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Unterhalt bei einem weiteren Kind neu berechnen lassen

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(@stronglife)
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Mit einem Nettoeinkommen von €1.700 wird die Argumentation, die Partnerin könne wegen des Kindes nichts zum Lebensunterhalt beisteuern, absehbar ins Leer laufen. 

@rinafeld, du schreibst immer von "wir", wenn es um das Thema Schwester, Nichte und (Fast)Schwager geht. Inwieweit geht deine Rolle als Schwester und Tante in eine direkte Beteiligung über, was hindert deine Schwester oder deinen (Fast)Schwager sich hier als Betroffene selbst anzumelden? 

Der Partner deiner Schwester lebt gemessen an seinem Einkommen auf sehr großem Fuß. Irgendwie verständlich, dass die Mutter der ersten Tochter seine lapidare Mitteilung, er könne sich den Unterhalt nicht mehr leisten, nicht so hinnehmen mag. Insbesondere angesichts eines Kredits des Kindesvaters, der wohl noch immer monatlich mit immerhin €500 bedient wird. Angesichts zweier Kinder und seinem Einkommen ist das sehr sportlich. Nur nicht der ältesten Tochter gegenüber. Was unternimmt er aktuell, um sein Einkommen seiner Ausgabensituation anzupassen? 

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2024 13:21
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Rina,

ach ja, wie vom Vorschreiber korrekterweise angemerkt, diesen 500-Euro-pro-Monat Kredit gibt's ja auch noch - d.h. eine weitere Baustelle, die ich gar nicht so richtig auf dem Radar hatte. Du hattest dazu eingangs geschrieben:

Geschrieben von: @rinafeld

Noch anzumerken wäre, das R noch eine monatliche Kreditrate von € 500 hat. Hier denken wir schon über Privatinsolvenz nach, um die Schulden loszuwerden. Der JA Mitarbeiter sagte am Telefon, R wäre sogar verpflichtet, die Insolvenz anzumelden, um den Unterhalt bedienen zu können.

Ich denke, mit dieser Aussage hat der JA-Mitarbeiter recht. Laufender Unterhalt hat Vorrang vor den anderen Verbindlichkeiten, d.h. im Grenzfall muss man Privatinsolvenz anmelden, um die Altschulden loszuwerden, und damit leistungsfähig für die Unterhaltszahlungen zu bleiben bzw. wieder zu werden.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 10 Monaten von Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2024 13:53
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