moin,
der Unterhalt wurde von ihrer Anwältin errechnet und mein Anwalt hat geguckt und gesagt, ist ok.
Daher hab ich die Nettogehalte mal in dem Rechner geschoben und der hat mir die 101 EURO ausgespuckt.
Gruß
Jo
Hallo,
dann nimm doch mal dein ber. Netto und die DD´er Tabelle und schau ob du die 101,-€ nachvollziehen kannst.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Moin Jo,
[…] Bedarf von 580 EURO. Dieser ist durch Dein Gehalt (500 - 100) in Höhe von 400 gedeckt. bleiben EURO 180. Kindergeld wird […] in voller Höhe von EURO 210 EURO abgezogen.
Damit Unterhaltsanspruch: 0 EURO.
Was gefällt Dir denn an Deiner (korrekten) Rechnung auf Basis seiner Zahlen nicht mehr ?
Wenn er meint, er hat einen Bedarf von 580 EUR, dann liegt es nicht in Deiner Verantwortung, ihm etwas Schöneres vorzurechnen.
Du kannst ihn auf seine Fehler bei der Anwendung der Grundrechenarten hinweisen (die "Textaufgabe"n der DDT sind nun einmal nicht so einfach) und eine entsprechende Gesprächsbereitschaft signalisieren.
Gruß
United
moin,
eben da wird ich nicht schlau draus. Ich denke im Fall volljährig und Ausbildung wird das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet und gequotelt.
Da komme ich per Rechner auf 101 EURO.
Wenn ich nach der DT gehe:
633-400-210= 23 EURO
Obwohl, bei einer Stufe runter ( weil ich ja zur Zeit wieder für 3 Kinder zahle
wären das
607-400-210 = nix
GRuß
jo
moin,
@united
Er (sie) denken er hätte diesen Bedarf /Anspruch, trotz seiner Vergütung.
Das werden die auch nicht blicken, bevor sie zum Anwalt gehen, das Bedarf und Anspruch nicht das Gleiche ist.
Mir gefällt meine Rechnung schon, allerdings werde ich anschließend wieder einen Anwalt am Hals haben, denn ich vermute, das diese Rechnung nicht korrekt ist. . .
Gruß
Jo
Moin,
eben da wird ich nicht schlau draus. Ich denke im Fall volljährig und Ausbildung wird das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet und gequotelt.
Wenn ich nach der DT gehe:
633-400-210= 23 EUROObwohl, bei einer Stufe runter ( weil ich ja zur Zeit wieder für 3 Kinder zahle
wären das
607-400-210 = nix
also, das Einkommen deiner Ex kommt nur zur Anrechnung, wenn es den SB (1300,-€) übersteigt und sie damit auch leistungsfähig wäre. In dem Fall würde auch nicht gestuft werden.
Ist sie nicht leistungsfähig wird ihr Einkommen auch nicht bei der Bedarfsfeststellung berücksichtigt, dafür wird aber evtl. in der Tabelle gestuft, in deinem Fall 1 Stufe runter.
Falls die 633,-€ aus dem addierten Netto resultieren solltest du die Rechnung nur mit deinem Netto wiederholen.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
moin,
die Rechnung mit 633 basiert auf "nur" meinem Netto ohne Runterstufung.
Gruß
Jo
Obwohl, bei einer Stufe runter ( weil ich ja zur Zeit wieder für 3 Kinder zahle
wären das
607-400-210 = nix
na dann würde ich deinem Sprössling deine Rechnung so mitteilen.
Sollte er damit nicht einverstanden sein, steht es ihm frei sich ans JA oder einen Anwalt zu wenden um eine Neuberechnung in Auftrag zu geben.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Hallo,
der Unterhalt wurde von ihrer Anwältin errechnet und mein Anwalt hat geguckt und gesagt, ist ok.
wurde von den Studis Bafög beantragt? Mir kommt deine Unterhaltszahlung sehr hoch vor. Dadurch das die KM kein Einkommen im Leistungsfähigen Bereich generiert müsste sich eigentlich ein Baföganspruch ergeben.
Zur Info einfach mal einen Bafögrechner mit den Daten füttern.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
moin,
[…]
... allerdings werde ich anschließend wieder einen Anwalt am Hals haben,. . .
Gruß
Jo
ja und...?
Wenn Dein Sprößling einen Anwalt braucht....na dann immer zu...
Du bräuchtest erst mal keinen...
moin,
[…]
... , denn ich vermute, das diese Rechnung nicht korrekt ist. . .
Gruß
Jo
woraus schlußfolgerst Du das?
Wenn Du magst, lege doch einfach mal en paar Zahlen hier vor. Die Leute hier werden Dir mit Sicherheit die Sache sauber ausrechnen.
Gebraucht werden Nettoeinkommen der letzten 12 Monate inclusive Zusatzzahlungen wie 13 Monatsgehalt und/ oder Boni (bei unselbstständiger Arbeit)
weiterhin Steuerrückzahlung
Angaben zum Arbeitsweg - wieviel KM, oder 5% Pauschale - je nachdem was halt anwendbar ist bzw . wo Du besser gestellt bist...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
moin,
ja, aber das hab ich letztes Jahr schon durchgekaut. Ich wird ihm meine Rechnung schicken und gut.
Er kann entweder mal vorbeikommen, das akzeptieren oder sich einen Anwalt nehmen.
So what, ich wird mal abwarten was passiert.
Gruß und danke
Jo
Wenn es für dich machbar ist, dann schreibe deine Berechnung sachlich runter und biete ihm an, dass du auch ohne Verpflichtung bereit wärst ihm erst mal für ein Jahr ein Taschengeld i. H. v. *Wunschbetrag einsetzen* zu zahlen.
Wenn er sich dann mit dir juristisch duellieren will, fällt diese Bereitschaft eben weg.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
moin,
@lbm
Hallo LBM 🙂
Ja, die Nachricht ist ungefähr genauso im Handy. Werd ich ihm aber erst morgen vormittag schicken, dann hat er den Tag über Zeit, mal darüber nachzudenken. Heute abend bsw. vermute ich mal, würde seine Mutter dass auch zu lesen kriegen.
Danke und GRuß
jo
Hallo Jo,
in 2018 gibt es einen Thread von dir bezgl. deiner Studium deiner Tochter,
https://www.vatersein.de/Forum-topic-32060-start-msg382889.html#msg382889
unter#23 gibt es etl. Zahlen zum Einkommen von dir und auch deiner Ex die sich nicht im geringsten mit den Zahlen hier decken.
Zitat:
Sie schreibt: Meine Ex hat ein monatlich unterhaltrechtliches Einkommen von € 2.068,05.Hiervon abzusetzen sind monatliche Belastungen auf Krankenversicherung und Altersvorsorge i.h.v. insgesamt € 309,89, somit verbleiben € 1.758, 16.
und dieses hier:
bleibt nach Abzug des Selbstbehaltes:
€ 2565,31 bei mir und € 458, 16 Exe.
Zitat ende.
Daraus würde ich schliessen das dein Netto bei ca. 3800,-+ liegt und deine Ex ein Einkommen von ca 1750,-€ hat.
Das würde aber bedeuten das die Rechnung zum Unterhalt falsch ist.
Mit diesen Einkommen liegt der Sohn in Spalte 10 der DD´erTabelle und hätte einen Anspruch von 844,-€.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
moin,
nee nee, mit MEINEM netto liege ich in Stufe 5, und da ich aktuell 3 Kindern gegenüber unterhaltspflichtig bin in Stufe 4,
Punkt.
Jetzt ist eh abgeschickt, lasse mich mal überraschen.
Gruß
jo
moin,
die ganze Rechnerei hin und her, bei meinem monatl. netto meinte ich 🙂 . . .tststs ich Dödel, da hab ich doch tatsächlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld vergessen . . tststs . . . .wie konnte ich nur.
Letztlich ist es mir sch . . . egal, ich möchte keine Rechtsverdreher dabei haben!
Vermutlich würde sich Sohnemann mit mir einigen, aber ich vermute, da wird Mutti aber wieder mal so richtig draufhalten . . . .
So what.
Gruß
Jo
Moin Jo,
nee nee, mit MEINEM netto liege ich in Stufe 5, und da ich aktuell 3 Kindern gegenüber unterhaltspflichtig bin in Stufe 4,
Punkt.
das würde aber bedeuten das die Unterhaltsberechnung für die Tochter falsch ist und du zuviel zahlst.
Wie sieht es mit dem Netto der Ex aus? Welcher Wert stimmt den da?
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
moin,
Ehrlicherweise, ich weiss es nicht.
Ich hab das meinem Anwalt gegeben, der hat gesagt zahl das, und dann hab ich das gezahlt.
Ich bin aus den Unterlagen meiner EX, die die Anwältin meiner Tochter geschickt hat, nicht schlau geworden.
Du wirst recht haben, aber, . . . . .. . Mein Anwalt ist bei uns aus dem Sportverein, der hat da nix für genommen, und auch sicherlich nicht Zuviel Zeit reingesteckt.
Ich könnte mir natürlich auch einen ordentlichen Fachanwalt nehmen und das mal richtig auseinander nehmen lassen.
Dann stellt sich aber die Frage, wieviel wird mich der Anwalt kosten? Was wird dabei herauskommen?
Und würde es mir das Wert sein wollen, nur um Recht zu bekommen?
Ich für mich gehe davon aus, dass mich der Anwalt mehr kostet als ich einsparen werde, dafür aber auch noch jede Menge Ärger und Rennerei,
Und bei dem ganzen Mist den ich hinter mir habe, angefangen mit der Trennung, Scheidung, Haus weg, arbeitslos geworden, neue Arbeit gefunden, wieder verliebt, zu meiner Liebe gezogen,
die dann nach ein paar Jahren einen 76 Jahre alten Schamanen geheiratet hat, ich wieder in die Heimat gezogen bin, wieder arbeitslos geworden bin und letztlich noch mal richtig Glück gehabt eine Arbeit zu finden, die mir nicht nur Spass macht, sondern sich auch noch lohnt. . . Nebenbei noch meine 92jährige Mutter, die mittlerweile im Seniorenheim ist, mein Bruder vor zig Jahren den Kontakt zu ihr und mir abgebrochen hat (cherchez la femme) und ich mich da auch noch um alles kümmern darf.
Ich habe einfach die Schnauze bis oben hin voll.
Ich werde zahlen solange ich das Gefühl habe nicht zu sehr über den Tisch gezogen zu werden.
Gruß
Jo
Hi, ich kopiere den Beitrag von @sturkopp einfach mal (bezugnehmend)...:
Hallo Jo,
in 2018 gibt es einen Thread von dir bezgl. deiner Studium deiner Tochter,
https://www.vatersein.de/Forum-topic-32060-start-msg382889.html#msg382889
unter#23 gibt es etl. Zahlen zum Einkommen von dir und auch deiner Ex die sich nicht im geringsten mit den Zahlen hier decken.
Zitat:
Sie schreibt: Meine Ex hat ein monatlich unterhaltrechtliches Einkommen von € 2.068,05.Hiervon abzusetzen sind monatliche Belastungen auf Krankenversicherung und Altersvorsorge i.h.v. insgesamt € 309,89, somit verbleiben € 1.758, 16.
und dieses hier:bleibt nach Abzug des Selbstbehaltes:
€ 2565,31 bei mir und € 458, 16 Exe.
Zitat ende.
Davon ausgehend, dass ich nicht weiß, in welchem Beschäftigungsverhältnis die KM stand/ steht:
Beim Nettoeinkommen sind doch in der Regel die (gesetzlichen) Krankenkassenbeiträge schon abgezogen :question: :question:
Wieso werden die hier nach dem Netto (nochmal?) abgezogen?
@papajo: hattest Du seinerzeit die Einkommenssituation der KM beleghaft vorliegen, sodaß Du die Angaben der RÄttin nachvollziehen konntest?
Edith: habe den letzten Beitrag von Dir erst im Nachgang zu meinem hier gelesen...
Du hast mein vollstes Verständnis...
Andererseits hast Du ja nicht umsonst oder aus Lust und Langeweile hier im Forum um Rat und Hilfe gesucht...
Und deshalb erschließt sich mir nicht wirklich, warum Du so viele Hinweise und Ratschläge - gefühlt -einfach so in den Wind schlägst
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
moin,
@Kakadu,
yep, hast auch recht.
Ich hatte mich allerdings nur eher zweitrangig des finanziellen wegens hier angemeldet, mir ging es eigentlich eher um Umgang mit Kindern.
Die Familie meiner Ex hat reichlich Geld, das ist mir bewußt.
Da sitzt aber immer noch Papi brav drauf.
Zusätzlich dazu möchte ich um alles in der Welt vermeiden in irgendeiner Form auf meine Ex zu treffen, weil ich nicht weiss, ob meine Faust in ihrem Gesicht landen würde.
Neben dem eben mal wieder geschriebenen,
mein Ex hat auch ordentlich zugelangt:
Ich hatte eine Freundin und hab ihr (meiner Ex) eine Geschlechtskrankheit angehängt. - gelogen, mit sogar Nachweisd durch mich durch Artzt. Aberm, ise hat es erstmal überall tumerzälht.
ich habe Sie geschlagen .- gelogen
ich habe ein Kind vor die Wand geworfen - omg, ich glaube, sie glaubt das tatsächlich
und vermutlich noch so einiges, was mir noch nicht bekannt ist.
Achja, meine Ex arbeitet bei ihrem Vater (Landhandel) Gehalt kriegte sie angeblich manchmal auch nur in bar.
Wir hatten bsw. damals ein Gemeinschaftskonto . . . . auf das aber nur einer eingezahlt hat.
Nach der Trennung wurde aus diesem Konto nochmal eben ein neuer Fernseher gekauft beispielsweise.
Ich hab da schon länger nicht mehr drüber nachgedacht oder drüber gesprochen, diese ganze Mist kommt jetzt natürlich auch wieder hoch.
Gruß
Jo