Hallo Wissende,
ich hoffe, mir kann jemand hier aus diesem Forum Antworten auf meine Fragen geben. Der Einfachheit halber eine Auflistung:
geschieden 2002
3 Kinder
2 Töchter bei Mutter (jetzt 12 + 19, beide noch Schule)
1 Sohn bei mir, 21, auch noch Schule (noch- bald hoffentlich nicht mehr)
Beide sind wir wiederverheiratet
Ich Frau mit Tochter geheiratet, meine Exfrau Mann mit 2 Kindern und zwischenzeitlich gemeinsames Kind 4 Jahre
Ich bin selbstständig, meine Exfrau ist Mutter und Hausfrau
Ich bezahle Unterhalt für meine Töchter in Höhe von derzeit 550.--€
Es gibt keinen Titel
Mein Einkommen schwankt wegen Altlasten, Steuernachzahlungen aus Betriebsprüfungen wegen Krediten aus gemeinsamer Ehezeit und daraus resultierenden Korrekturen der Einkommensteuerbescheide.
:gunman:
Nun meine Fragen:
Wie ermittele ich meinen Nettoverdienst als Grundlage für den Unterhalt meiner Töchter??
Vor/Nach Abzug der privaten Krankenversicherung für meinen Sohn?
Vor/Nach Abzug Kreditleistungen?
In welcher Höhe kann ich Lebensversicherungen/ Krankenversicherungen für mich geltend machen?
Steht mir Unterhalt für meinen Sohn zu?
Wie wird das Kindergeld angerechnet?
Spielen die Einkommen unserer Ehepartner eine Rolle ?
Ich hoffe irgendjemand kann mir Antworten geben...............will Klarheit haben
Grüße MOW
Hallo MichaelOttoWilhelm,
darf ich MOW zu dir sagen?
Wieso kommst du jetzt, nach soviel Jahren und so kurz vor Schluss damit ?
Wie habt ihr das bisher geregelt?
Wer hat das errechnet?
Aber egal, hier werden Sie geholfen.
Ich fang schon mal an, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Wie ermittele ich meinen Nettoverdienst als Grundlage für den Unterhalt meiner Töchter??
Aus dem 36stel der Nettosumme der letzten 3 Jahre.
Vor/Nach Abzug der privaten Krankenversicherung für meinen Sohn?
Nach.
Vor/Nach Abzug Kreditleistungen?
Kommt darauf an wofür.
Wenn genug Geld übrig bleibt ggf. "nach".
Wenn nicht genug, eher "vor".
In welcher Höhe kann ich Lebensversicherungen/ Krankenversicherungen für mich geltend machen?
KV voll.
LV 4% vom Brutto zusätzlich zur gesetzlichen RV.
Steht mir Unterhalt für meinen Sohn zu?
Ja, und nicht nur das:
Den volljährigen "Kindern" sind grundsätzlich beide Unterhaltspflichtig und zwar gequotelt nach jeweiligem Einkommen.
Der, bei dem das Kind wohnt, kann seinen Unterhaltsanteil ggf. in Naturalien begleichen.
Wie wird das Kindergeld angerechnet?
Bei minderjährigen bekommt der betreuende das KG und der Unterhaltszahler kann den Tabellenbetrag der DT um das halbe KG kürzen.
Bei Volljährigen genauso, nur wenn einer mindestens 75% des Unterhalts bezahlt, kann das ganze KG abziehen.
Spielen die Einkommen unserer Ehepartner eine Rolle ?
Eigentlich nicht. Der BGH hat jedoch so einiges verzapft um zu verhindern, dass der Unterhaltshaltspflichtige sich in eine unbezahlte Haushälterrolle flüchtet. Zumindest, wenn der Unterhaltspflichtige ein Mann ist.
Soviel fürs Erste.
Wenns nicht langt, frag nach, hier sind noch genug andere mit mehr Wissen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
danke für die Antwort...
MOW ist absolut okay
Tja warum erst jetzt? Bisher wurde alles so akzeptiert, der Kontakt war zeitweise richtig freundschaftlich, aber jetzt ist der gebeutelte Jetzt-Ehemann allmählich grantig geworden....Seine EXfrau ist Juristin und hat ihn ausgezogen.. all dieses erwartet er auch von meiner EX-Frau jetzt...
Mein Netto-Einkommen:
das ist ja mein Problem, da ich selbstständig bin und nicht gerade sonnige Zeiten hinter mir habe. Grundlage kann doch nur der Einkommensteuerbescheid sein, der aber aufgrund einer Betriebsprüfung rückwirkend für die Jahre 2000 - 2003 aufgehoben und neu erteilt wurde. Hintergrund waren in der Hauptsache Kontoumschuldungen, deren Zinsen geschäftlich geltend gemacht wurden, jedoch nach Einkommensteuergesetz §4 a betrieblich nicht geltend gemacht werden durften. Insofern gab es eine Hinzurechnung zum versteuernden Einkommen von jährlich rund 9000.-- €. Die Entnahmen waren in den Jahren unserer Ehe höher als der Betriebsgewinn.
Entsprechend wurden die Bescheide in den Jahren 2004/ 2005 korrigiert. Das Minus in der Kapitalseite ist auch bis zum heutigen Tage nicht kompensiert.
Krankenversicherung:
Geltendmachung wirklich voller Betrag? nicht nur 50 %?
LV = Du Schreibst 4% über Brutto - welches Brutto bei mir ?
Unterhalt volljährige "Kinder" ( :):
Wie wirkt sich das bei meiner großen Tochter aus? Kann hierfür der volle Betrag laut DDT Betrag gefordert werden?
Auch im Hinblick auf das KG.....
Nachweise über mein Einkommen mußte ich bisher nicht offenlegen, obwohl ich dazu bereit war.
Danke für deine Hilfe, auch den anderen...
Grüße MOW
Nochmal Hallo,
Mein Netto-Einkommen:
das ist ja mein Problem, da ich selbstständig bin und nicht gerade sonnige Zeiten hinter mir habe. Grundlage kann doch nur der Einkommensteuerbescheid sein, der aber aufgrund einer Betriebsprüfung rückwirkend für die Jahre 2000 - 2003 aufgehoben und neu erteilt wurde. Hintergrund waren in der Hauptsache Kontoumschuldungen, deren Zinsen geschäftlich geltend gemacht wurden, jedoch nach Einkommensteuergesetz §4 a betrieblich nicht geltend gemacht werden durften. Insofern gab es eine Hinzurechnung zum versteuernden Einkommen von jährlich rund 9000.-- €. Die Entnahmen waren in den Jahren unserer Ehe höher als der Betriebsgewinn.
Entsprechend wurden die Bescheide in den Jahren 2004/ 2005 korrigiert. Das Minus in der Kapitalseite ist auch bis zum heutigen Tage nicht kompensiert.
Ja äähh,
Nu wirds kompiliert, wie wir EDVer sagen.
2000-2003 interessiert niemand mehr.
Der Richter wird versuchen einen soliden, repräsentativen Durchschnitt aus 2005-2007 zu ermitteln.
Wenn 2005 aus deiner Sicht nicht repräsentativ ist, kannst du versuchen, das dem Richter klar zu machen.
Für deine Altlasten sehe ich da eher schwarz. Die kämen nach meiner unmassgeblichen Meinung erst zum tragen, wenn dein SB von 900,- angekratzt würde.
Der Richter könnte der Meinung sein: Was können deine Kinder dafür wenn du deine Steuerklärung verbaselst.
Krankenversicherung:
Geltendmachung wirklich voller Betrag? nicht nur 50 %?
LV = Du Schreibst 4% über Brutto - welches Brutto bei mir ?
KV, Ja, ich denke voll. Du hast ja keinen, der die andere Hälfte für dich zahlt. (Besserwisser vor!)
LV, welches Brutto? Naja das oben errechnete, was immer da raus kommt.
Unterhalt volljährige "Kinder" ( :):
Wie wirkt sich das bei meiner großen Tochter aus? Kann hierfür der volle Betrag laut DDT Betrag gefordert werden?
Auch im Hinblick auf das KG.....
Für Volljährigen Unterhalt wird das Einkommen beider Eltern addiert und zur Grundlage der DT genommen.
Ich vermute mal, dass du nicht eine Zeile hochstufen musst, da ihr zusammen 3 Berechtigten zum Unterhalt verpflichtet seid. Mit diesem addierten Betrag schaust du in der Spalte "über 18" nach. Das ist der Betrag, den ihr zusammen aufbringen müsst. Jetzt wird gequotelt.
Angenommen, du verdienst 4.000,- und deine Ex 2.000,- dann musst du 2/3 des obigen Betrags zahlen und sie 1/3. Dabei steht jedem die Hälfte des KG zu.
Sollte dein Anteil mehr als 3 mal so gross sein wie ihrer, kannst du das ganze KG abziehen.
Deine Ex muss ihm ihren Anteil aber nicht in Bar auszahlen, sondern mit Wohnkosten verrechnen.
Umgekehrt gilt das für deinen Sohn natürlich auch. Wenn sie weniger als 25% des Gesamtbetrags bezahlt, kannt du das KG ganz beanspruchen.
Da deine Ex ja anscheinend nur Hausfrau ist, kannst du evtl. verlangen, dass ihr ein Taschengeld als Einkommen angerechnet wird. Ob und wieviel das bringt: keine Ahnung.
Aber ich denke, hier haben die Anderen noch etwas mehr beizutragen als ich mit meinem Sekundärwissen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.