Hallo alle zusammen.
Ich hab folgende Frage:
Ich habe eine uneheliche Tochter für die Ich Unterhalt bezahle, mit der Mutter (war nicht mit Ihr verheiratet) bin ich nicht mehr zusammen!
Wenn ich jetzt irgendwann mal heiraten möchte dann sind ja zwei Einkommen da, muss nun meine "Frau" auch Unterhalt an Meine Tochter bezahlen? Wenn Ja werden mein und Ihr Gehalt zusammen gezählt oder jedes für sich berechnet?
Liebe Grüße 🙂
Für den KU deiner Tochter zählt nur dein Einkommen. Das Einkommen einer Ehefrau wird i.a. nicht berücksichtigt. Allerdings fließt die Steuerersparnis duch eine Heirat in die Berechnung des KU ein.
2 Ausnahmen gibt es:
1. Du kannst keinen KU zahlen. Dann kann durch Zusammenleben oder Heirat dein Selbstbehalt gekürzt werden und damit mehr Geld für den KU zur Verfügung stehen. Würdest du nicht zahlen können und deine Frau mehr als du verdienen könnte dir ein Unterhaltsanspruch gegenüber deiner Ehefrau angerechnet werden, damit du KU zahlen kannst.
2. Bekomsmt ihr ein Kind und du nimmst die Elternzeit und würdest dadruch keinen KU mehr zahlen können, würde deine arbeitende Frau dir gegenüber Unterhaltspflichtig, damit du den KU zahlen kannst.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke für die schnelle Antwort! 🙂