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unterhalt bei 4 kindern

 
 esme
(@esme)
Schon was gesagt Registriert

hallo an alle,

ein paar fragen zum unterhalt. grundsätzlich noch: selbstständig in nrw am wochenende und angestellter während der woche in karlsruhe, also pendler. verheiratet und ein 4. kind (2 1/2 jahre) im eigenen haushalt.

gegeben sind folgende daten

angestellten gehalt netto 4878,55€
selbstständigen gewinn 2009 ca. 10.000,00€
pk 512,13€
lv 481,81€
unkosten zweiter wohnsitz + fahrkosten ca. 800,00€
mieteinnahmen 436,00€
hauskredit 1535,48€
wohnvorteil ca. 800€ kalt

unterhalt zu zahlen
kind1, 18 jahr
kind2, 16 jahre
kind3, 9 jahre

fragen:
wie berechne ich ein bereinigtes nettoeinkommen mit der mischung angestellter/selbstständiger?
kommt das bereinigte nettoeinkommen auch beim kindesunterhalt zum tragen?
wie wird der unterhalt berechnet?
wird auch das 4. kind berücksichtigt, also nicht als direkte unterhaltszahlung, sondern als einschränkung des unterhalts der restlichen kinder?

viele fragen.

ich hoffe auf viele antworten.

danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2010 16:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Dem reinen Angestellten-Netto nach, bist du schon in die oberste Zeile der DT einzuordnen.

Durch 4 Berechtigte, vielleicht sogar 5 kämst du zwar 2, evtl. 3 Zeilen wieder runter. In der Annahme dass das Gewerbe aber auch Gewinn abwirft würdest du vielleicht doch wieder in der höchsten Zeile landen.

In Anbetracht der 20-35 € pro Kind und Stufe würde ich vielleicht freiwillig die höchste Stufe bezahlen um das ganze Theater der Einkommensauskunft los zu werden. Sonst geht der ganze Gewinn an die Anwälte.
Und vielleicht zusätzlich an die Kinder.

Oder das Gewerbe einstellen. In deiner Situation wirft das für dich keinen Gewinn mehr ab.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2010 21:23
 wedi
(@wedi)

Hallo
Ich frage mich, wer bist du, die neu verheiratete mit 2 1/2 jährigem Kind, die Infos für ihren Mann sucht, der gegenüber 3Kindern Unterhaltspflichtig ist, oder die Ex, die 3 Kinder hat und der Verflossene zuwachs bekommen hat?

Grundsätzlich gilt das alle Kinder gleichberechtigte Unterhaltsempfänger sind.

Wer hat den Wohnvorteil berechnet?(fiktive Steigerung des Einkommens des Unterhaltspflichtigen)

Gruß Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2010 21:49
 esme
(@esme)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

@wedi:
ich bin die neu verheiratete. um es vorweg zu nehmen: es geht nicht darum den 'anderen' kindern etwas wegzunehmen. sondern um eine gleichberechtigung aller kinder. da ich hier vorher schon mitgelesen habe, glaube ich, dass es nicht gern gesehen ist, dass sich die partnerin anstelle des vaters um solche fragen kümmert. geht bei uns aber nicht anders - bitte einfach mal so hinnehmen.
wir wohnen im eigenen haus und für diese wohnfläche habe ich den mietspiegel unseres kreises zur hilfe genommen.
wäre meine frage direkt: wohnvorteil ist ja ok. wie wird dann der hauskredit berücksichtigt?

@beppo:
nach reinem nettoeinkommen + gewinn hast du recht. aber wird nicht die pk sowie altersversorgung abgezogen?

@alle:
was ist mit den unkosten für den zweitwohnsitz. den job hatte mein mann als freelancer begonnen. der endkunde wollte ihn dann aber auch festeinstellen. da die selbstständigkeit bereits etwas abwärts ging, war die festanstellung eine 'sichere' zusatzkarte. ohne die würden es mit dem ku deutlich schlechter aussehen. wird sowas also auch berücksichtigt? alternativ wäre:

1. haus in nrw verkaufen. kleinfamilie zieht nach karlsruhe und die anderen kinderchen dürfen papa dann in den ferien oder an verlängerten wochenenden sehen. weil jedes zweite we ist dann schwierig.

2. anstellung kündigen und nur noch auf selbstständig machen, wobei da nicht viel übrigbleibt. zeit für kinderchen ist da, aber dafür deutlich weniger ku (was einer der mütter absolut nicht schmecken wird).

gruß vera

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2010 23:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das mit der LV (etwas hoch) und der PKV ist ja richtig.

Dem Wohnwert können auch Kosten, also Zinsen und, in Maßen, auch Tilgung entgegen gerechnet werden.
Genauso wie dem Gewinn der 2. Wohnsitz entgegensteht.

Aber Summasummarum kommt man immer wieder irgendwo bei der höchsten Zeile raus.

Er ist Netto schon da und alles Andere kann bestenfalls den Gewinn auf 0,- drücken.

Also sind wir wieder auf Los.

Ich bleibe also bei meinem Rat.
Alles Andere läuft auf "Sparen, koste es was es wolle" hinaus.

Bei einem Netto von rund 5.000,-€ sollte die eine Zeile rauf oder runter keine Rolle spielen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2010 23:55
 esme
(@esme)
Schon was gesagt Registriert

hallo beppo,

sparen tun wir schon, anders geht's nicht. das ist auch nicht das problem.

wenn ich also die höchste stufe nehme, dann aber doch die aus der Tabelle ab dem 4. kind, oder? weil das 4. im eigenem haushalt lebende auch berücksichtigt wird, oder?

geht darum, dass die mutter des 9 jährigen kindes die tabelle mit nur einem unterhaltspflichtigen kind benutzt und das ist doch nicht richtig.

gruß vera

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2010 00:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Tabelle ist (fast) immer die gleiche. Nur die KG-Abzüge unterscheiden sich.

Für den Zahlvater beginnt das Zählen aber bei jeder Mutter neu!
Wenn er also 4 Kinder von 4 Müttern hat, hat er 4 erste Kinder.
Die Zahl der Berechtigten hat somit nur Einfluss auf die Zeile.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2010 00:59