moin,
na klasse, da denkt man , man hat es verstanden.
Watt denn nu?
Das wären ja wieder ganz andere Werte.
Das der besser verdienende mehr bezahlt, klar. Aber um wieviel.
Bei dem Beispiel von Max wäre es dann bei mir 80%.
Aber von welchem Betrag?
Dann von Stufe 5, 633 Euro?
Dann blieben als Gesamtbedarf wieder 23 Euro zu Verteilen . . .. .
Hätte Anwalt werden sollen ( ne, nicht wirklich)
Gruß
Jo
Hallo Jo,
in der 1. Stufe wird das ber. Nettoeinkommen addiert. Das macht bei euch 3865,-€ + 1985,-€ =5850,-€
Mit diesem Betrag wird der Bedarf bestimmt= 844,-€ Lt. DDér Tab.
Im 2. Schritt wird der Bedarf bereinigt um die Beträge die der Sohn selbst aufbringt.
Also 844,-€ - 204,-€ KG- 400,-€ (ber. Ausbilidungsvergütung) = 240,-€ ungedeckter Anspruch.
Diese 240,-€ müssen von den Eltern im Verhältnis ihres "zur Verfügung stehenden Einkommen" geleistet werden.
Bei volljährigen kommt hier der "angemessene Selbstbehalt" zum tragen und der beträgt 1300,-€.
Diese 1300,-€ stehen nicht für Unterhalt zur Verfügung und werden vor dem Quoteln vom Netto abgezogen.
So bleiben bei dir dann 2565,-€ und bei der KM 685,-€ mit denen die Quoten errechnet werden.
Also für deinen Anteil: 240 / ( 2565+685 )* 2565 = aufger. 190,-€
Analog für KM: 240 / ( 2565+685 ) *685 = aufger. 51,-€
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
moin,
klar soweit . . . glaub ich:-)
ist dann der Rechenweg bei den beiden studierenden Personen ( mal wieder ein * für korrektes gendern) ähnlich?
Bei denen würd ich ja dann zuviel zahlen.
Wenn, dann kann ich ja auch gleich richtig aufräumen . . . .
Gruß
Jo
Hallo,
ist dann der Rechenweg bei den beiden studierenden Personen ( mal wieder ein * für korrektes gendern) ähnlich?
Bei denen würd ich ja dann zuviel zahlen.
Wenn, dann kann ich ja auch gleich richtig aufräumen . . . .
bei den Studis wird halt der Pauschale Unterhaltsbetrag von 735,-€ genommen.
Wobei bei der 1. der Pauschbetrag um 48,-€ erhöht wurde wegen Miete über 300,-€ , ist aber hinnehmbar.
Angriffspunkte sind die hohen Versicherungskosten ( 309,-€ / Monat ) bei der KM, sie kann an zusätzlicher Altersvorsorge max. 4% vom Jahresbrutto im Jahr geltend machen.
Sollten da Beträge für die Kids dabei sein, so sind diese, wenn sie in deinem Einverständnis entstanden sind, als Mehrbedarf auf den Unterhalt zu schlagen und entsprechend mit gequotelt werden.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
moin,
"wenn sie in deinem Einverständnis entstanden sind, als Mehrbedarf auf den Unterhalt zu schlagen und entsprechend mit gequotelt werden"
ich wusste von nix.
Aber warten wir mal das 1. Schreiben ab.
(falls mir nicht zwischendurch noch was durch den Kopf geht . . .)
Gruß
jo
moi
noch ne Frage was mir eingefallen ist:
Zitat Sturkopp:
"Bei den Kosten deiner Ex werden 309,- € für Riester und LV´s abgezogen. Sie darf aber max 4% vom Brutto, hier 83,-€ / Monat abziehen.
Damit bleiben ihr 1985,-€ Netto"
die 83,-- sind doch aber 4% vom netto?
Ich habs jetzt nicht parat, sitze gerade in Büro. Ich meine sie hätte ein Jahresbrutto von irgendwas um € 46.000.
Dann wären es doch 46T€/12 x4% = ca. 153,-- Euro?
GRuß
jo
Moin,
Zitat Sturkopp:
"Bei den Kosten deiner Ex werden 309,- € für Riester und LV´s abgezogen. Sie darf aber max 4% vom Brutto, hier 83,-€ / Monat abziehen.
Damit bleiben ihr 1985,-€ Netto"die 83,-- sind doch aber 4% vom netto?
Ich habs jetzt nicht parat, sitze gerade in Büro. Ich meine sie hätte ein Jahresbrutto von irgendwas um € 46.000.
Dann wären es doch 46T€/12 x4% = ca. 153,-- Euro?
Sorry, mein Fehler.
Die 46k können aber auch nicht stimmen. Da müsste ein Netto von +/- 2500,- Netoo bei rauskommen.
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L.G.
Sturkopp
Hallo,
in den Unterhaltsleitlinien (hier die Süddeutschen)
"10.1 Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene, tatsächliche Vorsorgeaufwendungen - Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu 23 % des Bruttoeinkommens, bei Elternunterhalt bis zu 24 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung) - abzusetzen (Nettoeinkommen)."
Im Prinzip ist die Differenz zwischen diesen 23% und den Gesamtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung für private Vorsorge offen und es bezieht sich deshalb auf das Bruttoeinkommen.
VG Susi
Hi,
Moin,
Sorry, mein Fehler.
Die 46k können aber auch nicht stimmen. Da müsste ein Netto von +/- 2500,- Netoo bei rauskommen.
... oder sogar noch mehr....
je nach Arbeitssituation gibt es ein Gesamtbrutto und ein Steuer-und Sozialverischerungsbrutto.
So ist zB. bei (vollkontinuirlicher) Schichtarbeit das Gesamtbruttogehalt um einiges höher, als das Steuer-und Sozialrelevante Brutto, weil ein Teil (z.B.) Nacht-, Sonntags-, und Feiertagsarbeit steuer-und sozialabgabenfrei vergütet wird.
Es macht also (ggf.) schon Sinn, sich die Entgeltbescheinigungen und die Steuerbescheinigungen geben zu lassen und genauer drüberzuschauen....
Aber dass nur am Rande.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
moinsen,
werde immer verwirrter 🙂
Drum werde ich auch
- die letzten Gehaltsabrechnungen
- Den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
- Den letzten Steuerbescheid
fordern.
die beiden letztgenannten liegen mir nämlich bisher nicht vor.
Gruß
Jo
Hallo Jo,
Drum werde ich auch
- die letzten Gehaltsabrechnungen
- Den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
- Den letzten Steuerbescheid
fordern.die beiden letztgenannten liegen mir nämlich bisher nicht vor.
Gruß
Jo
immer daran denken das dein Sohn dir diese Unterlegen liefern muss, nicht die Ex.
Lass dich nicht nervös machen, da gibt es keinen Grund zu.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
moin,
"immer daran denken das dein Sohn dir diese Unterlegen liefern muss, nicht die Ex."
ja schon, ist halt blöd, ER müsste. Weiss nicht, warum er das nicht macht.
Die Nachricht scheint mir zwar einerseits von Mutti diktiert, aber er hätte sich allerdings auch bei mir melden können ( müssen).
Und denn Rückwirkend ab August fordern.
Er hat die Ausbildung im August angefangen. Ich bin nicht informiert worden. Ich hatte ihm aber im aber im August noch 324,-- Euro überwiesen.
(Kopie des Kontoauszugs hab ich schon gemacht für Brief an seinen Anwalt)
Sein Praktikum ging bis Juni, und ich dachte mir, "na, zahlst Du erst mal übergangsweise noch Juli und August und stellst zum September ein, vielleicht wird sich ja dann jemand melden?"
Ja, als "sie" gemerkt haben, dass kein Geld mehr kommt, haben sie sich gemeldet, dass er eine Ausbildung anfängt und Geld verdient, da hat sich niemand bei mir gemeldet.
also manchmal . . . ..
Gruß
Jo
Hallo Jo,
teile deinem Sohn mit das er dir seine Unterhaltsforderung doch bitte schriftlich, mit allen Berechnungen und den Belegen für diese, schicken möchte. Erst damit könne er eine Forderung wirksam darstellen.
Bitte ihm an das du fehlende Unterlagen deinerseits auf Anforderung selbstverständlich bereitstellst.
Dann listest du ihm noch auf welche Unterlagen du von ihm erwartest.
1. Berechnung Unterhalt
2. die letzten 12 Monatsabrechnungen zusammenhängend von KM
3. Steuerbescheid KM 2018
4. Nachweise über zus. Altersvorsorge KM
5. Nachweise über Vermögen KM
6. Nachweise über evtl. selbstbewohntes Wohneigentum.
Damit sind die erstmal beschäftigt.
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L.G.
Sturkopp
moin,
im Moment mach ich nix, bin mir sicher, dass spätestens morgen Brief von Anwalt in Post.
Dann werde ich diese Unterlagen über Anwalt anfordern.
Zusätzlich zu den Unterlagen von Mami, von ihm halt Ausbildungsvertrag und die ersten Lohnabrechnungen
. . . . .. . was mir jetzt gerade so durch den Kopf geht . . .er hatte ja ein einjähriges Praktikum gemacht, wo er jetzt Ausbildung macht. Lief zusammen mit Kollegschule, da hab ich auch eine Schulbescheiningung aufgrund dessen ich halt 324,-- überwiesen habe, er mit ja mitteilte, dass es unentgeltlich sei. mmmh… ich habe nie an der Aussage meines Sohnes gezweifelt, aber sind dieses Arten von Praktika ( 2 Tage Schule, 3 Tage Praktikumsbetrieb normalerweise tatsächlich unentgeltlich?
Weiss das wer?
Ich werde zwar rückwirkend wohl kaum etwas zurück bekommen, aber wie kann man das nachprüfen?
Praktikumsvertrag?
Lohnsteuerkarte gibt es ja nicht mehr, und wenn er tatsächlich kein "Einkommen" hatte, wird er auch für 2018 keine Lohnsteuerbescheinigung haben?
( Weil ich hoffe, dass er mich nicht bewusst angelogen hat).
Gruß
Jo
Wühle jetzt nicht in der Vergangenheit. Du hast das so akzeptiert, es bringt dir nichts, wenn du jetzt daran rührst. Das Geld gilt sowieso als "verbraucht". Kläre die Zukunft sauber, aber lass Vergangenes vergangen sein.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Jo,
LBM hat recht, lass das zurück und gut ist es.
Bevor du den Anwalt oder Sohn kontaktest frag erst hier nach.
Das erste was dann zu klären wäre ist die Mandatierung des Anwalts. Liegt diese nicht vor dann wird als erst diese beleghaft angefordert.
Zeig der KM das es jetzt gut ist und du dein Recht jetzt wahrnimmst. Du kannst doch nix verlieren dabei.
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L.G.
Sturkopp
moin,
ist ja OK, musste es nur mal loswerden.
Ich von mir aus werde jetzt nichts mehr tun. Ich überweise ihm im Moment null.
Er hat meinen Vorschlag und kann sich bei mir melden oder eben den Anwalt einschalten.
Ich werde mich auf jeden Fall dann bei euch melden.
Danke!
Gruß
jo
Hallo Jo,
teile deinem Sohn mit das er dir seine Unterhaltsforderung doch bitte schriftlich, mit allen Berechnungen und den Belegen für diese, schicken möchte. Erst damit könne er eine Forderung wirksam darstellen.
Bitte ihm an das du fehlende Unterlagen deinerseits auf Anforderung selbstverständlich bereitstellst.
Dann listest du ihm noch auf welche Unterlagen du von ihm erwartest.
1. Berechnung Unterhalt
2. die letzten 12 Monatsabrechnungen zusammenhängend von KM
3. Steuerbescheid KM 2018
4. Nachweise über zus. Altersvorsorge KM
5. Nachweise über Vermögen KM
6. Nachweise über evtl. selbstbewohntes Wohneigentum.Damit sind die erstmal beschäftigt.
auch wenn es komisch klingt: auch Dein Sohn kann Vermögen (zB. aus Erbschaft stammend) haben.
Ich würde die Liste entsprechend erweitern.
Zu Pkt. 3 von @sturkopp´s Liste würde ich noch die Steuererklärung aus 2018einfordern
auch nicht selbst bewohntes Wohneigentum stellt Einkünfte dar und sollte abgefragt werden.
Bei Deiner Auflistung würde ich die entsprechenden Positionen sauber zwischen Sohn und KM trennen:
also einerseits die beleghaften Auskünfte von Deinem Sohn selbst und andererseits die beleghafte Einkommenssituation bezüglich der KM.
Als einen wichtigen Schlußsatz halte ich eine Formulierung, aus der hervorgeht das
A. Der Sohn, und
B die KM
"Über keine weiteren Einkünfte als den aufgelisteten verfügen".
Normalerweise muß(!) eine Auskunft über Einkommen (in Sachen Unterhalt) vollständig und "in sich geschlossen" sein.
Das heißt: mit erster Aufforderung müssen alle Unterlagen bereitgestellt werden.
Eine unvollständige Auskunft bzw. das verschweigen von Einkünften läßt Betrugsabsicht vermuten und kann de facto unterstellt werden.
PS. Es kann nat. sein, dass manche Unterlagen noch nicht bereitgestellt werden können, weil (noch) nicht da: zB. Steuerbescheide. Das muß dann der Auskunftspflichtige entsprechend erklären.
Der Auskunftssuchende ist hier nicht verpflichtet jeder Auskunft einzeln hinterherzulaufen.
Allerdings weis ich aus eigener Erfahrung, dass es eher die Regel ist, dass (in meinem Fall die KM) da gerne Einkommen vergessen wird anzugeben.
In meinem Fall waren es neben der Steuererklärung und dem Steuerbescheid die vorhandenen 3 Eigentumswohnungen....(Aufklärung brachte dann erst das beharrliche Fordern der Steuererklärung und des Bescheides. Selbst das involvierte Gericht sah die Vorlage der Steuererklärung und des Steuerbescheides der KM zwischenzeitlich als entbehrlich an und mußte entsprechend überzeugt werden...)
Vllcht. noch ein weiterer Rat: Kläre solche (wichtigen) Sachen nicht per Email oder WhattsApp: alles auf Papier und per Post und mindestens per Einschreiben (Rückschein)
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Bei dieser Kombi Schule/Praktikum darf offiziell vom Betrieb nichts gezahlt werden.
Es gibt aber trotzdem einige die über Umwege etwas wie Taschengeld zahlen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen