Unterhalt bei FSJ
 
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Unterhalt bei FSJ

 
(@sunnyhannes)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Alle zusammen, ich wende mich  mit einer erneuten Frage an Euch:

Wir sind eine klassische Patchworkfamilie, wie ihr sicher auch meinem Vorbericht entnehmen könnt. Ich (weibl.) habe einen Sohn, 8 1/2 Jahre und mein Mann aus seiner Ehe eine 17-jährige Tochter, die im August 18 Jahre alt wird. Unterhalt wird von meinem Mann für seine Tochter immer pünktlich gezahlt  (395 Eu) und auch häufig gibt es noch was obendrauf in Form von Klamotten, Handykarte.... usw. Zurzeit empfindet er seine Ex-Frau als sehr freundlich, was meistens einen Hintergrund hat. In den ersten Jahren nach der Trennung/Scheidung hat sie über drei Jahre kein Wort mit ihm wechseln wollen, obwohl es einen hohen Gesprächsbedarf gegeben hat, was allein die Tochter angeht. Die Tochter meines Mannes verlässt am Ende dieses Schuljahres die Realschule und beginnt dann ein FSJ in einem kirchlichen Kindergarten und wird dort ca. 250-300 Euro verdienen. Nun ist mein Mann unsicher, wie es mit den Unterhaltszahlungen weitergeht und ist der Meinung, dass die  Freundlichkeit seiner Ex-Frau damit zusammenhängen könnte, ihn finanziell weiter bei der Stange halten. Weiß jemand Näheres wie das mit dem Unterhalt geregelt ist?
Vielen Dank für Antworten

sunnyhannes

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2010 15:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi sunnyhannes,

da die Tochter während des FSJ bereits 18 ist und keiner allg. Schulausbildung bzw. Ausbildung nachgeht entfällt auch der Unterhalt. (Wobei er auch durch KG und das "Einkommen" des Kindes gedeckt sein dürfte)

Ab 18 sind, wenn eine Unterhaltspflicht besteht Vater und Mutter Barunterhaltspflichtig und das Unterhalt wäre an das Kind direkt zu zahlen, wobei das KG als unterhaltsmindernd vom Bedarf abgezogen wird.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2010 15:44
(@sunnyhannes)
Schon was gesagt Registriert

Tina, danke für Deine schnelle Antwort. Also liegen wir mit unserem Verdacht auf den Schmusekurs ganz richtig, da der Unterhalt wegfällt. Im Übrigen wäre mein Mann der letzte, der nicht mit sich reden ließe, wenn es finanziell brennt, aber nur so... weiterzahlen, nö!

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2010 15:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann soll er sich möglichst bald mit seiner Tochter zsammensetzen und das mit ihr bespechen.
Ihr ehrlich sagen, das sie ab August den Unterhalt auf ihr eigenes Konto bekommen wird.

Falls ein Titel besteht, sollte sie ihm den dann aushändigen.

Wenn mit der Tochter zu reden ist, spricht ja auch nichts dagegen ihr auch ohne Pflicht weiter ein kleineres "Taschengeld" zu zahlen. Und den Unterhalt eben erst mit Ausbildungsbeginn richtig neu zu berechnen. Unter Berücksichtigung des Ausbildungseinkommens, ds Einkommens der KM und dem Abzug des kompletten KG.

Wenn sie auf stur schaltet, eben den harten Weg gehen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2010 16:07
(@sunnyhannes)
Schon was gesagt Registriert

Danke nochmal für diese präzise Antwort, genauso habe ich es mir gedacht. Mein Mann wird seiner Tochter immer hier und da was zustecken, aber die Ex-Frau hat uns einen Scheidungskrieg geliefert bis vor das OLG... obwohl mein Mann äußerst spendabel war und ist... Aber irgendwann muss auch mal Schluss sein...

DANKE noch einmal und bis bald
K.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2010 19:57