Unterhalt bei 1+1 K...
 
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Unterhalt bei 1+1 Kindern

 
(@razamanaz)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe jetzt zwar ne Menge Beiträge zum Thema Unterhalt gelesen aber mein spezifischer Fall war nicht dabei.

Also ich habe mit meiner Ex ein Kind und will natürlich auch den Unterhalt zahlen. Sie lebt so weit ich weiss jetzt "komischerweise"  :knockout: wieder bei ihrem Ex der auch nen normalen Job hat ( denke ma so 1200 netto ) Vaterschaft habe ich anerkannt.

Da ich im Moment auch wieder eine neue Beziehung habe, kam natürlich auch das Thema auf, wenn wir dann mal ein Kind haben wollen, was dann eigentlich von meinem Gehalt überbleibt. Bin zur zeit Student, aber ich gehe jetzt mal von einem Netto-Lohn von 1200 ( hatte ich in meinem erlernten Beruf zuletzt verdient) aus.

Wenn ich dann wirklich wieder noch ein Kind mit meiner Partnerin kriegen würde, wie würde sich dann der Unterhalt berechnen. Da ja dann beiden Kindern der gleiche Unterhalt zusteht. Bei einer 3-Raum Wohnung gehe ich mal von ca. 450 Euro KaltMiete + NK ca.120 aus. Bisher dachte ich das es so berechnet wird: Nettolohn 1200 - Selbstbehalt 900= 300Euro geteilt durch zwei Kinder ......ein Teil bleibt ja dann bei Mir wären also 900+150 = 1050.

Aber welche Faktoren spielen da noch eine Rolle oder werden berücksichtigt. Was ist wenn ich jeden Tag eine Stunde ( also auch Fahrkosten) zum arbeitsplatz habe?? Wird dann dies irgendwo berücksichtigt , weil irgendwo soll ja auch für meine Familie was überbleiben.

Danke schon mal im Vorraus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2010 10:50
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus razamaz!
Für die Unterhalstberechnung ist das bereingte Netto maßgebend:
Nettoeinkommen
abzgl. max 5% des Netto fürberufsbedingte Aufwendungen (hängt vom jeweiligen OLG ab). Falls Du mehr Aufwendungen hast, belegen und schauen, ob diese anerkannt werden;
abzgl. max 4% des Brutto für private Altersvorsorge (falls vorhanden),

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 12:23