So dann wollen wir mal:
Bereinigtes Netto KV 2543 € (noch auf Grundlage VZ Stelle)
geschätztes Einkommen KM ALG1 ca. 1000€ + Kindergeld
summiert 3543 € ist dass dann DDT Stufe 7 + 1 Stufe wegen nur einem Unterhaltsberechtigten?
KV 2543-1300=1243 = 80 %
KM 1196-880=316 = 20 %
Und wie geht's jetzt weiter? Helft mir mal ein wenig auf die Sprünge
Es gibt verschiedene Varianten den Unterhalt zu berechnen. Wenn der Barunterhalt wie bei Volljährigen zu berechnen wäre, dann müssten bei beiden Einkommen 1300 Euro abgezogen werden.
Offensichtlich ist das hier nicht zielführend, dann muss aber auf eine gleiche Basis abgestellt werden und das wären dann bei Dir 1080 Euro (zu 880 Euro der nichterwerbstätigen Mutter).
Höher Stufungen habe ich bisher so nicht gesehen. Keine Ahnung.
Es wäre dann
KV 2543-1080 = 1463 = 82%
KM 1196- 880 = 316 = 18%
Praktisch läuft es darauf hinaus, dass Du gegenüber einem Unterhalt auf der Basis des eigenen Einkommens ca. 20 Euro pro Monat sparst. Das kommt durch die Addition der Einkommen.
VG Susi
Ich werde nicht wegen ein Prozenten feilschen bzw. wegen ein paar EUR, ich will nur die Rechenmethode verstehen weil eine Neuberechnung immer wieder mal anstehen kann (Stundenreduzierung bei mir, neue Arbeitsstelle KM)
Der Bedarf des Kindes ist dann DDT aus dem addierten Einkommen, davon wird das KG in voller Höhe abgezogen(?), der Rest wird gequotelt nach Einkommen. Dann hat man die jeweiligen Zahlbeträge der ET und die werden gegeneinander verrechnet und daraus ergibt sich der Ausgleichsbetrag des besserverdienenden. Hab ich dass so richtig verstanden?
Hallo,
wobei die KM dir eigentlich noch das hälftige Kindergeld weiterleiten müsste.
Oder du eben 20 E+92 E = 112 E weniger überweist.
Sophie
So hab ich es jetzt verstanden:
Bedarf bei addierten Einkommen 3543 ist lt. DDT Stufe 7 ein Zahlbetrag (Kind u. 6) = 466 EUR
davon geht ab KG (weil KM es bezieht) in voller Höhe 466 - 192 = 274 EUR
Der Betrag wird gequotelt nach Einkommen KV (82%) = 225 EUR / KM (18%) = 49 EUR
Das wird jetzt saldiert und ergibt die Höhe der Ausgleichszahlung 225 EUR - 49 EUR = 176 EUR
Moin,
ein Fehler ist noch in der Berechnung.
Das Kindergeld darf nicht zum Einkommen der KM zugezählt werden. Dadurch ergeben sich andere % Sätze.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Hallo,
wenn wir einfach mit den vorgebenen Sätzen rechnen:
KV 225
KM 49
KV an KM (225+49)/2 = 137 - Anteil KM 49 = 88
So wäre zumindest mein Verständnis. Es wird ja gequotelt um die Einkommensunterschiede auszugleichen. Und deswegen würde ich das eben so berechnen.
Sonst hätte ja die KM ihre 49 € plus 176 plus Kindergeld 192
und der KV 0
Sophie
Was sturkopp mein ist etwas anderes.
Der Zahlbetrag der DDT ergibt sich daraus, dass das hälftige KG, das dem Unterhaltszahler zusteht abgezogen wird. Hier soll der Unterhalt aber gequotelt werden und das KG geteilt werden.
Als erstes sind die 466 Euro ohne Abzug zu quoteln:
Differenz 299 Euro.
Da die KM das Kindergeld bekommt reduziert sich der Betrag um das halbe KG: 299- 96 Euro = 203 Euro.
Wird das KG vorher abgezogen, dann ergeben sich die Zahlen von MJ1977, dass passiert auch bei volljährigen Kindern, die aber dann auch das volle KG erhalten.
MJ1977 hat das KG nicht der KM zugerechnet sondern vom KU abgezogen und dann gequotelt. Danach steht ihm noch das halbe KG zu und reduziert damit den Zahlbetrag ebenfalls.
Welche Rechnung wirklich richtig ist kann ich nicht sagen.
VG Susi
Hallo,
ich dachte die Differenz muss geteilt werden,
weil ansonsten ja KV 84 +92 = 176 hat und die KM 84+299+192-96=479.
Egal wie es ausgerechnet wird, im Endeffekt müssen beide doch das gleiche fürs Kind zur Verfügung haben.
Und deswegen würde ich sagen:
466/2=233
KV hat 383 - 233 =150 an KM
KM hat 84 - 233 = 150 von KM
Kindergeld bekommt KM 192
192/2= 96
150-96= 54 € an KM
Damit hätte KV
383 - 150 + 96 = 329
und KM
84 + 150 +192 - 96 = 330
Und jeder hätte den gleichen Betrag für die Bedürfnisse des Kindes zur Verfügung.
Sophie
Keine Gewähr bei meiner Rechung, aber so habe ich es zumindest bisher verstanden:
Bedarf Kindesunterhalt:
KV = 2543 €
KM = 1000 €
ergibt 3543 €. Daraus ergibt sich Unterhalt laut DDT von 466 €.
Quotelung:
KV: 2543-1300 = 1243 (91%)
KM: 1000-880 = 120 (9%)
= 1363
Quotelung Kindesunterhalt:
KV: 466 * 91% = 424,06
KM: 466 * 9% = 41,94
Quotelung Kindesunterhalt mit Kindergeld:
KV: 424,06 - 96 = 328,06
KM: 41,94 + 96 = 137,94
Ausgleichsberechnung:
466 : 2 = 233
KV: 328,06 - 233 =95,06
KM: 137,94 - 233 = -95,06
Hierbei ist allerdings kein Mehrbedarf enthalten.
Hallo MJ,
Kindergeld wird je zur Hälfte als Bar- und Betreuungsunterhalt gezahlt. Im Wechselmodell teilen sich die Eltern die Betreuung, so dass jedem Elternteil ein Viertel des Kindergeldes angerechnet wird. Der Kindergeldanteil für den Barunterhalt muss den Eltern entsprechend ihres jeweiligen Anteils am Barunterhalt zugutekommen. Deshalb wird diese Hälfte des Kindergeldes vom Barunterhaltsbedarf des Kindes abgezogen.
Bei guten Einkommen kann - so wie in Cheers Rechnung - der angemessene Selbstbehalt berücksichtigt werden. Dies würde in deinem Modell jedoch zu einem Nachteil der ohnehin einkommensschwächeren Frau führen.
Beispielhaft mit deinen Zahlen gerechnet: Es ergibt sich ein Ausgleichsbetrag in Höhe von 107 €, den der Mann an die Frau zu zahlen hat.
Ansätze:
Frau erhält Auszahlung des Kindergeldes
Frau ist nicht erwerbstätig
Abkürzungen:
NE: Nettoeinkommenm; KD: Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle; MB: Mehrbedarf; SB: Selbstbehalt; EQ: Einkommensquote; KZ: Anteil Kindergeld für Barunterhalt; KU: Kindesunterhalt; KA: Anteil am Kindesunterhalt; KB: Anteil Kindergeld für Betreuungsunterhalt; KH: Hälfte des Kindesunterhalts; S[n]: Summen 1..n
Mann Frau Gesamt
NE 2.543 1.000 3.543
KD 466
MB 0
S1 466
SB -1.080 - 880
S2 1.463 120
EQ 92% 8%
KZ - 96
KU 370
KA - 340 - 30
KB 48 - 48
S3 - 292 - 78
KH 185 185
S4 - 107 107
Gruß
Graham
Schon mal danke für die ganze Hilfe.
Ich werde jetzt mal Einkommen auf der 90 % Basis ausrechnen, dürfte das Verhältnis aber auch nicht großartig verschieben. Mehrbedarf sind aktuell ca. 190 EUR pro Monat (Betreuung und Essen KiGa). Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass durch das paritätische WM Betreuung und Essen zusammengefasst werden und nicht wie sonst die Verpflegung beim BET verbleibt. Es gibt ja unter dieser Konstellation eigentlich keinen typischen BET oder UET. Bei der aktuellen Quotelung sind dass ja auch gerade 20 EUR.
Jetzt mal ganz dumm gefragt:
Wie würde es jetzt aussehen wenn ALG1 der KM unter dem Selbstbehalt liegen sollte??
Gruß
Marcus
Moin Marcus,
deine Annahme, dass die Kosten für das KiGa-Essen nun als durch das Wechselmodell bedingter Mehrbedarf zu berücksichtigen sind, ist richtig. Aufgrund der "externen" Zahlung durch einen Elternteil erfolgt die dadurch erforderliche Bereinigung des (internen) Ausgleichsbetrages bei meinem Berechnungsschema am Ende.
Die Berechnungen beinhalten nun den Mehrbedarf und deine beiden Einkommensvarianten. Bei Berücksichtigung der externen Zahlungen (hier nur des Mannes) ergibt sich nun der interne Ausgleichsbetrag S5, den der Mann an die Frau zu zahlen hat.
Ansätze:
Frau erhält Auszahlung des Kindergeldes
Frau ist nicht erwerbstätig
MB: 190 €
extern gezahlter Anteil am MB: 190 €
externe Zahlung durch Mann: 190 €
Abkürzungen:
NE: Nettoeinkommen; SB: Selbstbehalt; EQ: Einkommensquote; KD: Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle; MB: Mehrbedarf; KZ: Anteil Kindergeld für Barunterhalt; KU: Kindesunterhalt; KA: Anteil am Kindesunterhalt; KB: Anteil Kindergeld für Betreuungsunterhalt; KH: Hälfte des Kindesunterhalts; ZH: Hälfte der externen Zahlungen; S[n]: Summen 1..n
NE_Mann=90% EQ_Frau=0%
Mann Frau Gesamt Mann Frau Gesamt Mann Frau Gesamt
NE 2.543 1.000 3.543 2.289 1.000 3.289 2.289 880 3.169
SB -1.080 - 880 -1.080 - 880 -1.080 - 880
S1 1.463 120 1.209 120 1.209 0
EQ 92% 8% 91% 9% 100% 0%
KD 466 466 466
MB 190 190 190
S2 656 656 656
KZ - 96 - 96 - 96
KU 560 560 560
KA - 515 - 45 - 510 - 50 - 560 0
KB 48 - 48 48 - 48 48 - 48
S3 - 467 - 93 - 462 - 98 - 512 - 48
KH 280 280 280 280 280 280
S4 - 187 187 - 182 182 - 232 232
ZH 95 - 95 95 - 95 95 - 95
S5 - 92 92 - 87 87 - 137 137
Gruß
Graham
Korrektur (KD-Aktualisierung fehlte):
NE_Mann=90% EQ_Frau=0%
Mann Frau Gesamt Mann Frau Gesamt Mann Frau Gesamt
NE 2.543 1.000 3.543 2.289 1.000 3.289 2.289 880 3.169
SB -1.080 - 880 -1.080 - 880 -1.080 - 880
S1 1.463 120 1.209 120 1.209 0
EQ 92% 8% 91% 9% 100% 0%
KD 466 438 438
MB 190 190 190
S2 656 628 628
KZ - 96 - 96 - 96
KU 560 532 532
KA - 515 - 45 - 484 - 48 - 532 0
KB 48 - 48 48 - 48 48 - 48
S3 - 467 - 93 - 436 - 96 - 484 - 48
KH 280 280 266 266 266 266
S4 - 187 187 - 170 170 - 218 218
ZH 95 - 95 95 - 95 95 - 95
S5 - 92 92 - 75 75 - 123 123
G.
Moin Graham,
vielen Dank für die Berechnung. Ich werde das mal in Excel nachbauen um es der KM demonstrieren zu können wie es funktioniert. Jetzt habe ich zumindest einen groben Anhaltspunkt, wie hoch der Zahlbetrag ist. Ich werde mir die nächstes Tage überlegen was ich als Zahlbetrag der KM anbiete, den KiGa werde bis auf weiteres komplett übernehmen.
Gruß
Marcus
Moin,
@ Graham
Warum wird der Verpflegungsanteil im Wechselmodell anders berechnet als im Residensmodell?
Die Verpflegung ist aus dem Unterhalt zu bestreiten. Da die Betreuung 50/50 geteilt wird würde ich annehmen das der Verpflegungsanteil auch, entsprechend der Ersparnis, geteilt wird.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Moin
Kindergeld wird je zur Hälfte als Bar- und Betreuungsunterhalt gezahlt. Im Wechselmodell teilen sich die Eltern die Betreuung, so dass jedem Elternteil ein Viertel des Kindergeldes angerechnet wird. Der Kindergeldanteil für den Barunterhalt muss den Eltern entsprechend ihres jeweiligen Anteils am Barunterhalt zugutekommen. Deshalb wird diese Hälfte des Kindergeldes vom Barunterhaltsbedarf des Kindes abgezogen.
Das wäre eine logische Schlußfolgerung entsprechend der Rechtssprechung. Allerdings halte ich persönlich eine solche beim WM und deutlich unterschiedlicher Einkommenslage für unfair. Mein Herangehensweise wäre, das KG wird einfach hälftig geteilt. Und dann wird geschaut, was jeder ET zuleisten in der Lage ist. Auch hier würde mich bei 2,5 k€ eigenem EK die Rechtslage herzlich wenig interessieren, solange keine weiteren UH-Pflichten mich belasten. Das WM sollte gepflegt werden, auch mit einem eventuellem "Aufpreis". Das nenne ich Solidarität unter Eltern, dem Kind zuliebe. Solange es zu bewältigen ist, würde ich meinen Schwerpunkt auf ein Optumum für das Kind legen. Auch wenn das heißt, der (ungeliebten) KM finanziell unter die Arme zugreifen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Wie gesagt mir ging es erst mal darum, die Rechenmethode zu verstehen. Ich werde nicht beim rein "rechtlichen Anteil" halt machen, ich bin durchaus bereit darüber hinauszugehen. Deshalb hatte ich auch den Mehrbedarf nicht in die Rechnung aufgenommen, weil ich angeboten hatte diesen alleine zu zahlen.
Ich hoffe, dass ich es schaffe Ruhe rein zu bringen