aber beleghaft nachweisen...
Ganz umhin kommen wirst Du wohl nicht, Deinem Sprößling ein paar Fragen zu stellen:
- belghafter Nachweis über sein Einkommen und Vermögen ( :wink:), weiterhin Steuererklärung;
- beleghafter Nachweis über Einkommen, Steuererklärung, Vermögen der KM
Ich würde die absurde Berechnung Deines Sohnes freundlich aber bestimmt zurückweisen und die Unterlagen anfordern.
Dann muß man weitersehen.
PS./ Edith: hast Du eventuell ein paar Zahlen? Dann könnte man schon mal grob drüberrechnen..
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Moin
Welcher Bedarf errechnet sich denn für den Sprössling? Dieser ist letztendlich ausschlaggebend, was er an UH zu erwarten hat/hätte.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich nochmal:
nähme man Dein Beispiel mit dem (auswärts wohnenden) Studenten (Bedarf 735,-) ergibt sich:
500,- € Netto
210,- € Kindergeld
-------------------------------
710,- € Gesamt
abzüglich 100,- € Fahrtkosten
-------------------------------
ergibt 610,- €
verbleibt eine Differenz zum Bedarf (735,-€ - 610,-€) von
125,-€
Unterstellt man Dir und der KM gleichhohe Einkommen so müßte in diesem Beispiel jeder noch 63,- €/ Monat zahlen....
Edith: Die Schwestern bekommen in Summe diese 481,- € oder jede?
Eventuell muß man auch da noch sehen, ob Du da überhaupt leistungsfähig bist oder ob da für alle 3 anteilig reduziert werden müßte (-> Selbstbehalt)
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
Belege habe ich noch nicht, er hat aber schon angeboten, mir diese zu schicken.
Siummierte Gehälter der Elternteile ganz wegfallen, da ich bereit bin, in diesem Fall 100 % des "Unterhatlsanspruch" zu übernehmen.
(Schade, dass das mit dem Zitate einfügen nicht mher funktioniert)
Seinen Schwestern zahle ich je EURO 481.
Für mich ist entscheidend der Bedarf, den er hat, daraus werde ich nicht schlau.
Kann ja nicht mehr sein, als bei auswärt wohnenden Studenten. . .
Die Kinder bekommen in der Ausbildung tatsächlich 210 EURO????? Bin baff.
Immerhin hat man ja versucht die Hälfte abzuziehen 🙂
Im Vergleich zu mir früher schwimmt der in Geld 🙂
Das SChwankerl zum Ende: Er hatte ja ein Praktikum und ich hatte ihm monatl. 324 EURO überwiesen. Das Praktikum lief im Juli aus. Ich habe ihm im August und September dann aber diesen Betrag noch überwiesen, und im Oktober eingestellt. Ich hatte immer am 15. de Monats überwiesen. Am 15. haben Sie sich das erts mal gemeldet ( über seine Schwester) . . . .. .manchmal kann ich es nicht mehr glauben.
Fr August und Septmeber wer ich ihm mal meine Kontoauszüge sschicken.
Bleibt also letztlich die Frage des Bedarfs?
Danke!
Gruß
Jo
moin,
meine favorisierte Antwort wäre:
Du hättest einen Unterhatsanspruch von EURO 580 wenn Du zur SChule gehen würdest. Du hast einen Bedarf von 580 EURO. Dieser ist durch Dein Gehalt (500 - 100) in Höhe von 400 gedeckt. bleiben EURO 180. Kindergeld wird, wie vorher bei Deinen Schwestern auch, in voller Höhe von EURO 210 EURO abgezogen.
DAmit Unterhaltsanspruch: 0 EURO.
Das so ok?
Ich werd ihm mal anbieten, das ich ihn auch weiterhin finanziell unterstützen könnte, wenn er möchte, er bräuchte dann nur mal vorbeizukommen . . .
GRuß
Jo
Hallo Jo,
der Bedarf errechnet sich aus dem addierten Einkommen der Eltern.
Also die Einkommenssituation der KM hinterfragen und dann mittels DD´er Tabelle den Bedarf ermitteln.
Sollte da die höchste Stufe der Tabelle gerissen werden dann mit der höchsten Stufe rechnen.
Zahlt die KM auch für die Studentinen Unterhalt?
@ Kakadu,
die Selbstbehalte werden erst beim quoteln abgezogen, nicht bei der Bedarf bestimmung.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
moin,
meine EX.-Frau verdient so gut wie nix.
Also, was wäre, wenn ich alleine unterhaltspflichtig wäre, er halt aber umsonst wohnt ( vermutlich)?
Da muss es doch auch so was geben wie bei den Studenten?
Meine Ex arbeitet bei ihrem Vater. Gehalt etwa -5000 EURO jeden Monat.Das kann man vergessen.
Was müsste ich ihm als Bedarf errechnen, wenn er bei mir wohne würde.
Gruß
Jo
Hi,
Hallo Jo,
der Bedarf errechnet sich aus dem addierten Einkommen der Eltern.
Also die Einkommenssituation der KM hinterfragen und dann mittels DD´er Tabelle den Bedarf ermitteln.
@papajo hat in #7 signalisiert 100% zu übernehmen (KM bleibt also außen vor)
Der Bedarf bestimmt sich nach Deinem bereinigten Nettoeinkommen.
Bei einem - bei Dir angenommenen - unterhaltsrelevanten (bereinigtem) Einkommen von 3501,- € bis 3900,- € (= Stufe 6) wäre das ein Bedarf 675,-€ (inclusive Kindergeld)
Aus meiner Sicht hat Dein Sprößling noch Anspruch auf 65,- €
Vorausgesetzt die anderen Zahlen sind in Ordnung (500,- € Gehalt und die angesetzten 100 € Fahrtkosten).
Die aktuelle berufliche Situation Deines Sprößlings ist nicht mit dem Studentendasein vergleichbar (daraus resultierend eben auch nicht die Unterhaltssituation)...- so zumindest meine Auffassung
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
moin,
ok.Also wäre doch aber dann Stufe 5, da 3 Kinder und dann eine Stufe runter?
Dann wäre doch 633.
GRuß Jo
Moin
Auch wenn @papajo alleine den Unterhalt stemmen möchte, heißt das noch lange nicht, dass die rechtl. Bemessungsgrundlage sein alleiniges Einkommen ist. Grundsätzlich nämlich wäre hier zu erwidern, dass andere UH-Berechtigte dadurch einen Nachteil erfahren könnten. Mal konkret ohne Berücksichtung anderweitiger UH-Pflichtiger: eine höher/nieder-Stufung käme nicht in Frage. Wenn schon wird so getan, als dass es keine anderen-UH-Berechtigten geben würde. Sein alleiniges UH-rechtliches Einkommen ohne anderweitige UH-Pflichten wäre ausschlaggebend. Wurde soweit gedacht?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
@oldie: Es soll ja nicht so getan werden, als wären keine anderen UH-Berechtigten da, sondern nur so, dass die KM nicht unterhaltspflichtig ist, wegen zu geringen Einkommens.
Bei "normalem" Unterhalt wird doch bei 3 Kindern, die ja alle 3 unterhaltsberechtigt sind, eine Stufe runtergezogen?
(So langsam fange ich an, Freude an dem Gedanken zu finden, mich mal auf eine Klage einzulassen)
Mir geht es nicht um 30,40 oder 100 Euro, ich möchte eine wasserfesten Vorschlag machen und gut.
Aber eventuell ist das aus rechtlichen Bedingungen gar nicht möglich, ohne Anwälte einzuschalten, die sich gegenseitig hin und her schreiben und Informationen austauschen, damit letztendlich vor Gericht ein Betrag errechnet wird, der um 5 EURO von meinem Vorschlag abweicht, . . . .. ?
Gruß
Jo
Hi Jo
Wir kennen uns ja ein wenig von früher. Von daher schätze ich Deine allg. Situation eh ein wenig bescheiden ein - naja zumal ggü. meiner eigene jetzigen 🙂
Es geht nicht darum, wie Du es Dir vorstellst. Zu beachten ist, wie es der Gesetzgeber betrachtet. Und wenn Du als @papajo meinst, losgelöst Dein Ding zu machen, dann betrachte auch die anderweitigen rechtl. wirksamen Umstände. Sicherlich kann einvernehmlich so gut wie alles geklärt werden - das war auch immer mein Ding. Nur musst Du Dir auch selber dabei insoweit sicher sein, nicht plötzlich böse zu stolpern. Es geht dabei weniger um irgend welche finanziellen Dinge, es geht um ein wenig mehr - mehr persönliches. So, wie Du es beschreibst, liegt m.E. Dir viel hiebei am Herzen. Versaue es nicht und bewahre dennoch einen kühlen - ähm abgeklärten - Kopf. Das kannst Du. :thumbup:
LG oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
moin,
@oldie, ja, hast recht und es freut mich, dass es Dir gut geht ( wir haben eigentlich noch einen Whiskeyabend nachzuholen 🙂 ).Ja, ich möchte einerseits objektiv und wasserdicht antworten und auch Hand reichen. Ich weiss, dass mein (unser) Sohn es schade findet, dasswir keinen Kontakt mehr haben. Aber ich weiss bis heute nicht, warum die Kinder nicht mehr zu mir gekommen sind. Naja, eine Idee habe ich schon, aber bedingt durch die Tatsache, dass meine Ex und die Kinder auch noch bei meine EX-Schwiegereltern wohnen, wo sie hja uach arbeiten, diesen Drops hab ich lange genug geschluckt. Ich werd ihm dass mal mit den 633 EURO schreiben und ihm anbiten, er möge doch geren mal vorbeikommen. Mal sehen was passiert.
Finanziell nage ich glücklicherweise nicht am Hungertuch, aber, gefühlsmäßig ist es halt bescheiden.
Liebe Grüße in die Stadt an der Spree.
GRuß
Jo
Hi
Ja, ich möchte einerseits objektiv und wasserdicht antworten und auch Hand reichen.
Und genau hier wird die Quadratur des Kreises neu entdeckt. Was für Dich logisch, schlüssig, ja einfach selbsterklärend erscheind, ist für denjenigen, welchen Du erreichen bzw. Dich mitteilen möchtest, der blanke Horror. Ich hatte eine Antwort formuliert, nur war der Inhalt nun doch ein wenig zu privat. Ich schicke es per PN. Wenn Dein Sohn tatsächlich mit dem Gedanken spielt, einen Kontakt zu Dir sich vorzustellen, dann brauchst Du enormes Fingerspitzengefühl. Nicht als Kalkül von Dir (das geht eh nicht), sondern rein von Deinem Selbstverständnis heraus. Alles andere verpufft, bevor Du auch nur 'A' sagen kannst. Authentizität ist nicht gerade angesagt in dieser Welt, aber dennoch unterschwellig hoch geschätzt von praktisch allen Mitbürgern. M.M.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
moin allerseits,
hat jemand Erfahrung mit dem Smart Rechner?
Ich hab da mal die Daten vom letzten Jahr eingegeben, als die Älteste eine Anwältin eingeschaltet hatte.
Wenn ich da die Daten eingebe, komme ich auf einen Anspruch von Sohni mir gegenüber von EURO 101.
Mir erscheint der Rechner ganz ok zu sein. Der gibt mir da auch bis auf eine kleine Abweichunn den Unterhalt für die Mädels ziemlich genau an.
Wenn ich darauf verlinke können die selber mal checken und sich überlegen, ob sie wieder einen Anwalt einschalten.
Gruß
Jo
Hallo Jo,
wer hat denn, nach welchen Regeln, den Unterhalt für die Studentinnen berechnet?
Es gibt keinen Rechner der Unterhalt für alle Fälle korrekt berechnet.
In deinem Fall z.B. : Wird der Bedarf nach einem addierten Einkommen bestimmt wird nicht, wegen 3 Unterhaltsempf., runtergestuft. Im anderen Fall, so wie bei dir wird gestuft.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp