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Unterhalt bei eheähnlicher neuer Beziehung

 
 Moby
(@moby)
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Meine Ex und ich haben uns sehr freundschaftlich getrennt und alle Unterhaltsfragen gütlich geklärt. Ich zahle KU und EU von insgesamt 870 € + Kleinkredit Rückzahlung (1500 €/Jahr). Meine Ex arbeitet Teilzeit und verdient 1850 €/Monat. Da unsere Tochter 6 J. alt ist, wurde der Unterhalt angehoben, weil sie überobligatorisch tätig sei. Sie hat aber schon ein Jahr nach der Geburt in diesem Umfang gearbeitet (Au Pair).
Nun hat sie seit knapp zwei Jahren einen neuen Partner, mit dem sie seit einem Jahr zusammenlebt. Nach kurzer "Kennenlern-Zeit" wurde die Beziehung eheähnlich. Zeitweise Betreuung des Kindes durch die Eltern des neuen Partners, Firmenfeier mit meiner Ex und Kind, meine Ex fährt seinen Dienstwagen, gemeinsame Urlaube, ...
Der neue Partner hat ein gutes Einkommen (> 3.000 €/Monat).

Nun zu meiner Frage:
Ab wann kann ich den Unterhalt an meine Ex einstellen ?
Ich muss dazu sagen, dass es überhaupt keine Probleme wegen unserer Tochter, dem neuen Partner oder dgl. gibt. Ich möchte auch auf einen Anwalt verzichten, da die Situation klar ist.

Besten Dank für eine Rückantwort

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2004 11:19
(@sandgren)

hy moby,
super wenn bei euch alles so stressfrei abläuft! 🙂

wenn ihr so gut klar kommt sprich deine ex doch einmal auf das thema an vielleicht lässt sie sich ja freiwillig auf die kürzung ihres EU ein.

wenn nicht wird es schon schwieriger,da die bezihung in der regel erst ab einer dauer von 2 jahren als solche anerkannt wird.

sollte der LG deiner ex also nun ausziehen bist du wieder am anfang.

gruss sandgren 😎

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2004 11:25
 Moby
(@moby)
Schon was gesagt Registriert

Besten Dank.

Falls sich meine Ex nicht darauf einlässt, habe ich dann auf jeden Fall den Anspruch nach zwei Jahren des gemeinsamen Zusammenlebens den Unterhalt zu streichen ?
Ich habe mit Ihr auch einen "Vertrag" über die Unterhaltshöhe Ende 2003 für die Jahre 2004 und 2005 gemacht. Wäre dieser Vertrag ggf. aufgrund der neuen Beziehung zu ändern oder steht der Vertrag über dem evtl. Wegfall aufgrund der neuen Beziehung.

Ich hbae zum damaligen Zeitpunkt nicht damit gerechnet, dass die beiden zusammenziehen.
Find ich aber prima, da es auch für meine Tochter so super läuft - wie eine normale Familie halt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2004 11:34
(@Melly)

Hallo Moby,

sollte die Ex-Frau die 2 Jahre mit dem neuen Mann voll haben, kannst Du natürlich drauf bestehen, daß der EU eingestellt wird.
Jetzt funktioniert es ja noch prima mit dem Kind...fraglich, wie sich das ändert, wenn Du der Frau kein EU mehr zahlst.
Ich muß ja schon staunen..über 1800 Euro für ne Teilzeitstelle...möchte dann ja nicht wissen, was sie Vollzeit verdient 😮
Mit etwas Verstand wird sie auf den EU verzichten.
Die Verträge, sollten diese nicht notariell abgeschlossen worden sein, kann man beim Nachweis einer eheählichen Beziehung knicken.

Sollte es eine Scheidungsfolgevereinbarung bei einem Notar gewesen sein, muß man diesen aufheben bzw aufheben lassen.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2004 13:09
 Moby
(@moby)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Melly,

besten Dank für Deine info.

Ich bin ja ganz froh, dass meine Ex gut verdient (Teilzeit heißt hier aber 2/3 Stelle) und damit mein Unterhalt in einem erträglichen Rahmen liegt.
Mich stört nur besonders, dass sie mit ihrem neuen Partner insgesamt schon sehr viel verdient und dann noch zusätzlich ca 12.000 €/jahr netto Unterhalt bekommt. Denen geht es besser als jeder intakten normalen Familie.

Ich will mich aber nicht beklagen, weil der neue sehr in Ordnung ist und sich super um meine Tochter kümmert.

Meine Frage wäre nur:
Wann ist normalerweise Schluss mit dem EU ?
Nach 2-3 Jahren neuer Beziehung (Auslegungssache ?) oder
nach 2 Jahren festem Zusammenwohnen ?

Ich will die ganze Geschichte aufgrund der guten Stimmung einvernehmlich lösen. Mir kommt es nicht auf einen Monat an. Aber ich möchte, wenn ich es vorbringe, sicher sein, dass der Unterhalt dann auch eingestellt wird.

Was passiert eigentlich, wenn nach Einstellung des Unterhalts meine Ex sich von ihrem neuen Partner trennt ?

Besten Dank
Moby

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2004 13:31
(@Melly)

Hallo Moby,

man sagt, daß der EU wegfällt, wenn man eine 2 jährige eheähnliche Beziehung nachweisen kann.
Dafür muß der Mann nicht unbedingt bei der Ex leben, sondern nur bei Familienfesten anwesend sein und auch der Urlaub miteinander verbracht werden.

Sollte sich die Frau vom LG trennen, wirst Du zwangsweise wieder unterhaltspflichtig.
die Frau darf aber da auch nicht schummeln und sagen...zieh Du aus, dann sieht es aus, als ob ich alleine lebe, aber Urlaub etc machen wir weiter gemeinsam.
Das würde rein theoreitsch zu einer Unterhaltsverwirkung führen.

Wenn ein Gespräch mit der Ex möglich ist, setz Dich mit ihr zusammen und bespreche das in aller Ruhe.
Vielleicht klappt es ja.
Oft hört aber leider beim Geld die Freundschaft auf *seufz

Gruß und viel Erfolg!
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2004 14:06
 Moby
(@moby)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Melly,

vielen Dank für Deinen Tipp.

Ich werde mich Anfang nächsten Jahres mal mit ihr zusammensetzen. Ich bin ja schon froh, wenn bis Ende 2005 der Unterhalt wegfällt.

Gruß
Moby

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2004 14:26
(@steph)
Zeigt sich öfters Registriert

Wie soll man sowas eigentlich nachweisen, gemeinsame Familienfeste, gemeinsamer Urlaub und so?

Mal eben beim Geburtstag der Ex-Schwiegermutti vorbeikommen, die Digicam zücken und sagen "Entschuldigung, ich wollte da mal was festhalten..."? Oder den Turteltäubchen auf die Kanaren hinterherfliegen? Die Beweislast liegt doch sicher beim "Ankläger"?!

Für mich hört sich das mal wieder nach der netten Idee an, die in der Realität aber nicht zu verwirklichen ist. Na toll.

Steph

Irgendwie kommen wir da durch!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2004 14:27
(@Melly)

Hallo Steph,

Du glaubst nicht, wie Ex-Verwandtschaft gesprächig sein kann.
Es gibt auch Zahlväter, die den Weg zum Pivatdetektiv nicht scheuen.
Das lohnt dann sicher, wenns um viel Unterhalt geht.
Wehe, der Frau kann das nachgewiesen werden, dann bekommt sie mächtig Ärger.

Solch Unterhaltsprozesse können dann schonmal für den Unterhaltsempfänger in die Hose gehen, da es auch eine Straftat ist, vor Gericht zu lügen.

Gruß
Melly

[Editiert am 15/12/2004 von Melly]

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2004 14:32