Unterhalt bei Besuc...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt bei Besuch Fachhochschule-Heilerziehungspflege

Seite 1 / 2
 
(@nacktschnecke)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

Ich habe da mal wieder eine Frage.Meine Tochter,wird am 27.September 2014 21 Jahre und möchte Sozialpädagogik studieren.Am 11.September 2014 beginnt sie den 3 iährigen Besuch der Fachschule für Heilerziehungspflege.Bin ich da wieder zum Unterhalt verpflichtet?Bis Ende diesen Monats macht meine Tochter ihr FSJ.Oder muß sie Bafög beantragen?Der Bafögsatz ist ab dem 21.Lebensjahr höher?Mein Sohn ist am 16,August volljährig geworden und bekommt 304 Euro Unterhalt von mir.Meine Frau kann gesundheitlich nicht arbeiten und ist somit ja auch unterhaltsberechtigt.

liebe Grüße            Nacktschneckchen

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2014 14:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nacktschnecke,

die elterliche Unterhaltspflicht umfasst grundsätzlich die erste Ausbildung, die mit einem berufsqualifizierenden Abschluss beendet werden kann. Wenn Deine Tochter bislang noch keine Berufsausbildung hat, ist dieser Fachschulbesuch also unterhaltsauslösend.

Auch Dein Sohn ist ab 18 nur dann unterhaltsberechtigt, wenn er noch in Schul- oder Berufsausbildung ist (der wenn es einen unbefristeten Unterhaltstitel gibt).

Grundsätzlich ist auch die Mutter der Kinder unterhaltspflichtig, sofern sie leistungsfähig ist.

Beide Kinder sind allerdings nicht mehr privilegiert, was bedeutet, dass Deine Ehefrau im Rang vor ihnen steht. Und beide Kinder müssen - selbst wenn die Voraussetzungen für Unterhaltsbezug grundsätzlich gegeben sind - vorrangig BaFÖG beantragen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2014 14:38
(@nacktschnecke)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

danke.Mein Sohn macht noch sein Abitur,bis Juli 2015.Meine Tochter hat ihr Abi bereits.Exi geht auch arbeiten,verdient aber natürlich nur soviel,das sie keinen Unterhalt zahlen muß.Dann warte ich jetzt mal ab,bis die auszufüllenden Unterlagen für das Bafög bei mir landen.Die Unterhaltstitel für beide Kinder sind nicht befristet.

liebe Grüße      Nacktschneckchen   

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2014 14:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Dann warte ich jetzt mal ab,bis die auszufüllenden Unterlagen für das Bafög bei mir landen.Die Unterhaltstitel für beide Kinder sind nicht befristet.

solange unbefristete Unterhaltstitel im Raum stehen, muss keines Deiner Kinder einen BaFÖG-Antrag stellen; die Kohle kommt ja von Dir und kann dort notfalls sogar gepfändet werden.

Du musst da schon selbst aktiv werden und die Titel zurückverlangen bzw. notfalls herausklagen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2014 15:26
(@nacktschnecke)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

also mein Sohn hat sich mit mir auf die momentanen 304 Euro Unterhalt geeinigt,vorher 356 Euro. Meine Tochter ist da auch sehr vernünftig.Sie ist doch verpflichtet,Bafög zu beantragen,oder?Ich kann jetzt doch nicht auf einmal die Titel von den beiden Kindern verlangen?Die hat sicher auch die liebe Ex unter Verschluß.

liebe Grüße        Nacktschneckchen

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2014 15:46
(@mimamause)

hallo,

natürlich kannst du die Titel verlangen und notfalls sogar rausklagen.

Und durch den Titel sind sie eben NICHT verpflichtet Bafög zu beantragen. Aber DU bist verpflichtet, Monat für Monat weiterhin den titulierten Betrag zu zahlen.

Titel zu dir, Kinder beantragen Bafög und du und Exi steuern anteilig Unterhalt bei.

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2014 15:54
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Nacktschnecke!
Ab dem 18. Lebensjahr Deiner Kinder ändern sich die KU-Voraussetzungen der Kids: KM ist unterhaltstechnisch mit ihm Boot!

Die hat sicher auch die liebe Ex unter Verschluß.

Es ist an den Kindern, die Titel von KM zu verlangen, denn es sind IHRE Titel...sie dürfen ab dem 18. Geburtstag damit machen, was sie wollen; und ja, gegebenenfalls auch Dir aushändigen. KM hat über die Titel weder zu bestimmen noch DARF sie handeln (z.B. um eine Pfändung) einzuleiten.

Rede also mit deinen Kids, kläre sie über rechte und Pflichten in Hinblick auf KU auf und schau, dass Du möglichst bald die unbefristeten Titel in Deinen Händen hältst.

Grüßung
Marco

**edit: "i" eingefügt.

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2014 15:57
(@nacktschnecke)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

dann werde ich mal meine Kinder einladen.Verstehe ich das richtig,das meine Tochter kein Bafög bekommt,weil sie den Titel noch hat?

liebe Grüße      Nacktschneckchen

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2014 16:09
(@mimamause)

doch, bekommt sie. Weil sie ja nirgends angeben muss, dass ein Titel existiert.
Wenn sie aber keinen Bock hat Bafög zu beantragen musst du zahlen, solange der Titel existiert.

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2014 16:14
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Nachtschnecke,

nein, mit BAfög und dem Antrag hat der Titel nichts zu tun, aber solange der Titel nicht bei Dir ist, ist er wirksam, d.h. der Gerichtsvollzieher kann das Geld eintreiben. In gewisser Weise kann dadurch auch die Motivation den BAfög-Antrag zu stellen leiden.

Trotzdem gilt:
"Ein Kindesunterhalt besteht dann nicht, wenn der Student seinen Unterhaltsbedarf durch BAföG-Leistungen selbst decken kann. Wird ein Antrag auf BAföG vom Studierenden nicht gestellt, wird das Kind im Unterhaltsverfahren deshalb so gestellt als würden BAföG-Leistungen bezogen." (Quelle: http://www.ff-rechtsanwaelte.de/aktuelles/familienrecht/familienrecht-kindesunterhalt-unterhaltsanspruch-besteht-nicht-soweit-bafoeg )

Du solltest im freundlichen Gespräch über die Zukunft und Deine Unterstützung einfach darauf hinweisen, dass die Titel auf die Kinder übergangen sind und, da sie jetzt gegenstandslos sind, doch bitte an Dich ausgehändigt werden sollten.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2014 16:19




(@nacktschnecke)
Zeigt sich öfters Registriert

Okay,

ich werde meine Kinder einladen und darauf hinweisen,sie möchten doch bitte die Titel mitbringen.Da ich ansonsten auf Herausgabe derselbigen klagen müßte.Die Kinder werden das wohl verstehen,aber Exi nicht.

Liebe Grüße        Nacktschneckchen

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2014 16:27
(@mimamause)

Nachtschnecke,

deine Kinder sind nun aber Erwachsen und sollten der KM wie ERwachsene erklären, dass der Titel nicht mehr ihr gehört sondern ihnen und die KM auch nicht berechtigt wäre eine Pfändung einzuleiten. Das können nur noch die Kinder.

Die KM ist absolut raus aus dem Spiel.

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2014 16:40
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Kinder werden das wohl verstehen,aber Exi nicht.

Es spielt überhaupt keine Rolle, ob Ex das verstehen will oder nicht. Wenn Sie nicht im Auftrag und in Vollmacht Eurer Kinder handelt, ist das Papier für sie komplett gegenstandslos! Ohne Zustimmung der Kinder dürfte sie die Titel gar nicht aufbewahren/haben...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2014 16:41
(@nacktschnecke)
Zeigt sich öfters Registriert

meine Kinder würden mir die Titel wohl gerne aushändigen,werden aber von ihrer Mutter unter Druck gesetzt.Das Exi damit nicht mehr pfänden kann,sondern nur die Kinder selber,wissen die beiden auch.Da die Titel schon älter sind und damals,nach der Scheidung Exi ja die minderjährigen Kinder vertreten hat,müßten die ja auch erst auf die Kinder umgeschrieben werden?Es sind dynamische Titel:
verpflichte ich mich an XY  bis zum 3 eines jeden Monats die Summe X zu zahlen, nach der dritten Altersstufe,abzüglich des hälftigen Kindergeldes

Liebe Grüße      Nacktschneckchen

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2014 17:00
(@mimamause)

naja, Nacktschnecke, aber sich gegen ihre andere Menschen und auch die eigene Mutter (Eltern)  auch mal durchzusetzen gehört zum Erwachsensein einfach dazu, findest du nicht?
Die sind ja nun keine 8 mehr, wo die Mutter mit Sanktionen wie Fernsehverbot aufwarten kann.

Und komm nicht mit "bittebitte", sag den Kindern, das sie dir den Titel aushändigen sollen, ansonsten wirst du ihn herausklagen. Aber lieb hast du sie trotzdem  😉

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2014 17:10
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus und ergänzend zu

Und komm nicht mit "bittebitte", sag den Kindern, das sie dir den Titel aushändigen sollen, ansonsten wirst du ihn herausklagen. Aber lieb hast du sie trotzdem  😉

Es geht um Deine finanzielle Absicherung: daher würde ich den Kids auch sagen, dass Sie Dir keinen anderen Weg als Klage liessen, falls sie sich nicht selbst um die Herausgabe kümmern. Selbstverständlich bist Du bemüht und bereit, die Herausgabe "friedlich" über die Bühne zu bringen!  😉

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2014 17:24
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
ist die Klage zwingend erforderlich, wenn Muddi die Titel nicht aushändigt?

Können die volljährigen Kinder nicht eine Verzichtserklärung abgeben, bzw. von sich aus die Titel ungültig setzen?

Nur so eine Idee...
LG, Pinkus

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2014 17:40
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja ich denke auch, dass es mit einem Titelverzicht bzw. einer Abänderung geht, siehe http://www.treffpunkteltern.de/foren/viewtopic.php?t=24119 , wo es auch Vorschläge gibt wie sowas auszusehen hat.

Ansonsten wäre die Frage, ob das JA bzw. Notar auch eine Titelabänderung/Titelverzicht beurkunden könnte, müsste, wenn Deine Kinder zustimmen. Bei Volljährigen habe ich da keine Ahnung.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2014 17:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ist die Klage zwingend erforderlich, wenn Muddi die Titel nicht aushändigt?

Können die volljährigen Kinder nicht eine Verzichtserklärung abgeben, bzw. von sich aus die Titel ungültig setzen?

ich persönlich würde das Ganze nicht zu hoch aufhängen: Die Kinder wollen mit den Titel keinen Unsinn anstellen und die Ex kann's nicht. Wenn sie es probieren würde, könnte man den GV bereits an der Haustür auf das Geburtsdatum des jeweiligen Kindes hinweisen; dann geht der wieder. Erst danach muss man sich wirklich um die Titel kümmern; vorher sind sie einfach nur ein Stück Papier.

Eine Klage deswegen anstrengen oder auch nur damit drohen würde ich nur, wenn es erkennbar nötig ist, aber nicht "sicherheitshalber". Das ist auch eine Frage des Vertrauens gegenüber den eigenen, mittlerweile volljährigen Kindern. Das würde ich nicht mit juristischen Schritten beginnen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2014 18:41
(@nacktschnecke)
Zeigt sich öfters Registriert

Huhu,

jetzt ist es passiert!Töchting rief an und fragte,wo denn ihr Unterhalt für diesen Monat bleibt!Ihren Nebenjob hat sie letzten Monat gekündigt.Und für den 3 jährigen Besuch der Fachschule Heilerziehung würde sie kein Bafög bekommen,wurde so gesagt.Obwohl genau diese unter dem Aufnahmebescheid steht.Nach der Schule würde sie dann studieren und da würde sie dann Bafög beantragen,weil 2 mal geht ja nicht.Was jetzt?Exi schrie im Hintergrund,du zahlst,ich zahle ja die Miete und bekoche die Kinder,das ist mein Unterhalt,basta.Also muß ich jetzt wohl doch zum Anwalt und die Titel rausklagen,Exi drohte bereits mit Post vom Anwalt.

lg      Nacktschneckchen

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2014 23:11




Seite 1 / 2