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Unterhalt/ Auskunftsklage

 
(@maria)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, mein Mann ist einer von Euch, hat nur leider wenig Zeit. Wir haben eine Frage u. wurden von Recht.de an Euch verwiesen. Hoffen einer von Euch weiss Rat. Frage von IHM Da ich im letzten Jahr geheiratet u. Nachwuchs (2. Kind)bek. habe, wollte meine Ex- Partnerin den Kindesunterhalt für unser gemeinsames (mein erstes) Kind anpassen lassen.Da ich keine Gehaltsnachweise aufbewahrt habe u. sich mein Gehalt ständig ändert, habe ich von meinem Arbeitgeber (Fa. Siemens- also renomiert)einen Gehaltsnachweis angefordert. Dieser bescheinigt ein bestimmtes aktuelles Durchschnittsgehalt zzgl. jeweils ein halbes Monatsgehalt als Urlaubs u. Weihnachtsgeld. Das Jugendamt will diesen Beleg vom Arbeitgeber nicht anerkennen u. da ich keine anderen Nachweise vorlegen kann nun Auskunftsklage erheben.Frage: Wird ein Gericht diesen Gehaltsnachweis anerkennen u. wenn nicht, was muß er beinhalten ? Danke.

Maria

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2004 13:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Maria,

na, hat doch prima geklappt mit dem Schreiben im Forum. 🙂

Grundsätzlich sollte die Bescheinigung des AG ausreichen. Allerdings, wenn ich es richtig verstehe, wird darin ein durchschnittliches Einkommen bescheinigt. Und das reicht dann doch nicht aus.

Es ist auch zum Vorteil deines Mannes, wenn er sich von der Lohnabteilung einen Jahresausdruck seines Lohnkontos erstellen lässt. Die haben bestimmt ein superfeines Programm, vermutlich SAP, und dann ist das für die ein Klacks. Wichtig ist, dass die monatlichen Einzelbeträge zu Gehaltsbestandteilen, Steuern und Sozialversicherung daraus hervorgehen. Es gibt da so eine EDV-Hörigkeit, wegen derer individuelle ausgestellte Bescheinigungen nicht so gern gesehen sind.

So wie Melly auf recht.de anmerkte, frage auch ich mich, warum die KU-Neuberechnung von der Ex ausgeht. Es sollte vielmehr so sein, dass du Abänderungsklage einreichst. Zum einen gibt's da ein weiteres Kind, dem du unterhaltspflichtig bist und eine Frau. Ich meine wenn die die Ex dir das abnimmt, ist es ja fein. Sollte das aber nicht von ihr verfolgt werden, dann solltest du das anstreben.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2004 14:17
(@Unbekannt)

na ich nehme an, dass sie das angestrebt hat,weil sie das noch vor der Geburt geklärt haben wollte,damit dann die 2 neuen Unterhaltsverpflichtungen noch nicht bestehen. Sie dachte, es würde für sie evtl. mehr werden(wäre es aber nicht mal vor der Geburt), da sie lange nicht anpassen lassen hat u. das J.Amt hat ihr gesagt, für sie wird es auf keinen Fall weniger (wenn doch dann muss sie nur die Unterhaltsanpassung zurücknehmen u. wie schwer man das als Mann hat, weiss sie ja 🙁
Ich fürchte auch,dass ich das einklagen muss...Vielen Dank für die Infos bzgl. Inhalt der Gehaltsnachweise- Steuererklärung hat er natürlich u. auch schon eigereicht (v. 2002) In 2003 war das Gehalt aber geringer.... Naja.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2004 20:21
 mel
(@mel)

hallo maria,
herzlich willkommen bei vs.

bei mir ging es damals mit der gehaltsbescheinigung beim JA auch nicht.

die klage vom JA beim zuständigen gericht wurde nicht zugelassen.
in meinem fall hat der richter damals ganz einfach die summe durch die monate geteilt und damit den unterhalt berechnet.

vielleicht solltest du einfach abwarten was das JA machen wird, du hast ja alles mögliche gemacht.
mel

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2004 15:16
(@Unbekannt)

:) Hallo Mel. Das ist ja eine prima Nachricht. Teilen müssen die das nicht mehr.Ist schon das Monatsgehalt. Hattest du keine Angst vor den Kosten ?? Hast du geklagt oder sie? Was meinst du, warum das Gericht so gnädig mit dir war ?? LG Maria

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2004 17:47
 Ingo
(@ingo)
Rege dabei Registriert

reicht nicht einfach die Lohnsteuerkarte als Einkommensnachweis????

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2004 11:35