Hallo,
ich bräuchte mal Eure Einschätzung zum Thema Unterhalt während FSJ von 12 Monaten.
Kurze Vorgeschichte:
Ich habe seit 10 Jahren keinen Kontakt zur KM und zur Tochter(heute 16). Sehr strittige Scheidung und Abbruch des Umgangs kurz nach Scheidungstermin durch Wegzug der KM. Gericht hat das alles nicht interessiert, jeder Kontaktversuch wurde unterbunden seitens der KM, angedrohte Ordnungsgelder wurden nie umgesetzt, Gerichtszuständigkeiten haben sich immer mal wieder geändert.
Ich zahle von Anfang an Unterhalt nach DDTabelle Stufe 5 bis heute
Nach jahrelanger Funkstille bekam ich im Januar erstmals wieder eine E-Mail von der KM mit der Aufforderung mich am Mehrbedarf für Zahnspange sowie Nachhilfe. Beigefügt waren lediglich zwei kopierte Kontoauszüge, die an vielen Stellen geschwärzt waren, so dass kaum erkenntlich war wer a wen wofür etwas überwiesen hat. Ich habe darauf hin gesagt, dass ich mich gerne beteilige, wenn mir der Vertrag über Nachhilfe sowie die Unterlagen für die Zahnbehandlung vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden würden. Außerdem wollte ich auch ein Zeugnis sehen, um den Bedarf an Nachhilfe einigermaßen einschätzen zu können. Die Reaktion darauf war, dass sie enttäuscht sei meiner Nachfrage wegen und ihr der Aufwand zu groß wäre mir alles zu schicken. Zahnbehandlung würde ein Betrag von 2400 verlangt und Nachhilfe für 12 Monate jeweils 150 Euro pro Monat. Da sich KM dann nicht mehr meldete habe ich die Sache abgelegt.
Heute bekomme ich eine Mail, dass Tochter ein FSJ nach der 10 Klasse ab dem 1. August 2024 machen möchte. Der Zugrundeliegende Vertrag wurde bereits im am 2. Februar unterzeichnet. Taschengeld 400 Euro. Viele Passagen sind wieder geschwärzt zum Schutze der beteiligten Personen, so die Begründung. Ich sehe nur den FSJ Träger, aber nicht der eigentliche Vertragspartner bei dem der Einsatz erfolgen soll.
Jetzt kommt der Vorschlag, dass ich für ein Jahr beginnend ab 01.08. Den Unterhalt um 150 Euro kürzen könne, ab August 2025 dann aber wieder vollen Unterhalt zahlen müsse, bzw auch dann wenn Tochter des FSJ abbricht. Rechenweg ist wie folgt: 400 Euro Taschengeld FSJ, Freibetrag 100 Euro, verbleibender Betrag 300 geteilt durch 2 verbleiben 150Euro zu kurzen beim Unterhalt.
Ich solle dem schriftlich per Mail zustimmen, weitere Unterlage bekäme ich nicht.
Das FSJ soll dazu dienen herauszufinden ob Tochter sich im sozialen Umfeld eine Ausbildung vorstellen könne.
Prinzipiell hört sich der Vorschlag der KM aus meiner Sicht vernünftig an, aber ich weiß aus Erfahrung, dass sie nie freiwillig auf Geld verzichten würde.
Irritiert bin ich noch über einen angeblichen Nachhilfevetrag mit einer bekannten Nachhilfeinstitution welche im Januar für angeblich 12 Monate abgeschlossen worden ist, wenn man bereits Anfang Februar einen Vertrag für ein FSJ unterzeichnet hat.
Gibt es Fallstricke, wenn ich ihr die Änderungen für 1 Jahr ab 01.08 per Mail zusage?
Es besteht eine Urkunde zum Unterhalt vom Jugendamt befristet bis zum 18 Lebensjahr. Sie wird Ende 2025 18 Jahre alt.
Was muss ich beachten? Welche Unterlagen sind wichtig?
Ich wäre dankbar über Hinweise und Ratschläge.
Bin etwas ratlos aufgrund jahrelanger Funkstille und dann der Geschichte im Januar und jetzt diese Wendung
Servus @Alleshat!
Solang es diesen gültigen (und immerhin befristeten) Titel gibt, gilt es diesen zu bedienen, anderenfalls droht Dir Pfändung.
Etwaige Vereinbarungen mit KM wären m.E. nur dann umzusetzen, wenn der Titel "amtlich" für ungültig erklärt wird oder Du einen schriftlichen (und beglaubigten) Vollstreckungsverzicht in Händen hast.
Aufgrund Deiner Schilderugen würde ich allerdings die Finger davon lassen, auch wenn´s zunächst verlockend aussieht; kommendes Jahr erlischt der Titel und dann werden die Unterhaltskarten neu gemischt.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
per E-Mail (erstmal!):
Liebe ... (Mami),
grundsätzlich besteht ab dem Ende der gesetzlichen Schulpflicht auch für minderjährige Kinder eine Erwerbsobliegenheit, wenn sie sich nicht in weiterer schulischer oder beruflicher Ausbildung befinden. Ein Verstoß dagegen kann zur Hinzurechnung fiktiver Einkünfte und somit zur Reduzierung oder sogar zum Entfall des Unterhaltsanspruchs führen. Das schon mal vorweg.
Wozu benötigst du eigentlich meine Zustimmung? Den Vertrag zum FSJ hast du doch schon längst allein unterzeichnet.
Du sendest mir bitte bis zum ... (Termin 2 Wochen) den FSJ-Vertrag in erstklassiger Kopierqualität und ohne jegliche Unkenntlichmachungen. Ich werde den Vertrag als Grundlage für eine weitere Unterhaltsberechtigung unserer Tochter dann prüfen (lassen).
Sollte alles in Ordnung sein, verlange ich aufgrund meiner bestehenden urkundlichen Unterhaltsverpflichtung einen von dir unterzeichneten rechtswirksamen Vollstreckungsverzicht. Damit ersparen wir uns eine kostenintensive gerichtliche Abänderung der Jugendamtsurkunde Nr. ... vom ... . Solch ein Vollstreckungsverzicht ist bundesweit üblich und wird auch gerichtlich anerkannt. Selbstverständlich kannst du dich bezüglich der Vorgehensweise auch anwaltlich beraten lassen. Kostet dich halt etwas.
(Und am Schluss noch einige freundliche Zeilen zur Tochter hinzufügen.)
Ist die E-Mail ein Entwurf oder so rausgegangen?
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich möchte meinen vorherigen Forenbeitrag als Anregung für eine Antwort an die betreuende KM verstanden wissen. Und ich würde solch eine Antwort im 1. Schritt tatsächlich auf die Schnelle per E-Mail versenden. Je nach Reaktion der KM ist dann immer noch genügend Zeit für eine rechtssichere Zustellung an sie.
Der würde ich keinen einzigen Cent freiwillig bezahlen. Sie kann nicht etwas alleine beschließen und unterschreiben und dich dann vor vollendete Tatsachen stellen. Hätte sie dich vorher fragen sollen ob du mit der Behandlung einverstanden bist. Welche Alternativen es gibt. Wie lange dauert die Behandlung. Behandlungspläne, Voruntersuchungen, Röntgenbilder, Kostenvoranschlag usw. Das alles hast du nicht und wurdest auch nicht informiert oder gefragt. Du hast nicht zugestimmt und hast auch nichts unterschrieben. Da brauchst du gar nicht zu diskutieren.
Genauso mit der Nachhilfe. Du hast keine Zeugnisse bekommen und konntest auch nicht die schulische Entwicklung der Tochter beobachten und jetzt sollst du etwas zahlen was die KM alleine entschieden und unterschrieben hat 😂
Ich würde an deiner Stelle überhaupt nichts zahlen. Wenn sie in Zukunft möchte, dass du dich beteiligst soll sie dich rechtzeitig informieren und auch dich mitentscheiden lassen. Vor Gericht wird sie nicht gehen weil sie genau weiß, dass sie dich hätte VORHER informieren müssen. Deshalb würde ich da sehr entspannt bleiben.
Alles andere nur mit Anwalt regeln wenn du schon weißt, dass sie freiwillig auf keinen Cent verzichtet.
Vielen Dank für Eure ersten Einschätzungen. Die Themen Nachhilfe und Zahnspange sind seit Februar vom Tisch, da sie weder Vertrag, noch Zeugnisse was die Nachhilfe angeht vorlegen konnte bzw wollte. Auch einen Heil- und Kostenplan wollte sie mir nicht übermitteln und verzichtete per Mail auf die zunächst geforderten Beträge.
Zum aktuellen Thema verstehe ich Euch so, dass ich die laufende Jugendamtsurkunde bis kommendes Jahr einfach weiter bediene ohne Berücksichtigung, dass die Schule jetzt nach der mittleren Reife verlassen wird und ein FSJ startet?
Soll ich dann überhaupt auf die Mail reagieren? Kann es für mich zu Nachteilen gereichen wenn ich alles so laufen lasse wie bisher?
Hallo Alleshat,
dadurch, dass Dein Unterhaltstitel befristet ist, kannst Du tatsächlich auch gar nichts machen und bis Ende der Laufzeit den titulierten Unterhalt einfach weiterzahlen. Nachteile entstehen Dir dadurch nicht (abgesehen davon, dass Du über die restlichen Monate 150€ pro Monat mehr zahlst, als Du eigentlich müsstest). Die einfachste und stressfreiste Variante ist es allemal, wenn Du es Dir leisten kannst.
In diesem Fall müsstest Du Deiner Ex nicht einmal antworten.
Soll ich dann überhaupt auf die Mail reagieren?
Klar doch. Schreib ihr genau das, was ich oben als Anregung für eine Antwort formuliert habe. Per E-Mail!
Und wenn du magst, forderst du die betreuende Mutter noch auf, dir das Abschlusszeugnis der Tochter in erstklassiger Kopierqualität zuzusenden. Das darfst du. Im Rahmen des § 1686 BGB kannst du das auch gerichtlich und ohne Anwalt durchsetzen.
Nein, wenn er den Titel genau so weiter bedient wie bisher, benötigt er keinen Vollstreckungsberzicht und kann sich die Schreiberei sparen
E-Mail absenden!
Und nach Überweisung des Unterhalts für Juli 2024 den Dauerauftrag löschen. Und dann sehen wie HIER wie es weiter geht...
PS: Hast du irgendwelche Informationen über die Einkommensverhältnisse der Mutter?
benötigt er keinen Vollstreckungsberzicht
Wenn ich mir OLG Celle, 19 WF 148/16, genauer ansehe, benötigt @Alleshat bei Reduzierung der Unterhaltszahlungen um 150 Euro ab August 24 überhaupt einen Vollstreckungsverzicht? 😎
E-Mail absenden!
Und nach Überweisung des Unterhalts für Juli 2024 den Dauerauftrag löschen. Und dann sehen wie HIER wie es weiter geht...
PS: Hast du irgendwelche Informationen über die Einkommensverhältnisse der Mutter?
Ich habe keinerlei Informationen über die Einkommensverhälnisse.
Danke für den Link zum OLG Celle
Demnach kann ich einfach auf die Mail antworten, dass ich einverstanden bin, ein Schulaustrittszeugnis sehen möchte und alles weitere nach Abschluss des FSJ neu zu klären sei. Dann ist sie 17 Jahre und 8 Monate also wären weitere 4 Monate zu überbrücken bis die Uhrkunde ausläuft
Noch eine Frage: Kann einfach gepfändet werden oder muss ich vorher eine Aufforderung bekommen? Schließlich hat KM mir den Vorschlag der Reduzierung des Unterhalts schriftlich gemacht. Ich denke ihr Hintergedanke ist, dass sie davon ausgeht, dass der Unterhalt durch das FSJ ganz wegfallen könnte, aber da hat sich die Rechtsprechung in den letzten Jahren eher zum Gegenteil entwickelt, wahrscheinlich möchte sie aber kein Risiko eingehen