Unterhalt Ausbildun...
 
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Unterhalt Ausbildung

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(@sturkopp)
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Hallo Jo,

Ehrlicherweise, ich weiss es nicht.

Ich könnte mir natürlich auch einen ordentlichen Fachanwalt nehmen und das mal richtig auseinander nehmen lassen.

Und bei dem ganzen Mist den ich hinter mir habe,
Ich habe einfach die Schnauze bis oben hin voll.

Ich werde zahlen solange ich das Gefühl habe nicht zu sehr über den Tisch gezogen zu werden.

Sorry, ich wollte da keine alten Wunden aufreißen.

Manchmal steigert es aber auch das Selbstwertgefühl wenn man sich selber auch mal wichtig nimmt und nicht immer klein beigibt.

Ich halte nicht viel von so Vorschlägen wie von LBM mit der freiwilligen Zahlung in Verbindung mit Akzeptanz von Vorschlägen.
Meine Kids würden das letzte Hemd von mir bekommen solange ich als Vater akzeptiert und geschätzt werde, ansonsten gibt es nur das was sein muss und nix mehr.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 18.10.2019 12:43
(@papajo)
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moinsen,

ja ok.
Hier zum Beispiel:

Junior hat jetzt eine Ausbildung angefangen und schreibt:

"Er verdient 500 EURO netto. Nach Düsseldorfer Tabelle hat er Anspruch auf 580 EURO Unterhalt. Abzgl HKindergeld 105EURO. Sind 475 EURO.
Von meinem Lohn werden 100 EURO Fahrtkosten abgerechnet. Bleiben geteilt durch zwei noch 150 die abgezogen werden bei Dir. Also Unterhaltsanspruch von ca. 325 EURO pro Monat ab August"

fühlte ich mich zu sehr über den Tisch gezogen 🙂

Gruß
jo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2019 12:49
(@sturkopp)
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Hi Jo,

ja ok.

Junior hat jetzt eine Ausbildung angefangen und schreibt:

"Er verdient 500 EURO netto. Nach Düsseldorfer Tabelle hat er Anspruch auf 580 EURO Unterhalt. Abzgl HKindergeld 105EURO. Sind 475 EURO.
Von meinem Lohn werden 100 EURO Fahrtkosten abgerechnet. Bleiben geteilt durch zwei noch 150 die abgezogen werden bei Dir. Also Unterhaltsanspruch von ca. 325 EURO pro Monat ab August"

fühlte ich mich zu sehr über den Tisch gezogen 🙂

ok, mich würde an der Stelle viel mehr stören das er direkt mit einer Forderung Kontakt aufnimmt.
Das hat nix mit Wertschätzung zu tun und würde meine Zahlungsbereitschaft auf 0 sinken lassen.

Das die Berechnung falsch ist sei mal dahingestellt, du selber hast ja auch Probs diese richtig zu nachzuvollziehen.

Mit deiner Ex brauchst du dich doch nicht mehr rumschlagen, die Kids sind doch volljährig und somit für ihr handeln eigenverantwortlich. Die Ex würde ich auf allen Kommunikationswegen sperren und gut ist´s.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 18.10.2019 13:06
(@papajo)
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moin,

"Die Ex würde ich auf allen Kommunikationswegen sperren und gut ist´s."

Das hab ich alles schon gecancelt"

Deswegen mussten sich meine Töchter ja auch einen anderen emailaccount zulegen, weil die immer vom emailaccount vom Landhandel geschrieben haben, da hätte ich auch auch direkt alles meiner EX zuschieben können...

naja, ich wart mal ab, aber hab eben schon mal meinen Kumpel angeschrieben, die haben selber eine Kanzlei, machen aber kein Familienrecht. Er hatte mir vorletztes Jahr schon mal gesagt, wenn ich mal einen "richtigen" Familienanwalt suche, der auch beissen kann, er wüsste da einen.

Bin , wie ich gerade selber merke, erstens doch recht aufgebracht , weil dieser ganze Mist wieder mal hochkommt und zweitens noch etwas unschlüssig. Der für mich liebste Weg, wäre, Sohni kommt vorbei, wir regeln das und gut.
Aber ich glaube, wenn ich wieder Post von der Anwältin kriege,  . .. mmmh… Vielleicht ist es mir das doch wert. . .. . .

Gruß
Jo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2019 13:36
(@sturkopp)
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Hi Jo,

Aber ich glaube, wenn ich wieder Post von der Anwältin kriege,  . .. mmmh… Vielleicht ist es mir das doch wert. . .. . .

dann brauchts bei dir erstmal keine Anwalt. Den brauchst du erst wenn es vor´s Gericht geht.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 18.10.2019 14:16
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moin,

"dann brauchts bei dir erstmal keine Anwalt. Den brauchst du erst wenn es vor´s Gericht geht."

aber zum Rechnen?

Gruß
Jo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2019 14:18
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

aber zum Rechnen?

Du hast die Experten hier im Forum... ;o)

Der für mich liebste Weg, wäre, Sohni kommt vorbei, wir regeln das und gut.

DAS würde ich ihm auf welchem Weg auch immer mal sagen, wer weiss was dann passiert. Vlt. bringt ein Männergespräch unter vier Augen doch was...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2019 14:23
(@papajo)
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moin,

"Du hast die Experten hier im Forum... ;o)"

ja, ich weiss, aber ich denke, es würde sich eventuell mal lohnen, auch an die Unterlagen vom Laden zu gehen . . . . . ( ui, das wird Ärger geben 🙂  )

meine Ex hat keine "Vernünftigen " Unterlagen, . das iss ja das blöde.

Ich wart ab . . . . . .

Gruß
Jo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2019 14:30
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Jo,

"Du hast die Experten hier im Forum... ;o)"

ja, ich weiss, aber ich denke, es würde sich eventuell mal lohnen, auch an die Unterlagen vom Laden zu gehen . . . . . ( ui, das wird Ärger geben 🙂   )

meine Ex hat keine "Vernünftigen " Unterlagen, . das iss ja das blöde.

das ist der Punkt wo dein Sohn ins Spiel kommt 🙂

Männergespräch und ihr klärt das unter euch  oder Streit mit Anwalt.

Bei der Fassung mit Anwalt lieferst du die Auskunft über dein Einkommen und watest dann ab das dir die Berechnung des Unterhalts und alle dazu nötigen (zur Kontrollrechnung) Unterlagen geliefert werden.
Es genügt nicht das dein Sohn dann fordert, Er muss alle nötigen Unterlagen von KV und KM zur Verfügung stellen. Du kannst dich dann gemütlich in deinen Ohrensessel zurücklehnen und abwarten.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 18.10.2019 14:38
(@papajo)
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Moin,

so, das Wochenende neigt sich dem Ende, Sohnemann hat sich nicht gemeldet.
Also wird vermutlich Post vom Anwalt kommen.

Ob  ich wieder einen Anwalt einschalte, weiss  ich nicht, würde das gerne vorher mit euch mal durchrechnen.
Ich hab mir jetzt mal die Sachen durchgeguckt, die meine Ex vorgelegt hat, ehrlicherweise muss gestehen, dass ich das bis jetzt nicht gemacht habe, hab das meinem Anwalt gegeben und gut.

Nun nicht mehr . . . .

Hab mir jetzt mal die Klaviertastatur ans Laptop geklemmt, damit kann ich besser schreiben, weil wird wohl länger.

Stand Kinder aktuell:

Kind 1:
Volljährig , auswärts wohnendender Student
Ich zahle aktuell: € 481,--

Kind 2:
Volljährig auswärts wohnender Student
Ich zahle aktuell: € 481,--

Kind 3:
Volljährig, bei Mutter wohnend, in Ausbildung
Sein Nettoverdienst wohl € 500,--
Ich zahle aktuell: 0,--

Zu der Situation bei der letzten Berechnung für Kind 1:
Die neuen Zahlen werden da wohl etwas abweichen

Wenn ich mich recht entsinne hatte ich der Anwältin geschickt:
- Die letzten Gehaltsabrechnungen
- Den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
- Den letzten Steuerbescheid
- - ich glaube sogar meinen Arbeitsvertrag

Meine EX schickt:
- 2 Seiten Versicherungsübersichten (wohl Versicherungen, die sie für die Kinder abgeschlossen hat ( sind die überhaupt abzugsfähig?)
- Sowie 5 Seiten Kontoauszüge ( in denen bsw markiert ist Beiträge für Sportvereine und Überweisung für Monatl Miete der Tochter . . . )
- Mietvertrag Tochter  1
Keinen Steuerbescheid, kein Ausdruck Lohnsteuerbescheinigung, keine Gehaltsabrechnungen ( das kann evtl sein, da sie bei ihrem Vater, die Buchhaltung da läuft noch etwas anders.

Daraufhin wurde berechnet von Anwältin:
Die Monatsauflistung bei mir spare ich mal. Sie kommt bei mir auf ein Nettoeinkommen p.a.
von: € 46,273,72
Steuerstattung € 484,00
Fahrtkosten: -  € 374,00
./.12
€ 3.865,31
-€ 1300,00
= € 2.565,31

Dann die Rechnung für meine EX ( naja . . . . ) ok, hab ja Tastatur . .

Die Anwältin verweist auf den Lohnsteuerbescheid meiner EX ( den ich aber nicht habe ( kann auch sein dass unser Vereinsanwalt vergessen hat, den beizufügen – er wäre auch nicht mein Top Favorit für mich ,

Jedenfass kommt sie bei meiner EX auf ein Jahresnetto  von
€ 24.536,88
+€ 279,68 jährliche Prämie ( was ich jetzt mal so für einen Scherz halte, der ist höher, beruht  angeblich auf einer 25 jahre betriebszugehörigkeitsprämie in Höhe von 10.000,00)
= € 24.816,56
./. 12

2.068,05 € monatl.
Prov. Lebensversicherung:  - € 20,--
LVM Lebensversichrung 3 : - €41,53
Union KV mtl.: -€ 102,67
Prov. Riester: € - 74,47
Prov. Leben L: - 44,53
Aachen Münchner LV: € 26,69 €  -309,00 € Gesamtbelastungen

1.758,16 €
-1.300,00 €
= 458,16 €

Daraufhin berechnet sie für Kind 1:
735,-- €
-194,-- €
48€ Miete über 300 Anteil in 735
0 € für ausbildungsbedingten Mehrbedarf
Restbedarf 589,00 €
89,25 € Anteil Mutter
499,75 € Anteil Vater
481,00 € Kontrollbetrag. ( Was auch immer das ist.)

Diesen ermittelten Betrag hab ich jetzt für Kind 2 auch übernommen.

Vielen lieben Dank

Gruß Jo

P.S: Leider ist es ja etwas mühselig hier Dokumente einzubinden etc. Wer mal Doks haben möchte, kann mir per PN ja mal die emailaddi geben. Meine emailadresse müsste im Profil zu finden sein.

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Themenstarter Geschrieben : 20.10.2019 18:15




(@sturkopp)
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Hallo Jo,

in deiner Auflistung hast du ein Netto von 3865,31 € .
Auf mein nachfragen hast du mitgeteilt es wäre ein netto von ca. 2600,-€ , was ist den richtig?

Mit den Zahlen aus deiner Auflistung stimmt die ganze vorherige Rechnung für deinen Sohn nicht.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 20.10.2019 19:55
(@papajo)
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Hallo,

ne , von 2600 war glaub ich nie die Rede sondern der der Einstufung in DT. Bei 3 Kindern eine Stufe runter.
Ob wohl ja die DT für Studenten und volljährige in Ausbildung eh nicht mehr zieht.

Wie gesagt, ich würde meien Sohn ja "auch so" was geben, obwohl ich mir eben nicht sicher bin, ob ihm etwas "zusteht".

Ich habe von Bekannten gehört, dass er es angeblich schade findet, dass wir kein Kontakr mehr haben.
Wenn seine Antwort auf meinen Vorschlag mal vorbeizukommen ein Gang zum Anwalt ist . . . . . .

Ich habe mich über die Beträge, die an an die kinder 1 + 2 überweise auch nicht beklagt, aber die Rechnung die da für Sohn aufgemacht wurde . . ..

Und wie ich auch geschrieben habe, geht es mir nicht um 50 oder 100 Euro.

Gruß
Jo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2019 20:10
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Jo,

hier habe ich dich doch danach gefragt.

Hallo Jo,

in 2018 gibt es einen Thread von dir bezgl.  deiner Studium deiner Tochter,

https://www.vatersein.de/Forum-topic-32060-start-msg382889.html#msg382889

unter#23 gibt es etl. Zahlen zum Einkommen von dir und auch deiner Ex die sich nicht im geringsten mit den Zahlen hier decken.

Zitat:
Sie schreibt: Meine Ex hat ein monatlich unterhaltrechtliches Einkommen von € 2.068,05.Hiervon abzusetzen sind monatliche Belastungen auf Krankenversicherung und Altersvorsorge i.h.v. insgesamt € 309,89, somit verbleiben € 1.758, 16.

und dieses hier:

bleibt nach Abzug des Selbstbehaltes:
€ 2565,31 bei mir und € 458, 16 Exe.

Zitat ende.

Daraus würde ich schliessen das dein Netto bei ca. 3800,-+ liegt und deine Ex ein Einkommen von ca 1750,-€ hat.

Das würde aber bedeuten das die Rechnung zum Unterhalt falsch ist.

Mit diesen Einkommen liegt der Sohn in Spalte 10 der DD´erTabelle und hätte einen Anspruch von 844,-€.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2019 20:19
(@papajo)
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Moin,
ja, aber ich hatte doch mit Stufe 4 - 607 gerechnetnt, da hiesse also Stufe 5 normal.
Das war alleding vor unser, immer noch jährlichen, Lohnerhöhung von 3%.

Also abwarten was jetzt kommt.

Gruß
Jo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2019 20:31
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Jo,

zu deinen Zahlen und Fragen:

Der Kontrollbetrag 481,-€: Das wäre der der Betrag den du bei alleiniger Unterhaltspflicht leisten müsstest und niemand muß mehr leisten.

Bei den Kosten deiner Ex werden 309,- € für Riester und LV´s abgezogen. Sie darf aber max 4% vom Brutto, hier 83,-€ / Monat abziehen.
Damit bleiben ihr 1985,-€ Netto

Frage: Hast du keine zusätzl. Altersvorsorge?

Mit deinen Zahlen gerechnet liegt dein Sohn in der Spalte 10 der DD´er Tabelle mit einem Anspruch von

844,-€. Abzgl. Kindergeld und ber. Einkommen bleibt ein Rest von 240,-€ die entsprechend eurer Einkommen gequotelt werden.

Daraus ergibt sich für dich ein Zahlbetrag von 190,-€ und für die KM 51,-€

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 20.10.2019 20:31
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moin,

ok, danke  erstmal.
Stufe 10 entspricht 5101 - 5500 Euro!aktuell bin ich inkl. Uralubs, und x-mas geld in Stufe 6, das wären 4 Stufen nach oben??? Bei 3 unterhaltsempfängern?
also, da bin ich aber doch etwas von weg . . . .

Ne, versicherungen hab ich keine mehr.
Aber, kann es tatsächlich so ein, dass ein zuhause wohnenender Azubi mit Einkommen einen höheren Bedarf hat als auswärts wohnenende Studenten?

GRuß
Jo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2019 21:32
(@sturkopp)
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Hallo Jo,

moin,

ok, danke  erstmal.
Stufe 10 entspricht 5101 - 5500 Euro!aktuell bin ich inkl. Uralubs, und x-mas geld in Stufe 6, das wären 4 Stufen nach oben??? Bei 3 unterhaltsempfängern?
also, da bin ich aber doch etwas von weg . . . .

Ne, versicherungen hab ich keine mehr.
Aber, kann es tatsächlich so ein, dass ein zuhause wohnenender Azubi mit Einkommen einen höheren Bedarf hat als auswärts wohnenende Studenten?

ab volljährigkeit sind beide ET Barunterhaltspflichtig.

Der Bedarf errechnet sich dann aus dem addierten Einkommen beider Elternteile.

Bei dir sind es 3865,-€ und bei der KM sind es 1985,-€, macht zusammen 5850,-€.

Da beide ET leistungsfähig sind wird auch nicht gestuft in der Tabelle.

Und ja, es kann durchaus sein das der Zuhause lebende einen höheren Anspruch hat, wie du in deinem Fall ja siehst.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2019 22:06
(@papajo)
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moin,

na denn . .
Warte mal die Post ab . ..
Gruß
jo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2019 23:00
(@papajo)
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moin,

ich glaube, jetzt hab ich das so langsam verstanden mit dem Ausrechnen bei zuhause wohnenden . . .
Einkommen zusammen und dann quoteln.

Das wären wie von Sturkopp geschrieben
Zitat Sturkopp: "Bei dir sind es 3865,-€ und bei der KM sind es 1985,-€, macht zusammen 5850,-€."

Aber WIE wird dann gequotelt? Wenn ich Prozente nehme, hat meine Ex 34% von dem o.g. Betrag und ich halt 66%.
Das wären dann aber € 158,40 bei mir und € 81,60 bei meiner EX. Was hab ich da nicht berücksichtigt?

Zitat Sturkopp :"Daraus ergibt sich für dich ein Zahlbetrag von 190,-€ und für die KM 51,-€ "
Das wären dann bei mir doch 80%??

Gruß
Jo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2019 13:44
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo Papajo,

ich habe jetzt nicht den ganzen Thread verfolgt, aber du musst beachten, dass nur das Einkommen zur Quotenberechnung herangezogen wird, welches für den Unterhalt zur Verfügung steht, d.h. es ist noch der Selbstbehalt von euch beiden abzuziehen. Wenn ich mich richtig erinnere, ist dein Kind nicht mehr privilegiert, also beträgt dieser 1300€ bei euch. Somit könnten nur 2565€ bei dir und 685€ bei deiner Ex für Unterhalt eingesetzt werden. Somit musst du tatsächlich für 79% des Bedarfs aufkommen.

Dies ist eine der zahlreichen Nettigkeiten die das Unterhaltsrecht bereithält. Nicht berücksichtigt wird, dass der besser verdienende häufig auch mehr Ausgaben hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2019 14:05




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