Moin
Zu einer Bafög-Ablehnung gehört ein Schriftstück, wo der Grund für die Ablehnung drinne steht. Bestehe darauf, dass sie Dir davon eine vollständige Kopie aushändigt.
Gruss oldie
Edit: Ups, da habe ich den Teil mir dem 2. Studium überlesen. Aber Susi hat es ja gerade gerückt. :redhead:
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
wenn ich es richtig verstanden habe, dann wurde kein Bafög -Antrag für die Fachschule gestellt wurde, weil dann Bafög für ein Studium nicht mehr möglich wäre.
Das ist so nicht richtig:
"Gem. § 7 Abs. 2 BAföG kann nur eine einzige weitere Ausbildung gefördert werden, und zwar nur in folgenden Fällen: ......
Eine weitere Ausbildung, die einer absolvierten Ausbildung an einer Berufsfachschule oder einer Fachschule nachfolgt."
http://www.sozialhilfe24.de/bafoeg/zweitausbildung-ergaenzungsausbildung-vertiefungsausbildung.html
Nachtrag: Meiner Meinung nach bleibt Dir nur die Klage und zwar auf Abänderung, da ja nicht klar ist ob der Unterhalt für Deine Tochter durch BAfög gedeckt ist. BAfög reduziert ihn aber erheblich.
VG Susi
Meine Tochter will gar kein Bafög beantragen,sondern wieder Unterhalt von mir haben.Wenn sie mit dem Titel zum GV rennt,würde der ja die Summe von 356 Euro pfänden,die ja nicht mehr stimmt.Wäre es sinnvoll,eine Pfändungsschutzklage zu beantragen?Weil eine Titeländerung kann ja nur erfolgen,wenn die Unterhaltshöhe feststeht.
lg Nacktschneckchen
ich nehme alles,was man mir noch läßt...
Hallo,
mit Pfändungsschutzklagen habe ich keine Erfahrung. Aus meiner Sicht kann sehr wohl aus dem bestehenden Titel vollstreckt werden, da er gültig ist.
Was Du angreifen musst, also dagegen Klagen ist auf Abänderung der Höhe des Unterhalts und damit den Titel. Der Unterhalt muss neu festgelegt werden und damit der Titel geändert werden.
Deine Tochter ist verpflichtet Bafög zu beantragen, die Ausrede mit dem anschliessenden Studium zieht nicht!
VG Susi
Hallo Nacktschnecke,
es wird dir nichts anderes übrigbleiben, als eine gerichtliche Abänderung des Titels anzustreben.
Das ist im Moment bei mir so ähnlich ( http://www.vatersein.de/Forum-topic-28561.html).
Grundsätzlich sieht es so aus, dass deine Tochter - da sie in einer eigenen Wohnung wohnt - einen Anspruch von 670,- Euro pro Monat haben müsste.
Davon abzuziehen ist das volle Kindergeld (670,- Euro - 184 Euro = 486 Euro).
Kann sie nun Bafög beantragen, so wird dieses aufgrund der Höhe deines Einkommens und des Einkommens deiner Ex-Frau des vorletzten Jahres berechnet (d.h. Bafög für 2014/2015 wird auf Basis der Lohnsteuererklärung für 2012 berechnet). Dieser errechnete Betrag ist ebenfalls abzuziehen und der Restbetrag ist zwischen dir und deiner Ex-Frau aufzuteilen (das "wie" kann ich dir leider nicht sagen - dafür gibt es hier gute Experten).
Erhält sie kein Bafög, so wird der Betrag von 486 Euro als zu zahlender Unterhalt zwischen dir und deiner Ex-Frau aufgeteilt.
By-the-way: das mit der schreienden Ex am Telefon könnte meine gewesen sein :gunman:
Viele Grüße
Hundeknochen
Always look on the bright sight of life ...
Hallo,
so,heute wurde viel telefoniert.
Hundeknochen,meine Tochter wohnt noch bei ihrer Mutter,also keine eigene Wohnung.Ich habe bei unserer Bafögstelle angerufen,wo Töchterlein natürlich noch nicht vorgesprochen hat.Die schicken mir jetzt einen Bafögantrag zu,mit der Bestätigung,das Töchterlein sehr wohl Anspruch darauf hat und dieses auch für das anschließende Studium.Verwunderung,das der Antrag noch nicht gestellt wurde,inclusive.Anruf beim freundlichen Parasitenamt ergab,das Töchterlein,obwohl gestern behauptet,dort nicht vorgesprochen hat und der freundliche Hinweis,das das liebe Kind durchaus berechtigt wäre,aus dem gültigen Titel den Lohn zu pfänden.Denn da würde Töchterlein ansetzen.Sobald die Lohnpfändung bei meinem Arbeitgeber eintrifft,werde ich vom Lohnbüro informiert,damit ich gegebenenfalls eine Vollstreckungsgegenklage anstrengen kann.Meine Verwunderung,das Exi sich nicht geregt hat,als Sohnemann sich im August 2014,volljährig geworden.ebenfalls mit 304 Euro Unterhalt zufrieden gab,ohne das dunkle Wolken aufzogen,hat sich jetzt wahrscheinlich bestätigt.Exi verdient seit längeren wohl soviel,das sie auch Barunterhalt zahlen kann.Daher kam ihr unsere Einigung wohl ganz recht.Sie konnte sich neu einrichten,neues Auto usw.Heute fahren alle drei an die Ostsee.Also morgen nachmittag habe ich einen Anwaltstermin,dann werde ich auf Abänderung beider Titel klagen,anders geht es wohl wirklich nicht.Jetzt muß Madame eben doch ihre Unterlagen rausrücken,selber Schuld.Vielleicht reicht ja die schriftliche Androhung,der Titeländerung,wozu ja eine Gerichtsverhandlung gehört,um meiner Tochter die Augen zu öffnen,das sie nicht immer nur auf Mutti hören sollte.Aussicht auf Erfolg der Titeländerung besteht ja wohl,da sie noch für die Minderjährigkeit gelten,Altersstufe 3 und Exi ja auch für beide Kinder barunterhaltsverpflichtet ist.
lg Nacktschneckchen 😡
ich nehme alles,was man mir noch läßt...
So,
wir waren gestern bei der Anwältin und haben den ganzen Papierkram abgegeben,die gute Frau hat sich die Haare gerauft,weil ich die Titel noch nicht ändern lassen habe!Beide Kinder bekommen jetzt eine Frist,auf die Ansprüche aus den Titeln zu verzichten,sprich neue erstellen zu lassen,Exi hat ihre Gehaltsbescheinigungen rauszurücken,sie verdient definitiv mehr(Mindestlohn-Gebäudereinigung) und Sohnemann soll sich schon mal überlegen,was er nach dem Abitur machen möchte.Sollte da nichts passieren,wird geklagt.Töchterlein hat gefälligst Bafög zu beantragen,ansonsten wird dieses fiktiv angerechnet.Auch wird überprüft,ob Töchterchen wirklich 3 Jahre Fachschule machen muß und dann erst studieren kann.Sobald beide Kinder Post bekommen,wird wohl ein Krieg ausbrechen,aber egal,die wollten das ja so.
lg Nacktschneckchen
ich nehme alles,was man mir noch läßt...
Huhu,
kurzes Update.Die Unterhaltstitel liegen beim gegnerischen Anwalt,der meint natürlich,die müssen nicht rausgerückt,bzw.geändert werden.Meine Kinder haben ihre und die Unterlagen der Kindesmutter bis zum 30 September vorzulegen,damit meine Anwältin rechnen kann.Eine recht kleinlaute Tochter holte sich ihren Bafögantrag hier raus.So wie es aussieht,bekommt sie wohl 216 Euro Bafög.Warten wir jetzt mal ab,was bei der neuen Unterhaltsberechnung rauskommt.
lg Nacktschneckchen
ich nehme alles,was man mir noch läßt...
Hallo,
ich wollte nur eben berichten,das meine Tochter keinen Unterhaltsanspruch mehr hat.Es ging tatsächlich vor Gericht,meine Frau mußte aussagen,das sie keiner Erwerbstätigkeit nachgeht.Mit meinem Freibetrag von 1300 Euro und dem Unterhalt für meine Frau bin ich raus!Und mein Sohn hat seine Urkunde freiwillig rausgerückt.da er mitbekommen hat,das seine Schwester alle Kosten zahlen muß.
lg Nacktschneckchen
ich nehme alles,was man mir noch läßt...